Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis IV
Abk ürzungsverzeichnis. V
Management Letter. VIII
1. Wandel im Umfeld leistungsorientierter Mitarbeitervergütung 1
1.1. Neue Ausgestaltungsmöglichkeiten der Mitarbeitervergütung in Deutschland 1
1.2. Internationalisierung der deutschen Rechnungslegung 3
2. Aktienkursorientierte Vergütungssysteme 7
2.1. Begriffsbestimmung 7
2.2. Behandlung nach deutschem Steuerrecht 11
2.2.1. Bilanzierung echter Eigenkapitalinstrumente 11
2.2.1.1. Stock Options auf Basis einer bedingten Kapitalerhöhung 12
2.2.1.2. Stock Options auf Basis eines Aktienrückkaufs 17
2.2.2. Bilanzierung virtueller Eigenkapitalinstrumente 21
2.2.2.1. Share Appreciation Rights 22
2.2.2.2. Phantom Stocks 23
2.3. Behandlung nach IFRS 2 25
2.3.1. Bewertung der Vergütungsinstrumente 27
2.3.2. Bilanzierung echter Eigenkapitalinstrumente 32
2.3.3. Bilanzierung virtueller Eigenkapitalinstrumente 34
2.4. Ist ein Anknüpfen der steuerlichen Gewinnermittlung an den Regelungen
des IFRS 2 denkbar? 34
I
3. Modellrechnung zu aktienkursorientierten Vergütungssystemen 39
3.1. Einführung und Zielsetzung der Modellrechnung. 39
3.2. Ausgangsdaten des Modells 42
3.3. Fallkonstellation 1: Erfüllung der Ausübungsbedingungen. 44
3.3.1. Stock Options nach deutschem Steuerrecht. 44
3.3.2. Stock Options nach IFRS 2. 47
3.3.3. Phantom Stocks nach deutschem Steuerrecht 50
3.3.4. Phantom Stocks nach IFRS 2 51
3.4. Fallkonstellation 2: Verfehlung der Ausübungsbedingungen 53
3.4.1. Stock Options nach deutschem Steuerrecht. 53
3.4.2. Stock Options nach IFRS 2. 54
3.4.3. Phantom Stocks nach deutschem Steuerrecht 55
3.4.4. Phantom Stocks nach IFRS 2 55
3.5. Zwischenergebnis 55
4. Thesenartige Zusammenfassung. 59
Anhang. 62
Literaturverzeichnis 77
Verzeichnis der Rechtsquellen 95
II
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Aktienkursorientierte Vergütungssysteme 8
Tabelle 2: Daten des Modellunternehmens 42
Tabelle 3: Börsendaten 44
Tabelle 4: Wertentwicklung des fiktiven Vergleichsindex 44
Tabelle 5: Steuerbarwert bei Auflage eines Stock Option Plans auf Basis einer
bedingten Kapitalerhöhung (de lege lata) 45
Tabelle 6: Steuerbarwert bei Auflage eines Stock Option Plans auf Basis eines
Aktienr ückkaufs (de lege lata) 46
Tabelle 7: Börsenkurs, innerer Wert und fair value 48
Tabelle 8: Steuerbarwert bei Auflage eines Stock Option Plans unter dem
Regelwerk des IFRS 2 49
Tabelle 9: Steuerbarwert bei Auflage von Phantom Stocks (de lege lata) 51
Tabelle 10: Steuerbarwert bei Auflage von Phantom Stocks unter dem Regelwerk des
IFRS 2 52
Tabelle 11: Ergebnis 1. Fallkonstellation. 57
Tabelle 12: Ergebnis 2. Fallkonstellation. 58
Tabelle 13: Black-Scholes Berechnung. 72
Tabelle 14: Tabelle der kumulierten Standardnormalverteilung 73
Tabelle 15: Steuerbarwert von Stock Options auf Basis eines Aktienrückkaufs nach
IFRS 2 74
Tabelle 16: Steuerbarwert bei Nichtausübung der Stock Options auf Basis einer
bedingten Kapitalerhöhung (de lege lata) 74
Tabelle 17: Steuerbarwert bei Nichtausübung der Stock Options auf Basis eines
Aktienr ückkaufs (de lege lata) 75
Tabelle 18: Steuerbarwert bei Nichtausübung der Stock Options auf Basis einer
bedingten Kapitalerhöhung nach IFRS 2. 75
Tabelle 19: Steuerbarwert bei Nichtausübung der Stock Options auf Basis eines
Aktienr ückkaufs nach IFRS 2. 75
Tabelle 20: Steuerbarwert bei Nichtausübung der Phantom Stocks (de lege lata) 76
Tabelle 21: Steuerbarwert bei Nichtausübung der Phantom Stocks nach IFRS 2. 76
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Mitgliedstaatenwahlrecht der EU-Verordnung zu IAS/IFRS
Abbildung 2: Meilensteine aktienkursorientierter Vergütungssysteme
Abbildung 3: Ausübungsbedingungen (vesting conditions)
Abbildung 4: Bilanzierung von Stock Options auf Basis einer bedingten
Kapitalerh öhung.
Abbildung 5: Bilanzierung von Stock Options auf Basis eines Aktienrückkaufs
Abbildung 6: Bewertung echter Eigenkapitalinstrumente.
Abbildung 7: Indirekte Bewertungsmethode
Abbildung 8: Aufbau eines Standards
Abbildung 9: Ausblick auf die Zukunft des Maßgeblichkeitsprinzips
Abbildung 10: Adressatenkreis des Jahresabschlusses.
Abbildung 11: Fair value, innerer Wert und Zeitwert bei steigenden und fallenden
Aktienkursen.
