Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
1. Organisation und Strukturen von Fraktionen. 2
1.1. FORMALE FRAKTIONSSTRUKTUREN. 2
1.1.1. Fraktionsversammlung. 3
1.1.2. Fraktionsvorstand 3
1.2. Informelle Fraktionsstrukturen 4
2. Fraktionsinterne Willensbildungs- und
Entscheidungsprozesse 5
2.1. Fraktionsdisziplin 9
3. Zusammenfassung und Fazit 10
Literaturverzeichnis 13
Fraktionsversammlung Seite 1 Einleitung
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind, nach Artikel 38 des Grundgesetzes (GG), „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Dementsprechend sind alle Mitglieder des Deutschen Bundestages gleichberechtigt (vgl. Hesse/Ellwein 1997). Im Widerspruch dazu steht z.B. Eilfort (2003, S. 565): „Die Inhaber hoher Führungsämter in den Fraktionen des Deutschen Bundestages, in erster Linie die Fraktionsvorsitzenden, i gehören zum politischen Spitzenpersonal der Republik“. Diese Diskrepanz scheint aufgrund der notwendigen arbeitsteiligen Strukturen im Fraktionsparlament Deutscher Bundestag schlüssig. Fraglich ist jedoch inwieweit die Organe der Fraktion andererseits dazu beitragen, diese „Lücke“ zu schließen. Es stellt sich u.a. folgende Fragen: Wird der zweifelsohne für die Effektivierung der Parlaments- bzw. Fraktionsarbeit notwenige Preis, des stärkeren Einflusses und das Plus an Gestaltungsmöglichkeiten ausgewählter Fraktionsmitglieder, durch den Vorbehalt der (mehrheitlichen) Zustimmung der Fraktionsversammlung relativiert? Bestimmt die Fraktionsversammlung - wie in den Geschäftsordnungen vorgesehen - das Leitbild der Fraktion oder geschieht das in der Praxis eher in kleineren i nformellen Zirkeln?
Der Beantwortung dieser Kernfragen soll sich zunächst einmal durch die Betrachtung der Strukturen von Fraktionen im Deutschen Bundestag genähert werden. Darauf aufbauend gilt die Aufmerksamkeit der Einbeziehung der Organe der Fraktion sowie auch der einzelnen Parlamentarier in den fraktionsinternen Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess. Dies beinhaltet auch eine kurze Thematisierung der so genannten Fraktionsdisziplin, um das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Fraktionsführung zu skiz- zieren.
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1. Organisation und Struktur von Fraktionen
1.1 Formale Fraktionsstrukturen
Fraktionen sind trotz der Zugehörigkeit ihrer Mitglieder zu derselben Partei heterogen zusammengesetzt. Sie spiegeln eine Vielzahl konfliktärer Interessen wider, die z.B. in bestimmten „Flügeln“, in landsmannschaftlichen Gruppierungen oder in konkurrierenden politischen Grundströmungen zum Ausdruck kommen. Somit stellt sich den Fraktionen ein ähnliches Problem, wie dem Plenum des Deutschen Bundestages. Die Handlungsfähi gkeit der Fraktionen wäre ohne institutionelle und verfahrensmäßige Vorkehrungen, durch welche die divergierenden Auffassungen strukturiert und die Prozesse der Enzscheidungsfindung sowohl fraktionsintern als auch in ihrem Außenbezug organisiert werden, kaum gegeben (vgl. zum Folgenden Engels 2001, Schüttemeyer 1998). Aus diesem Grunde haben auch die Fraktionen Formen der Organisation und Arbeitsteilung entwickelt, die sich an denen des Gesamtparlaments orientieren. Die Organisationsform der Fraktionen stimmt in ihrer nachfolgend beschriebenen formalen Grundstruktur weitgehend überein. Im Einzelnen ergeben sich Abweichungen, die insbesondere mit der Größe der einzelnen Fraktion zusammenhängen. So neigen die kleineren Fraktionen von GRÜNEN und FDP schon aufgrund knapper personeller Ressourcen zu einer gröberen Untergliederung als die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, die ein stark differenziertes arbeitsteiliges System entwickelt haben.
Diese relativ starke Aufgliederung ermöglicht, auf der Basis einer organisierten Teamarbeit, ein hohes Maß an Spezialisierung, was den Fraktionsmitgliedern einerseits einen deutlichen Zuwachs an Fachkompetenz bringt. Anderseits werden die fraktionsinternen Abläufe insbesondere bei fachübergreifenden Themenstellungen verkompliziert, weil mit ihnen j eweils
ii zu befassen sind, die unter Umständen auch mehrere Arbeitsgruppen
noch widersprüchliche Positionen beziehen. Zudem wachsen die Handlungsspielräume der Arbeitsgruppen mit zunehmendem Grad der Spezialisierung. Dies birgt das Risiko der Verselbständigung von Arbeitsgruppen. Eine starke Aufgliederung geht folglich auch zu Lasten der Geschlossen- heit einer Fraktion und „damit auch zu Lasten ihrer Aufgabe, die Fülle der
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divergierenden Auffassungen zu strukturieren und auf stabile Gegensätze zu reduzieren“ (Engels 2001, S. 227).
1.1.1 Fraktionsversammlung
Die Fraktionsversammlung, auch Vollversammlung genannt, ist das oberste Organ jeder Fraktion. Sie legt die Verfahrensordnung - Geschäftsord- iii für ihre Fraktion fest. Darin sind die Organe nung bzw. Arbeitsordnung
der Fraktion und deren Kompetenzen, die Statusrechte der Mitglieder definiert sowie Regeln über fraktionsinterne Arbeitsweisen, Organisationsformen und Verfahren normiert. Mit diesen Bestimmungen soll einerseits die Fraktionsarbeit effektiv gestaltet werden und andererseits soll so dem Postulat des Artikels 38 GG - der Gleichheit der Mitglieder - genüge getan werden. Darüber hinaus wählt die Fraktionsversammlung den Vorsitzenden der Fraktion und entscheidet in Beratungen und Abstimmungen über die jeweilige Fraktionspolitik. Der Vollversammlung gehören alle Mitglieder einer Fraktion mit gleichem Rede-, Antrags-, und Stimmrecht an.
1.1.2 Fraktionsvorstand
Das zentrale Lenkungs- und Leitungsorgan einer Fraktion ist ihr Vorstand. Er vertritt die Fraktion nach außen und moderiert die fraktionsinternen Prozesse der Willensbildung und Entscheidungsfindung, d.h. er koordiniert die Fraktionsarbeit in ihren externen und internen Bezügen. Die genaue Zusammensetzung regelt die jeweilige Geschäfts- bzw. Arbeitsordnung der jeweiligen Fraktion.
Der Fraktionsvorstand wiederum setzt sich aus dem Geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand zusammen. Ersterem gehören in der Regel der Fraktionsvorsitzende, der parlamentarische Geschäftsführer iv Einige Fraktionen zählen auch und die stellvertretenden Vorsitzenden an.
den Justiziar und den haushaltspolitischen Sprecher der Fraktion zum Ge- v Zuseinen Aufgaben zählen u.a. die Vorberei-schäftsführenden Vorstand.
tung der Sitzungen des (erweiterten) Fraktionsvorstands und der Fraktionsversammlung (Festlegung der Tagesordnung etc). Die Vorsitzenden der jeweiligen Arbeitsgruppen ergänzen den Geschäftsführenden Vorstand
Arbeit zitieren:
Michael Wodke, 2005, Fraktionsversammlungen im Deutschen Bundestag, München, GRIN Verlag GmbH
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