Inhaltsverzeichnis I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis. I
Abk ürzungsverzeichnis. III
Abbildungsverzeichnis. V
Symbolverzeichnis. VI
1 Problemstellung und Aufbau der Arbeit 1
2 Grundlagen der Bilanzierung nach International Financial Reporting
Standards 3
2.1 Zwecke der Rechnungslegung nach IFRS. 3
2.2 Ausgewählte Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS. 4
3 Der Impairment Test und die Ermittlung eines Value in Use nach
IAS 36. 6
3.1 Anwendungsbereich des IAS 36. 6
3.2 Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs nach IAS 36 7
3.3 Ermittlung eines Value in Use als Present Value. 10
3.3.1 Schätzung der künftigen Cashflows 10
3.3.2 Probleme bei der Zuordnung der Cashflows zu einem
Vermögenswert 11
3.3.3 Grundsätze des IAS 36 zur Bestimmung des Abzinsungssatzes. 12
4 Die Einflussfaktoren auf den Abzinsungssatz eines Value in Use und
M öglichkeiten zu deren Quantifizierung. 15
4.1 Die Einflussfaktoren für die Bestimmung des angemessenen Zinssatzes
bei einzelnen Vermögenswerten 15
4.1.1 Der Zeitwert des Geldes. 15
4.1.1.1 Gründe für die Berücksichtigung des Zeitwerts im
Abzinsungssatz 15
4.1.1.2 Regelungen des IAS 36 zur Einbeziehung des Zeitwerts
und Möglichkeiten zur Quantifizierung 15
Inhaltsverzeichnis II
4.1.2 Die Einbeziehung des Risikos. 17
4.1.2.1 Definition des Risikobegriffs und konzeptionelle
Methoden zur Berücksichtigung im Barwertkalkül 17
4.1.2.2 Regelungen des IAS 36 zur Berücksichtigung von
Risikoelementen und Möglichkeiten zur
Quantifizierung. 18
4.1.3 Eliminierung von Steuereinflüssen. 22
4.1.4 Weitere Einflussfaktoren 24
4.2 Besonderheiten bei der Bestimmung des Abzinsungssatzes für eine
Cash Generating Unit. 25
4.3 Anforderungen an das rechnungslegende Unternehmen. 26
5 Kritische Würdigung der Present Value-Konzeption des IAS 36 anhand
der Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS. 28
5.1 Überprüfung der Konformität der Regelungen des IAS 36 mit dem
Grundsatz der Relevanz von Jahresabschlussdaten. 28
5.2 Überprüfung der Konformität der Regelungen des IAS 36 mit dem
Grundsatz der Verlässlichkeit von Jahresabschlussdaten. 31
5.3 Analyse der Möglichkeiten zur Verbesserung der Verlässlichkeit der
Jahresabschlussinformationen mittels bislang geforderter
Anhangangaben. 34
5.4 Weitere Möglichkeiten zur Erhöhung der Konformität der Regelungen
des IAS 36 mit den Grundsätzen der Rechnungslegung nach IFRS 37
6 Thesenförmige Zusammenfassung. 39
7 Anhang. 41
Literaturverzeichnis VII
Abkürzungsverzeichnis III
Abkürzungsverzeichnis
A Appendix Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft, auch: Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift) Art. Artikel Aufl. Auflage BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) BC Basis for Conclusions BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (Zeitschrift) bzw. beziehungsweise CAPM Capital Asset Pricing Model DAX Deutscher Aktienindex DBW Die Betriebswirtschaft (Zeitschrift) d. h. das heißt DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) ED Exposure Draft EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union e. V. eingetragener Verein f. folgende F. Framework FAS Financial Accounting Standard FASB Financial Accounting Standards Board FB Finanz Betrieb (Zeitschrift) FER Fachempfehlungen zur Rechnungslegung ggf. gegebenenfalls HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber hrsg. v. herausgegeben von IAS International Accounting Standard(s) IASB International Accounting Standards Board IASC International Accounting Standards Committee
Abkürzungsverzeichnis IV
IASCF International Accounting Standards Committee Foundation IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. IFRIC International Financial Reporting Interpretations Committee IFRS International Financial Reporting Standard(s) IOSCO International Organization of Securities Commissions k. A. keine Angabe KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien KoR Zeitschrift für Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung No. Number Nr. Nummer rev. revised S. Seite SFAC Statement of Financial Accounting Concepts SFAS Statement of Financial Accounting Standards SIC Standing Interpretations Committee StuB Steuern und Bilanzen (Zeitschrift) SWI Steuer & Wirtschaft International (Zeitschrift) Tz. Textziffer u. a. unter anderem, und anderen US United States
US-GAAP United States - Generally Accepted Accounting Principles v. von vgl. vergleiche WACC Weighted Average Cost of Capital WISU Das Wirtschaftsstudium (Zeitschrift) WPg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift) z. B. zum Beispiel ZfbF Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aufbau der vorliegenden Arbeit.