IV
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz Abl EG Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft AG Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift), Aktiengesellschaft, Arbeitsgemeinschaft AktG Aktiengesetz Anm. Anmerkung Art. Artikel Aufl. Auflage BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) Bd. Band BFH Bundesfinanzhof BFHE Sammlung der Entscheidungen und Gutachten des BFH BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (Zeitschrift) BGBl. Bundesgesetzblatt BGH Bundesgerichtshof BilReG Bilanzrechtsreformgesetz BMJ Bundesministerium der Justiz BStBl. Bundessteuerblatt (Zeitschrift) BuW Betrieb und Wirtschaft (Zeitschrift) bzw. beziehungsweise DB Der Betrieb (Zeitschrift) DCF Discounted Cash Flow d.h. das heißt DRS Deutscher Rechnungslegungs Standard DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) ed. edition ED Exposure Draft E-DRS Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungs Standards EG Europäische Gemeinschaft EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EStG Einkommensteuergesetz EStR Einkommensteuer-Richtlinien EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof EuGHE Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs ff. fortfolgende FR Finanz-Rundschau (Zeitschrift) FS Festschrift GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GewStG Gewerbesteuergesetz GG Grundgesetz GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GrS Großer Senat HFA Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber h.M. herrschende Meinung IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standards Board IASC International Accounting Standards Committee IASCF International Accounting Standards Committee Foundation IDW Institut der Wirtschaftsprüfer i.d.R. in der Regel IFRIC International Financial Reporting Interpretations Committee IFRS International Financial Reporting Standards INF Die Information über Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift) IStR Internationales Steuerrecht (Zeitschrift) i.V.m. In Verbindung mit JbFSt Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht (Zeitschrift) KapAEG Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz KapCoRiLiG Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz
KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich KoR Zeitschrift für kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Zeitschrift) KStG Körperschaftsteuergesetz KStR Körperschaftsteuer-Richtlinie Nr. Nummer NWB Neue Wirtschaftsbriefe (Zeitschrift) NYSE New York Stock Exchange p.a. per annum resp. respektive Rn. Randnummer Rs. Rechtssache S. Satz, Seite SAC Standards Advisory Council SAR Stock Appreciation Rights SFAS Statement of Financial Accounting Standards SIC Standing Interpretations Committee SteuerStud Steuer und Studium (Zeitschrift) StuB Steuern und Bilanzen (Zeitschrift) StuW Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift) Tz. Textziffer u.a. und andere, unter anderem u.Ä. und Ähnliches US-GAAP United States - Generally Accepted Accounting Principles UR Umsatzsteuer-Rundschau (Zeitschrift) Vgl. Vergleiche vs. versus WiSt Wirtschaftswissenschaftliches Studium (Zeitschrift) WP Wirtschaftsprüfer WPg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift) z.B. zum Beispiel ZfB Zeitschrift für Betriebswirtschaft (Zeitschrift) ZfbF Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung (Zeitschrift) ZGR Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (Zeitschrift)
Management Letter
Mit zunehmender Internationalisierung der Kapitalmärkte und der operativen Tätigkeit von Unternehmen verstärkt sich der Druck nationale Rechnungslegungsstandards, zugunsten von Transparenz und Vergleichbarkeit, europa- und weltweit zu harmonisieren. Mit diesem Ziel werden vom International Accounting Standards Board ( IASB) die internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS entwickelt. Sie sind durch eine EU-Verordnung vom 19.07.2002 von kapitalmarktorientierten Konzernmutterunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union (EU), seit dem 01.01.2005 bei der Aufstellung der Konzernbilanzen zwingend anzuwenden. Für den Einzelabschluss gewährt die Verordnung den Mitgliedstaaten ein Wahlrecht. Sollten die IAS/IFRS in den Einzelabschluss übernommen werden, spricht sich die mehrheitliche Literaturmeinung für eine Aufgabe des in Deutschland geltenden Maßgeblichkeitsprinzips aus, d a die Zwecke eines nach IAS/IFRS aufgestellten A bschlusses im Wesentlichen nicht mit den Zwecken einer nach deutschem Steuerrecht durchgeführten Gewinnermittlung in Einklang zu bringen sind. Die Bundesregierung möchte gegenwärtig aber am Maßgeblichkeitsprinzip festhalten und entschied im Bilanz-rechtsreformgesetz (BilReG) vom 09.12.2004 deshalb, dass für steuerliche Zwecke weiterhin ein nach Handelsgesetzbuch ( HGB) aufgestellter Einzelabschluss vorzulegen ist. Trotz dieser Entscheidung ist fraglich ob die internationalen Rechnungsle-gungsstandards auf Dauer aus dem Einzelabschluss und damit aus der steuerlichen Gewinnermittlung herausgehalten werden können. Aufgrund jüngerer Urteile des Europäischen G erichtshofes (EuGH) zur Vorabentscheidungszuständigkeit des EuGH ist mittelfristig davon auszugehen, dass in Zweifelsfällen, in denen nach HGB zu Sachfragen keine eindeutigen Regelungen existieren, die IAS/IFRS Regelungen heranzuziehen sind. Da nach deutschem Steuerrecht hinsichtlich der Behandlung aktienkursorientierter Vergütungssysteme ein solcher Zweifelsfall vorliegt, könnten für deutsche Unternehmen zukünftig die in IFRS 2 „Share based Payments“ zusammengestellten Regelungen relevant werden.
In dieser Arbeit wird die unterschiedliche Behandlung aktienkursorientierter Vergütungssysteme nach deutschem Steuerrecht und nach IFRS 2 dargestellt und diskutiert. Nach einer Unterteilung und Begriffsbestimmung aktienkursorientierter Vergütungssysteme liegt der Fokus der Untersuchung auf der Behandlung der Varianten Stock Options und Phantom Stocks. W ährend erstere zu den so genannten echten
Eigenkapitalinstrumenten zählt, ordnet man letztere den virtuellen Eigenkapitalinstrumenten zu. Die steuerlichen Konsequenzen einer Auflage solcher Vergütungsinstrumente werden mittels einer Modellrechnung quantifiziert. Dabei w ird die Entwicklung des Steuerbarwertes für die Fallkonstellationen Ausübung und Nichtausübung der Instrumente betrachtet. Die Arbeit beschränkt sich auf die Arbeitgebersicht. Konsequenzen auf Seiten der Arbeitnehmer oder der Aktionäre sind nicht Ge-genstand der Untersuchung.
