Inhalt:
1. Einleitung 2
2. Die neue Sicherheitsstrategie der USA Wie lässt 4
sich der Krieg gegen den Irak völkerrechtlich einordnen?
3. Welche Interessen, Motivation und Gründe verfolgten die 13
USA mit dem Krieg gegen den Irak?
4. Nation-Building vs. Kriegsstrategie im Irak 19
5. Gewaltakteure 26
6. Schluss 30
7. Literatur und Internetquellen 33
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1. Einleitung:
Der von den USA initiierte Krieg gegen den Irak im März 2003 hinterlässt bis heute offene Frage hinsichtlich der Motivation und vor allem der Legitimität dieses Vorgehens. Der Krieg selbst hat die Welt gespalten in eine „Koalition der Willigen“, vorwiegend bestehend aus der USA und einigen wenigen EU-Mitgliedern (insb. England und Spanien) und in Kriegsgegner, Hauptakteure hier: die Europäische Union (insb. Deutschland und Frankreich), Russland und China. Die Differenzen zwischen diesen Blöcken konnten erst jetzt, zwei Jahre später, beigelegt werden. 1 Jedoch nicht aufgrund einer Annährung der Positionen, sondern schlicht und ergreifend aus handlungspolitischer Rationalität, die auf eine intakte Diplomatie zwischen den wichtigsten Industrienationen angewiesen ist. Der erste Angriff fand im Morgengrauen des 20. März sta tt. Diesem Kriegsbeginn war ein langer Verhandlungsmarathon vorgelagert, aus dem die beiden Fraktionen im UN-Sicherheitsrat hervorgingen. 2 Letztendlich lag die hauptsächliche Kriegsbegründung darin, dass Regime Saddam Hussein habe schon jetzt die Möglichkeit chemische und biologische Massenvernichtungswaffen herzustellen und arbeite darüber hinaus an der Entwicklung einer Nuklearwaffe. 3 Im Nachhinein entpuppen sich die Anschuldigungen freilich als Fehlinformationen durch die Geheimdienste, vornehmlich der CIA. Ebenso fehlerhaft waren die Informationen über angebliche Plutoniumankäufe bzw. der Versuch diese zu tätigen, durch den englischen Geheimdienst. 4 Alles in allem entpuppten sich die
1 Zum Deutschlandbesuch des amerikanischen Präsidenten im Februar 2005 in SPIEGEL-ONLINE vom
23.02.05: Bush schmeichelt, die Konflikte bleiben.
2 Siehe oben.
3 SPIEGEL-ONLINE vom 24.02.2003: Bushs Alleingang gegen die Welt.
4 SPIEGEL-ONLINE vom 30.09.2003: Das britische Virus.
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angeführten Kriegsgründe letztlich als schlichtweg nicht zutreffend: „Seit Sommer 2002 gehören die Behauptungen der Regierungen in Washington und London von der Existenz irakischer Massenvernichtungswaffen und der davon ausgehenden „unmittelbaren Bedrohung“ nahezu ununterbrochen zu den zehn Spitzenthemen der Berichterstattung und Kommentierung in den internationalen Medien. Angesichts der eindeutigen öffentlichen Widerlegung vieler wesentlicher Details dieser gigantischen Kriegspropagandakampagne -ein besonders eklatantes Beispiel war Bagdads angeblicher Kauf von atomarem Spaltmaterial im Niger- gerieten beide Regierungen zunehmend in Bedrängnis.“ 5 6 Nun kann man kann man sich darauf berufen, dass alles ein Irrtum war, die Informationen tatsächlich versehentlich fehlerhaft waren. Trotzdem bleibt der Eindruck bestehen, ein Angriff auf den Irak war besonders von der US-Administration gewünscht und sollte unter allen Umständen mit dem Ziel eines Regimewechsels durchgeführt werden. 7
Diese Arbeit versucht zum einen, das sich aus dem Angriffskrieg ergebende völkerrechtliche Problem darzustellen und diskutiert die daraus erwachsenden Konsequenzen für die internationale Ordnung. Zum zweiten wird versucht ein Erklärungsansatz zu liefern, weshalb ein Krieg gegen den Irak so kompromisslos und gegen die eindeutige Zustimmung der Vereinten Nationen durchgesetzt wurde. Der dritte Teil der Arbeit beschäftigt sich mit dem Projekt des Nation-Building im Irak und liefert eine Kritik am Vorgehen der Koalitionstruppen bei ihrem Versuch das Land zu stabilisieren, und stellt außerdem den Widerspruch zwischen Kriegführung, also militärischem Vorgehen, und Zielsetzung heraus. Der vierte und inhaltlich letzte Teil der
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Andreas Zumach; Ein Jahr Irakkrieg, Bilanz des Scheiterns, in: Blätter für deutsche und internationale
Politik 03/2004 S.289.
6 SPIEGEL-ONLINE vom 06.10.2004: US-Waffeninspektoren widerlegen Kriegsgrund.
7 Vgl. Hans von Sponeck, Andreas Zumach, in: Irak, Chronic eines gewollten Krieges .
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Arbeit, gibt eine Übersicht über die aktiven Gewaltakteure, deren Interessen im Kampf gegen die Besetzung des Landes und die Aussicht auf dessen Fortführung und den daraus resultierenden Konsequenzen für den Irak.
Übergeordneter Titel der Arbeit lautet „Irak, Produktion eines Failed-State?“. Diese Fragestellung soll jedoch eine langfristige Perspektive eröffnen. Denn dass das Land nach dem Angriff durch die „Koalition der Willigen“ innerhalb kürzester Zeit von einem stabilen Staat in ein fragiles und handlungsunfähiges Gebilde, in einen failed-state mit allen typischen Merkmalen verwandelt wurde, allem voran das Fehlen eines durchsetzungskräftigen Gewaltmonopols und entsprechenden Institutionen zur Rechtssprechung, steht außer Frage.
