II
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abbildungsverzeichnis. III
1 Einführung. 1
2 Abgrenzungen / Begriffsbestimmungen. 2
2.1 Controlling. 2
2.1.1 Allgemeines zum Controlling. 2
2.1.2 Finanzcontrolling. 3
2.1.3 Bilanzcontrolling. 4
2.2 Bilanz. 4
2.2.1 Begriff. 4
2.2.1 Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung. 5
2.3 Kybernetischer Regelkreis. 8
3 Controllingprozess von Bilanzen
-Dargestellt am kybernetischen Regelkreis-. 9
4 Planung von Bilanzen anhand bilanzpolitischer Zielsetzungen. 10
4.1 Begriff und Gegenstand der Bilanzpolitik. 10
4.2 Ziele der Bilanzpolitik. 11
4.2.1 Informationspolitische Ziele der Bilanzpolitik. 11
4.2.2 Finanzpolitische Ziele der Bilanzpolitik. 12
4.3 Bilanzplanung. 16
5 Steuerung von Bilanzen mit Hilfe bilanzpolitischer Instrumente. 19
5.1 Überblick. 19
5.2 Instrumente materieller Bilanzpolitik. 21
5.3 Instrumente formeller Bilanzpolitik. 27
5.4 Instrumente der Gewinnverwendungspolitik. 30
6 Einflussfaktoren auf die Bilanzerstellung. 31
7 Kontrolle der Bilanzen mittels Abweichungsanalyse. 32
Literaturverzeichnis 34
III
Abbildungsverzeichnis
Seite
Abb. 1: Funktionen des Jahresabschlusses
Abb. 2: Der kybernetische Regelkreis
Abb. 3: Der Controllingprozess von Bilanzen
Abb. 4: Finanzpolitische Ziele der Bilanzpolitik im Überblick
Abb. 5: Interdependenzen bei der Bilanzplanung
Abb 6: Instrumente der Bilanzpolitik
1
1. Einführung
Die Bilanz als B estandteil des Jahresabschlusses offenbart wesentliche Informationen über ein Unternehmen. Neben den gesetzlichen Anforderungen, die Anteilseigner und Gläubiger über die Vermögens- und Kapitalstruktur eines Unternehmens zu informieren, dient sie dem Management intern als Entscheidungs- und Handlungsgrundlage.
Die Geschäftsführung wird bei der Verfolgung ihrer Unternehmenspolitik mit vielfältigen Anforderungen der verschiedenen Adressaten konfrontiert. Dabei können die Ziele der unterschiedlichen Interessensgruppen zum Teil erheblich voneinander divergieren. Diesem Dilemma der Zielkonflikte kann ein Unternehmen nur begrenzt begegnen. Unerlässlich ist hierbei eine eindeutige Abgrenzung der bilanzpolitischen Ziele und eine konsequent an diesen ausgerichtete Bilanz.
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Darstellung des
Controllingprozesses für Bilanzen, der mit Hilfe des kybernetischen Regelkreises veranschaulicht wird. Dabei werden zunächst die möglichen bilanzpolitischen Ziele einer Unternehmung beleuchtet. Ausgehend von diesen wird das Thema der Bilanzplanung aufgegriffen. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Steuerung und Gestaltung von Bilanzen mit Hilfe des breiten Spektrums bilanzpolitischer Instrumente innerhalb gesetzlicher und unternehmenspolitischer Grenzen. Abgerundet wird der abgebildete Controllingprozess mit einer Analyse der Zielerreichung mittels dem Werkzeug Kontrolle.
Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung der Rechnungslegung steigt auch die Bedeutung des Zahlenwerkes in Deutschland enorm an. Im Vordergrund steht der Zugang zu den Kapitalmärkten mit der Möglichkeit der Gewinnung neuer Investoren. Bereits heute sollen vor allem im angelsächsischen Raum potentielle Kapitalgeber mit Hilfe des Bilanzbildes von der Attraktivität eines Unternehmens überzeugt werden. Um die Information über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beeinflussen zu können, ist die
2
Integration eines zweckorientierten Bilanzcontrollings in die
Unternehmensstruktur unerlässlich.
