Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort. 4
2 Was ist das DPMA? 5
2.1 Die Dienststellen. 5
2.1.1 Dienststelle München. 5
2.1.1.1 Hauptabteilungen 1/I und 1/II - Patente. 5
2.1.1.2 Hauptabteilung 2 - Information. 6
2.1.1.4 Hauptabteilung 4 Zentrale Verwaltung / Rechtsabteilung. 6
2.1.2 Dienststelle Jena. 7
2.1.3 Technisches Informationszentrum Berlin (TIZ) 7
2.2 Zur Geschichte. 9
2.3 Abfolge bei Patenterteilung. 10
2.4 Elektronisches Patentinformationssystem DEPATIS (seit 1999) 13
2.4.1 Einsteigersuche. 14
2.4.2 Expertensuche. 16
2.4.3 IKOFAX Recherche. 18
2.4.4 Patentfamilien Recherche. 18
2.4.5 Assistentenrecherche. 18
3 Was ist das EPA? 18
3.1 Struktur und Personal des EPA. 19
3.1.1 Organigramm des EPA. 19
3.1.1.1 Generaldirektion 1. 20
3.1.1.2 Generaldirektion 2. 20
3.1.1.3 Generaldirektion 3. 20
3.1.1.4 Generaldirektion 4. 20
3.1.1.5 Generaldirektion 5. 20
3.1.2 Geographische Struktur des EPA. 21
3.2 Kleiner Exkurs in die Geschichte des EPA. 21
3.3 Abfolge zur Erteilung eines Patentes. 23
3.3.1 1. Phase: 23
3.3.2 2. Phase: 23
3.3.3 3. Phase. 24
3.4 Die Patentinformationsprodukte des EPA. 24
3.4.1 Esp cenet - Das europäische Netz von Patentdatenbanken. 25
4 WIPO. 32
4.1 Kurzer Überblick. 32
4.1.1 Geschichtliche Fakten. 32
4.1.2 Kooperation in der WIPO. 33
4.2 Aufbau der WIPO. 35
4.3 Das Patentverfahren vor der WIPO. 38
4.3.1 Die „internationale Phase“ 39
4.3.2 Die „nationale Phase“ 39
4.4 Patentanmeldestatistiken. 40
4.5 Aktivitäten und Services der WIPO. 41
4.6 PCT Electronic Gazette. 42
5 Schlussbemerkung. 45
6 Literaturverzeichnis 46
1 Vorwort
Eine kurze Einleitung zur Beantwortung der Frage, wie wir auf genau dieses Thema gekommen sind und wie diese Hausarbeit aufgebaut ist.
Dazu lässt sich eigentlich nur sagen, dass in unserem Fachbereich bis jetzt von jedem Professor oder Dozenten mindestens einmal die Worte „Patent“, „Patentamt“ oder auch „Rechtsschutz“ erwähnt worden sind. Diese Thematik schien uns also eine tragende Bedeutung zu haben. Um selbst ein wenig mehr darüber zu erfahren und auch die Sinnzusammenhänge zu verstehen, haben wir dieses Thema gewählt.
Die folgende Arbeit ist in drei große Hauptbereiche unterteilt. Sie beginnt mit dem für uns nationalen Patentamt, dem DPMA (Deutsches Patent und Markenamt), dessen Hauptsitz in München ist. Im zweiten Abschnitt folgt das EPA (Europäisches Patentamt). Das EPA ist ein regionales Patentamt, da es speziell für die Region Europa zuständig ist. Welche Nationen in der EPÜ (Europäischen Patentübereinkunft) zusammengefasst sind, lässt sich sehr gut aus den folgenden Darstellungen zum EPA entnehmen. Der dritte Abschnitt ist der WIPO (World Intellectual Property Organization) gewidmet. Die WIPO ist das internationale „Patentamt“ von den drei vorgestellten Organisationen.
Innerhalb der einzelnen Abschnitte folgen die Ausarbeitungen ebenfalls einem Schema, damit der Leser während des Studierens der Arbeit schon Vergleiche ziehen kann. So beginnen die Abschnitte immer mit einer Kurzeinführung oder auch Vorstellung der jeweiligen Ämter, dem folgen Ausführungen über den Aufbau. Als dritten Teil nahmen wir uns vor eine Darstellung des Patentierungsverfahrens einzubringen und zum Abschluss folgt eine Darstellung der hauseigenen Datenbank und der Recherchemöglichkeiten darin. Der letzte Punkt wurde von uns durch Screenshots visualisiert, damit ein leichterer Zugang zu dem Niedergeschriebenen erfolgen kann.
