GARSCHA Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit 2
2. ÖKOLABELING IM LEBENSMITTELHANDEL 4
2.1 Begriffsabgrenzungen 4
2.2 Gesetzliche Grundlagen 8
2.3 Regionalität und Nachhaltigkeit im Ökolandbau 9
2.4 Klassifizierung von Ökolabels 12
2.41 Staatliche Kontrollzeichen 12
2.411 BIO-Austria Kontrollzeichen 13
2.412 BIO-International Kontrollzeichen 14
2.42 Kennzeichen österreichischer Bioverbände 15
2.421 Bio Ernte Austria 17
2.422 Förderungsgemeinschaft für gesundes Bauerntum 19
2.423 Biologische Ackerfrüchte aus Österreich 19
2.424 Der österreichische Demeterbund 21
2.425 Erde Saat 22
2.426 Bio Hofmarke 23
2.427 Kopra 24
2.428 Dinatur 25
2.429 Sonderform Codex-Betriebe 26
2.43 Österreichische Biohandelsmarken 27
2.431 Ja Natürlich 27
2.432 Natur Pur 30
2.5 Vergabe und Kontrolle von Ökolabels 30
2.51 Institutionen 34
2.52 Kontrollvorgang 39
2.6 Distributionssysteme 41
2.7 Kaufbarrieren Ökomarketing 44
2.8 Marktpsychologische Merkmale des Öko-Käufers 50
2.9 Green Food Claims 52
3. ANSÄTZE FÜR EINE MARKTANALYSE LANDWIRTSCHAFTLICHER
BIOPRODUKTE 57
3.1 Biomarkt Europa 60
3.11 Anbau von Bioprodukten 60
3.12 Entwicklung des Handels mit Bioprodukten 64
3.13 EU-Ökolabel 67
3.14 Entwicklungsperspektiven des europäischen Biomarktes 68
3.2 Biomarkt Österreich 71
3.21 Erfolgsfaktoren 71
3.22 Entwicklungsstufen des österreichischen Ökolandbaus 74
3.23 Entwicklungsperspektiven des österreichischen Biomarktes 79
II
GARSCHA Inhaltsverzeichnis
3.3 Präsenz von Ökolabels in den Handelsketten 81
4. CASE STUDY 83
4.1 Umfeld der Untersuchung 83
4.2 Methodik 84
4.3 Hypothesenformulierung 85
4.4 Ergebnisse und Schlussfolgerungen 86
5. ZUSAMMENFASSUNG DISKUSSION 103
6. ANHANG 105
6.1 Fragebogen für die Case Study 105
6.2 Meilensteine des Ökolandbaus in Europa 112
7. LITERATURVERZEICHNIS 114
7.1 Bücher 114
7.2 Hochschulschriften 115
7.3 Beiträge in Sammelwerken und Zeitschriften 115
7.4 Gesetze, Normen, Nachschlagewerke 116
7.5 Internet-Quellen 117
7.6 Sonstige Quellen 119
III
GARSCHA Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1 : Struktur der Arbeit
Abb. 2 : Das magische Dreieck der Nachhaltigkeit
Abb. 3 : Bio-Austria Kontrollzeichen
Abb. 4 : Bundesländercodes für Biolebensmittel
Abb. 5 : Bio-International Kontrollzeichen
Abb. 6 : Netzwerk der „Bio Austria“
Abb. 7 : Ernte für das Leben
Abb. 8 : Orbi
Abb. 9 : Biologische Ackerfrüchte aus Österreich
Abb. 10 : Demeter
Abb. 11 : Erde Saat
Abb. 12 : Bio Hofmarke
Abb. 13 : Kopra
Abb. 14 : Dinatur
Abb. 15 : Ja Natürlich
Abb. 16 : Bio-Austria Kontrollzeichen in Farbe von Ja Natürlich
Abb. 17 : Biohandelsmarke von Spar
Abb. 18 : Gesetze, Normen und Richtlinien für den Ökolandbau mit Hierarchie der Kontrolle
und Überwachung
Abb. 19 : Logo der Austria Bio Garantie G m b H
Abb. 20 : Logo der Salzburger Landwirtschaftlichen Kontrolle GesmbH
Abb. 21 : Logo des Biokontrollservice Österreich
Abb. 22 : Logo der Lacon GmbH
Abb. 23 : Logo der Biokontrolle Tirol
IV
GARSCHA Abbildungsverzeichnis
Abb. 24 : Logo der SGS Austria Controll-Co Ges m b H
Abb. 25 : Logo der Lebensmittelversuchsanstalt
Abb. 26 : Logo der Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Abb. 27 : Gründe für Nachkontrollen
Abb. 28 : Sanktionshäufigkeit bei Kontrollen
Abb. 29 : Screenshot Online-Shopping
Abb. 30 : Green Food Claims
Abb. 31 : Diffusionsprozess von Innovationen
Abb. 32 : Zeit bis zur Adoption der Innovation
Abb. 33 : Ökologisch bewirtschaftete Flächen in Europa
Abb. 34 : EU Ökolabel
Abb. 35 : Welche Informationen dem Konsumenten beim Lebensmittelkauf wichtig sind
Abb. 36 : Entwicklung des österreichischen Biomarktes von 1985 bis 2002
Abb. 37 : Anzahl der Biobetriebe
Abb. 38 : Sortiment in österreichischen Supermärkten und Drogerien
Abb. 39 : Selbsteinschätzung des Informationsgrades (n 100 )
Abb. 40 : Biobezeichnungen vs. Green-Food Claims (n 100 )
Abb. 41 : Relevanz der Gesundheit beim Kauf von Biolebensmitteln (n 100 )
Abb. 42 : Bekanntheit der Marke Ja Natürlich (n 100 )
Abb. 43 : Bekanntheit der Marke Natur Pur (n 100 )
Abb. 44 : Potentielle Nachteile beim Kauf von Biolebensmitteln (n 100 )
Abb. 45 : Häufigkeiten der Einkaufsstätten für Biolebensmittel (n 100 )
Abb. 46 : Bevorzugte Einkaufsstätte Supermarkt
Abb. 47 : Abhängigkeit des Kaufverhaltens vom Alter (n 100 )
V
GARSCHA Tabellenverzeichnis
TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 1: Bioverbände und Anzahl der Mitgliedsbetriebe…………………………………... 15 Tab. 2: Ablauf der Bio-Kontrolle und Zertifizierung………………………………………35 Tab. 3: Umsatzverteilung der Bioprodukte nach Absatzwegen in % im Jahr 2000………. 43 Tab. 4: Ableitung der Ökomarketingpolitiken aus den Kaufbarrieren……………………. 48 Tab. 5: Lebensmittelzusatzstoffe im Vergleich…………………………………………… 51 Tab. 6: Green-Food-Claims im Ländervergleich…………………………………………. 55 Tab. 7: Anzahl der Bio-Betriebe in der EU, 1995 - 2001………………………………… 63 Tab. 8: Die Entwicklung des Biomarktes in den mittel- und osteuropäischen Staaten von
1995 bis 2002……………………………………………………………………… 64
Tab. 9: Der Biomarkt im 10-Länder-Vergleich (Ausgangsbasis ist das Jahr 2000)………. 65 Tab. 10: Handelsketten mit den höchsten Umsätzen und Umsatzanteilen bei
Biolebensmitteln im Jahr 2000……………………………………………………. 67 Tab. 11: Prognosen des Bio-Marktanteils in europäischen Ländern……………………….. 69 Tab. 12: Prämien für biologische Wirtschaftsweise (1995 - 2000)………………………….77 Tab. 13: Selbsteinschätzung des Informationsgrades (n = 100)…………………………….. 87 Tab. 14: Biobezeichnungen vs. Green-Food-Claims (n = 100)………………………………89 Tab. 15: Motive für den Kauf von Biolebensmitteln und deren Relevanz (n = 100)……….. 90 Tab. 16: Gesundheitsaspekt im Vergleich zur Kaufhäufigkeit (n = 100)…………………… 92 Tab. 17: Bekanntheit österreichischer Bio(handels-)marken (n = 100)…………………….. 93 Tab. 18: Potentielle Nachteile beim Kauf von Biolebensmitteln (n = 100)………………… 95 Tab. 19: Bevorzugte Einkaufsstätten für Biolebensmittel (n = 100)…………………………97 Tab. 20: Abhängigkeit des Kaufverhaltens vom Alter (n = 100)…………………………… 99 Tab. 21: Abhängigkeit der Kaufstätte vom Geschlecht (n = 100)…………………………. 101 Tab. 22: Abhängigkeit des Kaufverhaltens vom Geschlecht (n = 100)…………………… 102 Tab. 23: Meilensteine des Ökolandbaus in Europa ……………………………………... 112
VI
GARSCHA Abkürzungsverzeichnis
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
BMSG
BMwA CI
d.h. EA
etc. EU
EUR EU-VO GFC ha
IFOAM inkl.