Die Notwendigkeit der konsequenten Durchführung des Planungs-, Steuerungs-und Kontrollprozesses für Bilanzen wird neben den o.g. Ausführungen und der Selbstverpflichtung zur Pflege der Investor Relations auch durch die neue Kreditvergabepolitik der Banken - ausgelöst durch die neueste Eigenkapitalvereinbarung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II) - verstärkt. Denn im Zuge der Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer wird zusätzlich zum Geschäftsprofil das Finanzprofil der Unternehmen durch die Kennzahlen der Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage analysiert.
2. Abgrenzungen / Begriffsbestimmungen
2.1 Controlling
2.1.1 Allgemeines zum Controlling
Im Folgenden wird zunächst das Controlling im Allgemeinen definiert. Anschließend werden die Begriffe Finanz- und Bilanzcontrolling näher erläutert und eingegrenzt.
Mit dem Controllingbegriff werden unterschiedliche Vorstellungsinhalte verbunden. Zwar gibt es wahrscheinlich kein größeres Unternehmen, das nicht mindestens eine Stelle im Controlling aufweist, jedoch liefert die Literatur keine einheitliche Definition des Begriffs. 1 Zunächst wurde er lediglich im Sinne von Kontrolle verstanden, was zu Missverständnissen führt, denn unter Kontrolle wird lediglich die Durchführung eines Vergleichs verstanden. Zudem wird unter diesem Controllingverständ nis zwangsläufig eine vergangenheitsbezogene Sichtweise des Controllings impliziert. 2 Kern des heutigen Controllingbegriffs ist das Verb „to control“, das mit „regeln, lenken oder steuern“ übersetzt werden kann. Unter diesem Aspekt wird Controlling als ein führungsunterstützendes
1 Vgl. Eschenbach/Niedermayr (1996), S. 49 f
2 Vgl. Reichmann (1995), S. 1
3
Subsystem verstanden, das zu einer zielorientierten Steuerung des Unternehmens dient. 3
Im Rahmen dieser Arbeit wird der Controllingbergriff wie folgt interpretiert: “Unter Controlling versteht man die betriebswirtschaftliche Unterstützung bei der Planung, Steuerung und Kontrolle von Organisationen, Prozessen oder Projekten sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen Informationen. Das Controlling ist in seinem Kern eine führungsunterstützende Querschnitts- und Koordinationsfunktion mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit in allen betrieblichen (Teil-)Bereichen zu sichern.“ 4
2.1.2 Finanzcontrolling
Der Bereich der Finanzen gehört zu den essentiellen Problem- und Aktivitätsfeldern eines Unternehmens. Da u.a. Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzgrund darstellt, ist die Aufrechterhaltung und Sicherung jederzeitiger Zahlungsfähigkeit bzw. Liquidität eine notwendige Voraussetzung für die Existenz einer Unternehmung. 5
Das Finanzcontrolling stellt einen integralen Bestandteil des
Unternehmenscontrollings dar. Hauptziel des Finanzcontrollings ist die langfristige Sicherstellung der Liquidität, also die Fähigkeit des Unternehmens, zu jedem Zeitpunkt die zwingend fälligen Auszahlungsverpflichtungen uneingeschränkt bedienen zu können. Strenge Nebenbedingung bei der Liquiditätssicherung ist die Wahrung der Wirtschaftlichkeit. 6
Erste Aufgabe des Finanzcontrollings ist das Bereitstellen von Informationen für Planungen und Kontrollen des Finanzbereiches sowie der
Unternehmensführung. Daneben bildet die Erstellung der Finanzplanung, -berichterstattung und -kontrolle einschließlich der Unterstützung bei der finanziellen Koordination einen weiteren Aufgabenbereich. 7
3 Vgl. Huch/Behme/Ohlendorf (1995), S. 220 f
4 www.net-lexikon.de unter dem Stichwort: Controlling
5 Vgl. Mensch (2001), S. 1
6 Vgl. Reichmann (1995), S. 181 f
7 Vgl. Mensch (2001), S. 19 f
4
2.1.3 Bilanzcontrolling
Instrumente des Finanzcontrollings sind je nach zeitlicher Struktur entweder Finanzpläne und/oder Planbilanzen. Dies lässt den Schluss zu, dass Bilanzcontrolling einen Teilbereich des Finanzcontrollings darstellt. Unter dem Begriff des Bilanzcontrollings verstehen die Autoren:
Bilanzcontrolling bedeutet die betriebswirtschaftliche Unterstützung bei der Planung, Steuerung und Kontrolle von Bilanzen sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen Informationen.