2. Die neue Sicherheitsstrategie der USA& Wie lässt sich der Krieg gegen den Irak völkerrechtlich einordnen?
Die Anschläge vom 11. September 2001 stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Irakkrieg. Dieser kann nach dem Krieg in Afghanistan als zweiter in einer Reihe von so genannten „preemptive -strikes“ betrachtet werden, die in der 2002 veröffentlichten Nationalen Sicherheitsstrategie (NSS) 8 des US-Präsidenten George W. Bush als Mittel zur Konfliktbearbeitung bezüglich so genannter „rogue states“ dienen. Zwar ist in der NSS nicht direkt die Rede von „vorbeugenden Militäreinsätzen“, aber es wird an mehrere n Stellen deutlich von vorbeugenden Maßnahmen gesprochen, die auf militärische Einsätze hindeuten: „The United States has long maintained the option of
8 The National Security Strategy of the United States of America.
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preemptive actions to counter a sufficient threat to our national security. The greater the threat, the greater is the risk of inaction—and the more compelling the case for taking anticipatory action to defend ourselves, even if uncertainty remains as to the time and place of the enem y’s attack. To forestall or prevent such hostile acts by our adversaries, the United States will, if necessary, act preemptively.” 9 An einer anderen Stelle heißt es weiter: To support preemptive options, we will: (…), continue to transform our military forces to ensure our ability to conduct rapid and precise operations to achieve decisive results. 10
Der Afghanistan-Krieg unterscheidet sich natürlich insofern vom Irak-Krieg, als dass ein Angriff auf das eigene Territorium stattgefunden hatte und außerdem vo n den USA, die den Artikel 5 des NATO-Vertrages geltend machten, der NATO-Bündisfall ausgerufen und damit das Recht auf Selbstverteidigung proklamiert und international anerkannt wurde. Die rechtliche Uneindeutigkeit bestand jedoch darin, dass Afghanistan als Staat keinen Angriff geleistet hatte. Allerdings wurden terroristische Aktivitäten unterstützt, mindestens durch Duldung der Ausbildung vo n Akteuren auf dem eigenen Terri torium . 11 Stellt man den Selbstverteidigungsfall nun in Frage, ergibt sich in der nachgeordneten Betrachtung , dass es sich hier im Grunde, zumindest den Anwendungskriterien nach, auch um einen „preemptive strike“ handelte. Zwar waren die befürchtete n Massenvernichtungswaffe n hier weder biologischer oder chemischer Art noch eine Nuklearwaffe, sondern einfache Passagierflugzeuge. Aber von der Wirkungsweise dennoch vergleichbar. Darüber hinaus beschränkte sich der Militärschlag nicht nur auf die sich auf afghanischem Territorium aufhaltenden Terroristen, sondern richtete sich
9 NSS S. 15.
10 NSS S. 16.
11 Dazu Gerd Winter, in: dietageszeitung vom 2. Oktober 2001; Kein Recht zum Krieg.
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gleichzeitig gegen das Taliban-Regime, das in keiner direkten Verbindung zu den Anschlägen in New York und Washington stand. Zugrunde liegt den "preemptive strikes" vor allem das Bedürfnis der Sicherung des eigenen Territoriums durch expansive Gewaltanwendung und indirekte Kontrolle über Territorien 12 bzw. Staaten die Massenvernichtungswaffen herstellen, sich um die Materialien zur Herstellung bemühen und die den internationalen Terrorismus mit diesen Waffen oder anders, zum Beispiel in Form von Finanzhilfen, der Bereitstellung von Ausbildungslagern oder der Nutzungserlaubnis von vorhandener Infrastruktur, unterstützen. Ziel der neuen Sicherheitspolitik ist es, über die Vereinigten Staaten hinaus auch ihre Bündnispartner und so genannte Freunde zu schützen. 13 Mag der Angriff Afghanistans vor allem für die NATO-Mitgliedsstaaten noch nachvollziehbar gewesen sein, verhält es sich beim Irakkrieg gänzlich anders. Zwar erfüllte der Irak vor der Befreiung Kuwaits eine Reihe der jetzt in der NSS genannten Kriterien für einen „rogue state “, vor allem die Feststellung, dass es unwiderlegbare Beweise für den Versuch zum Erwerb von Nuklearwaffen gab, dürfte für die US -Regierung eine besonders gewichtige Rolle gespielt haben. 14 Jedoch gelang es den Vereinigten Staaten nicht, dieses Bedrohungsszenario in die Gegenwart zu transportieren und vor dem UN-Sicherheitsrat eine ausreichend überzeugende Argumentation für einen durch eine entsprechende Resolution und somit international gedeckten Angriff zu entwickeln. Erwähnt sei an dieser Stelle , dass das Völkerrecht einen solchen Angriff bislang nicht decken kann, da es dafür nicht vorgesehen ist.
12 Die Interpretation der Bedeutung von indirekter Kontrolle wird im Laufe der Arbeit näher bestimmt.
13 NSS Kap.V.
14 NSS Kap.V: hier wird die Gefahr von Massenvernichtungswaffen in den Händen v on Radikalen näher
erläutert.
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Arbeit zitieren:
Dirk Meixner, 2005, Der Irak und das Scheitern des Nation Building, München, GRIN Verlag GmbH
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Nationbuilding als weltpolitisches Ordnungsinstrument und seine Anwend...
Politik - Internationale Politik - Region: Naher Osten, Vorderer Orient
Hausarbeit (Hauptseminar), 34 Seiten
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