Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 1-2
2. Hauptteil
2. 1. Die Organisation der römischen Familie. 2-4
2. 2. Wie der Sklave zu seinem Herrn kommt
2. 2. 1. Die Quellen aus denen die Sklaverei neue Unfreie schöpfte.S. 4-6
2. 2. 2. Der Sklavenmarkt. 6-8
2. 3. Das Leben der Sklaven mit den unterschiedlichen Möglichkeiten
2. 3. a) 1. Die Sklaven der familia rustica. 8-10
2. 3. a) 2. Der villicus/ die villica. 10-11
2. 3. a) 3. Sklavenflucht. 11-12
2. 3. b) 1. Die Sklaven der familia urbana 12-14
2. 3. b) 2. Die Organisation des Stadthaus. 14-15
2. 4. Die Stellung der Freigelassenen und die gesellschaftliche
Mobilit ät. 15-21
2. 5. Sklaven und Freigelassene in der römischen Realität
- Plinius Verhältnis zu seinen Sklaven und Freigelassenen. 21-22
3. Fazit. S. 22- 23
4. Literaturverzeichnis. I- II
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1. Einleitung
Die vorliegende Hausarbeit steht im Rahmen des Proseminars „Plinius der Jüngere-Briefe eines römischen Senators“ , in welchem mit Hilfe der zahlreichen Pliniusbriefe ein anschauliches Bild von der römischen Gesellschaft der Kaiserzeit und Plinius selbst entwickelt wurde. Meine Arbeit beschäftigt sich in diesem Kontext mit der Betrachtung der unteren Gesellschaftsschichten, den Sklaven und Freigelassenen zu Plinius 1 Zeit, und mit Plinius Verhältnis zu diesen. Ich habe mir dieses Thema ausgewählt, da es besonders markant für die römische Gesellschaft und ihre stark hierarchische, karrierebetonte Organisation war, und sich vor allem über die komplette Geschichte des römischen Reichs erstreckte, was einen fundamentaleren Einblick in das Gebiet der Alten Geschichte erlaubt. Wenn man sich also die Dauer der Institution Sklaverei bewusst machte, stellte sich die Frage, wie sich die Sklaverei, welche für uns schon allein vom Begriff her negativ konnotiert ist, so etablieren konnte, ohne dass es zu einer alles umfassenden Revolte kam. Was gab der Gesellschaft das „Ventil?“ Welche Rolle spielten dabei die Freilassungen, von welchen Fachfremde oftmals gar nichts wissen? Wurden auch Sklaven Karrieren zugestanden? Auch stellt sich die Frage, weshalb ein reicher Römer in einer Gesellschaft, in der Bescheidenheit keine ernsthafte Tugend, sondern eher eine Floskel war, eine Freilassung vornahm, ließ er damit nicht ein Stück Kapital ziehen? Im folgenden werde ich erst die Sklaverei untersuchen, wie sie organisiert war, angefangen in der römischen familia, über die einzelnen Etappen die ein Sklave bis hin zur Freilassung nehmen konnte, immer mit dem Aspekt der sozialen Mobilität im Hintergrund. Dabei werde ich in meiner Untersuchung zwischen dem Leben und den Möglichkeiten der Landsklaven in der familia rustica, und den der Stadtsklaven in der familia urbana unterscheiden. Somit versuche ich auch herauszufinden, ob die heutige Vorstellung von der Sklaverei zu der Realität in der Antike überhaupt komplementär ist. Gab es den Sklaven, dem es ausnahmslos schlecht ging, oder war die Sklaverei doch fassettenreicher? Es muss ja einen Grund dafür gegeben haben, weshalb sie allgemein akzeptiert wurde. 2 Nach der Klärung der Fragen zur Sklaverei erfolgt die Untersuchung der Freilassung auf ihre Chancen und Probleme hin, sowie eine
1 Plinius der Jüngere, Gaius Plinius Caecilius Secundus, wurde um 61 geboren, und starb 114 in Bythinien. Er war Neffe und Adoptivsohn von Plinius dem Älteren, hat Rhetorik in Rom studiert, und war erst unter Kaiser Trajan Konsul, und später Statthalter in Bithynien. Vgl. Zentner, Christian (Hg.): Personenlexikon. Geschichte in Gestalten, St. Gallen 2004, S. 375; zu dieser Zeit erlebte auch die Sklaverei ihre Blütezeit. Vgl. Alföldy, Géza: Freilassung von Sklaven, in: Die römische Gesellschaft. Ausgewählte Beiträge, Stuttgart 1986, S. 299. 2 Vgl. König, Ingemar: Vita Romana. Vom täglichen Leben im alten Rom, Darmstadt 2004, S. 46.
