1
Inhaltsverzeichnis
I Konzeption des Unterrichts 2
1. Ziele des Geschichtsunterrichts 2
1.1 Generelle Ziele des Geschichtsunterrichts 2
1.2 Ziele des Geschichtsunterrichts für die 7. Klassenstufe 4
2. Inhalte und Ziele - ein Spannungsfeld 5
3. Stoffverteilung 6
4. Stellung der Stunde im Rahmen der Einheit, Thema der Stunde 7
5. Psychologische Voraussetzungen des Unterrichts 7
6. Besonderheiten der Klasse 8
7. Stundenziel 9
8. Überlegungen zur Strukturierung der Unterrichtsstunde 9
9. Endgültige Struktur der Unterrichtsstunde 10
10. Strukturskizze 11
II Literaturverzeichnis 12
III Versicherung über selbständige Erarbeitung des Entwurfs S 12
2
1. Ziele des Geschichtsunterrichts
1.1 Generelle Ziele des Geschichtsunterrichts
Dem Lehrplan für Realschulen des Landes Baden-Württemberg zufolge ist das übergeordnete Ziel des Geschichtsunterrichts das Erkennen des Wertes der demokratischen Grundordnung. Die SchülerInnen erkennen unter anderem „die Notwendigkeit von Macht und Gewalt als legitimes staatliches Gewaltmonopol, und zwar als Mittel zum Erhalt der Demokratie und zur Durchsetzung der Rechtsordnung.“ 1 Das Gewaltmonopol eines demokratischen Staates wird in seiner Rechtmäßigkeit vom Gewaltmonopol in diktatorischen Staaten und von „aggressiver Gewalt gegen Menschen“ 2 unterschieden.
Die SchülerInnen sollen den Zusammenhang zwischen Vergangenheit und Gegenwart erkennen, sie sollen die Realität aus mehreren Perspektiven betrachten und so lernen, auch Minderheiten anzuerkennen, sie sollen durch den Geschichtsunterricht ein Verantwortungsbewußtsein entwickeln sowie „die Bereitschaft, bei der Gestaltung unserer demokratischen, friedlichen und freiheitlichen Lebensordnung mitzuwirken“ 3 .
Um diese Ziele zu erreichen, sollen die SchülerInnen die Arbeitsweisen eines Historikers in ihren Grundzügen erlernen. Weiterhin sollen sie sich mit den Fakten der Geschichtsschreibung vertraut machen, sie sollen Geschehnisse in ihren Zusammenhang einordnen können, sie sollen exemplarisch lernen. Ausdrücklich wird erwähnt, daß nicht alle geschichtlichen Themen behandelt werden sollen, was auch gar nicht möglich wäre. Der Schwerpunkt liegt auf der politischen Geschichte, aber auch „Fragestellungen der wirtschaftlichen, rechtlichen, sozialen, kulturellen und religiösen Entwicklung“ 4 sollen behandelt werden. „Die Lebenssituation von Frauen muß in allen geschichtlichen Zeitabschnitten berücksichtigt werden“ 5 . Doch sind diese Ziele wünschenswert? Sicher sollte eine Akzeptanz einer demokratischen Grundordnung das Ziel des Geschichtsunterrichts sein. Aber heißt dies auch, staatliche Gewalt befürworten zu müssen? Nimmt ein Staat die Bedürfnisse seines Volkes ernst, vor allem die Bedürfnisse der Minderheiten innerhalb seines Volkes, so müßte er weitgehend auf den Einsatz von Gewalt verzichten können. Die Minderheiten eines Staatsvolkes sind nicht nur ethnischer, religiöser oder geschlechtlicher Natur. Zur Minderheit zählen auch diejenigen 40% der Bevölkerung, die bei Wahlen verloren haben. Zur Minderheit gehören in aller Regel auch Kinder und
1 Bildungsplan für Realschulen des Landes Baden-Württemberg, 1994, S. 20
2 ebd.