ISO-Norm Kap.
Mio. Mrd.
ÖLK ÖPUL
ORF QM Qualitätsmanagement S.
sog. SPSS u.a.
usw. UWG v.a.
VKI z.B.
ZMP
GARSCHA 1. Einleitung
1. EINLEITUNG
1.1 Problemstellung
„Raus aus der Nische und rein in den mainstream der Gesellschaft!“ 1 ist eine Forderung von KREUZER für den biologischen Lebensmittelmarkt, die auch heute noch Relevanz zu haben scheint. Trotz der österreichischen Vormachtstellung am europäischen Bio-Lebensmittelmarkt scheint dieses Marktsegment noch immer einen enormen Aufholbedarf gegenüber konventionell gefertigten Lebensmitteln zu haben.
Ziel der Biolandwirtschaft ist es, natürliche Lebensmittel unter Berücksichtigung und Schonung der natürlichen Ressourcen, wie Boden und Wasser, zu erzeugen. Grundlage dafür sind europaweite Produktionsrichtlinien, die regelmäßig von unabhängigen Kontrollstellen überprüft und zertifiziert werden. 2
Der Einsatz von Schadstoffen, wie z.B. Pestiziden, ist in der Biolandwirtschaft nicht erlaubt. Ebenso sind Vorschriften zur Tierhaltung w esentlich strenger als im konventionellen Landbau. Als Nutzen von Bio-Lebensmitteln kann somit einerseits die gehobene Qualität gegenüber konventionell gefertigten Lebensmitteln, andererseits der geringere Schadstoff- und Pestizidanteil und der höhere Vitamingehalt angesehen werden. 3
Ein besonderes Problem stellt jedoch die Informationsasymmetrie zwischen Konsumenten und Herstellern dar. Konsumenten könnten die tatsächliche Umweltfreundlichkeit eines Produktes nicht überprüfen. 4
Eine Vielzahl von Lebensmitteln wird deshalb mit Ökolabels versehen. Diese drücken jedoch nur relative Umweltfreundlichkeit aus. Eine Auszeichnung bedeutet, dass ein bestimmtes Lebensmittel umweltfreundlicher einzustufen ist, als ein vergleichbares Lebensmittel ohne. Hier ist besonders Rücksicht zu nehmen auf die Vergabestelle des jeweiligen Labels. Jene, die vom Staat vergeben werden, sind durchaus als umweltpolitische Instrumente anzusehen, während private Herstellerlabels teils leicht zu erfüllende Auflagen und somit auch weniger Aussagekraft haben. Einen kritischen Randbereich stellen dabei sog. Green-Food-Claims dar, welche zwar Umweltfreundlichkeit suggerieren, jedoch oftmals keine tatsächliche Aussagekraft
1 KREUZER, K.: Biovermarktung - Vermarktungswege für Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung, Lauterbach 1996, S. 9
2 KREUZER, K.: Biovermarktung - Vermarktungswege für Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung, Lauterbach 1996, S. 9
3 JANNSEN, I. u.a.: Gütezeichen für Lebensmittel - Ein Leitfaden durch den Zeichendschungel, Wien 1998, S. 5
4 JANNSEN, I. u.a.: Gütezeichen für Lebensmittel - Ein Leitfaden durch den Zeichendschungel, Wien 1998, S. 5
1
GARSCHA 1. Einleitung
über eine ökologische Herstellung haben und lediglich das Ziel verfolgen, der Nachfrage nach umweltschonenden Lebensmitteln zu entsprechen, um so einen Wettbewerbsvorteil zu generieren. 5
Konsumenten sind aufgrund der Vielfalt mit der Beurteilung derartiger Labels häufig überfordert, was zu Unsicherheit führt und in weiterer Folge Ökofrust auslösen kann.
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
Die Arbeit fußt auf einem Literaturstudium, das einerseits grundlegende Werke zur Thematik berücksichtigte und andererseits Zeitschriften und Gesetzestexte integrierte, um den S tatus quo der Forschung wiedergeben zu können. Die Literatur wurde schwerpunktmäßig zu folgenden Teilbereichen erfasst:
• Ökolabeling: Begriffsdefinitionen, gesetzliche Grundlagen, Nachhaltigkeit und Regionalität
• Klassifizierung der in Österreich vorzufindenden Ökolabels
• Vergabe und Kontrollstellen
• Mögliche Distributionssysteme
• Herausforderungen des Ökomarketings
• Charakteristika des Ökokäufers
• Kaufbarrieren: was hält potentielle Konsumenten von Ökoprodukten vom Kauf ab und welche Marketinginstrumente können dieser Problematik entgegen gesetzt werden?
• Green-Food-Claims: wie sind diese definiert und welche Gefahren gehen davon aus?