Das deutsche Steuerrecht versagt bei Stock Options mittels bedingter Kapitalerhöhung die Möglichkeit Betriebsausgaben anzusetzen. W erden sie dagegen durch z u-rückerworbene eigene Anteile bedient, so können Rückstellungen in Höhe des inneren Wertes der Option angesetzt und in gleicher Höhe Betriebsausgaben geltend g emacht werden. Nach IFRS 2 kann bei Stock Options generell Personalaufwand gebucht werden. Während nach deutschem Steuerrecht die Bilanzierung von Stock Options somit von deren Bedienungsart durch das Unternehmen abhängt, ist die Bedienungsart nach IFRS 2 unerheblich. Die Bewertung erfolgt zum fair v alue, welcher zum Gewährungszeitpunkt über den so genannten Leistungszeitraum fixiert wird. Die ermittelten Gesamtaufwendungen werden pro rata temporis über den Leistungszeitraum verteilt.
Bei Phantom Stocks ist nach deutschem Steuerrecht ebenfalls zum inneren Wert und nach IFRS 2 ebenfalls zum fair value zu bewerten. Allerdings wird nach IFRS 2 der fair value nicht - wie bei Stock Options - fixiert sondern ist zu jedem Bilanzstichtag anzupassen.
Es zeigt sich, dass aus Sicht des Unternehmens die Regelungen des IFRS 2 vorteilhafter sind. Zum einen ist generell ein Betriebsausgabenabzug möglich, zum anderen ist die gleichmäßige Verteilung des Gesamtaufwandes über den Leistungszeitraum aus Steuerplanungsgründen positiv zu beurteilen. Die fair value Bewertung führt ferner zu höheren Betriebsausgaben als nach deutschem Steuerrecht, woraus sich eine niedrigere Bemessungsgrundlage und damit ein niedrigerer Steuerbarwert für das Unternehmen ergeben. Außerdem bildet IFRS 2 den Entlohnungszweck aktien-kursorientierter Vergütungssysteme besser ab und stellt damit eine vergleichbare Situation zu Unternehmen her, die solche Systeme n icht auflegen. Negativ zu beurteilen ist allerdings, dass auch nach IFRS 2 weiterhin Unterschiede in der Behandlung von echten und virtuellen Instrumenten bestehen.
1. Wandel im Umfeld leistungsorientierter Mitarbei-tervergütung
1.1. Neue Ausgestaltungsmöglichkeiten der Mitarbeitervergütung in Deutschland
Leistungsorientierte Entlohnungssysteme sind s eit Ende der 1990er-Jahre verstärkt Gegenstand kontroverser Diskussionen in Deutschland 1 . Setzte sich die Entlohnung lange Zeit lediglich aus einem Festgehalt und einer eventuell gewährten ergebnisabhängigen Tantieme zusammen, bauen die Unternehmen heute zunehmend auf variable unternehmenswertorientierte Vergütungsbestandteile, die an den Aktienkurs der Unternehmung gekoppelt sind. Zwar sind Aktien in Form von Belegschaftsaktien zur Mitarbeitervergütung schon länger gebräuchlich, die Verwendung der aktienkursorientierten Instrumente als Teil der variablen Vergütung ist in Deutschland aber vergleichsweise neu. Als Gründe für deren gewachsene Bedeutung ist zum einen die verstärkte Orientierung am Shareholder-Value-Konzept, welches eine Verknüpfung der Managementvergütung mit der Aktienkursentwicklung nahe legt, und zum a nderen die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft zu nennen 2 . „Mit der Ergänzung der §§ 192 und 193 AktG durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.4.1998 3 ist der Gesetzgeber …“ 4 auf das verstärkte Interesse an solchen Systemen, wie sie beispielsweise in den USA schon lange üblich sind, eingegangen. Das KonTraG eröffnet zwar den Unternehmen bei der Auflage aktienkursorientierter Vergütungssysteme neue Ausgestaltungsmöglichkei-
1 Vgl.beispielhaft die Ausführungen in Pellens, B./Crasselt, N., DB 1998, S. 217-223; Herzig, N., DB
1999, S. 1-12; Pellens, B./Crasselt, N., WPg 1999, S. 765-772; Schildbach, T., StuB 2000, S. 1033-
1038; Vater, H., DB 2000, S. 2177-2186; Vater, H., BuW 2000, S. 1033-1036; Herzig, N./Loch-
mann, U., WPg 2001, S. 82-90; Knoll, L., StuB 2001, S. 1116-1120; Oser, P./Vater, H., DB 2001, S.
1261-1268; Ackermann, U./Suchan, S.W., BB 2002, S. 1497-1504; Grünberger, D./Grünberger, H.,
StuB 2002, S. 1117; Herzig, N./Lochmann, U., WPg 2002, S. 325-344; Lange, J., StuB 2002, S.
1002-1008; Thiele, S., WPg 2002, S. 766-769; Weinaug, A.A., StuB 2002, S. 1038-1044; Bauer, C./
Strnad, O., BB 2003, S. 895-897; Hasbargen, U./Seta, B.M., BB 2003, S. 515-521; Knorr, L./Wie-
derhold, P., WPg 2003, S. 49-56; Leuner, R.M., DStR 2003, S. 669-674; Schildbach, T., DB 2003,
S. 893-898; Siegel, T., WPg 2003, S. 157-163; Roß, N./Baumunk, S., KoR 2003, S. 29-38; Zeimes,
M./Thuy, M., KoR 2003, S. 39-44; Hasbargen, U./Stauske, E., BB 2004, S. 1153-1158; Küting, K./
Dürr, U., WPg 2004, S. 609-620; Pellens, B./Crasselt, N., KoR 2004, S. 113-118; Zülch, H./Lienau,
A., StuB 2004, S. 369-370; Hoffmann, W.D./Lüdenbach, N., DStR 2004, S. 786-792.
2 Vgl. Lochmann, U., Vergütungsinstrumente, 2004, S. 1.
3 Vgl. Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.04.1998,
BGBl. 1998 I , S. 786.
