1. Einleitung .......................................................................................................................... S. 3
2.1. Die Ethik des Islam ........................................................................................................ S. 4
2.2. Historische Herleitung des Verhältnisses von Staat zu Religion und Gesellschaft in
Ägypten ................................................................................................................................. S. 7
2.3. Die Muslimbruderschaft .............................................................................................. S. 10
2.4. Die Jama´a al-Islamiya ................................................................................................ S. 12
2.5. Der Islam in der Verfassung der Arabischen Republik Ägypten ................................ S. 13
3.1. Die Diskrepanz zwischen verfassungsgemäßer und dargestellter Wirklichkeit und
gesellschaftlicher wie politischer Realität .......................................................................... S. 16
3.2. Kurze Zusammenfassung der Ergebnisse .................................................................... S. 16
4. Bibliografie ..................................................................................................................... S. 18
1. Einleitung
Einerseits gilt die Arabische Republik Ägypten unter den arabischen Staaten als der säkularste und demokratischste, andererseits wird die Frage nach einer echten, funktionierenden Demokratie im heutigen Ägypten in einer Vielzahl wissenschaftlicher Veröffentlichungen
Auch zum besseren Verständnis dieses Widerspruchs soll in dieser Arbeit die Frage nach dem Stellenwert der Ethik der Religion des Islam im heutigen politischen System Ägyp tens bearbeitet werden. Dabei soll das politische System wie es sich im inneren des Landes darstellt Untersuchungsgegenstand sein – die Außenpolitik Ägyptens soll in dieser Arbeit nicht erklärt oder in Bezug zu den ethischen Inhalten des Islam gesetzt werden, sie wird dementsprechend nur insoweit beachtet, wie es zum Verständnis des innerstaatlichen Verhältnisses von Religion, Staat und Gesellschaft zueinander notwendig ist.
Zunächst wird in dieser Arbeit die Ethik des Islam im Hinblick auf Aspekte von besonderer politischer Relevanz vorgestellt. Anschließend wird die Situation in Ägypten historisch hergeleitet. Bevor die heutige ägyptische Verfassung auf Einflüsse islamischer Ethik untersucht wird, werden mit der „Muslimbruderschaft“ und der „Jama´a al-Islamiya“ beispielhaft zwei bedeutende islamische Organisationen Ägyptens vorgestellt, was nicht nur zum Verständnis des Verhältnisses von Staat und Religion in Ägypten beitragen sondern auch Erkenntnisse über den Stellenwert des Islam und dessen (politischer) Ethik bei der ägyptischen Bevölkerung bringen soll. Die Methode dieser Untersuchungen ist eine Literaturanalyse, wobei es sich mit Ausnahme der Ägyptischen Verfassung um Sekundärliteratur handelt.
Abschließend wird dann auf der Basis der gewonnen Erkenntnisse versucht ein Bild von der Diskrepanz zwischen verfassungsgemäß möglichem und nach außen oftmals dargestelltem Maß an Säkularität und gesellschaftlicher wie politischer Wirklichkeit zu zeichnen.
2.1. Die Ethik des Islam
Das Fundament der islamischen Ethik bilden die fünf Säulen des Islam; sie sind von Muslimen unterschiedlicher Strömungen (Sunniten, Schiiten, Alleviten etc.) gleichermaßen
Die erste der fünf Säulen ist das islamische Glaubensbekenntnis, das zu sprechen Pflicht des Muslim ist. Es lautet: „Ich bezeuge es gibt keine Gottheit außer Gott [(arab.: Allah)]; ich bezeuge, Mohammed ist der Gesandte Gottes“ (zitiert nach Antes, 2001: 17). Zweitens muss der gläubige Moslem ein festgelegtes, ritualisiertes Gebet zu bestimmten Ze iten ausüben. Die dritte Säule ist der Zakat, eine Art Almosensteuer, auf die im weiteren Verlauf der Arbeit noch etwas genauer eingegangen werden wird. Viertens ist der islamische Monat Ramadan die Fastenzeit des Islam. Der Gläubige Moslem isst und trinkt in der Fastenzeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang nichts, die Nahrungsaufnahme Nachts gilt jedoch als erlaubt und ist üblich. Die Hadjdj, die Wallfahrt nach Mekka, zu der jeder volljährige Muslim einmal im Leben verpflichtet ist, sofern die Umstände das erlauben, ist die fünfte Säule des Islam. (vgl.: Antes, 2001: 17ff) Darüber Hinaus gibt es die Verpflichtung zum Dschihad, dem heiligen Krieg, der häufig auch zu den fünf Säulen gerechnet oder ihnen gleichgestellt wird. Dschihad bedeutet ursprünglich „Anstrengung“, wurde aber schon zu Lebzeiten Mohammeds auch im Sinne einer bewaffneten Auseinandersetzung verstanden. Die Teilnahme am Dschihad ist insbesondere dann Pflicht, wenn ein Muslimisches Land von Nichtmuslimen angegriffen wird. (vgl.: Antes, 2001: 20f)