• Biomarkt Europa: Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Ländervergleich
• Biomarkt Österreich: Entwicklung, Marktanteile, Distributionssysteme und Trends
Die Forschungsfrage, welche im Zuge dieser Diplomarbeit beantwortet werden soll, lautet:
„Welchen Nutzen besitzt Ökolabeling am Lebensmittelsektor für den Verbraucher?“
Die Teilziele der Arbeit lassen sich dabei zusammenfassend wie folgt definieren:
5 KREUZER, K.: Biovermarktung - Vermarktungswege für Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung, Lauterbach 1996, S. 9 f
2
GARSCHA 1. Einleitung
• Klassifizierung österreichischer Ökolabels
• Darstellung des S tatus quo des österreichischen und europäischen Bio-Lebensmittelmarktes
• kritische theoretische und empirische Untersuchung der Vor- und Nachteile, die sich durch Ökolabeling für den Konsumenten ergeben können (inklusive Interviews mit Konsumenten vor Supermärkten)
Die Struktur der vorliegenden Arbeit veranschaulicht folgende Grafik:
Abb. 1: Struktur der Arbeit
Quelle: eigene Darstellung
3
GARSCHA 2. Ökolabeling
2. ÖKOLABELING IM LEBENSMITTELHANDEL
2.1 Begriffsabgrenzungen
„Der Begriff Label wird als eine umfassende Bezeichnung für alle Wort- und/oder Bildzeichen, die auf einem Produkt oder seiner Verpackung zu sehen sind, verwendet.“ 6 Öko-Label sollen auf besondere Qualitäten von Produkten, z.B. gesundheitliche, soziale oder ökologische Eigenschaften, hinweisen. Damit dienen sie der Abgrenzung gegenüber anderen Produkten mit gleichem Gebrauchszweck, die diese Eigenschaften nicht aufweisen.
Die Palette von Labels reicht dabei von selbst kreierten Hersteller-Labels bis hin zu unabhängig vergebenen und überwachten Kontrollzeichen. 7
Generell lassen sich Lebensmittelkennzeichnungen anhand folgender Kategorien einstufen: 8
1. Produkte aus artgerechter Tierhaltung
2. Produkte aus integrierter Produktion
3. Produkte mit gehobener Qualität bzw. laufend kontrollierte Produkte
4. Produkte aus Ökolandbau
Unter Produkten aus artgerechter Tierhaltung sind Produkte zu verstehen, die dem Österreichischen Lebensmittelkodex A8 (im Folgenden kurz ÖLK A8), Teilkapitel B bezüglich Tierzucht und Tierhaltung entsprechen. Das Futter muss nicht biologisch sein. 9
Produkte aus integrierter Produktion werden nach speziellen Richtlinien für die integrierte oder „naturnahe“ Produktion produziert. Es gibt aber weder in Österreich noch in der EU ein Gesetz, welches integrierte bzw. naturnahe Produktion genau definiert. 10
Teilweise werden für Produkte, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, vom Hersteller zusätzliche Anforderungen festgelegt. Es handelt sich dabei um Produkte mit gehobener Qualität, wenn die zusätzlichen Anforderungen deutlich über die gesetzlichen hinausgehen. 11
Im Rahmen dieser Arbeit sollen ausschließlich Labels besprochen werden, die sich in
6 SCHEUCH, F.: Arbeitsunterlage zur Vorlesung aus Absatz (Marketing), Wien 2001, S. 43
7 SCHEUCH, F.: Arbeitsunterlage zur Vorlesung aus Absatz (Marketing), Wien 2001, S. 43 f
8 JANNSEN, I. u.a.: Produktkennzeichnungen am Lebensmittelsektor, Wien 1995, S. 65
9 JANNSEN, I. u.a.: Gütezeichen für Lebensmittel - Ein Leitfaden durch den Zeichendschungel, Wien 1998, S. 5
10 JANNSEN, I. u.a.: Produktkennzeichnungen am Lebensmittelsektor, Wien 1995, S. 6
11 JANNSEN, I. u.a.: Gütezeichen für Lebensmittel - Ein Leitfaden durch den Zeichendschungel, Wien 1998, S. 6
4
GARSCHA 2. Ökolabeling
die letzte Kategorie einordnen lassen.
Mit Ökolabels können Produkte versehen werden, die in ökologischem (biologischem) Landbau (im Folgenden kurz Ökolandbau) hergestellt werden. Als grundsätzliche Anforderungen an ein Ökolabel gelten: 12
• eine fundierte, inhaltliche Basis
• eine sachkompetente und glaubwürdige, von allen Seiten respektierte Verwaltung des Zeichens
• eine Möglichkeit, zusätzlich zur Bio-Kennzeichnung einen Hinweis auf die Region oder das Bundesland zu geben.
Von Ökolabels abzugrenzen sind Markenzeichen, da hier nicht die Kontrolle einer bestimmten Mindestqualität ausdrücklich vorgenommen wird, sondern allenfalls eine bestimmte Qualitätsassoziation aufgrund der Marke besteht. Ähnlich verhalten sich die Beziehungen zwischen Herkunfts- und Ökolabels, denn mit der Herkunft eines Produktes können zwar bestimmte Qualitätsassoziationen verbunden werden, eine ausdrückliche Zusicherung einer bestimmten Mindestqualität erfolgt jedoch nicht. Weiters sind Warentesturteile von Ökolabels abzugrenzen. Auch Warentesturteile treffen eine Aussage über die Qualität eines Produktes und können in Form von Bild-und Wortzeichen kommuniziert werden. 13
Für die textuelle Kennzeichnung von Bioprodukten gibt es klare, gesetzliche Regelungen. Erlaubt sind dabei die geschützten Bezeichnungen: 14
„aus (kontrolliert) biologischem (ökologischem) Anbau (Landbau)“ „aus (kontrolliert) biologischer (ökologischer) Landwirtschaft“
Bezeichnungen wie beispielsweise „kontrolliert naturnah“, „umweltfreundlich“ oder „aus kontrolliertem Anbau“ sind hingegen nicht geschützt. Dabei wird d en Konsumenten aber suggeriert, dass es sich um ein Bio-Produkt handle (näheres dazu siehe Kapitel 2.7). 15
Der Ökolandbau ist eine umweltgerechte, sozial- und gesundheitsverträgliche Form der Landbewirtschaftung. Er verzichtet auf chemisch-synthetische
12 KREUZER, K.: Biovermarktung - Vermarktungswege für Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung, Lauterbach 1996, S. 22
13 SCHEUCH, F.: Arbeitsunterlage zur Vorlesung aus Absatz (Marketing), Wien 2001, S. 44 f
14 STREISSLER, C.: Ökozeichen in Österreich - Was steckt dahinter?, Broschüre der Arbeiterkammer, Wien 1996, S. 2
15 STREISSLER, C.: Ökozeichen in Österreich - Was steckt dahinter?, Broschüre der Arbeiterkammer, Wien 1996, S. 21
5
GARSCHA 2. Ökolabeling
Pflanzenschutzmittel und Stickstoffdünger, sowie sonstige leichtlösliche
