Seminar Prof. Neisser SS 2001
Inhaltsverzeichnis
1. VORWORT UND EINLEITUNG 3
2. DIE OSZE ALS KOLLEKTIVES SICHERHEITSSYSTEM 4
2.1. Geschichte 4
2.1.1. Erste Hauptphase (1975 - 89) 5
2.1.2. Zweite Hauptphase (ab 1989) 9
2.2. Struktur und Organisation der OSZE 13
2.3. Bedeutung und Problembereiche der OSZE 18
3. ZUSAMMENFASSUNG 22
4. LITERATURVERZEICHNIS 24
5. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS. 26
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1. Vorwort und Einleitung
Das Seminar beschäftigt sich mit kollektiven Sicherheitssystemen sowie der europäischen Verteidigungsidentität. Dies vor dem Hintergrund, dass die sicherheitspolitischen Vorstellungen der EU in den vergangenen Jahren eine neue Dynamik gewonnen haben. Mehrere Optionen werden diskutiert: Entscheidend wird in diesem Prozess die Rolle der Westeuropäischen Union (WEU) sein. Kommt es zu einer Verschmelzung mit der EU? Seit dem Europäischen Rat von Juni 1999 steht die Schaffung einer europäischen Verteidigungsidentität im Vordergrund. Was bedeutet dies und welche Chancen bestehen für die Schaffung eines kollektiven Sicherheitssystems, das alle Mitgliedsstaaten der EU umfasst? Um im Seminar diese Fragestellungen beantworten zu können, ist es notwendig, sich mit den Rahmenbedingungen und hier insbesondere mit den bereits existierenden Organisationen zu beschäftigen. Die KSZE / OSZE spielt für Europa eine besondere Rolle - in dieser Arbeit soll geklärt werden, wie sie sich entwickelt hat und welche Struktur heute vorliegt? Welche Bedeutung hat die OSZE nach Überwindung des Ost-West-Konfliktes, bei dem sie maßgebliche Leistungen erbracht hat, heute und welche Problembereiche liegen vor? Zur Klärung dieser Fragen dient diese Arbeit, welche im Rahmen des Seminars „Kollektive Sicherheitssysteme und europäische Verteidigungsidentität“ (# 402041) erstellt und am 3. Mai 2001 als Referat vorgetragen wurde. Die Folien des Referates befinden sich unter www.kaufmann.at/osze. Bei der Erstellung der Arbeit fanden neben Standardwerken der internationalen Politik insbesondere Beiträge in wissenschaftlichen Journals Verwendung. Als eine äußerst ergiebige Quelle erwies sich das Internet, da die OSZE umfassende Informationen und Materialien online zur Verfügung stellt. Hilfreich war bei der Recherche weiters, dass durch die Präsidentschaft von Österreich ein eigener, sehr gut konzipierter Internet-Auftritt (www.osze.at) online verfügbar ist.
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2. Die OSZE als kollektives Sicherheitssystem
Die OSZE ist aus der KSZE hervorgegangen, die sich als Ergebnis ihrer Institutionalisierung mit Beginn des Jahres 1995 von der Konferenz zur „Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ umbenannt hat. Mit derzeit 55 Teilnehmerstaaten ist die Organisation eine gesamteuropäische Sicherheitsorganisation. Die OSZE ist seit 1992 1 eine regionale Abmachung im Sinne von Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen. Sie wurde zur Frühwarnung, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Normalisierung der Lage nach Konflikten in Europa ins Leben gerufen. 2 Nach der Erörterung der Geschichte wird auf die Struktur der Organisation nach ihrer Institutionalisierung im Detail eingegangen, um anschließend aktuelle Aspekte zu erörtern.