Abbildung 2: Flussdiagramm zum Ablauf des Impairment Test nach IAS 36.
Abbildung 3: Berücksichtigung der Einflussfaktoren auf den Value in Use mittels
Traditional Cashflow- und Expected Cashflow-Methode.
Abbildung 4: Ergebnisse einer eigenen Untersuchung zu Anhangangaben nach
IAS 36 von IFRS-Konzernabschlüssen der DAX-30-Unternehmen..... 44
Symbolverzeichnis VI
Symbolverzeichnis
β : Betafaktor des Unternehmens EK : Marktwert des Eigenkapitals FK : Marktwert des Fremdkapitals GK : Marktwert des Gesamtkapitals r EK : Eigenkapitalkosten r f : risikoloser Zinssatz r FK : Fremdkapitalkosten r M : Rendite des Marktportfolios r nSt : Abzinsungssatz nach Ertragsteuern r v St : Abzinsungssatz vor Ertragsteuern s : Ertragsteuersatz
Problemstellung und Aufbau der Arbeit 1
1 Problemstellung und Aufbau der Arbeit
Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung nach internationalen Grundsätzen wird als Maßstab zur Bewertung von Vermögenswerten immer häufiger auf die Konzeption des beizulegenden Zeitwerts (fair value) zurückgegriffen. 1 Als Beispiele hierfür seien genannt die fair value-Bewertung von Finanzinstrumenten (financial instruments) nach IAS 39 2 oder von Finanzanlagen in Immobilien (investment property) nach IAS 40 3 . Eine mögliche Ausprägung des fair value stellt der sogenannte ‚income approach’ in Form einer Bewertung über ein Barwertkalkül dar. 4 Dieser Ansatz ist dadurch gekennzeichnet, dass der Wert eines Vermögenswerts ermittelt wird, indem zukünftige Zahlungsströme, die der Vermögenswert generiert, auf den Bewertungsstichtag diskontiert werden. Der Wertmaßstab entspricht dann einem internen Nutzungswert (value in use), wobei die Bestimmung eines angemessenen Diskontierungszinssatzes von besonderer Bedeutung ist. Bereits 1998 wurde vom damaligen IASC das Projekt „Discounting“, welches später in „Present Value“ umbenannt wurde, ins Leben gerufen. Dieses Projekt sollte sich im Wesentlichen mit einer Vereinheitlichung der Abzinsungssätze in den verschiedenen Standards befassen, wurde im Jahr 2001 im Rahmen der Neustrukturierung des IASB jedoch vorläufig ausgesetzt. 5
Aktualität erfährt der value in use durch die neuen Regelungen zur Folgebewertung eines Goodwills 6 : dieser ist im Rahmen der US-GAAP durch die im Jahre 2001 verabschiedeten Standards SFAS 141 und 142 nicht mehr planmäßig abzuschreiben, sondern regelmäßig einem Niederstwerttest (impairment test) zu unterziehen. 7 Mit dem Ziel einer Konvergenz 8 der beiden wichtigsten Rechnungslegungsstandards IFRS 9 und US-GAAP wurde daraufhin durch das IASB das Projekt „Business Combinations“ angelegt. Die erste Phase dieses Projekts wurde am 31.03.2004 mit der Veröffentlichung
1 Vgl. z. B. BAETGE, J./KÜMMEL, J., Unternehmensbewertung, S. 3.
2 Vgl. z. B. BARCKOW, A./GLAUM, M., Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IAS 39, S. 185-203.
3 Vgl. z. B. BAETGE, J./ZÜLCH, H., Fair Value-Accounting, S. 553-559.
4 Vgl. zum income approach und zu den anderen Ausprägungen eines fair value FASB (HRSG.), ED Fair Value Measurements, S. 3; JÄGER, R. /HIMMEL, H., Die Fair Value-Bewertung, S. 426-432.
5 Vgl. STREIM, H./BIEKER, M./ESSER, M., Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen, S. 462.
6 Ein Goodwill ergibt sich beim Unternehmenserwerb als Residualgröße zwischen einem (höheren) Kaufpreis und den beizulegenden Zeitwerten der zu übernehmenden Vermögenswerte abzüglich Schulden. Vgl. BRÜCKS, M./WIEDERHOLD, P., Ansatz und Bewertung des Goodwill, S. 220.
7 Vgl. BIEKER, M./ESSER, M., Goodwill-Bilanzierung, S. 75.
8 Die Konvergenzbemühungen der beiden Standardsetter FASB und IASB finden ihren Niederschlag u. a. im „Norwalk Agreement“ aus dem Jahre 2002. Vgl. LÜDENBACH, N., IAS/IFRS, S. 27. Vgl. kritisch zu den Konvergenzbemühungen PROTZEK, H., Der Impairment Only-Ansatz, S. 495.