4 Gelhausen, H.F./Hönsch, H., WPg 2001, S. 69.
ten, aber wie diese zu b ilanzieren und zu b ewerten sind, wird darin nicht e xplizit geregelt. Dementsprechend weit gefächert ist das Meinungsspektrum über deren richtige Behandlung. Sie „… reicht von der Nichtberücksichtigung in der Bilanz des Unternehmens bis zur umfassenden Abbildung in der (Konzern-) Rechnungslegung.“ 5 Einen neuen Schub erhielt die Diskussion mit Verabschiedung des International F inancial Reporting Standards 2 (IFRS 2) „Share-based Payment“ durch das International Accounting Standards Board (IASB) 6 am 19.02.2004. Dieser Standard trifft erstmals klare Aussagen wie aktienkursorientierte Vergütungssysteme aus Sicht des IASB zu behandeln sind 7 . Durch eine EU-Verordnung 8 vom 19.07.2002, in der kapitalmarktorientierte Konzernmutterunternehmen mit Sitz in der EU verpflichtet werden ab dem 01.01.2005 ihre Konzernbilanzen nach IAS/IFRS aufzustellen, hat dieser auch unmittelbaren Einfluss auf die Rechnungslegung in Deutschland 9 . Dementsprechend s tehen sich zurzeit in Deutschland zwei Konzepte gegenüber: Auf der einen Seite die offene Auslegung, wie aktienkursorientierte Vergütungssysteme nach deutschem Steuerrecht - und somit über das Maßgeblichkeitsprinzip nach den deutschen G rundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) - zu behandeln sind, auf der anderen Seite die detaillierten Ausführungen des IFRS 2.
Die v orliegende Arbeit greift die Diskussion über die korrekte Behandlung a ktien-kursorientierter Vergütungssysteme, also deren Bewertung und Bilanzierung, auf. Nach einer einführenden Darstellung d er zunehmenden Internationalisierung der deutschen Rechnungslegung (Abschnitt 1.2.) setzt sich Abschnitt 2 .1. mit den unterschiedlichen Ausgestaltungsformen aktienkursorientierter Vergütungssysteme aus-einander. D eren Behandlung nach deutschem Steuerrecht und IFRS 2 wird in den Abschnitten 2.2. resp. 2.3. dargestellt. Abschnitt 2.4. behandelt dann die umstrittene Frage, ob die IAS/IFRS für eine Übernahme in den Einzelabschluss in Frage kommen. Dies hätte, über das in Deutschland geltende Maßgeblichkeitsprinzip, unmittelbaren Einfluss auf die steuerliche Gewinnermittlung und ist deshalb sehr umstritten. Bei dieser Betrachtung wird speziell der IFRS 2 auf seine Vereinbarkeit mit den Zwecken der deutschen Gewinnermittlung geprüft. Die unterschiedlichen Konse- 5 Sigloch,J./Egner, T., BB 2000, S. 1878.
6 Für einen Kurzüberblick über die Entwicklungsgeschichte des IASB und der IAS/IFRS siehe An-
hang 1.
7 Für eine Darstellung, wie die IAS/IFRS durch das IASB ausgearbeitet werden und wie sie typi-
scherweise aufgebaut sind, siehe Anhang 2, S. 63.
8 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die
Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards vom 19.07.2002, Abl EG Nr. L 243, S. 1.
9 Siehe dazu die Ausführungen in Kapitel 1.2.
quenzen de lege lata und einer möglichen steuerlichen Gewinnermittlung de lege ferenda unter Berücksichtigung des IFRS 2 werden in einer Modellrechnung in Kapitel 3. quantifiziert.
Ziel der Arbeit ist es, die Unterschiede in der Behandlung aktienkursorientierter Vergütungssysteme nach deutschem Steuerrecht und nach IAS/IFRS herauszuarbeiten. Ferner soll aus Sicht der arbeitgebenden Gesellschaft untersucht werden, welche Vorgehensweise i m Hinblick auf die steuerliche Gewinnermittlung vorteilhafter ist. Als Entscheidungskriterien dienen hierbei die Gesamtsteuerzahllast eines untersuchten Betrachtungszeitraums und der daraus abgeleitete Steuerbarwert. Die Arbeit konzentriert sich auf den Einzelabschluss der arbeitgebenden Gesellschaft, da dieser A nknüpfungspunkt der steuerlichen Gewinnermittlung nach deutschem Steuerrecht ist. Konsequenzen auf Seiten der Arbeitnehmer oder der Aktionäre des Unternehmens sind nicht Gegenstand der Untersuchung. Aufgrund der vielfältigen Ausgestaltungsvarianten aktienkursorientierter Vergütungssysteme wird in Kapitel 2.1. eine Einschränkung auf vier in der Literatur viel diskutierte Ausgestaltungsformen vorgenommen. D ie Modellrechnung in Kapitel 3. konzentriert sich schließlich auf die I nstrumente Stock Options und Phantom Stocks.
1.2. Internationalisierung der deutschen Rechnungslegung
Die Internationalisierung der deutschen Rechnungslegung vollzog sich zunächst in der Konzernrechnungslegung solcher Unternehmen, die an ausländische Börsenplätze wie beispielsweise die New York Stock Exchange (NYSE) strebten 10 . Der deutsche Gesetzgeber kam den Internationalisierungstendenzen durch Verabschiedung des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes (KapAEG) 11 1998 entgegen, indem er mit der Einführung des § 292a HGB börsenorientierten Konzernmutterunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnete, einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen 12 vorzulegen, der sie von der Pflicht zur Aufstellung eines A bschlusses nach deutschem Handelsrecht befreite. Dabei war das e rklärte Ziel des K apAEG, „… die ‚Internationalisierung’ des deut- 10 Erstedeutsche Unternehmen an der NYSE, die ihren Konzernabschluss nach US-GAAP aufstellen:
DaimlerChrysler AG (Okt. 1993), SGL Carbon AG (Juni 1996), Pfeiffer Vacuum Technologies AG
(Juli 1996), Fresenius Medical Care AG (Sept. 1996), Deutsche Telekom AG (Nov. 1996), Digitale
Telekabel AG (Dez. 1996).
11 Vgl. Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten
und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen (Kapitalaufnahmeerleichterungs-
gesetz - KapAEG) vom 20.04.1998, BGBl. 1998 I, S. 707.