Mineraldünger. Er trägt zum Erhalt der Artenvielfalt bei, erhält die Bodenfruchtbarkeit und schützt das Grundwasser vor Nitratbelastung und Pestizideintrag. Außerdem hält der Ökolandbau Nutztiere tiergerecht, schont Ressourcen wie Wasser, Luft, Boden und Energie und sichert Arbeitsplätze in der Landwirtschaft. Dabei wird bewusst auf die Erzielung von Höchsterträgen und Höchstleistungen verzichtet, um eine möglichst umweltgerechte Produktion zu gewährleisten. 16 (zur historischen Entwicklung des Ökolandbaus siehe Kap. 3.21 und 3.22)
Eine Charakterisierung kann anhand zweier Bewirtschaftungsprinzipien vorgenommen werden: 17
auf strategischer Ebene:
• Streben nach weitgehend geschlossenen Stoffkreisläufen im landwirtschaftlichen Betrieb
• Stärkung und Nutzung natürlicher Selbstregulationsmechanismen
• schonender Umgang mit nicht erneuerbaren Rohstoffen und Energieressourcen
• Erhaltung und Verbesserung der Vielfalt der Arten und des Landschaftsbildes sowie artgemäße Ti erhaltung, -fütterung und -zucht
• verstärkte Einbindung des landwirtschaftlichen Betriebes in lokale und regionale Stoff- und Wirtschaftskreisläufe
auf operativer Ebene:
• standortangepasste, vielseitige Fruchtfolgen
• schonende Bodenbearbeitung
• Verwendung organischer Dünger anstelle leichtlöslicher Mineraldünger
• präventive und v.a. mechanische Pflanzenschutzmaßnahmen anstelle von Pestizideinsatz
• Erhaltung bzw. Anlage von Landschaftselementen wie Hecken und Rainen
• standortangepasste Sorten- und Rassenwahl
• tiergerechte Haltungssysteme
• Futtermittel primär vom eigenen Hof, Verzicht auf Importfuttermittel sowie
16 http://www.bioinformation.at/index.php/cms/content/view/full/304086
17 KRATOCHVIL, R. u.a.: Ökologischer Landbau & Regionale Entwicklung, Reader, Wien 2001, S. 4
6
GARSCHA 2. Ökolabeling
Antibiotika und Hormone
Hier ist auch der Leitgedanken des Ökolandbaus einzuführen, nämlich das Wirtschaften im Einklang mit der Natur. D abei sollen natürliche Lebensprozesse gefördert und Stoffkreisläufe weitgehend geschlossen werden. Infolge bedeutet dies eine Koppelung von Ackerbau und Viehhaltung. 18
Der Ökolandbau verwendet - um die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten - eine schonende Bodenbearbeitung. Dabei wird der Boden tief gelockert, aber nur seicht gewendet, damit das mikrobiologische Gleichgewicht nicht zerstört wird. Eine Abfolge von verschiedenen Pflanzenkulturen mit unterschiedlichen Entwicklungszeiten sichert eine ständige Bodenbedeckung. Mineralische Stickstoffdünger sind im Ökolandbau nicht erlaubt - der am Betrieb anfallende Kompost und Tiermist werden im Sinne einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft auf die Ackerflächen aufgebracht. Der notwendige Stickstoff wird durch den Anbau von Leguminosen (Hülsenfrüchte), die mit Hilfe von symbiotischen Bakterien Luftstickstoff binden, zur Verfügung gestellt. 19
Weiters wird a uf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln verzichtet, da von Beginn an die Ursachen für einen starken Schädlingsbefall vermieden werden. Sollte es trotzdem zu großen Schäden durch Krankheiten und Schädlinge kommen, werden natürliche Pflanzenschutzmittel oder Nützlinge eingesetzt. Ziel ist nicht die Vernichtung von Unkräutern, sondern eine Beikrautregulierung, d.h. eine gezielte Vorbeugung mittels durchdachter Fruchtfolge, sorgfältiger Bodenbearbeitung und Nützlingsförderung. 20
Die Zahl der gehaltenen Tiere auf einem Biobauernhof ist auf die landwirtschaftliche Nutzfläche abgestimmt und somit begrenzt. Ein Biobauer hält nur so viele Tiere, wie er mit Futter vom eigenen Betrieb ernähren kann. Dabei ist ein Zugang zu Weiden oder Freigelände bzw. Auslauf für alle Nutztiere zu gewährleisten. Für den Stallbau gibt es für jede Tierart Vorschriften, welche die artgerechte Haltung sicherstellen. Sollte die Versorgung mit Öko-Futtermitteln nicht möglich sein, so darf Futter aus nicht biologischer L andwirtschaft zugekauft werden ( höchstens 10% bei Pflanzenfressern und 20% bei anderen Tieren). 21
Die Gesundheitsvorsorge basiert auf der Auswahl geeigneter Rassen, tiergerechter Haltungssysteme und dem Einsatz hochwertiger Futtermittel. Homöopathische und aus Pflanzensubstanzen gewonnene Präparate werden bevorzugt, wogegen a llopathische Mittel der konventionellen Schulmedizin und Hormone nur nach tierärztlicher
18 http://www.bioinformation.at/index.php/cms/content/view/full/371330, 15.11.2004
19 http://www.bioinformation.at/index.php/cms/content/view/full/371330, 15.11.2004
20 http://www.bioinformation.at/index.php/cms/content/view/full/371330, 15.11.2004
21 http://www.bioinformation.at/index.php/cms/content/view/full/371330, 15.11.2004
7
GARSCHA 2. Ökolabeling
Diagnose als therapeutische Maßnahme verwendet werden dürfen. Die gesetzliche Wartezeit für die Vermarktung von Produkten nach der Verabreichung von Medikamenten ist für Bioprodukte verdoppelt. 22
2.2 Gesetzliche Grundlagen
Unter Produkten aus Ökolandbau sind Produkte zu verstehen, die zumindest dem österreichischen Lebensmittelkodex III. Auflage Kapitel A 8 „Landwirtschaftliche Produkte aus biologischen Landbau und daraus hergestellte Folgeprodukte“ (im Folgenden kurz ÖLK A8 23 ) bzw. der EU-Verordnung 2092/91 24 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (im Folgenden kurz EU-VO 2092/91) entsprechen. Viele Bio-Verbände haben darüber hinausgehende eigene Richtlinien festgelegt. 25
Seit dem EU-Beitritt am 1. Juli 1995 ist die EU-VO 2092/91 über den Ökolandbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel in Österreich gültiges Recht. Darin sind die Produktions-, Kennzeichnungs- und Kontrollregelungen für den pflanzlichen Bereich festgelegt und ersetzen die Teilkapitel A und C im Lebensmittel-Codex. Die seit 28. 08. 2001 geltende EU-VO 1804/1999 für das in V erkehrsetzen von Tieren und tierischen Produkten aus dem biologischen Landbau wurde in den Geltungsbereich der EU-VO Nr.2092/91 einbezogen. Für bestimmte Bereiche der biologischen Tierhaltung (Weide und Auslauf für Säugetiere, Zugang von Wassergeflügel zu Gewässern, Mindestanforderungen für Geflügelställe, Geflügelauslauf, Stall-Besatzdichten) gelten die einzelstaatlichen Bestimmungen (für Österreich das Teilkapitel B im ÖLK) bis zum 31. 12. 2010.
