FACHHOCHSCHUL-STUDIENGANG
Infrastrukturwirtschaft 1999
'LH*UQGXQJHLQHVJHPHLQQW]LJHQ
/DQGHV)RQGV
© Rainer Müller
LH UQGXQJHLQHVJHPHLQQW LJHQ DQGHV)RQGV NA
Seite 2 von 3
QKDOWVYHU HLFKQLV NA
1. Stiftungen und Fonds 3
1.1 Definition 3
1.2 Steiermärkische Stiftungs- und Fondgesetz 3
1.2.1 Anwendungsbereich 3
1.2.2 Begriff der Stiftung 3
1.2.3 Begriff des Fonds 4
1.3 Unterschiede zwischen Stiftung und Fond 4
2. Allgemeines über Fonds 6
2.1 Voraussetzungen für die Errichtung eines Fonds 6
2.2 Erklärung des Fondsgründers 6
2.3 Zulässigkeit der Errichtung eines Fonds 6
2.4 Entscheidung über die Zulässigkeit 6
2.5 Fondskurator 7
2.6 Fondssatzung 8
2.7 Erstmalige Bestellung der Fondsorgane 9
2.8 Name des Fonds 9
2.9 Sitz des Fonds 9
2.10 Zuständigkeit der Gerichte in Fondssachen 9
2.11 Staatliche Aufsicht über Fonds 10
2.12 Aufsicht über das Fondsvermögen 10
2.13 Fondsorgane 10
2.14 Bestellung eines Fondskommissärs 11
2.15 Änderung der Fondssatzung 11
2.16 Besondere Voraussetzungen für die Satzungsänderung 12
2.17 Auflösung von Fonds 12
2.18 Verfügungen über das Fondsvermögen bei Auflösung von Fonds 12
2.19 Zuständige Behörde 13
2.20 Übergangs- und Schlussbestimmungen 13
2.21 Befreiung von Verwaltungsabgaben 13
2.22 Inkrafttreten Aufhebung von Rechtsvorschriften 13
3. Beispielgründung eines Fonds 14
Literaturverzeichnis 19
2 NA
'LH*UQGXQJHLQHVJHPHLQQW]LJHQ/DQGHV)RQGV Seite 3 von 4
6WLIWXQJHQXQG)RQGV
1.1 Definition
'HILQLWLRQYRQ6WLIWXQJODXW/H[LNRQ
Die Zuwendung von Vermögenswerten zu einem vom Stifter bestimmtem Zweck. Das Stiftungsvermögen kann rechtsfähig sein (juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts); es muss dann einen Vorstand haben und steht in der Regel unter Staatsaufsicht.
'HILQLWLRQYRQ)RQGODXW/H[LNRQ
Geldmittelbestand für bestimmte Zwecke oder Gütervorrat, Geldanlage des Staates, Staatsanleihe
1.2 Steiermärkische Stiftungs- und Fondgesetz
(vom 17. Mai 1988)
$QZHQGXQJVEHUHLFK
DAuf Stiftungen und Fonds, deren Vermögen durch privatrechtlichen Widmungsakt zur Erfüllung gemeinnütziger oder mildertätiger Aufgaben bestimmt ist, findet dieses Gesetz Anwendung.
Ausnahmen: I) Sie gehen über den Interessensbereich des Landes II) Sie sind schon vor dem 1.Oktober 1925 vom Land autonom verwaltet worden.
EWenn gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgesellschaften Fonds oder Stiftungen für ihre Zwecke in Anspruch nehmen wollen, müssen sie für die Gründung, Abänderung, Auflösung und Verwaltung des Fonds oder der Stiftung, die staatliche Genehmigung einholen oder sie (Stiftung, Fond) der staatlichen Aufsicht unterstellen.