Seite 3
2 Was ist das DPMA?
Das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Es hat als eine dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnete Bundesoberbehörde den gesetzlichen Auftrag, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten. Zudem soll es die Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte mit Wirkung für Deutschland informieren. In den Dienststellen München, Jena und Berlin werden insgesamt rund 2400 Mitarbeiter beschäftigt. 2.1 Die Dienststellen
2.1.1 Dienststelle München
Hier ist der Hauptsitz des DPMA, welcher organisatorisch in fünf Hauptabteilungen gegliedert ist. 2.1.1.1 Hauptabteilungen 1/I und 1/II - Patente
Die Hauptabteilungen 1 sind für das wichtigste technische Schutzrecht, das Patent, zuständig. Dabei umfassen sowohl die Hauptabteilung I (Maschinenbau/Mechanische Technologie) als auch Haupt abteilung II (Elektrotechnik/Chemie/Physik) 27 Unterabteilungen, die mit ca. 700 Patentprüfern aller technischen Fachrichtungen besetzt sind. Die Leiter der beiden Hauptabteilungen nehmen neben der Führung ihrer Hauptabteilungen klar definierte Querschnittaufgaben für den gesamten Patentbereich wahr. Die Kompetenzen des Leiters der Hauptabteilung Patente I umfassen über wiegend DPMAintern wirkende Aufgaben wie Verwaltung der Patente, Statistik, Organisation, IT Koordination und Fortbildung, die Kompetenzen des Leiters der Hauptabteilung Patente II betreffen überwiegend DPMAextern wirkende Aufgaben wie Kundenbetreuung, Qualitätsmanagement, Fort entwicklung des Patentrechts und Wahrnehmung der Funktion des Sprechers. Die Prüfung und Erteilung von Patenten, die Bearbeitung von Einsprüchen gegen erteilte Patente und Patentbeschränkungsverfahren stellen die Arbeitsschwerpunkte der Hauptabteilungen I dar. Sie müssen sich aber auch um die Beschränkung von Patenten, die vom Europäischen Patentamt für die Bundesrepublik Deutschland erteilt worden sind kümmern. Die Mitarbeiter sind weiterhin an den
Verfahren der Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen, bei der Festsetzung der Vergütung im Falle einer Lizenzbereitschaft und der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe sowie an der Löschung von Gebrauchsmustern beteiligt. Darüber hinaus werden Recherchen zum Stand der Technik außerhalb des Prüfungsverfahrens und Recherchen zu Gebrauchsmusteranmel dungen durchgeführt. Die Mitwirkung bei der praktischen Ausbildung von Patentanwaltskandidaten rundet das vielfältige Aufgabenspektrum ab. 2.1.1.2 Hauptabteilung 2 - Information
Hier wird einerseits die Öffentlichkeit über die gewerblichen Schutzrechte, z. B. durch elektronische Dienste im Internet und andere Informations und Auskunftsdienste, informiert, andererseits wird sich um die Planung, die Entwicklung und den Betrieb der Informationstechnik im DPMA, sowie für die Betreuung interner und externer ITAnwender gekümmert. Das Zukunftsprogramm DPMA 2000 und die Abwicklung von unter diesem Programm zusammengefassten Projekten werden hier gemanagt. Auch bibliothekarische Aufgaben, die Weiterentwicklung der Schutzrechts klassifikationen sowie die Erschließung, Anwendung und Weiterentwicklung von Dokumentations systemen gehören zu den Aufgaben der Hauptabteilung 2. 2.1.1.3 Hauptabteilung 3 Marken und Muster