Die Gründe für den Erlass der EU-VO 2092/91 sind darin zu finden, dass Konsumenten in der EU immer mehr Bioprodukte nachfragen. Zudem ist ein angemessener Mehrpreis zu zahlen, was nur funktioniert, wenn die Produkte Hinweise auf die Erzeugungsweise enthalten. Um Täuschungen zu vermeiden, größere Transparenz zu erreichen und um den Bioprodukten ein deutlicheres P rofil zu verleihen, erließ der Europäische Rat am 24. Juni 1991 die EU-VO 2092/91. 26
Eine Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Deshalb dürfen die
22 HACCIUS, M./DOSCH, T.: Die neue EU-Verordnung zur Öko-Tierhaltung, in: Die EU-Verordnung zur ökologischen Tierhaltung - Hinweise zur Umsetzung, HACCIUS u.a. (Hrsg.), Frankfurt am Main 1999, S. 28 ff
23 Österreichischer Lebensmittelkodex, III. Auflage, Kapitel A 8 „Landwirtschaftliche Produkte aus biologischen Landbau und daraus hergestellte Folgeprodukte“, hrsg. vom BMGF, Wien 2002
24 EU-Verordnung 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel
25 JANNSEN, I. u.a.: Gütezeichen für Lebensmittel - Ein Leitfaden durch den Zeichendschungel, Wien 1998, S. 5
26 KIENER, O.: Kennzeichnung von Bioprodukten - Rechtliche Grundlagen in der EU und der Schweiz, Bern 1998, S. 27
8
GARSCHA 2. Ökolabeling
Mitgliedstaaten eine Verordnung nicht duplizieren, sie also nicht mit eigenen Vorschriften umsetzen oder gar erweitern. Allerdings spricht Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 3 von Mindeststandards im Bezug auf Erzeugungsvorschriften und Kontrolle, welche eingehalten werden müssen, damit ein Produkt in der EU mit einem Hinweis auf den Ökolandbau ausgestaltet werden kann. Allerdings handelt es sich bei diesen staatlichen Vorschriften um Mindestanforderungen, die Private überbieten können. Es bleibt somit den Bioverbänden überlassen, höhere Anforderungen an die Erzeugungsweise zu stellen. 27
2.3 Regionalität und Nachhaltigkeit im Ökolandbau
Eng miteinander verbunden sind der Ökolandbau und die Regionalität. Betrachtet man die Gemeinsamkeiten dieser beiden Begriffe und deren Bedeutung, so sind das v.a. die Transparenz, die Umweltentlastung, ein positives Image beim Verbraucher und in der Regel kurze Transportwege. 28 Der Begriff „Region“ kann als ein System gesehen werden, welches sich aus einzelnen Teilen zusammengesetzt, die miteinander in Verbindung stehen und kommunizieren. Die Gesamtheit der Elemente generiert dabei einen neuen Charakter der Einzelteile. Die Grenzen können hierbei sowohl geografisch (externe Systemgrenzen), als auch nicht-geografisch (interne Systemgrenzen) sein. Manche Autoren gehen hier noch einen Schritt weiter, indem sie nur jene Gebiete als Bio-Region bezeichnen, die auch von der Bevölkerung vor Ort als solche bezeichnet bzw. anerkannt werden. Jedoch ist kritisch anzumerken, dass der Begriff Bio-Region nirgends definiert ist und daher oftmals als Schlagwort oder Phrase gebraucht wird. Es wird daher eine genaue Definition gefordert, mit der mehr Verbindlichkeit geschaffen werden kann. 29
„Die regionale Vermarktung unterliegt bei Produkten wie Obst und Gemüse naturgemäß den jahreszeitlichen Bedingungen, also einem saisonalen Angebot. Im Lebensmitteleinzelhandel werden aber ganzjährig nahezu alle Produkte angeboten […]. Die Kommunikation von Saisonalität im Einkaufs- und Konsumverhalten […] wird daher als große Herausforderung eingeschätzt. Ein Erfolgsfaktor für die regionale Vermarktung ist ein schlüssiges Kommunikationskonzept für die Saisonalität der Ware. Mögliche Lösungen sind, die Ware in der Saison nur aus der Region zu beziehen, sie als solche auszuzeichnen (z.B. als Marke) und mit Verkaufsaktionen im Markt zu bewerben (um auf den Beginn der Saisonalität hinzuweisen). Wenn die Saison vorbei ist, kann kommuniziert werden, dass nun Ökoware aus anderen Ländern
27 KIENER, O.: Kennzeichnung von Bioprodukten - Rechtliche Grundlagen in der EU und der Schweiz, Bern 1998, S. 53
28 SCHADE, G., LIEDTKE, D.: Regionalmarke - Förderung von Ökologie und ländlichem Raum, in: Vom Rand zur Mitte, Beiträge zur 5. Wissenschaftstagung zum Ökolog. Landbau, Berlin 1999, S. 299
29 KRATOCHVIL, R. u.a.: Ökologischer Landbau & Regionale Entwicklung, Reader, Wien 2001, S. 2
9
GARSCHA 2. Ökolabeling
bis zur nächsten Saison importiert wird.“ 30
Mit Ökolandbau ebenfalls eng verbunden ist der Begriff Nachhaltigkeit. Dabei ist nicht mehr allein ökonomisches Wachstum das Ziel, sondern ebenso der Schutz der Umwelt und die gesellschaftliche Solidarität. Ökonomie, Ökologie und soziale Gerechtigkeit werden im Konzept der Nachhaltigkeit gleichrangig gewichtet und oft im Bild eines magischen Dreiecks zusammengeführt, wie es auch folgende Abbildung zeigt.
Abb. 2: Das magische Dreieck der Nachhaltigkeit
Quelle: WULF, K.: Nachhaltiger Konsum und Information - Eine systematische Analyse unter besonderer Berücksichtigung des Informationsaspektes, Stuttgart 2003, S. 6
Nachhaltigkeit kann auch als normatives Konzept gesehen werden, d. h. „eines, in dem von Zielen auf die anzuwendenden Maßnahmen geschlossen wird, aber kein eindeutig bestimmtes: wer […] unabhängige Ziele gleichgewichtig verfolgen will muss
Prioritäten setzen, Kompromisse zwischen den Präferenzen aller Beteiligten finden, Ausgleich herstellen. Soll dies funktionieren, so ist es notwendig, die Ziele explizit zu benennen und den politischen Streit in erster Linie um die Ziele zu führen, nicht um Maßnahmen, Strategien oder Instrumente.“ 31
Mit dem Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung - dem Brundtland-Report von 1987 und der Agenda 21 - wurde Nachhaltige Entwicklung (sustainable development) in der Politik in vielen Ländern und Regionen als Leitbild akzeptiert. 32
30 GOTHE, D.: Regionale Biolebensmittel im Handel - Situation, Perspektiven, Handlungsempfehlungen, Studie im Auftrag des deutschen Bundesumweltministeriums und Umweltbundesamts, Bonn 2003, S. 30
31 SPANGENBERG, J.: Nachhaltiger Konsum - Genuss ohne Reue, Köln 2002, S. 2
32 http://www.label-online.de/index.php/cat/19, 12.04.2005
10
GARSCHA 2. Ökolabeling
Das im Idealfall gleichseitige Dreieck Ökonomie, Ökologie und Sozialverträglichkeit bereitet in der Praxis aber massive Probleme. Es gelang bisher nämlich selten, alle drei Seiten des Nachhaltigkeits-Dreiecks optimal zusammenzuführen und gleichrangig zur Bewertung von Maßnahmen heranzuziehen. Oft werden sie vorrangig unter einem der drei Blickwinkel betrachtet und anhand geeigneter Kriterien bewertet. Zusammenfassend lassen sich folgende Problembereiche nennen: 33
• Zwischen Ökonomie, Ökologie und Sozialverträglichkeit bestehen oft Zielkonflikte, dabei ist es besonders schwierig, diese gegeneinander abzuwägen.