%HJULIIGHU6WLIWXQJ
Stiftungen im Sinne dieses Gesetzes sind durch Anordnung des Stifters dauernd gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit. Deren Einrichtungen oder Erträgnisse müssen a.) gemeinnützigen oder b.) mildertätigen Zwecken dienen.
a.) gemeinnützige Zwecke:
Durch deren Erfüllung wird die Allgemeinheit gefördert. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt insbesondere vor, wenn die Tätigkeit der Stiftung dem Gemeinwohl auf geistigen, kulturellen, sittlichen, sportlichen oder materiellen Gebiet nützt. Der Stiftungszweck gilt auch dann als gemeinnützig, wenn nur ein bestimmter Personenkreis gefördert wird.
b.) mildtätige Zwecke:
Diese Zwecke sind darauf gerichtet hilfsbedürftige Personen zu unterstützen.
3
'LH*UQGXQJHLQHVJHPHLQQW]LJHQ/DQGHV)RQGV Seite 4 von 5
%HJULIIGHV)RQGV
Fonds im Sinne dieses Gesetzes sind durch Anordnung des Fondsgründers nicht auf Dauer gewidmete Vermögen mit Rechtpersönlichkeit. Diese Fonds müssen gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen.
1.3 Unterschiede zwischen Stiftung und Fonds
4
Quote paper:
DI (FH) Rainer Müller, 2000, Die Gründung eines gemeinnützigen (Landes-) Fonds, Munich, GRIN Publishing GmbH
This text can be quoted and accessed from this url:
Embed
DOI
Prozessorientierte Unternehmensorganisation
Engineering - Industrial Engineering and Management
Diploma Thesis, 99 Pages
Das Performance Measurement Teil I (Planungssystem, Kennzahlenaufbau, ...
Business economics - Controlling
Scholary Paper (Seminar), 23 Pages
Die kleine Aktiengesellschaft - Bedeutung und Erscheinungsformen
Termpaper, 21 Pages
Untersuchung der Möglichkeiten zur Automatisierung von Geschäftsprozes...
Diploma Thesis, 97 Pages
Der Goodwill beim Unternehmenskauf - Entstehung, Bilanzierung und Bew...
Business economics - Revision, Auditing
Termpaper, 20 Pages
Kennzahlenkonzept für Supply Chain Prozesse
Business economics - Supply, Production, Logistics
Diploma Thesis, 90 Pages
Der politische Dokumentarfilm als postmodernes Guerilla-Marketing: Mi...
Termpaper, 24 Pages
Prozessoptimierung - Business Process Reengineering
Business economics - Controlling
Diploma Thesis, 61 Pages
Die strategische Umstrukturierung von start-up-Unternehmen am Beispiel...
Business economics - Company formation, Business Plans
Diploma Thesis, 87 Pages
Beschreibung logistischer Ketten und Messung ihrer Performance mit dem...
Business economics - Supply, Production, Logistics
Scholary Paper (Seminar), 17 Pages
Anwendung der Telematik im Container-Handling
Business economics - Supply, Production, Logistics
Diploma Thesis, 333 Pages
Wettbewerbsstrategien im Facility Management
Business economics - Marketing, Corporate Communication, CRM, Market Research
Scholary Paper (Seminar), 26 Pages
Methoden und Werkzeuge zur Geschäftsprozess-Optimierung
Computer Science - Commercial Information Technology
Termpaper, 22 Pages
Rainer Müller has published the text Die Gründung eines gemeinnützigen (Landes-) Fonds
Rainer Müller has uploaded a new text
Die gemeinnützige Stiftung, der gemeinnützige Fonds
Recht - Mustertexte
Beatrix Schwar, Waldemar Jud, Werner Hauser
Stiftungen in Theorie, Recht und Praxis
Handbuch für ein modernes Sti...
Rupert Graf Strachwitz, Florian Mercker
Praxisratgeber Gemeinnützige GmbH
Gründung, Führung, Steuern und...
Ulla Engler, Werner Hesse
Der Rechtsstatus kirchlicher Stiftungen staatlichen Rechts des 19. Jah...
Eine Untersuchung am Beispiel ...
Karl-Hermann Kästner, Daniel Couzinet
0 comments