12 Darunter werden neben den IAS/IFRS auch die US-GAAP gefasst.
schen Bilanzrechts zu betreiben, ohne das Gläubigerschutzprinzip als oberstes Prinzip des deutschen Handelsbilanzrechts und den Maßgeblichkeitsgrundsatz als eine der Essentialien des deutschen Bilanzrechts aufzugeben …“ 13 . Deshalb bezieht sich § 292a HGB auch ausschließlich auf die Konzernrechnungslegungspflicht und befreit nicht von der Notwendigkeit einen handelsrechtlichen Jahresabschluss nach HGB aufzustellen 14 . Diese Regelung wurde d urch die EU-Verordnung vom 19.07.2002 15 abgelöst, nach der seit dem 01.01.2005 alle kapitalmarktorientierten Konzernmutterunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union (EU) 16 verpflichtet sind, ihre Konzernabschlüsse nach IAS/IFRS aufzustellen. Unternehmen, „… die lediglich Schuldtitel an einem geregelten Markt in der EU emittieren oder die zum Zwecke der Börsennotierung eines Wertpapiers in einem Drittstaat international anerkannte Rech-nungslegungsvorschriften anwenden (z.B. US-GAAP) …“ 17 wird eine Umstellungsfrist bist zum 01.01.2007 gewährt. Zu beachten ist, dass nicht grundsätzlich alle IAS/IFRS, sondern n ur solche, die den Anforderungen der EG-Richtlinien genügen, mittels eines so genannten Endorsement 18 durch die EU-Kommission als verbindlich für die Konzernrechnungslegung bestimmt werden 19,20 . Hinsichtlich der Aufstellung von Einzelabschlüssen und von Konzernabschlüssen nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen gewährt die Verordnung ein Mitgliedstaatenwahlrecht. Es obliegt danach dem jeweiligen Gesetzgeber, die Anwendung der IAS/IFRS im Einzelabschluss zwingend vorzuschreiben, sie zu untersagen oder den Unternehmen ein Wahlrecht zuzugestehen. Die Ausgestaltung der Verordnung wird in nachfolgender Abbildung noch einmal zusammenfassend dargestellt.
13 Kuhn, T., Buchführung, 1997, S. 300.
14 Die Übergangsregelung des § 292a HGB wurde später durch das so genannte Kapitalgesellschaften-
und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) erweitert. Sie war zeitlich befristet und trat am
31.12.2004 außer Kraft.
15 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die
Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards vom 19.07.2002, Abl EG Nr. L 243, S. 1.
16 Die Europäische Kommission, die zunächst die Entwicklung eigener Rechnungslegungsvorschriften
angestrebt hatte, entschied sich 1995 zur Förderung der IAS/IFRS. Sie hat mittlerweile bis auf we-
nige Ausnahmen die IAS/IFRS als EU-verbindliches Recht akzeptiert und im europäischen Amt s-
blatt veröffentlicht Dies erfolgte auf dem Wege des so genannten Endorsement-Verfahrens z.B. mit
der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 der Kommission betreffend die Übernahme bestimmter inter-
nationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr.
1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.09.2003, Abl EG Nr. L 261, S. 1.
17 Pottgießer, G., StuB 2004, S. 167.
18 Entscheidungskriterien für eine Übernahme in EU-verbindliches Recht sind im Wesentlichen die
Kriterien der Verständlichkeit, Erheblichkeit, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit des zu prüfen-
den Standards.
19 Vgl. Steiner, E./Gross, B., StuB 2004, S. 551.
20 Durch Art. 249 Abs. 2 EGV sind die Pflichtregelungen der Verordnung unmittelbar in den Mit-
gliedstaaten gültig und bedürfen keiner Transformation in nationales Recht.
Abbildung 1: Mitgliedstaatenwahlrecht der EU-Verordnung zu IAS/IFRS
Quelle: Basche, K./Sellhorn, T., StuB 2003, S. 267 und eigene Darstellung.
Die Entscheidung des Gesetzgebers in der Frage, wie das Wahlrecht auszuüben ist, hat in Deutschland aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips unmittelbar Einfluss auf die steuerliche Gewinnermittlung und ist deswegen Mittelpunkt kontroverser Diskussionen in der Literatur 21 . Verschiedene Argumente sprechen für eine Ausdehnung der IAS/IFRS auch auf die übrigen Bereiche. Zum einen wird die damit verbundene internationale Vergleichbarkeit der Unternehmen betont, die eine verbesserte Investor Relation möglich macht, zum anderen stehen die Anforderungen von Basel II einem IAS/IFRS-Abschluss näher als einem HGB-Abschluss, was sich in den Ratingergebnissen der Unternehmen niederschlagen könnte 22 . Mittlerweile hat der deutsche G esetzgeber mit Verabschiedung des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG) 23 das Wahlrecht, in Hinblick auf den Einzelabschluss, folgendermaßen umgesetzt: „Sämtliche deutsche Unternehmen müssen weiterhin stets einen (Einzel-) Jahresabschluss nach HGB erstellen, der für Gewinnausschüttungen, die Einberufung von Haupt/Gesellschafterversammlungen wegen Verlusts der Hälfte des Grund-/Stammkapitals nach § 92 Abs. 1 AktG bzw. § 49 Abs. 3 GmbHG sowie Fragen des Kapitalerhalts nach § 30 Abs. 1 GmbHG maßgebend sind.“ 24 Daneben wird durch § 325 Abs. 2a HGB kapitalmarktorientierten Unternehmen und nicht kapitalmarktorientierten U nternehmen - letzteren sofern sie große Gesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB sind -
21 Kritischgegenüber einer Ausdehnung der IAS/IFRS auf den Einzelabschluss z.B. Euler, R., BB
2002, S. 875; Moxter, A., DB 2001, S. 606; Arbeitskreis „Bilanzrecht“ der Hochschullehrer
Rechtswissenschaft, BB 2002, S. 2372-2381. Für eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der
IAS/IFRS auf den Einzelabschluss z.B. Arbeitskreis „Externe Unternehmensrechnung“ der Schma-lenbach-Gesellschaft, DB 2001, S. 160-163; Baetge, J./Krumnow, J./Noelle, J., DB 2001, S. 773-
774; Niehues, R.J., WPg 2001, S. 738-739; Böcking, H.-J., WPg 2002, S. 925-928; IDW, WPg
2002, S. 986; Buchholz, R., DStR 2002, S. 1280-1284.