• Voraussetzung für eine angemessene Bewertung und Abwägung ist jedoch, dass unterschiedliche Ziele möglichst präzise definiert und anhand von messbaren Kriterien definiert werden.
• Im Bereich der Ökologie können Maßnahmen etwa daran gemessen werden, wie sie mit natürlichen Ressourcen umgehen.
• Die klassischen ökonomischen Kriterien sind für das nachhaltige Entwicklungsmodell nur noch begrenzt tauglich.
• Vor allem aber für das Ziel der Sozialverträglichkeit gibt es kaum gesellschaftliche akzeptierte Vorstellungen und Kriterien.
Der Nachhaltigkeitsbegriff kann wie eine Art Code benutzt werden, um zu zeigen, dass es keinen unauflösbaren Widerspruch zwischen Wachstum und Umwelt gibt. „Der ökologische Landbau ist die beste Antwort auf den drohenden ökologischen, ökonomischen und sozialen Kollaps auf unserem Planeten: Mehr als jeder andere Wirtschaftssektor kann die ökologische Landwirtschaft innerhalb der Grenzen zerbrechlicher Ökosysteme produzieren.“ 34
Bei der Betrachtung des Begriffs Nachhaltigkeit ist anzumerken, dass dieser nicht absolut, sondern nur relativ bestimmbar ist. „Es kann lediglich entschieden werden, ob eine Lösung besser (nachhaltiger) als eine andere ist. T eilweise kann auch eine negative Abgrenzung vorgenommen werden, d.h. es lässt sich möglicherweise durchaus eindeutig ableiten, was nicht nachhaltig ist bzw. sein kann. Vor allem im ökologischen Bereich gibt es Mindeststandards, die nicht gegen ökonomische oder soziale Notwendigkeiten aufgewogen werden können, wie z.B. irreparable Schäden. Aber jenseits dessen gibt es nur allgemeine Prinzipien und Kriterien, an denen die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit jeweils neu definiert werden müssen - für jedes Land, für verschiedene Bedürfnisfelder, für verschiedene Regionen, jeweils eingebettet in die dort vorzufindenden ökologischen Bedingungen und verschiedenen kulturellen
33 http://www.label-online.de/index.php/cat/19, 15.11.2004
34 WOODWARD, L. u.a.: Durch Regionalisierung zur Nachhaltigkeit - Ökolandbau als Motor, in: Der kritische Agrarbericht, o.O. 1999, S. 246
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Zusammenhänge und Werthaltungen.“ 35
Neben dem Begriff der Nachhaltigkeit ist hier auch jener des „nachhaltigen Konsums“ (auch häufig „nachhaltiger Lebensstil“) einzuführen. Dessen Idee ist es, zu erklären, dass letztendlich die Konsumenten über Art und Ausmaß fast a ller Stoffströme „entscheiden“ und dadurch die Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit steuern können. Von einer richtigen Entscheidung kann man dabei aber oft nicht sprechen, da die Verbraucher aufgrund ihrer schwachen Marktposition die Auswirkungen ihrer Konsumaktivitäten nicht vollständig nachvollziehen können. 36
„Nachhaltiger Konsum ist eine komplexe und verantwortungsvolle gesellschaftliche Herausforderung. Seine Umsetzung kann nicht primär vom Einzelnen und seinem individuellen Verhalten abhängig gemacht werden. Auch wenn dem Einzelnen heute schon eine Fülle von Möglichkeiten zu einem nachhaltigen Verhalten zur Verfügung stehen. Viele verweisen darauf, dass erst die Rahmenbedingungen geändert werden müssten, bevor sie selbst etwas tun können. Diese Einstellung ist in allen gesellschaftlichen Gruppen anzutreffen.“ 37
Es hängt viel davon ab, „inwieweit es gelingt, einen nachhaltigen Lebensstil so zu propagieren, dass sich weite Teile der Bevölkerung davon auch emotional und kognitiv angesprochen fühlen. Nachhaltiger Konsum muss das Image abschütteln, er sei unbequem […] und obendrein noch teuer.“ 38
2.4 Klassifizierung von Ökolabels
Einer Unterscheidung der Arbeiterkammer Wien zufolge, lassen sich Ökolabels in drei Bereiche einteilen, nämlich in staatliche Kontrollzeichen, Kennzeichen österreichischer Bioverbände bzw. -dachverbände und österreichische Biohandelsmarken. 39
2.41 Staatliche Kontrollzeichen
In Österreich existieren zwei staatliche Ökolabels, nämlich das „BIO-Austria Kontrollzeichen“ und das „BIO-International Kontrollzeichen“. Beide werden von der Agrarmarkt Austria (AMA) vergeben. Es besteht die Möglichkeit, einen Lizenzvertrag
35 TAPPESER, B. u.a.: Globalisierung in der Speisekammer - Wege zu einer nachhaltigen Entwicklung im Bedürfnisfeld Ernährung, Band 1, Freiburg 1999, S. 84
36 WESKAMP, C.: Determinanten nachhaltigen Konsums, in: WESKAMP, C.: Ökologischer Konsum, Berlin 1995, S. 7
37 EISENKÖLBL, M., LOREK, S.: Wege zum verantwortungsvollen Konsum - Orientierung für die gesellschaftliche Rahmensetzung, Overath 2000, S. 5
38 EISENKÖLBL, M., LOREK, S.: Wege zum verantwortungsvollen Konsum - Orientierung für die gesellschaftliche Rahmensetzung, Overath 2000, S. 6
39 STREISSLER, C.: Ökozeichen in Österreich - Was steckt dahinter?, Broschüre der Arbeiterkammer, Wien 1996, S. 6
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GARSCHA 2. Ökolabeling
mit der AMA-Marketing GesmbH bezüglich des Verwendungsrechtes des AMA-Biozeichens mit oder ohne Ursprungsangabe abzuschließen. Die AMA-Biozeichen mit oder ohne Ursprungsangabe werden für das gesamte Lebensmittel vergeben und dienen nicht zur alleinigen Kennzeichnung der Zutaten. 40
2.411 BIO-Austria Kontrollzeichen
Abb. 3: Bio-Austria Kontrollzeichen
Quelle: http://www.biolebensmittel.at/lebensmittel/index_biokennz.htm, 15.11.2004
Das BIO-Austria Kontrollzeichen, welches immer in Verbindung mit einer Prüfnummer anzubringen ist, kennzeichnet alle L ebensmittel aus Ökolandbau. Die Nutzungsdauer besteht bis auf Widerruf. Jährlich muss ein Kurzgutachten der Bio-Kontrollstelle vom Zeichenverwender der AMA vorgelegt werden, damit das Verwendungsrecht des Zeichens aufrecht bleibt. 41
Die Richtlinien erstellt die „AMA Marketing GesmbH“. Es gelten die EU-VO 2092/91 und der ÖLK A8 zu 100% plus dem Zusatz, dass bei Verarbeitungsprodukten mindestens 70% der Rohstoffe aus Österreich stammen müssen. Zutaten im Ausmaß von max. 5% können konventionell angebaut werden, sofern sie in der gesamten EU nicht in biologischer Qualität verfügbar sind. Die Qualitätskontrolle erfolgt durch die von den Lebensmittelbehörden anerkannten Bio-Kontrollstellen einmal im Jahr. Der Antragsteller verpflichtet sich aber auch, unregelmäßige, unangemeldete Kontrollen zuzulassen. 42
