3
1 Einleitung und historischer Hintergrund 4
2 Entstehung der Europäischen Gemeinschaften 6
2.1 Schuman-Plan und EGKS 6
2.2 EVG und EPG 8
2.3 EWG und Euratom (Römische Verträge) 8
2.4 Fusionsvertrag 9
2.5 Krisen der EWG 10
3 Die Einheitliche Europäische Akte 14
4 Reformen der Europäischen Union 16
4.1 Exkurs: Umbruch im Osten und deutscher Einigungsprozess 16
4.2 Vertrag von Maastricht 18
4.3 Vertrag von Amsterdam 21
4.4 Vertrag von Nizza 22
5 Fazit 23
Quellen- und Literaturverzeichnis 26
4
1 Einleitung und historischer Hintergrund
In meinem Referat skizziere ich die Entstehung der Europäischen Gemeinschaften und ihre historische Entwicklung. Angesichts der mehr als 50-jährigen Geschichte kann diese Darstellung nicht vollständig sein und nur einzelne Aspekte beleuchten, die eine Antwort auf die Frage ermöglichen, ob durch das Primäre Gemeinschaftsrecht, also die Römischen Verträge und insbesondere ihre Reformen durch die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza ein institutioneller Rahmen geschaffen wurde, der eine tragfähige Basis für die Osterweiterung der Europäischen Union bietet und einen erfolgreichen Abschluss des Weges der Europäischen Integration ermöglicht.
Eingeleitet wurde der Prozess der Europäischen Integration insbesondere durch den Schuman-Plan. Die Ereignisse, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gründung der EG stehen, werden vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Interessenlagen verständlich 1 .
1. Volkswirtschaftliche Bedürfnisse
2. Globale Sicherheitsinteressen
1 Ambrosius, S. 73
3. Furcht vor den Deutschen
4. Psychologische Interioritätsgefühle
2 Ambrosius, S. 73 f.
3 Ambrosius, S. 74
Vor diesem Hintergrund wird klar: Der Integrationsprozess konnte nicht a nders als kompliziert verlaufen.
Gemeinsamen Ziele der Europäer erforderten jedoch von Beginn an nicht, dass sich die potenziellen Mitgliedsstaaten auf ein einheitliches Konzept einigten, um die Ziele zu erreichen. Zwei Organisationsprinzipien konkurrierten bereits bei der Gründung des Europarates, des ersten nationenübergreifenden Forums zur Umsetzung des Integrationsgedankens, am 5. Mai 1949 miteinander. Für die Gestaltung der europäischen Einheit: kamen die Organisation als Staatenbund und als Bundesstaat in Betracht. Aber wir in der Folgezeit hä ufiger feststellbar, hat dieser europäische Gegensatz auch eine fruchtbare Seite. Da es keine starre Festlegung auf ein einziges Modell für Europa gibt, kann der Einigungsprozess äußerst pragmatisch oder auch funktionalistisch 4 , je nach gegebener Situation an völlig unte rschiedlichen Materien der Politik ansetzen - und von dort aus versuchen, Fortschritte zu erzielen 5 .
2 Entstehung der Europäischen Gemeinschaften
2.1 Schuman-Plan und EGKS
Dieser besondere europäische Pragmatismus prägt auch den Prozess zur Gründung der Montanunion bzw. der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).
Am 09.05.1950 stellte der französische Außenminister Robert Schuman einen später nach ihm benannten Plan vor, dessen Grundidee vom französischen Plan-
4 Nachder funktionalistischen Theorie (form follows function) wird sich im Zuge der wirtschaftlichen Integration quasi automatisch auch eine politische internationale Organisation ergeben, wenn dies im funktionalistischen Sinne erforderlich ist, man bezeichnet dies auch als sog. „spin-over-Effekte“.
5 Weidenfeld in Weidenfeld/Wessels, Europa von A -Z, S. 13
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kommissar Jean Monnet stammt. Dies war für die Regierungen Frankreichs, Deutschlands, Italiens und der Benelux-Staaten der Anstoß zu Verhandlungen. In den Verhandlungen wurde ein Kompromiss zwischen den nationalen Interessen gefunden, die sich aus den unterschiedlichen Wirtschaftsstrukturen, den divergierenden wirtschaftspolitischen Systemen und sozialen Rahmenbedingungen ergaben. In wirtschaftlicher Hinsicht versprachen sich alle Beteiligten angesichts der Mangelsituation bei Kohle und Stahl von der Vergemeinschaftung eine bessere Versorgung mit diesen Basisprodukten. In politischer Hinsicht sollte durch die Einbeziehung der Bundesrepublik auch nach dem Ende des eigentlichen Besatzungsregimes deren Schwerindustrie wirksam kontrolliert werden. Für die Bundesrepublik bedeutete der Beitritt zur sog. Montanunion sogar einen Souveränitätszuwachs, weil damit die Auflösung der Ruhrbehörde und die Beendigung der alliierten Aufsicht und Demontage beschleunigt wurde. In diesem Zusammenhang wurde zwischen Frankreich und Deutschland noch ein Übereinkommen über das Saargebiet getroffen und Belgien erreichte, dass es seine marode Grundstoffi ndustrie für praktisch unbegrenzte Zeit mit „Ausgleichszahlungen“ subventionieren konnte 6 . Die Vereinigten Staaten unterstützen die EGKS mit einer Anleihe von 100 Millionen Dollar, die als erster größerer Betrag der Hohen Behörde der EGKS zur Finanzierung von Rationalisierungsinvestitionen zur Verfügung stand. Der Schuman-Plan war letztlich deshalb so erfolgreich, weil er konkrete Lösungen für konkrete Probleme bot, weil er auf einem allgemein akzeptierten Interessenausgleich beruhte und weil er spezifisch nationale Interessen befriedigte. 7 Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl wurde am 18.04.1951 unterzeichnet und trat zum 25.07.1952 in Kraft 8 . Zum 10.02.1953 wird der gemeinsam Markt für Kohle, Eisenerz und Schrott und zum 01.05.1953 für Stahl errichtet.