Da der Aufgabenbereich des DPMA auch den Schutz von Marken, geografischen Herkunftsangaben und Gebrauchs und Geschmacksmustern umfasst, finden hier Prüfung, Eintragung und Verwaltung nationaler Marken statt, und es werden Anträge auf die internationale Registrierung von Marken, Umwandlung von Gemeinschaftsmarken und Löschung eingetragener Marken bearbeitet. In der Hauptabteilung 3 werden auch die formale Prüfung und Eintragung von Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Topographien abgewickelt. 2.1.1.4 Hauptabteilung 4 Zentrale Verwaltung / Rechtsabteilung
Die Hauptabteilung 4 gliedert sich in drei Abteilungen. Dort werden zum einen "klassische" Verwaltungsaufgaben wie Personalangelegenheiten, innerer Dienst, zentrale Hausdienste und Aus und Fortbildung, zum anderen Haushalt, Organisation, Statistik und als neues Aufgabengebiet
Seite 5
die KostenLeistungsRechnung wahrgenommen. Die ebenfalls der Hauptabteilung 4 zugeordnete Rechtsabteilung bearbeitet allgemeine Rechtsangelegenheiten, Rechtsfragen des in und auslän dischen gewerblichen Rechtsschutzes, Angelegenheiten des Urheberrechts und hier insbesondere die Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften sowie Angelegenheiten des Patentanwalts und Vertreterwesens. 2.1.2 Dienststelle Jena
In der 1998 errichteten Dienststelle werden ein Teil der Markenanmeldungen geprüft, alle in Kraft befindlichen Marken verwaltet und sämtliche Anmeldungen von Geschmacksmustern (Designs) und Typographischen Schriftzeichen bearbeitet und verwaltet. 2.1.3 Technisches Informationszentrum Berlin (TIZ)
Das TIZ Berlin hat die Aufgabe, die Öffentlichkeit über alle gewerblichen Schutzrechte und Normen zu informieren. Im Einzelnen können in der Auskunftsstelle Informationen über gewerbliche Schutzrechte eingeholt werden, in der Auslegehalle und der Öffentlichen Markenkartei stehen Patentschriften, Nachweise zu Marken und Veröffentlichungen zu Geschmacksmustern zur Einsicht bereit und beim Publikationsservice sind die Veröffentlichungen nahezu aller Patentämter erhältlich.
2.2 Zur Geschichte
Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es in den deutschen Einzelstaaten patentrechtliche Rege lungen und zwar insgesamt 29 Patentgesetze mit jeweils territorialer Wirkung. Sie schützten die Erfindung dadurch, dass die erteilten Patente bis zu ihrem Erlöschen geheim gehalten wurden. Mit diesem Prinzip brach erst das deutsche Patentgesetz von 1877. Patente wurden der Öffentlichkeit erstmals offengelegt. Der Grundsatz des Schutzrechtsgedankens ist bis heute: "Der Anmelder erhält ein Monopolrecht auf Zeit für die Preisgabe von Wissen an die Allgemeinheit". Im Patentgesetz vom 25. Mai 1877 wurde die Einrichtung einer deutschen Patentbehörde festgelegt. Als Kaiserliches Patentamt nahm das Amt am 1. Juli 1877 seine Tätigkeit in Berlin auf. Einen Tag später, am 2. Juli 1877, erhielt Johann Zeltner von der Nürnberger UltramarinFabrik das erste deutsche Patent für ein "Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe", am 11. Juli 1877 fand die feierliche Eröffnungssitzung im Reichskanzleramt statt. Ab 1919 hieß das Amt "Reichspatentamt".
Bis 1945 residierte die Behörde in der Gitschiner Straße in einem höchst repräsentativen Gebäude, das in den letzten Tagen des 2. Weltkriegs bei einem Bombenangriff schwer beschädigt wurde. Der größte Teil der Bibliothek, rund 250.000 Bände, konnte jedoch durch die rechtzeitige Auslagerung in ein Salzbergwerk in Heringen an der Werra gerettet werden. Nach dem Ende des Krieges musste das Reichspatentamt, wie alle Reichsbehörden, seine Tätigkeit einstellen. Es folgte bis zum 30. September 1949 die patentamtslose Zeit.