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Einordnung ihrer Stellung in die römische Gesellschaftsstruktur. Das letzte Kapitel widmet sich dann so zu sagen der Praxis, wie konnte man sich im römischen Alttag den Umgang zwischen Herren der Oberschicht und ihren Klienten vorstellen? In diesem Kapitel geht es dem Proseminar entsprechend um Plinius Verhältnis seinen Sklaven und Freigelassenen.
Bei meiner Erarbeitung des ersten Teils des Themas, den Sklaven, werde ich mich schwerpunktmäßig auf Sekundärliteratur stützen, da solche, auch sehr aktuelle, ausreichend vorhanden ist, wie beispielsweise Königs „Vita Romana“, oder Schumachers „Sklaverei in der Antike. Alltag und Schicksal der Unfreien“, ebenso Weebers „Alltag im Alten Rom. Das Landleben“, das sich natürlich speziell mit der familia rustica befasst. Dir Erarbeitung der Freigelassenen erweist sich da als weitaus komplizierter, da hierüber in der Forschung einige Uneinigkeiten herrschen, und ihre Position nicht annähernd so rekonstruiert werden kann, wie die der Sklaven. Hier werde ich mich zum einen auf Alföldys “Die Freilassung von Sklaven und die Struktur der Sklaverei in der römischen Kaiserzeit“, und De Quirogas „Freedman Social Mobility in Roman Italy“ stützen. Auch ist die Quellensammlung zum Thema mit Übersetzung von Eck und Heinrichs sehr hilfreich. Als Hauptquelle dienen aber Plinius als Repräsentant der Oberschicht, und Trimalchio, als ehemaliger Freigelassener. I
2. 1. Die Organisation der römischen Familie
Das wichtigste, so zusagen oberste rechtliche Strukturierungsprinzip ist das der familia, insbesondere der Hausgewalt. Durch die Geburt (oder Adoption) in eine durch legitime Ehe verbundene Familie wurde in erster Linie die Zugehörigkeit zur Rechtsgemeinschaft aller Römer bestimmt, d. h., dass man Römer, bzw. Römerin war, wenn die Eltern das römische Bürgerrecht besaßen. 3 Der Vater war das Oberhaupt der Familie, welche wiederum einem Geschlechterverband (gens) angehörte. Er repräsentierte als pater familias die Familie in politischer, religiöser wie auch in rechtlicher Hinsicht, und besaß vollkommene Gewalt über seine Kinder sowie über seine Ehefrau. 4 Aber der patria potestas, der Gewalt des
3 Vgl. König, 2004, S. 21 f.
4 Auch Gaius bemerkt, dass das Prinzip der totalen Hausgewalt außergewöhnlich ist: „Item in potestate nostra sunt liberi nostri quos iustis nuptiis procreavimus. Quod ius proprimum civium Romanorum est: fere enim nulli sunt homines, qui talem in filios suos habent potestatem qualem nos habemus.“ In: Gaius institutiones 1, 55.