Jedes Bio-Produkt mit dem Bio-Austria Kontrollzeichen muss einen Erkennungs-Code haben, der ausschließlich vom Landwirtschaftsministerium vergeben wird. Der Code
40 Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH: Richtlinie für die Verleihung des Rechts zur Führung des AMA -Biozeichens ohne Ursprungsangabe und des AMA -Biozeichens mit Ursprungsangabe, Wien Sept. 2002, S. 3
41 JANNSEN, I. u.a.: Produktkennzeichnungen am Lebensmittelsektor, Wien 1995, S. 5
42 JANNSEN, I. u.a.: Produktkennzeichnungen am Lebensmittelsektor, Wien 1995, S. 5 f
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GARSCHA 2. Ökolabeling
AT-W-02-Bio-0165-3L beispielsweise hat die folgende Bedeutung: 43
AT zeigt an, dass es ein österreichisches Produkt ist. W-02 Die verantwortliche Kontrollfirma hat ihren Sitz in NÖ und ist mit der Nummer 02 behördlich registriert. Bio Es handelt sich um ein biologisches Produkt. 0165 ist die Nummer des Bio-Betriebes beim Verband Bio-Ernte-Austria. 3 ist der Code des Bundeslandes (in diesem Fall Niederösterreich) L Landwirtschaft
Abb. 4: Bundesländercodes für Biolebensmittel
Quelle: http://www.biobauern.at, 15.11.2004
2.412 BIO-International Kontrollzeichen
Abb. 5: Bio-International Kontrollzeichen
Quelle: http://www.biolebensmittel.at/lebensmittel/index_biokennz.htm, 15.11.2004
Für dieses Zeichen gelten dieselben Bedingungen wie beim BIO-Austria Kontrollzeichen, mit dem Unterschied, dass e s Lebensmittel aus Ökolandbau internationaler Herkunft kennzeichnet, bzw. bei Verarbeitungsprodukten solche, bei denen weniger als 70% der Rohstoffe aus Österreich stammen. Bei den
43 http://www.erntebauern.at/bio-kennzeichnung.html, 15.11.2004
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GARSCHA 2. Ökolabeling
Qualitätskontrollen werden Gutachten, Prüfatteste und Prüfzeugnisse von ausländischen anerkannten Prüfstellen anerkannt. 44
2.42 Kennzeichen österreichischer Bioverbände
In Österreich existieren 11 Bio-Verbände und drei Bio-Dachverbände.
Tab. 1: Bioverbände und Anzahl der Mitgliedsbetriebe
Quelle: FREYER, B.: Der biologische Landbau in Österreich - Entwicklung und Perspektiven, in: Agrarwirtschaft, (2001)7, S. 402
Die drei Dachverbände sind einerseits die „Österreichische Interessensgemeinschaft für biologischen Landbau (ÖIG), sowie die „ARGE Biologischer Landbau“ und der „ERNTE Bundesverband“.
44 JANNSEN, I. u.a.: Produktkennzeichnungen am Lebensmittelsektor, Wien 1995, S. 6
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GARSCHA 2. Ökolabeling
Die Entwicklung des österreichischen Biolandbaus hat eine Vielzahl von Bioverbänden mit rund 14.000 Mitgliedern und drei Dachverbände mit verschiedenen Ausrichtungen entstehen lassen. Hier zeichnete sich mit Ende 2003 eine Trendwende ab. Unter dem Leitmotto „wir managen Bio in Österreich“ erfolgte die Gründung der „Bio Austria“. 45
„In den vergangenen Jahren wurde zunehmend erkannt, dass diese Zersplitterung von vielen negativen Aspekten wie Konkurrenzdenken, Doppelgleisigkeiten, schwacher Interessenvertretung, schwaches Auftreten auf dem Markt etc. begleitet war und es an konstruktiver Zusammenarbeit fehlte. Die Dachverbände leiteten daher einen Prozess zur grundsätzlichen Neu-Organisierung der biologischen Landwirtschaft in Österreich ein.“ 46
„Bio Austria“ ist als unabhängiger Verein organisiert und als „föderale Netzwerkorganisation“ zu verstehen, die aus einer sog. „föderalen Einheit“ und aus mehreren G eschäftseinheiten besteht. Die „föderale Einheit“ von „Bio Austria“ konzentriert sich neben der Steuerung der Geschäftseinheiten, auf
Interessenvertretung, Lobbying, Öffentlichkeitsarbeit, Wertemanagement und Forschung und Innovation. Die eigenständigen Geschäftseinheiten werden regional in den Bundesländern vertreten und sollen die Aufgabengebiete Qualitätssicherung, Beratung, Bildung und Information, sowie die Steuerung von Produktion bzw. Absatz von Bio-Produkten übernehmen. 47
Abb. 6: Netzwerk der „Bio Austria“
Quelle: http://www.bio-austria.at/text_hintergrund_mission.shtml, 15.11.2004
45 AMERSTORFER, J.: Bio endlich eins, in: Biologisch - Das Biomagazin für die Gastronomie und den Lebensmittelhandel,
1 (2004) 2, S. 1
46 AMERSTORFER, J.: Bio endlich eins, in: Biologisch - Das Biomagazin für die Gastronomie und den Lebensmittelhandel,
1 (2004) 2, S. 1
47 AMERSTORFER, J.: Bio endlich eins, in: Biologisch - Das Biomagazin für die Gastronomie und den Lebensmittelhandel, 1 (2004) 2, S. 1
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GARSCHA 2. Ökolabeling
„Durch die Bündelung aller Kräfte des österreichischen Biolandbaus in ‚Bio Austria’ sehen die Obleute der Bio-Dachverbände die große Chance, den Biobauern bessere Beratungs- und Serviceleistungen anbieten zu können und dem Konsumentenwunsch nach Sicherheit und bester Bio-Qualität noch besser zu entsprechen.“ 48
Durch ein gemeinsames Auftreten als „Bio Austria“ wird eine aktive Gestaltung der Rahmenbedingungen für die b iologische Landwirtschaft möglich (z.B. Gentechnik, Förderprogramme, Produktionsrichtlinien, Kennzeichnung). Es soll durch eine starke Vertretung der Stellenwert der Biologischen Landwirtschaft für die Gesellschaft deutlicher sichtbar gemacht werden. 49
Dezidiertes Ziel der „Bio Austria“ ist es, bis zum Jahr 2008 eine Steigerung des Bio-Absatzes in Österreich von bisher 4% auf bis zu 10% zu erreichen, ein gemeinsames Bio-Erkennungszeichen mit hohem Bekanntheitsgrad (>80%) und den Biolandbau als zukunftsträchtigste Form der Landwirtschaft in Österreich zu etablieren. 50
Die folgende Darstellung der österreichischen Bioverbände erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neben den erwähnten Vereinen existieren weitere Vermarktungsgenossenschaften w ie „Verband Biolandwirtschaft Ennstal“ und „Verein organisch-biologischer Landbau - Weinviertel“, die eher regionale Bedeutung haben und infolge dessen ausgeklammert bleiben.