Dem Koran selbst ist zu entnehmen, dass die Weisung Gottes, also auch die Ethik des Islam, das gesamte menschliche Leben erfassen soll. Dennoch mussten in die Entwicklung eines tatsächlich alle Bereiche regelnden Systems neben dem Koran und der Sunna, die für die Lebensweise des Religionsstifters Mohammed steht, weitere Quellen einfließen denn anstehende Probleme konnten mit dem Verweis auf den Koran nicht hinreichend bearbeitet werden. In diesem Prozess, den neben den vier islamisch-sunnitischen Rechtsschulen, die sich im 8. und 9. Jahrhundert nach Christus herausgebildet hatten, auch die schiitischen Führer prägten, wurde der Allgemeingültigkeit beanspruchende Verhaltenskodex der Umma, des religiös-politischen Gemeinwesens des Islam wie es schon zu Lebzeiten Mohammeds entstanden war, zu einem flexiblen, „facettenreichen System“ (Antes, 2001: 31), das sich über mehrere Jahrhunderte hinweg bewährt hat und erst in der „Auseinandersetzung [...] mit
der modernen Welt zum Problem“ (Antes, 2001: 31) wurde, weiterentwickelt. (vgl. Antes in Antes et al, 1991: 60ff; Antes 2001: 31)
Zur Analyse des politischen Einflusses islamischer Ethik und wegen der besseren Übersichtlichkeit bietet sich eine Unterteilung der Verhaltensregeln in solche, die den Einzelnen und die Familie und solche, die die Gesellschaft betreffen an, wobei die politische Bedeutung in dieser Reihenfolge sicherlich zunehmend ist. Grundsätzlich erhebt die Ethik der islamischen Theologie den Anspruch sämtliche menschlichen Handlungen zu regeln und in eine von fünf Kategorien zwischen „gebotenen“ und „verbotenen“ Handlungen einordnen zu können. (vgl. Antes in Antes et al, 1991: 67ff)
In denen den Einzelnen und die Familie betreffenden Verhaltensnormen sind die Kindererziehung und das Geschlechterverhältnis zentral. Den Kindern sollen in den Familien der Monotheismus und die zentralen Werte des Islam wie „nicht zu lügen sondern stets die Wahrheit zu sagen [...], demütig [...] und nicht prahlerisch und eingebildet [...] oder hochmütig“ (Antes in Antes et al, 1991: 72) und weder geizig noch verschwenderisch im Umgang mit Geld zu sein und nur bestimmte nicht verbotene Speisen zu verwenden vermittelt werden. Der Ethik des Islam entsprechend werden die vom Kind in den Familien erworbenen Kenntnisse von d en richtigen Verhaltensweisen in den Koranschulen vertieft. Die den Kindern zu vermittelnden Werte, Verhaltensweisen und –Regeln gelten auch für die erwachsenen Mitglieder der islamischen Gesellschaft, darüber hinaus spielt in der Ethik des einzelnen erwachsenen Muslims das Gerechtigkeitsideal des Islam eine bestimmende Rolle. (vgl. Antes in Antes et al, 1991: 69ff) Besonders in den „Ehevorschriften, bei der Scheidung und im Erbrecht“ (Antes in Antes et al, 1991: 76) zeigt sich die Ungleichbehandlung von M ann und Frau. Obwohl das (mit bestimmten Pflichten einhergehende) Recht des Mannes bis zu vier Frauen zu heiraten und der höhere gesellschaftliche Stellenwert des Mannes direkt aus dem Koran abzuleiten sind gilt es dem hannoverschen Religionswissenschaftler Peter Antes als denkbar, dass „sich der Gleichheitsgrundsatz in Zukunft als die islamische Auslegung durchsetzen wird und alles, was dazu scheinbar im Widerspruch steht, als [...] zeitbedingt [...] angesehen wird“ (Antes in Antes et al, 1991: 75f). Besonders strenge Strafen sind im Koran bei Verstößen gegen die Vorgaben im sexuellen Bereich vorgesehen (z. B.: Unzucht: 100 Peitschenhiebe); Geschlechtsverkehr ist nur im Rahmen der Ehe erlaubt, Homosexualität, Transvestitentum, Masturbation und Sodomie gelten als verboten. (vgl. Antes in Antes et al, 1991: 73ff)
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Nikolaus Pellnitz, 2005, Die Ethik des Islam im politischen System der Arabischen Republik Ägypten, Munich, GRIN Publishing GmbH
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