22 Vgl. Steiner, E./Gross, B., StuB 2004, S. 551.
23 Vgl. Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qua-
lität der Abschlussprüfung (Bilanzrechtsreformgesetz - BilReG) vom 09.12.2004, BGBl. 2004 I, S.
3166.
24 Schmid, R., DStR 2005, S. 80.
erlaubt, einen Einzelabschluss nach IAS/IFRS zu erstellen, den sie „… mit - allerdings nur - für die Bundesanzeigerpublizität befreiender Wirkung im Bundesanzeiger offen legen können.“ 25 Nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen wird zusätzlich nach § 315a Abs. 3 HGB ein Wahlrecht zugestanden, ihren Konzernabschluss nach HGB oder nach IAS/IFRS aufzustellen 26 . Einem Einzelabschluss nach IAS/IFRS kommt in Deutschland somit nur informatorische Bedeutung zu 27 . Trotz dieser Entscheidung können einzelne Standards dennoch in die steuerliche Gewinnermittlung hineinwirken. N ach „.. Ansicht des . . [ Europäischen Gerichtshofs (EuGH)] ist die Interpretation von Zweifelsfragen im nationalen Handels- und Steuerbilanzrecht an den Leitlinien der 4. EG-Richtlinie zu orientieren. Im Rahmen dessen sind auch die IFRS zu berücksichtigen.“ 28,29 In seinem Urteil vom 07.01.2003 30 stellt der EuGH klar, „… dass er seine Vorabentscheidungszuständigkeit auch bejaht, wenn das nationale Recht (nur) mittelbar auf das Gemeinschaftsrecht verweist.“ 31,32 Dadurch sind über das Maßgeblichkeitsprinzip nicht nur die handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung relevant, sondern über den mittelbaren Verweis auf die Bilanzrichtlinie zusätzlich auch die IAS/IFRS. Zwar hat der Bundesfinanzhof (BFH) bislang bei steuerbilanziellen Fragestellungen noch keine Vorabentscheidungen des EuGH eingeholt, aber in Hinblick auf das Selbstverständnis des EuGH wird wohl auch der BFH in Zukunft genötigt sein, bilanzsteuerrechtliche Fragen dem EuGH vorzulegen. „Im E rgebnis resultiert ein Einzug der IFRS durch die Hintertür des deutschen Bilanzsteuerrechts ... Unternehmen sind d amit künftig auch dann von der Weiterentwicklung der IFRS betroffen, wenn diese weiterhin nach HGB bilanzieren.“ 33 Daraus ist zu entnehmen, dass die „.. Europäisierung des deutschen Steuerbi-
25 Schmid,R., DStR 2005, S. 80.
26 Vgl. Schmid, R., DStR 2005, S. 80.
27 Vgl. Kirsch, H., Rechnungslegung, 2003, S. 12-13. Offen bleibt jedoch, ob und i nwieweit die
IAS/IFRS auch von kleineren und mittelgroßen Unternehmen angewendet werden müssen.
28 Vater, H., StuB 2005, S. 69.
29 Die 4. EG-Richtlinie verlangt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.
30 Vgl. EuGH vom 7.1.2003, EuGHE 2003, S. I.
31 Scheffler, W., StuB 2003, S. 304.
32 Allerdings kann der EuGH nur tätig werden, wenn deutsche Finanzgerichte Fragen in einem Vorla-
gebeschluss an ihn stellen. Es ist davon auszugehen, dass man sich nur in seltenen Fällen für die
Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahren entscheiden wird. Vgl. Scheffler, W., StuB 2003, S.
304.
33 Vater, H., StuB 2005, S. 69.
lanzrechts …“ 34 trotz der jüngsten Entscheidung des deutschen Gesetzgebers mittelfristig doch bevorsteht 35 .
2. Aktienkursorientierte Vergütungssysteme
Die zunehmende Orientierung am Sharholder-Value-Gedanken und ein verstärkter Wettbewerb um internationales Spitzenpersonal hat auch in Deutschland zu einem vermehrten Einsatz von aktienkursorientierten Vergütungssystemen geführt. Während der IASB mit Verabschiedung des IFRS 2 die Bilanzierung und Bewertung von solchen Vergütungssystemen im Detail geregelt hat, fehlt es in Deutschland wie bereits erwähnt weiterhin an expliziten, verbindlichen Vorschriften. Zwar wurden durch das KonTraG in 1998 neue Ausgestaltungsformen von Aktienoptionen in Deutschland zugelassen und damit der gesteigerten Nachfrage nach aktienkursorientierten Vergütungsformen entsprochen, die Frage nach deren bilanzieller Erfassung wurde aber nicht beantwortet. Einen wesentlichen Beitrag zur inländischen Diskussion über die korrekte Behandlung solcher Instrumente lieferten Pellens, B./Crasselt, N. in ihrem Aufsatz von 1998 36 . Auf welches Interesse dieses Thema in der Wirtschaft stößt, zeigt auch ein Blick auf die Vielzahl der Stellungnahmen 37 zu einem vom Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee ( DRSC) 38 im Juni 2001 veröffentlichten Standardentwurf.
2.1. Begriffsbestimmung
Unter dem Begriff aktienkursorientierte Vergütungssysteme werden in Deutschland grundsätzlich Instrumente verstanden, die „… alle Bestandteile des Vergütungspaketes für Mitarbeiter eines Unternehmens .. [umfassen], bei denen die Höhe der Vergü- 34 Vater,H., StuB 2005, S. 69.
35 Abbildung 9 in Anhang 3 gibt einen Überblick über verschiedene zukünftige Alternativen für den
Beziehungszusammenhang zwischen einer nach IAS/IFRS oder HGB aufgestellten Handelsbilanz
und der Steuerbilanz.
