Finanzwissenschaft Beschränkung des Bürgergeldes auf eine bestimmte soziale Gruppe
1.0 Inhaltsübersicht
Deckblatt 1
1.0 Inhaltsübersicht 2
2.0 Vorbemerkungen 3
3.0 Bürgergeld, was ist das? Eine kurze Einführung. 4
4.0 Mögliche Ausgestaltungsvarianten 5
5.0 Begrenzung auf einzelne Gruppen 6
5.1 Kinder und in Ausbildung befindliche Menschen 6
5.2 Einkommensschwache Altersrentner 6
5.3 Niedrig- bzw. Leichtlohnempfänger 7
6.0 Schlussbemerkungen 10
7.0 Literaturübersicht 11
8.0 Anhang 12
8.1 Vereinfachte Grafik - Positiver vs. negativer Bürgergeldsatz 12
8.2 Einige Ausgestaltungsmerkmale 13
2
Finanzwissenschaft Beschränkung des Bürgergeldes auf eine bestimmte soziale Gruppe
2.0 Vorbemerkungen
Seit einiger Zeit wird auch in Deutschland vermehrt das 1962 von Milton Friedman 1 ausgearbeitete Konzept der negativen Einkommensteuer diskutiert. Bereits Anfang der 70er Jahre wurde dieser Vorschlag dann konstruktiv von einigen deutschen Ökonomen 2 aufgegriffen. Hierzulande ist der Begriff ’Bürgergeld’ allerdings weitaus gebräuchlicher.
Die Gründe, die stets für ein solches verbundenes System, welches Steuern und staatliche Unterstützungsleistungen umfasst, aufgeführt werden, setze ich als weitgehend bekannt voraus. Kurz skizziert handelt es sich dabei z.B. um die Vereinfachung von Vorgängen innerhalb der Verwaltungsorganisationen, sowie die damit einhergehende Verschlankung der gleichen. Des weiteren wird von den Befürwortern erwartet, dass mehr Transparenz in die derzeit weit über 100 verschiedenen Sozialleistungen 3 kommt. Außerdem soll eine zielgenauere Hilfe für wirklich Bedürftige ermöglicht und die Sozialhilfefalle, die eine Arbeitsaufnahme in vielen Fällen eher bestraft, vermieden werden. Zusätzlich wird immer angeführt, dass mit diesem kombinierten System, ein sog. Niedrig- bzw. Leichtlohnsektor ermöglicht würde. Dadurch können Beschäftigungschancen für geringqualifizierte und damit zum großen Teil Arbeitslose Mitbürgerinnen und Mitbürger 4 geschaffen werden.
In der vorliegenden Hausarbeit befasse ich mich nun mit der Frage, in wieweit es sinnvoll erscheint, den anspruchsberechtigten Personenkreis einzugrenzen. Besonders werde ich hier auf die zuletzt genannte Gruppe der Leichtlohnempfänger eingehen. Mich interessiert dabei vor allem, wie eine solche Beschränkung zur Erreichung (sozial-) politischer Ziele geeignet sein könnte. Leider kann ich meine Thesen nicht empirisch nachweisen, sondern nur auf Grund meiner Literaturrecherche verdeutlichen.
Die Hausarbeit ist in verschiedene Teilbereiche gegliedert. Zu Beginn stelle ich das Bürgergeldsystem in seiner gebräuchlichsten Form nochmals kurz dar. Dann gehe ich auf mögliche Ausgestaltungsvarianten ein und leite zu potentiellen Beschränkungsparametern über. Dabei gehe ich nur auf eine Beschränkung von Seiten der Adressaten ein. Abschließend folgen meine Schlussbemerkung, die Literaturangaben und der Anhang. Hierin versuche ich die Hausarbeit durch Schaubilder anschaulicher darzustellen.
1 Friedman, M. (1962) - ’Capitalism and Freedom’
2 Engels, W. / Mitschke, J. / Starkloff, B. (1974) - ’Staatsbürgersteuer’
3 Bundesministerium der Finanzen - Telefonat mit einer Mitarbeiterin des Besucherdienstes
4 Der besseren Lesbarkeit wegen verzichte ich künftig auf die politisch korrekte Schreibweise. Stattdessen verwende ich stets
die maskuline Form; diese beinhaltet jedoch selbstverständlich auch alle entsprechenden Frauen.
3
Finanzwissenschaft Beschränkung des Bürgergeldes auf eine bestimmte soziale Gruppe
3.0 Bürgergeld, was ist das? Eine kurze Einführung.
Das Bürgergeld steht für ein vereinfachtes Steuer- und Sozialsystem. Es soll die unterschiedlichsten Leistungen unseres heutigen Systems miteinander vereinen. Diese sollen dann, möglichst kostenneutral, in das für alle Mitglieder unserer Gesellschaft geltende Bürgergeldsystem integriert werden. Dabei werden Leistungen wie Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, Wohngeld, BAföG usw. zum positiven Bürgergeld zusammengefasst. Die Lohn- bzw. Einkommensteuer hingegen bilden das negative Bürgergeld. Ob man positiv Bürgergeld bekommt oder negativ bezahlen muss bemisst sich nach dem individuellen Einkommen. Das Finanzamt 5 soll dann zukünftig die einzige Regulierungsstelle sein. Dort geben die Bürger ihre jeweilige Steuererklärung ab und werden ihrer Lebenssituation sowie den gesetzlichen Vorgaben entsprechend veranlagt. Hierbei sind weder zahllose Anträge notwendig, noch unterschiedliche Stellen aufzusuchen. Die Grenzen der Steuerzahlungen respektive der sozialen Unterstützungsleistungen berechnen sich hierbei nach dem politisch festgelegten Existenzminimum. Überschreitet der Einzelne diese Grenze, wird er wie oben beschrieben steuerpflichtig. Liegt er darunter, bekommt er vom Staat den Zuschuss. So erklärt sich auch der Ausdruck der ’negativen Einkommensteuer’. 6
Streitpunkt ist jedoch stets die Höhe der Quote, mit der eigene Zusatzeinkünfte dann auf die Einkommenstransfers angerechnet werden sollen. Hiervon hängt die Nachfrage nach Arbeitsplätzen ab, der Umfang der Schwarzarbeit in unserer Gesellschaft und natürlich auch das durch die staatlichen Haushalte aufzubringende Finanzierungsvolumen. Bei der Konzeption ist jedoch wichtig, dass dem Empfänger genügend geldliche Anreize für einen selbstorganisierten und steuerehrlichen Zusatzverdienst bleiben. Heute würde oft ein beträchtlicher Teil dieses Zusatzverdienstes durch eine geringere Unterstützungsleistung wieder neutralisiert werden. Außerdem fallen viele Leistungen bei Überschreitung bestimmter Grenzen ganz weg. So könnte es z.B. sein, dass durch ein leicht höheres Bruttogehalt netto weit weniger übrig bleibt. 7 Damit erscheint das heutige System jedoch nicht geeignet, einen Anreiz für Zusatzverdienste zuschaffen.
5 Fachbegriff: Finanzamtslösung
6 Vgl. im Anhang: ’Posit iver vs. negativer Bürgergeldsatz’
7 Dieser Umstand wird ’Brutto-Netto-Umkehrung’ genannt.
4
Arbeit zitieren:
Michael A. Braun, 2002, Wie sinnvoll erscheint die Beschränkung des Empfängerkreises auf Bürgergeld auf eine bestimmte soziale Gruppe unter besonderer Betrachtung der Leichtlohnempfänger?, München, GRIN Verlag GmbH
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