In der Zeit des kalten Krieges galt der Warschauer Pakt als das östliche Gegenstück zur NATO. Mit dem Zusammenbruch des Ostblocks zerfiel auch der Warschauer Pakt und wurde 1991 ganz aufgelöst. Einher mit der Auflösung ging die Forderung auch die NATO aufzulösen, was generell von den NATO-Vertragsstaaten abgelehnt wurde. In vielen Aspekten überschnitt sich zwar der Inhalt des Warschauer Vertrages mit dem des nordatlantischen Vertrages, aber der nordatlantische Vertrag war nicht wie der Warschauer Vertrag in seiner Präambel durch das Bestehen eines anderen Militärbündnisses gerechtfertigt. Ein weiterer Unterschied zwischen der NATO und Warschauer Pakt bestand in dem ergänzenden bilateralen Vertragssystem. Während das Bündnis der NATO fast ausschließlich auf dem multilateralen Nordatlantikvertrag beruhte, wurde der Warschauer Vertrag durch ein fast vollständiges System an bilateralen Verträgen über Freundschaft und Truppenstationierungen ergänzt. Dieses Vertragssystem, bestehend aus einem multilateralen und vielen bilateralen Verträgen, werde ich im Hauptteil dieser Hausarbeit beleuchten. Einleitend werde ich kurz die geschichtliche Entwicklung und die Organisationen des Warschauer Paktes erläutern. Auf eine Betrachtung der bilateralen Verträge zwischen den Staaten des Warschauer Paktes und den außereuropäischen sozialistischen Staaten werde ich im Rahmen dieser Hausarbeit verzichten.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
(1) Die Geschichte und die Organisationsstrukturen des Warschauer Paktes
(2) Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand, das Verlängerungsprotokoll und das Auflösungprotokoll
(3) Zusatzverträge
(3.1) Freundschaftsverträge
(3.2) Truppenstationierungsverträge
(4) Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht das komplexe Vertragssystem des Warschauer Paktes, um dessen Struktur sowie das Zusammenspiel zwischen dem multilateralen Hauptvertrag und den ergänzenden bilateralen Abkommen zu analysieren und deren strategische Bedeutung im Kontext des Kalten Krieges zu hinterfragen.
- Entwicklung und organisatorische Strukturen der Warschauer Vertragsorganisation (WVO)
- Analyse des multilateralen Hauptvertrages und dessen völkerrechtlicher Grundlagen
- Untersuchung der bilateralen Freundschaftsverträge als ergänzendes Vertragssystem
- Bedeutung der Truppenstationierungsverträge für die sowjetische Präsenz
- Strategische Bewertung des Vertragssystems im Vergleich zur NATO
Auszug aus dem Buch
(1) Die Geschichte und die Organsiationsstrukturen des Warschauer Paktes
Der sogenannte Warschauer Pakt, eigentlich Warschauer Vertragsorganisation (WVO), existierte von 1955 bis 1991. Der Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand wurde am 14. Mai 1955 in Warschau bei der viertägigen Ostblockkonferenz von Albanien, Bulgarien, der Deutschen Demokratischen Republik, Polen, Rumänien, Sowjetunion, Tschechoslowakei und Ungarn unterzeichnet. Die Volksrepublik China nahm an dieser Konferenz als Beobachter teil. Die Deutsche Demokratische Republik erlangte die Vollmitgliedschaft erst 1956, nach Gründung Nationalen Volksarmee (NVA).
Zum Zeitpunkt der Gründung verfügte die DDR über keine Streitkräfte und konnte dementsprechend im Falle eines Angriffs auf einen Bündnispartner, keine militärische Unterstützung bieten. Zur Aufnahme der DDR als Vollmitglied hieß es im Schlußkommuniqué der ersten Sitzung des Politisch Beratenen Ausschusses im Jahr 1956: „Es wurde der Vorschlag der Delegation der Deutschen Demokratischen Republik angenommen, daß nach der Schaffung der Nationalen Volksarmee der Deutschen Demokratischen Republik ihre bewaffneten Kontingente in die Vereinigten Streitkräfte einbezogen werden. Es wurde ebenfalls beschlossen, daß der Minister für Nationale Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik entsprechend der festgelegten Ordnung ein Stellvertreter des Oberkommandierenden der Vereinigten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages sein wird.“ Karl-Heiz Gimmler weist in seiner Analyse über den Warschauer Pakt auf die vielen Übereinstimmungen mit der NATO hin.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Der Abschnitt skizziert den Warschauer Pakt als östliches Gegenstück zur NATO und führt in die Absicht ein, das bilaterale Vertragssystem ergänzend zum multilateralen Hauptvertrag zu untersuchen.