2.421 Bio Ernte Austria
Abb. 7: Ernte für das Leben
Quelle: http://www.biolebensmittel.at/lebensmittel/index_biokennz.htm, 15.11.2004
Dieses Ökolabel vergibt der Verband „Ernte für das Leben“, der seit 1979 besteht. 51 In einer eigenen Darstellung sieht der Verband seine wichtigsten Aufgaben in der
48 AMERSTORFER, J.: Bio endlich eins, in: Biologisch - Das Biomagazin für die Gastronomie und den Lebensmittelhandel, 1 (2004) 2, S. 1
49 http://www.bio-austria.at/text_hintergrund_aendern.shtml, 15.11.2004
50 http://www.bio-austria.at/text_hintergrund_mission.shtml, 15.11.2004
51 http://www.bio-ernte.at, 15.11.2004
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GARSCHA 2. Ökolabeling
Beratung in Fragen des organisch-biologischen Landbaus, in der Erstellung und Weiterentwicklung von Produktionsrichtlinien und in der Hilfestellung bei der regionalen, nationalen und internationalen Vermarktung. 52
Die Kosten teilen sich in Mitgliedsbeitrag - welcher nach hektar-abhängigen Beträgen gestaffelt ist - und Lizenzgebühr, die Prüfgebühren sind von der jeweiligen Unternehmensgröße abhängig.
Die Richtlinien orientieren sich am organisch-biologischen Landbau nach Dr. Hans Müller. Grundlage sind der ÖLK A8, die EU-VO 2092/91, sowie die „Ernte“-Richtlinien. Für Acker- und Pflanzenbau gelten eigene detaillierte Düngungs- und Pflanzenschutz-Richtlinien, ebenso für die Tierhaltung. 53 Die Qualitätskontrolle erfolgt durch die Austria Bio Garantie mindestens einmal jährlich. 54
Mit zurzeit ca. 12.000 Bio-Bauern und 100 Lizenzfirmen als Verarbeiter ist der Verband „Ernte für das Leben“ der mit Abstand größte Verband dieser Art in Österreich. 55 Dabei gehören zu den ordentlichen Mitgliedern neben den Bauern auch noch Gärtner, die nach den Richtlinien des Verbandes wirtschaften und Konsumenten als fördernde Mitglieder. 56
Von allen „Biobauern in Österreich sind mehr als 60% in diesem Anbauverband organisiert. Von den in Verbänden organisierten Biobauern sind das 87%.“ 57 In letzter Zeit treten verstärkt Ackerbaubetriebe mit größeren Flächen dem Verband bei. Im Jahr 2002 bewirtschafteten die E rnte-Betriebe mehr als 200.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. 58
Der mitgliedsstärkste Anbauverband Europas arbeitet dezentral in acht regionalen Landesorganisationen. Er finanziert sich jeweils zu einem Drittel aus Eigenmitteln, Förderungen und Projektmitteln. Alle lizenzierten Verarbeiter müssen 1 % des Einkaufsumsatzes an den Ernte-Verband abführen. Außerdem müssen alle Kooperationspartner Mitglied im Ernte-Verband sein, da dieser laut Satzung nur Leistungen an seine Mitglieder erbringen darf. Der Ernte-Verband bespricht mit den Abnehmern im Voraus die Menge und das gewünschte Produkt, um Überproduktionen zu vermeiden. Die Erzeugerversammlungen teilen anschließend auf, welcher Betrieb was und in welchem Umfang produziert. 59
52 http://www.ernte.at/, 15.11.2004
53 JANNSEN, I. u.a.: Produktkennzeichnungen am Lebensmittelsektor, Wien 1995, S. 12
54 „Bio Ernte Austria - Was steht hinter diesem Zeichen?“, Broschüre des Ernte-Verbandes, o.O. 2004, S. 1
55 FREYER, B. u.a.: Der biologische Landbau in Österreich - Entwicklungen und Perspektiven, in: Agrarwirtschaft (2001) 7, S. 401
56 FURGLER, E.: Öko-Schmäh oder Information? - Über den Missbrauch gefühlsbetonter Werbung mit Umweltschutzargumenten, Wien 1991, S. 37
57 RICHTER, K.: Arbeitsbericht: Die Ökomärkte in Deutschland, Österreich und der Schweiz - Gemeinsamkeiten und Unterschiede, Berlin 2002, S. 10
58 http://www.ernte.at/, 15.11.2004
59 http://www.ernte.at/, 15.11.2004
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2.422 Förderungsgemeinschaft für gesundes Bauerntum
Abb. 8: Orbi
Quelle: http://www.biolebensmittel.at/lebensmittel/index_biokennz.htm, 15.11.2004
Das Ökolabel „Orbi - organisch biologisch kontrolliert, nach Dr. Hans Müller“ vergibt die 1959 gegründete Förderungsgemeinschaft für Gesundes Bauerntum. Es gelten der ÖLK A8, die EU-VO 2092/91, sowie verbandseigene Richtlinien. Die Produktion der Lebensmittel erfolgt ohne wasserlösliche synthetische Düngesalze, Herbizide, Pestizide und chemische Lagerschutzmittel. Die Qualitätskontrolle wird einmal im Jahr durch die „Austria Bio Garantie“ vorgenommen. 60
Die Mitglieder sind sowohl Konsumenten und an der Materie Interessierte, als auch Produzenten. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt in Oberösterreich und dem westlichen Niederösterreich. 61
2.423 Biologische Ackerfrüchte aus Österreich
Abb. 9: Biologische Ackerfrüchte aus Österreich
Quelle: http://www.biolebensmittel.at/lebensmittel/index_biokennz.htm, 15.11.2004
60 JANNSEN, I. u.a.: Produktkennzeichnungen am Lebensmittelsektor, Wien 1995, S. 19
61 FURGLER, E.: Öko-Schmäh oder Information? - Über den Missbrauch gefühlsbetonter Werbung mit Umweltschutzargumenten, Wien 1991, S. 36
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Susanne Garscha, 2005, Ökomarketing zugunsten des europäischen Biomarktes, Munich, GRIN Publishing GmbH
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