9 Der Begriff IFRS wird im Folgenden als Oberbegriff für sämtliche gültigen Standards (IAS und IFRS) und Interpretationen angewandt.
Problemstellung und Aufbau der Arbeit 2
des neuen Standards IFRS 3 ‚Business Combinations’ sowie Änderungen zu den bestehenden Standards IAS 36 und 38 abgeschlossen. 10
Eine Auseinandersetzung mit den Regelungen der IFRS erscheint aus mehreren Gründen geboten. Die rechtliche Grundlage für die Anwendung der IFRS wurde im Jahre 2002 geschaffen, 11 so dass kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Sitzland in der EU ihre Konzernabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2005 (mit Ausnahmen ab 2007) nach den IFRS aufstellen müssen. 12 Die Europäische Kommission hat u. a. den im Folgenden näher zu betrachtenden IAS 36 per Verordnung 13 übernommen und in die Amtssprachen der EU-Länder übersetzt. 14 Die IFRS haben jedoch schon im Jahre 2000 weltweite Bedeutung erlangt, indem die IOSCO als internationale Börsenorganisation ihren Mitgliedern empfahl, die IFRS als Zulassungsstandards anzuerkennen. 15
Zielsetzung der vorliegenden Arbeit ist es, nicht nur die Ausführungen des überarbeiteten IAS 36 zur Bestimmung eines angemessenen Abzinsungssatzes bei der Ermittlung eines value in use darzustellen, sondern darüber hinaus auch die konzeptionellen Probleme, die dem Barwertkalkül des value in use innewohnen, zu erörtern und einer kritischen Würdigung zu unterziehen.
Im folgenden Kapitel werden dafür die wesentlichen Zwecke und Grundsätze der Rechnungslegung nach IAS dargestellt und somit gleichzeitig ein Beurteilungskriterium für die Angemessenheit des Zinssatzes erarbeitet. Anschließend werden in Kapitel 3 die Ausführungen des IAS 36 vor allem in Hinblick auf die Ermittlung eines value in use erläutert, bevor in Kapitel 4 ausführlich auf die Einflussfaktoren des hierfür zu bestimmenden Abzinsungssatzes eingegangen wird. Nach einer kritischen Würdigung der Konzeption anhand der zuvor hergeleiteten Beurteilungskriterien in Kapitel 5 werden die zentralen Aussagen dieser Arbeit thesenförmig zusammengefasst. 16
10 Vgl. z. B. BRÜCKS, M./WIEDERHOLD, P., IFRS 3 Business Combinations, S. 177; HOMMEL, M./BENKEL, M./WICH, S., IFRS 3 Business Combinations, S. 1267.
11 Vgl. EUROPÄISCHES PARLAMENT/RAT DER EUROPÄISCHEN UNION, Verordnung (EG) Nr. 1606/2002.
12 Vgl. BÖCKING, H.-J., Modernisierung, S. 105 f.; HÜTTEMANN, R., BB-Gesetzgebungsreport, S. 203.
13 Vgl. KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN, Verordnung (EG) Nr. 1725/2003.
14 Vgl. SCHEFFLER, E., Von der EU adoptierte IAS, R 510. Die übernommenen Standards beziehen sich indes nur auf die jeweilige Fassung, die am 14.09.2002 vorgelegen hat. Die Konzeption des Barwertkalküls zur Ermittlung des value in use hat sich jedoch nicht grundlegend geändert.
15 Vgl. IASCF (HRSG.), Annual Report 2003, S. 4; WEIßENBERGER, B. E./WEBER, J./LÖBIG, M./HAAS, C. A. J., IAS/IFRS: Quo vadis Unternehmensrechnung?, S. 10 f.
16 Zm Aufbau der vorliegenden Arbeit siehe auch Abbildung 1 im Anhang.
Grundlagen der Bilanzierung nach International Financial Reporting Standards 3
2 Grundlagen der Bilanzierung nach International Financial
Reporting Standards
2.1 Zwecke der Rechnungslegung nach IFRS
Zur Prüfung der Zweckmäßigkeit der im IAS 36 niedergelegten Regelungen zur Bestimmung des angemessenen Abzinsungssatzes ist es zunächst notwendig, Beurteilungskriterien hierfür herauszuarbeiten. Dies geschieht nachfolgend über die Ableitung der Zwecke und Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS.