(1) Die Geschichte und die Organisationsstrukturen des Warschauer Paktes: Dieses Kapitel behandelt die Gründung des Paktes im Jahr 1955, die Aufnahme der DDR sowie die politischen und militärischen Gremien der Organisation.
(2) Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand, das Verlängerungsprotokoll und das Auflösungprotokoll: Hier werden die völkerrechtlichen Grundlagen des Hauptvertrages, dessen Artikel sowie die Protokolle zur Verlängerung und späteren Auflösung analysiert.
(3) Zusatzverträge: Dieses Kapitel widmet sich den ergänzenden bilateralen Abkommen innerhalb des Bündnissystems.
(3.1) Freundschaftsverträge: Es werden die verschiedenen Generationen bilateraler Freundschaftsabkommen sowie deren inhaltliche Ausgestaltung und Zielsetzung untersucht.
(3.2) Truppenstationierungsverträge: Der Fokus liegt auf der rechtlichen Grundlage der Stationierung sowjetischer Truppen in den Mitgliedsstaaten und den Unterschieden in der völkerrechtlichen Absicherung.
(4) Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt die These auf, dass das dichte bilaterale Vertragssystem der Sowjetunion dazu diente, den Einfluss auch nach einer formellen Auflösung des Hauptvertrages zu sichern.
Schlüsselwörter
Warschauer Pakt, Warschauer Vertragsorganisation, WVO, Kalter Krieg, Völkerrecht, multilateraler Vertrag, bilaterale Abkommen, Freundschaftsverträge, Truppenstationierung, Sowjetunion, Ostblock, kollektive Selbstverteidigung, Politisch Beratener Ausschuß, DDR, NATO
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Vertragssystem des Warschauer Paktes, mit einem besonderen Fokus auf das Zusammenspiel zwischen dem multilateralen Gründungsvertrag und den zahlreichen ergänzenden bilateralen Abkommen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zu den zentralen Themen gehören die Entstehung und Struktur der Warschauer Vertragsorganisation, die Analyse der bilateralen Freundschafts- und Truppenstationierungsverträge sowie deren strategische Bedeutung im Kontext des Ost-West-Konflikts.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie das komplexe Geflecht aus bilateralen Verträgen die vertragliche Basis des Warschauer Paktes ergänzte und der Sowjetunion eine flexible Kontrolle ermöglichte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer völkerrechtlichen und historischen Analyse von Vertragstexten, Dokumenten und der bestehenden Forschungsliteratur zum Warschauer Pakt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil beleuchtet die geschichtliche Entwicklung und Organisationsstrukturen, den Inhalt des Hauptvertrages sowie die Bedeutung und inhaltliche Ausgestaltung der Zusatzverträge.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Warschauer Pakt, Völkerrecht, bilaterale Verträge, Ostblock, Sowjetunion, kollektive Verteidigung und Sicherheitspolitik sind zentrale Begriffe.
Welche Rolle spielten die Truppenstationierungsverträge laut der Arbeit?
Die Arbeit zeigt auf, dass diese Verträge die Rechtsgrundlage für die sowjetische Militärpräsenz bildeten, wobei zwischen den Verträgen mit der DDR/Polen und anderen Staaten rechtlich differenziert werden muss.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor zum Auflösungspotenzial des Systems?
Der Autor schließt, dass das verzweigte bilaterale System der Sowjetunion als strategischer Tauschgegenstand dienen konnte, da ein Fortbestand der bilateralen Beziehungen auch bei einer formellen Auflösung des multilateralen Paktes faktisch möglich gewesen wäre.
- Arbeit zitieren
- Maurice Schuhmann (Autor:in), 2000, Das Vertragssystem des Warschauer Paktes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39086