2.1. Geschichte 3
Die OSZE hat ihren Ursprung in den frühen siebziger Jahren. Damals wurde eine Konferenz (die KSZE) als „multilaterales Forum für Dialog und Verhandlungen zwischen Ost und West gegründet“ 4 . Die Geschichte lässt sich in zwei Hauptphasen einteilen (siehe Abb. 1). Die erste der zwei
Quelle: OSZE (2000) S 9 ff (eigene Darstellung)
Dies wurde in den Helsinki-Beschlüssen von den Teilnehmerstaaten am 10. Juli 1992 deklariert. 1
vgl www.osze.at/osze/seite4_osze_en.html (14. April 2001); OSZE (2000) S 1 ff; ua. 2
vgl Plate (1994) S 102 ff; OSZE (2000) S 11 ff; www.osze.at/osze/od/geschichte_de.html (14. April 2001). 3
OSZE (2001) S 1. Vgl OSZE (2000) S 12f. 4
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Hauptphasen ist vom Ost-West-Konflikt geprägt. Die KSZE diente in dieser Phase als „Managementagentur des Ost-West-Konflikts“ 5 den zwei Blöcken dazu, Spannungen einzuhegen und abzubauen. Rückblickend ist es interessant festzuhalten, dass die Konfliktparteien die KSZE mit unterschiedlichen Motiven geschaffen haben, auf die später eingegangen wird. Bei der Lösung des Ost-West-Konfliktes wurden die Aufgaben von der KSZE nicht nur erfüllt, sondern aus der Sicht früherer kommunistischen Regierungen wahrscheinlich sogar übererfüllt. Denn nicht nur trug der KSZE-Prozess über mehr als zwei Jahrzehnte hinweg maßgeblich zur zwischenstaatlichen Entspannung und Kooperation bei; das KSZE-Regime eröffnete dem Westen Einwirkungsmöglichkeiten in die kommunistischen Gesellschaften und stärkte in ihnen die Opposition. Die KSZE war zwar nicht der „Totengräber des Kommunismus“, aber sie hat seinen (friedlichen) Untergang beschleunigt. 6 Die Wirkung der Konferenz bestand darin, dass zwar nicht rechtlich verbindliche, aber poli-tisch-moralisch verpflichtende Regeln für den Verkehr zwischen Staaten sowie zwischen ihnen und ihren Bürgern gestärkt wurden - dies geschah trotz fortbestehender Systemunterschiede; dadurch wurde das gegenseitige Vertrauen und die Zusammenarbeit zum allseitigen Vorteil gefördert. 7 In der zweiten Hauptphase nach dem Kalten Krieg (ab 1989) nahm die KSZE zwei stabilisierende Funktionen wahr: i) sie diente als Auffangbecken für den sich auflösenden Warschauer Pakt (WP) und ii) half der sowjetischen Reformführung unter Gorbatschow, die deutsche Vereinigung innenpolitisch durchzusetzen. Ihre fortwirkende Daueraufgabe besteht darin, zur demokratischen und friedlichen Ordnung Europas nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation beizutragen. 8
2.1.1. Erste Hauptphase (1975 - 89)
Treibende Kraft zu Beginn war die Sowjetunion, welche schon in den 50er Jahren auf die Einberufung einer Konferenz europäischer Staaten gedrungen hat, um ein kollektives Sicherheitssystem in Europa zu schaffen. Die Sowjetunion verfolgte mit diesem Anliegen drei Zielsetzungen: sie wollte erstens ihr sicherheitspolitisches Vorfeld in Europa stabilisieren, zweitens den Zusammenhalt zwischen den USA und Westeuropa schwächen und drittens die Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland in die NATO verhindern. Nachdem dieser erste Vorstoß scheiterte, nahm die UdSSR das Thema einer europäischen Sicherheitskonferenz ab Mitte der 60er Jahre wieder auf; zunehmend rückten jetzt jedoch andere Ziele wie die Anerkennung des politisch-territorialen Nachkriegs-Status-
vglwww.osze.at (14. April 2001). 5
vgl Kohl (1994) S 44 f (insbesondere Punkt 1 der 10 Thesen); OSZE (2000) S 12 ff; ua. 6
vgl www.osze.at/osze/od/geschichte_de.html (14. April 2001). 7
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quo, die Ausweitung der wirtschaftlich-technischen Beziehungen zum Westen und die Sicherstellung einer gleichgerichteten Westpolitik aller WP-Staaten in den Vordergrund. Nicht unwesentlich kam 1969 noch ein weiteres Motiv hinzu: der Belastung des Ost-West-Verhältnisses durch die CSSR-Intervention entgegenzutreten.