36 Vgl. Pellens, B./Crasselt, N., DB 1998, S. 222-223.
37 Vgl. dazu Bundesverband Deutscher Banken e.V., Stellungnahme (13.02.2005); BASF AG, Stel-
lungnahme (13.02.2005); Henkel KGaA, Stellungnahme (13.02.2005); IDW, Stellungnahme
(13.02.2005); Metro AG, Stellungnahme (13.02.2005); Nettelmann, A., Stellungnahme
(13.02.2005); Rödl und Partner GbR, Stellungnahme (13.02.2005); RWE AG, Stellungnahme
(13.02.2005); Volkswagen AG, Stellungnahme (13.02.2005); Siegel, T., BB 2001, S. 1995-1998;
Lange, J., WPg 2002, S. 354-370; Lange, J., StuB 2002, S. 1002-1008; Kropp, M., DStR 2002, S.
1919-1924; Thiele, S., WPg 2002, S. 766-769; Gebhardt, G., BB 2003, S. 675-681; Siegel, T., WPg
2003, S. 157-163.
38 Dem gesetzlichen Auftrag des DRSC nach § 342 Abs. 1 Nr. 1 HGB folgend, sind die Bestimmu n-
gen des Standardentwurfs primär auf die Konzernrechnungslegung bezogen. Sie waren von der
Ausgestaltung her aber auch als Leitlinie für eine Bilanzierung im Einzelabschluss gedacht. Aufga-ben des DRSC: Vgl. Anhang 5.
tung mittelbar oder unmittelbar vom Kurswert oder der Aktienrendite der Anteile an einer Aktiengesellschaft abhängt.“ 39 Hierbei ist entscheidend, dass der wirtschaftliche Vorteil für den Mitarbeiter, den dieses Instrument generiert, „… im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit des Mitarbeiters für das Unternehmen steht …“ 40 und somit als Entlohnung für dessen Leistung qualifiziert werden kann. Nach deutschem Verständnis wird mit der Auflage solcher Instrumente grundsätzlich eine Vergütung für noch zu erbringende Arbeitsleistungen des Mitarbeiters angestrebt 41 . Bei der A bgrenzung der Mitarbeiter wird der steuerrechtliche Arbeitnehmerbegriff zugrunde gelegt 42 , welcher nach § 1 Abs. 1 und 2 EStDV alle natürlichen Personen umfasst, die einem Unternehmen aufgrund eines Dienstverhältnisses ihre Arbeitskraft schulden. Hierunter fallen Arbeiter, Angestellte und Mitglieder des Vorstandes 43,44 .
Aktienkursorientierte Vergütungssysteme lassen sich folgendermaßen klassifizieren 45 :
Tabelle 1: Aktienkursorientierte Vergütungssysteme
Quelle: Pellens, B./Crasselt, N., KoR 2004, S. 113 und eigene Darstellung.
Typische Formen der Kategorie „echte Eigenkapitalinstrumente“ sind Belegschaftsaktien 46 (Restricted S tocks) und Mitarbeiteroptionen. Ihnen gemein ist, dass sie auf
39 Lochmann, U., Vergütungsinstrumente, 2004, S. 6.
40 Lochmann, U., Vergütungsinstrumente, 2004, S. 6.
41 Vgl. Pellens, B./Crasselt, N., DB 1998, S. 217; Herzig, N., DB 1999, S. 9; Vater, H., DB 2000, S.
2181; Schruff, W./Hasenburg, C., BFuP 1999, S. 622; Sigloch, J./Egner, T., BB 2000, S. 1881.
42 Zu beachten ist, dass sich dieser von den Arbeitnehmerbegriffen des Arbeits- oder Sozialrechts
unterscheidet.
43 Vgl. Lochmann, U., Vergütungsinstrumente, 2004, S. 6.
44 Mitglieder des Aufsichtsrates oder selbständige Dienstleister fallen nicht unter den steuerrechtlichen
Arbeitnehmerbegriff.
45 Lochmann, U. wählt eine andere Klassifizierung und unterscheidet neben den dargestellten aktien-
kursorientierten Vergütungsinstrumenten auch noch „Instrumente mit Aktienerwerb und Absiche-
rung“. Vgl. Lochmann, U., Vergütungsinstrumente, 2004, S. 8.
46 In der vorliegenden Arbeit werden nur Aktien im Sinne des § 8 AktG betrachtet. Sonderformen, wie
beispielsweise Vorzugsaktien oder vinkulierte Namensaktien bleiben unberücksichtigt.
einen verbilligten Aktienerwerb durch den Mitarbeiter ausgerichtet sind. Mitarbeiteroptionen, als Share- oder Stock Options aus dem Angelsächsischen bekannt, werden „… dem Typus der Aktienoptionen zugerechnet.“ 47 Belegschaftsaktien und Stock Options unterscheiden sich zunächst vordergründig darin, dass bei ersteren ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen bindendem Angebot an den Mitarbeiter und Erwerb der Aktie hergestellt werden kann, während bei Stock Options die Überlassung des Rechtes und der Erwerb der Aktie zeitlich deutlich getrennt sind.
Zu den virtuellen Eigenkapitalinstrumenten zählen die virtuellen Unternehmensanteile (Phantom S tocks) und die virtuellen Aktienoptionen 48 (Share Appreciation Rights) 49 . Während die echten E igenkapitalinstrumente auf eine Übertragung von Aktien auf die Begünstigten ausgerichtet sind, bilden virtuelle Eigenkapitalinstrumente eine solche Übertragung nur schuldrechtlich nach und führen somit nicht zu einem Aktienübertrag.
Daneben gibt es auch Kombinationsmodelle, die es entweder dem Unternehmen oder dem Begünstigten erlauben, am Ausübungstag zwischen einer Bedienung mittels Barmittel oder mittels Aktien zu wählen.
Die in Tabelle 1 vorgenommene Einteilung in Aktien- und Optionscharakter beeinflusst das Vergütungsrisiko der Manager und ist daher aus anreiztheoretischer Sicht von Interesse. Dieser Perspektive soll aber hier nicht näher nachgegangen werden. Mit Blick auf die Bilanzierung und Bewertung ist die Unterscheidung zwischen echten und virtuellen Eigenkapitalinstrumenten wichtiger, da hierdurch bestimmt wird, ob aus Sicht des Entgeltempfängers ein Eigen- oder Fremdkapitalanspruch gegen das Unternehmen besteht 50 . In Abhängigkeit von der Ausgestaltung des Instruments e rgeben sich also unterschiedliche bilanzielle Konsequenzen.