Das "Gesetz über die Errichtung eines Patentamts im Vereinigten Wirtschaftsgebiet" vom 12. August 1949 war die Basis für die Errichtung des Deutschen Patentamts in München. Am 1. Oktober nahm es mit 423 Mitarbeitern seine Tätigkeit zunächst im unzerstörten Bibliotheksflügel des Deutschen Museums auf. Heute befindet sich das Deutsche Patent und Markenamt in der Zweibrückenstraße. Der Atriumbau und das Hochhausgebäude aus Backstein wurden von 1954 bis 1959 von den Architekten Franz Hart und Helmuth Winkler an Stelle der ehemaligen Schwere ReiterKaserne errichtet. Der Backsteinbau war 1959 das höchste Amtsgebäude in München. Am 3. Oktober 1990 ging das "Amt für Erfindungs und Patentwesen" der ehemaligen DDR mit
rund 600 Mitarbeitern und etwa 13,5 Millionen Patentdokumenten im Deutschen Patentamt auf. Da das Deutsche Patentamt nicht nur Patente erteilt, sondern auch Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster bearbeitet, wurde die Behörde am 1. November 1998 in "Deutsches Patent und Markenamt" umbenannt. Das Gebrauchsmuster umgangssprachlich auch als "kleines Patent" bezeichnet ist für alle Bereiche der Technik offen und ein schnell und kostengünstig zu erlangendes Schutzrecht. Anders als beim Patent wird allerdings nicht geprüft, ob der Anmelde gegenstand neu und erfinderisch ist. Marken schützen den "guten Namen" eines Produkts oder Unternehmens, und das Geschmacksmuster dient dem Designschutz.
125 Jahre nach seiner Gründung ist das Deutsche Patent und Markenamt eine der größten Paten behörden der Welt. An den Standorten in München, Jena und Berlin (Technisches Informations zentrum Berlin) sind 2002 rund 2.400 Mitarbeiter beschäftigt, die 2001 64.151 Patentanmeldungen, 20.285 Gebrauchsmusteranmeldungen, 10.333 Geschmacksmusteranmeldungen für insgesamt 63.344 Muster und 67.361 Markenanmeldungen zu bearbeiten hatten. 1 2.3 Abfolge bei Patenterteilung
Ein Patent wird dadurch angemeldet, dass man die Unterlagen, in denen die Erfindung beschrieben ist, zusammen mit einem Erteilungsantrag beim DPMA in München, bei der Dienststelle Jena, dem Technischen Informationszentrum Berlin oder bei einem Patentinformationszentrum einreicht, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt ist und die Anmeldegebühr in Höhe von 60, EUR einzahlt. Erforderlich ist, dass die Anmeldung schriftlich erfolgt und die Anmeldungsunterlagen in deutscher Sprache abgefasst sind bzw. wenn innerhalb einer Frist von 3 Monaten eine deutsche Übersetzung nachgereicht wird. Die Anmeldeunterlagen kann man entweder direkt im DPMA an der Annahmestelle, mit der Post oder per Fax einreichen. Damit ist die Anmeldung beim DPMA hinterlegt und der Anmeldetag festgelegt. Dieser ist sehr wichtig gegenüber anderen Schutzrechten, denn er bestimmt unter anderem, dass später eingereichte Anmeldungen der gleichen oder einer ähnlichen Erfindung von Konkurrenten nicht mehr zu einem Patent führen können.
Bei der Anmeldung kommt es noch nicht darauf an, ob die Unterlagen über die Erfindung bereits
1 Quelle : http://www.dpma.de/infos/pressedienst/pm020711.html
Seite 9
Arbeit zitieren:
Peggy Koedel, A. Pannier, S. Mahlke, 2005, Organisationsstrukturen für den gewerblichen Rechtsschutz am Beispiel von DPMA, EPA und WIPO, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Domainstreitigkeiten im Internet
Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht
Seminararbeit, 31 Seiten
Domainrecht: Namens- und Kennzeichenschutz deutscher Hochschulen
Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht
Hausarbeit (Hauptseminar), 51 Seiten
Die rechtlichen Ansprüche gegen das Domain Grabbing
Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht
Hausarbeit, 22 Seiten
Peggy Koedel's Text Organisationsstrukturen für den gewerblichen Rechtsschutz am Beispiel von DPMA, EPA und WIPO ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Peggy Koedel hat den Text Organisationsstrukturen für den gewerblichen Rechtsschutz am Beispiel von DPMA, EPA und WIPO veröffentlicht
Peggy Koedel hat einen neuen Text hochgeladen
Formularsammlung zum gewerblichen Rechtsschutz mit Urheberrecht
Patent- und Arbeitnehmererfind...
Patent-, Gebrauchsmuster-, Ges...
Horst-Peter Götting, Heinrich Hubmann
Die Patentfähigkeit von Arzneimitteln - der gewerbliche Rechtsschutz f...
Der gewerbliche Rechtsschutz f...
Eva-Maria Müller
Das internationale Benchmarkingverfahren und seine Bedeutung für den g...
Indikatoren und Benchmarks zur...
Michael Duchstein
0 Kommentare