2.2 Bilanz
2.2.1 Begriff
Da im weiteren Verlauf dieser Arbeit immer wieder der Begriff der Bilanz angeführt wird, erscheint es an dieser Stelle angebracht, diesen Begriff zu definieren und abzugrenzen.
Die Bilanz (auch: Beständebilanz) ist neben der Gewinn- und Verlustrechnung und gegebenenfalls dem Anhang integraler Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Bilanzen können ganz allgemein als summenmäßig ausgeglichene Gegenüberstellung zweier Größen gekennzeichnet werden. Diese Definition geht zurück auf den ursprünglichen Wortsinn der Bilanz als einer im Gleichgewicht befindlichen zweischaligen Waage. 8
Im betriebswirtschaftlichen Sinne kann die Bilanz als Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital zu einem bestimmten Zeitpunkt betrachtet werden. Dabei wird das Vermögen als Summe aller im Unternehmen eingesetzten Vermögensgegenstände und Geldmittel auf der Aktivseite und das Kapital als die Summe aller Verpflichtungen gegenüber Beteiligten und Gläubigern auf der Passivseite dargestellt. Während die Passivseite die Herkunft der finanziellen
8 Vgl. Grefe (2003), S. 13
5
Mittel zeigt (Mittelherkunft), gibt die Aktivseite darüber Auskunft, in welc her konkreten Form diese Mittel angelegt worden sind (Mittelverwendung). 9
Generell ist es Aufgabe der Bilanz, dem Kaufmann selbst sowie außerhalb des Unternehmens stehenden Gruppen bzw. Institutionen Informationen über die Entwicklung und Lage des Unternehmens zu geben. 10
Bilanzen werden als interne Bilanzen bezeichnet, wenn sie lediglich der Information der Geschäftsführung dienen. Sie sind Außenstehenden in der Regel nicht zugänglich. Im Gegensatz dazu richten sich externe Bilanzen in erster Linie oder ausschließlich an außerhalb des Unternehmens stehende Personen. Externe Bilanzen lassen sich wiederum nach dem Kreis der Personen, an die eine Bilanz adressiert ist, weil sie ein Recht auf Rechenschaftslegung und den Wunsch nach Information haben, einteilen i n Handelsbilanzen (Gesellschafter, Gläubiger, potentielle Anleger u.a.) und Steuerbilanzen (Finanzverwaltungen). 11
Wenn im Laufe dieser Hausarbeit der Begriff der Bilanz angeführt wird, so wird damit stets die nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellte externe Bilanz bezeichnet. Aufgrund der vielseitigen Wechselbeziehungen und -wirkungen zur Gewinn- und Verlustrechnung, ist es jedoch unerlässlich bei der Darstellung des Controllingprozesses von Bilanzen auch auf die anderen Bestandteile des Jahresabschlusses kurz einzugehen.
2.2.2 Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung
Dem handelsrechtlichen Jahresabschluss und damit auch seinem elementaren Bestandteil, der Bilanz, kommt für das Unternehmen grundlegende Bedeutung zu, da es über den Erfolg seiner Geschäftstätigkeit und über seine wirtschaftliche Situation mindestens einmal jährlich Rechenschaft abzulegen, verpflichtet ist. 12 Darüber hinaus bildet der Jahresabschluss die wesentliche
9 Vgl. Wöhe (1997), S. 30
10 Vgl. Ditges/Arendt (2002), S. 26
11 Vgl. Wöhe (1997), S. 36
12 Vgl. § 242 i.V.m. §264 I HGB
Arbeit zitieren:
Daniel Fusshöller, Isabel Brombach, 2005, Bilanzcontrolling im kybernetischen Regelkreis, München, GRIN Verlag GmbH
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