Der Vertrag über die EGKS bildete durch die gemeinsame Kontrolle, Planung und Verwertung der potenziell kriegswichtigen Ressourcen Kohle und Stahl in den Unterzeichnerstaaten einen Eckpfeiler der westeuropäischen Friedensordnung und
6 Ambrosius, S.82
7 Ambrosius, S.83
8 Bundesgesetzblatt II, 1952, S. 447 ff.
8
erleichterte die Überwindung der deutsch-französischen Erbfeindschaft wesentlich. Erstmals gelang hier die supranationale Organisation eines zentralen Politikbereiches, der bis dahin allein in nationalstaatlicher Kompetenz lag. Die EGKS-Mitgliedsstaaten Frankreich, Italien, die Bundesrepublik Deutschland und die Benelux-Staaten verzichteten auf einen Teil ihrer Souveränität und unterwarfen sich den Entscheidungen der von ihnen geschaffenen übernationalen Institutionen 9 .
2.2 EVG und EPG
Am 27.05.1952 unterzeichneten Vertreter der Mitgliedsstaaten der EGKS den Vertrag zur Errichtung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und am 10.09.1952 beschlossen die Außenminister der 6 Mitgliedsstaaten, die Verfassung einer Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) auszuarbeiten. Im August 1954 erschien der französischen Nationalversammlung der nationale Souveränitätsverzicht durch die EVG offenbar zu groß. Damit war der Plan des damaligen französischen Ministerpräsidenten Pleven gescheitert.
2.3 EWG und Euratom (Römische Verträge)
Danach erfolgte ein Rückgriff auf das bewährte funktionalistische Modell, wenn auch diesmal mit stark föderalistischen A usprägungen. Die Errichtung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) führt die sektorale Integration fort 10 . Im Rahmen der EWG streben die sechs Staaten der EGKS eine Zollunion an, die bestehende Handels hemmnisse abbauen und einen gemeinsamen Außenzoll ermöglichen soll. Der EWG-Vertrag sah außerdem das Ziel eines Gemeinsamen Marktes mit freiem Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie der dafür notwendigen Koordinierung und Harmonisierung unterschiedlicher Politiken vor. In den sechs Mitgliedstaaten dient die Euratom dem Aufbau und der Entwicklung der Nuklearindustrie zu friedlichen Zwecken. Die Verhandlungen über beide Abkommen wurden von den sechs
9 Weidenfeld in: Weidenfeld/Wessels, Europa von A -Z, S. 14
10 Weidenfeld in: Weidenfeld/Wessels, Europa von A -Z, S. 16
9
Außenministern der EGKS auf der Konferenz am 1 . und 2. Juni 1955 in Messina eröffnet. Am 25. März 1957 wurden abschließend die sog. Römischen Verträge unterzeichnet.
Die Verhandlungen offenbaren ein weiteres Merkmal des europäischen Integrationsprozesses: die Verhandlungsstrategie des Schnürens »europäischer Pakete«. Die Tagesordnungspunkte, die Interessen und Einzelkonflikte bleiben nicht unver-bunden nebeneinander stehen, sondern werden in einen dichten politischen Zusammenhang gestellt:
• die Euratom kommt nur zu Stande, wenn der Gemeinsame Markt realisiert wird;
• die militärischen Vorbehalte der Franzosen gegen eine Ausdehnung der Euratom werden nur akzeptiert, wenn die EWG angemessen ausgestattet wird. Selbst gegenläufige Interessen werden durch derartige Pakete europapolitisch produktiv gemacht. Was als einzelnes Ziel aussichtslos erscheint, kann im Zusammenhang mit anderen Punkten kompromissfähig werden. 11 Divergierende Interessen, die tief in der nationalen Identität einzelner Mitgliedstaaten verwurzelt liegen, lassen sich friedlich und konstrukti v überbrücken, wenn sie in einen Ver-handlungskontext gestellt werden, der keinen Teilnehmer in der Summe als Verlierer dastehen lässt. Bis heute ist dies eines der Erfolgsrezepte der europäischen Integration, das vielleicht auch der Mentalität eines so vielfältigen entspricht.
2.4 Fusionsvertrag
Von der EWG-Kommission geht die Initiative aus, die am 08.04.1965 zur Unterzeichnung des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften führt. Mit dem In-Kraft-Treten dieses Fusionsvertrages am 01.07.1967 sind für die der Gemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) gemeinsame Organe geschaffen worden 12 . Durch die Verschmelzung der Organe der selbständigen juristischen Personen
11 Weidenfeld in: Weidenfeld/Wessels, Europa von A -Z, S. 17
12 Gasteyger, S. 211; Hillenbrand in: Weidenfeld/Wessels, Europa von A -Z, S. 402
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Jürgen Isernhagen, 2002, Die Entstehung der Europäischen Gemeinschaften und ihre Reform durch die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza, Munich, GRIN Publishing GmbH
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