Die Sachlage war beim „Westen“ anders gelagert. Dieser wollte zu Beginn Handlungen vermeiden, welche den sowjetischen Absichten zuträglich sein würden. Insbesondere eine Lockerung der transatlantischen Bindungen sollte auf keinen Fall ermöglicht werden. Somit nahm der Westen die östlichen Vorschläge zunächst reserviert auf. Hinzu kam, dass es in dieser Phase kein gemeinsames Vorgehen der westlichen Staaten gab. So konzentrierten sich die USA auf die Rüstungskontrolldiplomatie mit der UdSSR; die meisten anderen europäischen Staaten setzten jedoch damals vorrangig auf bilaterale Entspannungspolitik. Insbesondere die BRD unter der großen Koalition unternahm große Anstrengungen in diese Richtung, da sie fürchtete, regionale Sicherheitsvereinbarungen könnten die Teilung Deutschlands verfestigen oder die Bundesrepublik in eine Sonderrolle innerhalb der NATO bringen.
Die skeptische Haltung des Westens wich jedoch im Zuge des Entspannungsprozesses einer aufgeschlosseneren Haltung. Maßgeblichen Anteil daran hatte die neue Ostpolitik der 1969 gewählten BRD-Regierung Brandt / Scheel, durch die eine Belastung der KSZE durch die deutsche Frage und ein möglicher sowjetischer Versuch verhindert werden konnten, ein KSZE-Ergebnis in einen „Ersatzfriedensvertrag“ umzudeuten. Zugleich konnte das sowjetische Interesse an einer KSZE in den Ver-handlungen vom Westen genutzt werden, die UdSSR zu Zugeständnissen in der Deutschlandfrage und beim Berlin-Problem zu bewegen.
Die KSZE wurde am 3.7.1973 mit einem Außenministertreffen eröffnet und führte am 1.8.1975 zur Unterzeichnung der Schlussakte durch die Staats- und Regierungschefs der 35 teilnehmenden Staaten in Helsinki 9 , welche das Verhalten der Staaten untereinander sowie gegenüber ihren Bürgern regelt.
Das Dokument ist der Meilenstein für die KSZE (spätere OSZE) und besteht aus drei Teilen oder „Körben“: Korb I (Fragen der Sicherheit in Europa) gliedert sich in einen Katalog von zehn
vgl OSZE (2000) S 13 ff. 8
Die Zeit wird auch als „Helsinki-Prozess“ bezeichnet. Das verabschiedete Dokument heißt: „(KSZE-) Schlussakte von Helsinki“. 9 Vgl OSZE (2000) S 7.
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Quelle: Plate (1994) S 106.
Abb. 2 Darstellung der 10 Prinzipien (KSZE-Schlussakte von Helsinki)
„Prinzipien, welche die Beziehungen der Teilnehmerstaaten leiten“, und in ein „Dokument über vertrauensbildende Maßnahmen und bestimmte Aspekte der Sicherheit und Abrüstung“. 10 Auf die Prinzipienerklärung - eine schematische Darstellung der Prinzipien findet sich in Abb. 2. - legte die UdSSR besonderen Nachdruck, da sie dadurch ihr Ziel, durch die KSZE eine formelle Bestätigung der politisch-territorialen Lage in Europa zu erreichen, sicherstellen konnte. Besonderes Gewicht kommt für diese Absicht dem Prinzip auf die Unverletzlichkeit der Grenzen (Prinzip III) sowie die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten (Prinzip VI) zu. Der Westen und die neutralen und ungebundenen Staaten (sogenannte N+N-Staaten) widersetzten sich dem sowjetischen Ansinnen, dem Prinzipienkatalog innerhalb der Schlussakte eine herausgehobene Stellung zu geben, und erreichten eine Festlegung der Gleichrangigkeit aller Prinzipien. Ebenso legten sie großen Wert auf eine uneingeschränkte Gewährleistung der souveränen Gleichheit, der territorialen Integrität (Prinzip IV) und des Rechts der Völker, „ihren inneren und äußeren politischen Status quo ohne äußere Einmischung“ (Prinzip VIII) selbst bestimmen zu können. Hinsichtlich des Prinzips VII („Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten“) wollte die Sowjetunion zunächst nur
vgl www.osce.org/docs(14. April 2001). 10
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Arbeit zitieren:
MMag. Philipp Kaufmann, 2001, KSZE / OSZE: Geschichte und Struktur einer europäischen Institution, München, GRIN Verlag GmbH
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