3 Bildungsplan für Realschulen des Landes Baden-Württemberg, 1994, S. 19 4 ebd. 5 ebd.
3
Jugendliche, die nicht wählen dürfen, in aller Regel bevormundet und nicht ernst genommen werden.
Wenn ein Staat seine Minderheiten nicht ernst nimmt oder gar ihre Rechte begrenzt, die begrenzten Rechte zunehmend einschränkt, so wehren sich die Betroffenen. Meist bleiben diese Versuche des Widerstandes weitgehend gewaltfrei, doch der Staat setzt seine Rechtsordnung, sein Recht, d.h. das Recht der momentanen Regierung, also die Interessen der hinter der Regierung stehenden Interessenverbände, buchstäblich mit aller Gewalt durch, meist in einem unverhältnismäßigen Ausmaß, verglichen mit dem Grund für die Anwendung staatlicher Gewalt, auch wenn sie im Hinblick auf die Rechtsordnung gerechtfertigt erscheint. Je weniger der Staat seine Minderheiten ernst nimmt, desto verzweifelter wehren sie sich, der Staat hat keine andere Möglichkeit als mit noch mehr Gewalt zu reagieren. Als Beispiel sollen hier die Bilder aus den Sechziger Jahren der Bundesrepublik oder vom letzten Castor-Transport dienen, die sich, obwohl es sich bei der Bundesrepublik um einen demokratischen Rechtsstaat handelt, gar nicht so sehr vom Einmarsch der Sowjettruppen in Ost-Berlin unterscheiden. Müssen die SchülerInnen lernen, daß auch solche staatliche Gewalt in einem demokratischen Staat gerechtfertigt ist? Müssen sie akzeptieren, daß die Rechte von z.T. vermeintlichen Minderheiten (AsylbewerberInnen, ausländische BürgerInnen, Erwerbslose, SozialhilfeempfängerInnen, politisch anders Denkende, Frauen, Kinder und Jugendliche) beschnitten werden, und wenn sich die Betroffenen wehren, der Staat mit Gewalt reagiert? Sicher geht es nicht ganz ohne staatliche Gewalt, aber wo und wer soll die Grenze ziehen? Man könnte sich auch ein anderes Ziel des Geschichtsunterrichts vorstellen: die Erziehung der SchülerInnen zu HumanistInnen. Sie sollen erkennen, daß alle Menschen gleich viel wert sind, egal wie sie aussehen, wie reich oder arm sie sind, wo sie herkommen oder wo sie wohnen. Sie sollen erkennen, daß die Menschen in Afrika das gleiche Recht auf Leben und Gesundheit haben wie die Menschen in Europa. Allerdings geht dies nicht allein mit Geschichtsunterricht, hier müssen alle Fächer in ihrem Rahmen mitziehen.
Im Geschichtsunterricht läßt sich dies auch verwirklichen, und zwar mit denselben Methoden, die auch im Lehrplan genannt sind. Allerdings müßte die politische Geschichte etwas von ihrem Mittelpunkt abrücken, dafür die Sozial- und Frauengeschichte mehr berücksichtigt werden. Ein weiteres Ziel des Geschichtsunterrichts ist die Förderung des Denkvermögens, des Interpretierens, des Zweifelns und der Kommunikationsfähigkeit. Denken, Interpretieren und die Kommunikationsfähigkeit bedürfen sicher keiner weiteren Erklärung, wohl aber das Zweifeln. Wieso ist dieser Punkt so wichtig? Die Geschichte hat uns mit Sicherheit eines gelehrt: Blindes Vertrauen schadet. Aber nicht dies ist gemeint, sondern die Fähigkeit, nicht alles zu glauben, was geschrieben steht, im Radio oder Fernsehen gesendet wird, die Fähigkeit, sich eigene Ge-
Arbeit zitieren:
Marc Herrmann, 1998, Unterrichtsstunde: Die Entstehung der Stadt im Mittelalter. Kontinuität und Entwicklung (7. Klasse), München, GRIN Verlag GmbH
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