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Hausvaters, unterstand nicht allein die Familie, sondern er hatte auch die alleinige Verfügungsgewalt über den gesamten beweglichen und unbeweglichen Besitz, also über alle Immobilien und Sklaven, den gesamten Hausrat, und dessen Verwendung und Zugewinn. 5 Woraus deutlich wird, dass die Sklaven als eine Form von beweglichen Besitz, als materiell, angesehen wurden. 6 Delikte gegen Sklaven fielen zudem unter Sachbeschädigung. 7
Die Hausgewalt umfasste das Recht, die Gewaltunterworfenen zu töten, zu verkaufen, zu züchtigen oder sie zu verstoßen. Missbräuche konnten durch die vom Zensor beaufsichtigte Sitte gerügt werden 8 , oder hatten gesellschaftliche Ächtung zur Konsequenz. Wer unter der Hausgewalt stand, galt nicht als Rechtssubjekt, er wurde erst mit dem Ende der Hausgewalt, dem Tod des pater familias, rechtsfähig. Erreichte der Hausvater ein hohes Alter, so waren seine Kinder, die vielleicht selbst schon Kinder hatten, im 6. oder 7. Lebensjahrzehnt gewaltunterworfen, was bedeutet, dass der Vater über die Kinder seines Sohns, und über seine Schwiegertochter verfügen durfte. 9 Frauen wechselten mit der Hochzeit den Gewalthaber, und unterstanden dann dem Vater ihres Mannes, wenn dieser noch lebte, ansonsten dem Ehemann. Kinder konnten den pater familis durch Adoption wechseln, oder der Vater konnten sie emanzipieren, was bedeutete, dass sie nicht mehr zur familia gehörten, also auch nichts erbten. „Becomming legally independet was scant recompense for being thrown out onto the streets without any peculium by an angry paterfamilias. Emancipation could thus be a hostile act, the threat of it used by the pater familias to control unruly children.” 10
Allein aus diesem Prinzip ergaben sich zwei Klassen von Menschen, die siu iuris waren, und solche die einer Hausgewalt unterstanden, also ihr Eigenrecht an einen anderen verloren hatten, sie waren alieni iuris. 11 Dieses heißt nicht, dass die unterworfenen keine Geschäfte abschließen konnten, doch blieb der Anspruch allein beim Hausherren. Geschäfte tätigen konnten sie mit einem bestimmten
5 Vgl. Gardner, Jane F.: Family and Familia in Roman Law and Life, Oxford 1998, S. 6.
6 „quod attinet ad ius civile, servi pro nullis habentur, non tamen et iure naturali, quia quod ad ius naturale attinet, omnes homines aequales sunt.“ In: Ulpian, Digesten 50,17, 32.
7 Thébert, Yvon: Der Sklave, in: Giardina, Andrea (Hg.): Der Mensch der römischen Antike, Frankfurt/Main 1991, S. 173.
8 Vgl. Manthe, Ulrich: Geschichte des Römischen Rechts, 2. Aufl., München 2003 (= Beck´sche Reihe), S. 28 9 Vgl. Manthe, 2003, S. 30. 10 In: Gardener, 1998, S. 7.
11 Vgl. Gaius, inst. 1, 48; außerdem vgl. König, 2004, S. 47.
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Betrag, den der Hausherr zu Verfügung stellen konnte, dem sogenannten peculium, was „kleines Geld“ bedeutet. 12
Der Sklave erhält bei seiner Freilassung den Vornamen und Gentilnamen des Herren, und damit einen juristischen „Vater“ 13 , während er seinen eigenen Sklavennamen als Cognomen weiterführte. So heißt beispielweise Tiro, der ehemalige Sklave von Marcus Tullius Cicero nach der Freilassung Marcus Tullius Tiro.
An dem Prinzip der lebenslangen väterlichen Gewalt hielt man bis zum Ende der Antike fest. 14
2. 2. Wie der Sklave seinem Herrn kommt
2. 2. 1. Die Quellen aus denen die Sklaverei neue Unfreie schöpfte
Es gab vielerlei Möglichkeiten in die Sklaverei zu geraten. Ehemals Freie konnten ihr Eigenrecht, und juristisch auch ihre Eltern verlieren, indem sie individuell geraubt wurden, wie es beispielsweise bei Überfällen auf Wanderern der Fall war. Aber vor allem bildete der organisierte Menschenraub in Form der Piraterie eine wichtige exogene Quelle für die benötigten Sklaven. 15 Piraten beherrschten über Jahrhunderte das gesamte Mittelmeer, und bedrohten somit Person und Eigentum des Reisenden, sowie die Küstenbewohner grundsätzlich, was sich auch daran zeigt, dass sogar ein Caesar, im ersten vorchristlichen Jahrhundert, von Seeräubern gefangen genommen wurde, sich jedoch als Person von Stand und Ansehen freikaufen konnte. 16 Räuberbanden überfielen etliche Landsiedlungen, wo nur wenige Menschen wohnten, nahmen die Bewohner gefangen, und verkauften sie an Sklavenhändler weiter. 17 Folgende zeitgenössische Schilderung ist hierfür beispielhaft: „ verum ego ipse cum inter illos, cum ex illa miserabili captivitate per nostram ecclesiam liberarentur, a quadam puella quaererem quomodo fuerit mangonibus vendita, raptam se dixit fuisse de domo parentum suorum; deinde quaesivi utrum ibi sola fuisset inventa; respondit praesentibus suis parentibus et fratribus factum. aderat et frater eius qui venerat ad eam recipiendam et, quia illa parva erat, ipse nobis quomodo factum esset aperuit.