Vor Inkrafttreten des KonTraG in 1998 war die Ausgabe von so genannten nackten Optionen an Führungskräften in Deutschland rechtlich nicht möglich. Deswegen wurden „… Stock-Option-Pläne … fast ausschließlich über die Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen realisiert, um die … angestrebten Zielsetzungen [zu] verfolgen…“ 51 . Durch das KonTraG wurden neue Ausgestaltungsalternativen zugelas-
47 Lochmann,U., Vergütungsinstrumente, 2004, S. 8.
48 In der deutschen Literatur finden sich auch die Bezeichnungen „Kursgewinnrechte“, „Aktienwert-
steigerungsrechte“ sowie „Wertsteigerungsrechte“; vgl. Küting, K./Dürr, U., WPg 2004, S. 611.
49 Vgl. Petersen, K./Bansbach, F./Dornbach, E., Praxishandbuch, 2005, S. 267-268.
50 Vgl. Pellens, B./Fülbier, R.U./Gassen, J., Rechnungslegung, 2004, S. 453.
51 Achleitner, A./Wichels, D., Wertorientierte Entlohnung, 2002, S. 13.
sen. Seitdem gewinnen Stock Options stark an Bedeutung und der Einsatz von Wandel- und Optionsanleihen nimmt mehr und mehr ab. Aufgrund dieser Verschiebung werden letztere in vorliegender Arbeit nicht näher betrachtet. Stock O ption Pläne unter Ausgabe von Genussrechten und der Sonderfall des Kaufs eines Aktienoptionsplanes von einem Dritten (Programmkauf) werden bei der Betrachtung ebenso ausgeklammert. Neben monetären Größen werden a ktienkursorientierte Vergütungssysteme auch durch die Festlegung bestimmter Daten und Fristen determiniert. Nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die zentralen „Meilensteine“.
Abbildung 2: Meilensteine aktienkursorientierter Vergütungssysteme
Quelle: KPMG, IFRS aktuell, 2004, S. 35 und eigene Darstellung.
Die Ausübung aktienkursorientierter Vergütungen wird üblicherweise an bestimmte Bedingungen (vesting conditions) geknüpft. Erst wenn diese im Ausübungszeitraum erfüllt sind, kann auch tatsächlich ausgeübt werden. Daraus folgt, dass der Ausübungszeitpunkt auf jedes Datum innerhalb des Ausübungszeitraumes fallen kann. Werden die Bedingungen nicht erfüllt, verfällt die Vergütungsoption. Es lassen sich folgende Ausübungsbedingungen unterscheiden:
Abbildung 3: Ausübungsbedingungen (vesting conditions)
Quelle: KPMG, IFRS aktuell, 2004, S. 37 und eigene Darstellung.
Welche Konsequenzen die einzelnen Ausübungsbedingungen auf die Bilanzierung in Handels- und Steuerbilanz haben, soll in den Abschnitten 2.2. und 2.3. dargestellt werden. Aufgrund fehlender expliziter Vorschriften und dem daraus resultierenden breiten Meinungsspektrum werden bei der Darstellung der Behandlung der Instrumente nach deutschem Steuerrecht jeweils die unterschiedlichen Auffassungen mit einem Überblick über die gegen sie vorgebrachten Kritikpunkte vorgestellt.
2.2. Behandlung nach deutschem Steuerrecht
Durch das in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG verankerte Maßgeblichkeitsprinzip sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung die handelsrechtlichen GoB heranzuziehen. „Damit entspricht der steuerbilanzielle Gewinn grundsätzlich dem vorsichtig und objektiviert ermittelten entziehbaren Gewinn nach der handelsbilanziellen Gläubigerschutzkonzeption.“ 52
Sofern aktienkursorientierte Vergütungssysteme in der Bilanz abgebildet werden, richtet sich der Bilanzansatz der Höhe nach nach dem inneren Wert der Option 53 . Da dieser bei Börsennotierung der Gesellschaft unproblematisch aus dem Aktienkurs und dem festgelegten Bezugskurs ableitbar ist, soll an dieser Stelle auf einen eigenen Abschnitt zur Bewertung nach deutschem Steuerrecht verzichtet werden 54 .
2.2.1. Bilanzierung echter Eigenkapitalinstrumente
Bei der Wahl der echten Eigenkapitalinstrumente können Aktiengesellschaften, wie bereits dargestellt, Aktien oder Aktienoptionen als Entgeltform bestimmen. Bei der Gewährung von Aktienprogrammen ist die Belegschaftsaktie in Deutschland noch immer die vorherrschende Ausgestaltungsform. Sie wird in der Regel allen Mitarbeitern gleichermaßen angeboten. Da die Belegschaftsaktie ein relativ altes Instrument zur Mitarbeitervergütung darstellt, soll sie aber in der vorliegenden Arbeit nicht n äher betrachtet werden.
Anders als Belegschaftsaktien richten sich Stock Options üblicherweise nur an die obersten Führungsebenen eines Unternehmens. Durch sie erhalten die Begünstigten
52 Breithecker, V./Schmiel, U., Steuerbilanz, 2003, S. 103. Ist das Unternehmen nicht börsennotiert,
sind finanzmathematische Bewertungsmodelle heranzuziehen. Diese werden in Kapitel 2.3.1. vor-
gestellt.
53 Nach § 253 Abs. 1 S. 2 Halbsatz 1 HGB sind Rückstellungen in der Höhe anzusetzen, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Deshalb wird bei Rückstellungen für ak-tienkursorientierte Vergütungssysteme der innere Wert, also der Betrag, der bei Ausübung zur Aus-
zahlung kommt, angesetzt.
54 Nach IFRS 2 gestaltet sich die Bewertung schwieriger, weswegen unter Abschnitt 2.3. ein eigener
Abschnitt 2.3.1. zur Bewertung eingeschoben wird.
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Johannes Schlicht, 2005, Behandlung aktienkursorientierter Vergütungssysteme aus Sicht des Arbeitgebers nach deutschem Steuerrecht und IFRS im Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
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