12 Vgl. Manthe, 2003, S. 28 f.
13 Vgl. König, 2004, S. 46. 14 Vgl. Manthe, 2003, S. 30.
15 Vgl. Schumacher, Leonhard: Sklaverei in der Antike. Alltag und Schicksal der Unfreien, München 2001, S. 26. 16 Vgl. König, 2004, S.48.
17 Vgl. Augustinus, ep. 10, 3, in: Eck/Heinrichs, 1991, S. 21.
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Nocte enim dixit huiusmodi irruisse praedones, a quibus magis se quomodo poterant occultarent quam eis resistere auderent barbaros esse credentes.“ 18 Schumacher fasst in den Bereich des Raubs und der Beute auch die Kindesaussetzung, da Findelkinder als Fremde gesehen werden, und nicht mehr unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen. Sie gehörten als Beute demjenigen, der sie aufnahm. In dessen Ermessen stand es dann, ob er es an Kindes Statt aufzog, oder eben als Sklaven. 19 Aber die mitunter größte Quelle, die ganze Sklavenfluten mit mal ins Land brachte, war die der Kriegsgefangenschaft. Hier hat im übrigen das Wort „Sklaven“ (servi) seinen Ursprung. Es resultiert nämlich daraus, dass Feldherrn ihre Gefangenen nicht umbrachten, sondern verkauften, und somit retteten (servare). 20 Hier hilft Tacitus als Quelle um sich ein genaueres Bild zu verschaffen. Er legt einen Britannier namens Calgacus in einer Rede zur „Anheizung“ seiner Völkerschaften vor dem Krieg gegen die Römer folgende Worte in den Mund: Liberos cuique ac propinquos suos natura carissimos esse voluit: hi per dilectus alibi servituri auferuntur; coniuges sororesque etiam si hostilem libidinem effugiant, nomine amicorum atque hospitum polluuntur. Bona fortunaeque in tributum, ager atque annus in frumentum, corpora ipsa ac manus silvis ac paludibus emuniendis inter verbera et contumelias conteruntur.“ 21 Neben den exogenen Quellen gibt es natürlich auch endogene, angefangen bei den armen Bauern, die ihre Kinder verkauften, über die Schuldknechtschaft, was bedeutet, dass die Abhängigkeit von Schuldnern auch in der Sklaverei enden konnte. 22 Eine weitere Möglichkeit in den Sklavenstand zu kommen, waren durch staatlich autorisierten Verkauf als Deliktstrafe 23 , hierfür findet sich bei Plinius ein Beleg: „ In plerisque civitatibus, maxime Nicomediae et Nicaeae, quidam vel in opus damnati vel in ludum similiaque his genera poenarum publicorum servorum officio ministerioque funguntur, atque etiam ut publici servi annua accipiunt. quod ego cum audissem, dui multumque haesitavi, quid facere deberem.“ 24 Es gab außerdem die Versklavung aufgrund einer gesetzlichen Sanktion, die aber nur für Römerinnen gilt: Denn wenn eine Freie mit einem fremden Sklaven gegen den Willen des Herrn und dessen Verbot Geschlechtsverkehr hat, wird sie ebenfalls zur
18 In: Augustinus, ep. 6, 2- 4, in: Eck/Heinrichs, 1991, S. 22.
19 Vgl. Schumacher, 2001, S. 25.
20 Vgl. Florentinus, Dig. 1, 5, 4, 2, in: Eck/Heinrichs, 1991, S.5. 21 In: Tacitus, Agricola 31, 1.
22 Dies trifft lediglich auf die frühen Phasen der römischen Geschichte zu. Laut Zwölf- Tafel- Gesetz erhielt der Schuldner eine Frist von30 Tagen, nach dieser wurde er dem Gericht vorgeführt. Wenn die Schuld nicht begleichen wurde, kam es zur 60 tägigen Inhaftierung bei Gläubiger, und schließlich nach dreimaliger Verfügung entweder getötet oder auswärts verkauft. Vgl. Schumacher, 2001, S. 26 ff. 23 Vgl. Ulpian, Dig. 48, 19, 2, in: Eck/ Heinrichs, 1993, S. 51. 24 In: Plinius, ep. 10, 31, 2.
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sandra labs, 2005, Plinius und die unteren Gesellschaftsschichten - die Stellung der Sklaven und Freigelassenen in der römischen Gesellschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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