Ausführungen zu den Zwecken und Grundsätzen finden sich sowohl im ‚Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements’ als auch im IAS 1 ‚Presentation of Financial Statements’. 17 Das 1989 verabschiedete Framework beinhaltet allgemeine Zwecke zur Jahreabschlusserstellung, nimmt indes im Gegensatz zum IAS 1 nicht den Rang eines anwendungspflichtigen Standards ein. 18 Es dient statt dessen als „theoretische(r) Bezugsrahmen für das Normensystem der einzelnen IAS“ 19 .
Der Hauptzweck der Jahresabschlusserstellung ist nach F.12 darin zu sehen, entscheidungsnützliche Informationen (decision usefulness) zu vermitteln. 20 Hierzu zählen Informationen, die u. a. Entscheidungen über den Kauf, das Halten oder den Verkauf von Unternehmensanteilen betreffen. 21
Als Maßstab der Entscheidungsnützlichkeit sind die Informationsbedürfnisse der Jahresabschlussadressaten heranzuziehen. In F.9 werden als Adressatenkreis zwar sämtliche Stakeholdergruppen wie Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten oder Kunden genannt, gleichzeitig wird in F.10 jedoch darauf hingewiesen, dass eine Ausrichtung vorrangig auf die Investoren zu erfolgen hat und damit die Informationsbedürfnisse der anderen Stakeholder überwiegend befriedigt werden. 22 Da die Informationsbedürfnisse gemäß F.15 allgemein auf die Fähigkeit des Unternehmens
17 Vgl. BAETGE, J./KIRSCH, H.-J./THIELE, S., Bilanzen, S. 131. Vgl. zu den nachfolgend zitierten Normenquellen IASB (HRSG.), Framework [F.], IAS 1.
18 Vgl. ACHLEITNER, A.-K./BEHR, G., International Accounting Standards, S. 96.
19 ACHLEITNER, A.-K./BEHR, G., International Accounting Standards, S. 95.
20 Vgl. z. B. WAGENHOFER, A., Internationale Rechnungslegungsstandards, S. 121.
21 Vgl. CAIRNS, D., Applying International Accounting Standards, S. 81.
22 Vgl. BAETGE, J./KIRSCH, H.-J./THIELE, S., Bilanzen, S. 131. Unklar ist, ob es sich bei den Investoren lediglich um Eigenkapitalgeber oder auch um Fremdkapitalgeber handelt. Vgl. zu den kontroversen Auffassungen z . B. BUCHHOLZ, R., Internationale Rechnungslegung, S. 23; STREIM, H./BIEKER, M./ESSER, M., Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen, S. 458.
Grundlagen der Bilanzierung nach International Financial Reporting Standards 4
ausgerichtet sind, künftige Zahlungsmittelüberschüsse zu generieren, 23 erscheint diese Vorgehensweise des IASB durchaus plausibel. 24
Als vorrangiger Rechnungslegungszweck lässt sich somit eine ‚investor protection’ festhalten, d. h. ein Schutz der Investoren vor der gegebenenfalls eigennützig handelnden Unternehmensführung. 25 Diesem Zweck muss die Konzeption des IAS 36 zur Bestimmung des Diskontierungssatzes Rechnung tragen.
2.2 Ausgewählte Grundsätze der Rechnungslegung nach IFRS
Nachdem in den Paragraphen 22 und 23 des Framework auf die Grundannahmen der Rechnungslegung, nämlich das Periodenabgrenzungsprinzip 26 (accrual basis) und den Grundsatz der Unternehmensfortführung (going concern), eingegangen wird, erfolgt in den Paragraphen 24 bis 46 eine Darstellung der qualitativen Anforderungen, die ein IFRS-Abschluss erfüllen muss. Zu den Grundsätzen der Rechnungslegung zählen demnach Verständlichkeit (understandability), Relevanz (relevance), Verlässlichkeit (reliability) und Vergleichbarkeit (comparability) der Jahresabschlussinformationen. 27 Ein übergeordnetes Vorsichtsprinzip, wie es den deutschen Vorschriften des HGB unterliegt, ist dem Framework nicht zu entnehmen. Anwendung findet es als Unterprinzip der reliability lediglich dann, wenn Ermessensspielräume aufgrund von Unsicherheiten bestehen. 28 Dem Rahmenkonzept liegt weiterhin keine verbindlich vorgeschriebene Konzeption zur Kapitalerhaltung zu Grunde, die einzelnen Standards folgen indes überwiegend dem Konzept der nominalen Kapitalerhaltung. 29
Nachfolgend sollen mit dem Grundsatz der Relevanz und dem Grundsatz der Verlässlichkeit die im Zusammenhang mit dieser Arbeit wesentlichen Grundsätze sowie mögliche Restriktionen kurz erläutert werden. Die Notwendigkeit der Relevanz von Jahresabschlussinformationen ergibt sich direkt aus dem Zweck der Vermittlung
23 Vgl. LÜDENBACH, N., IAS/IFRS, S. 43 f.
24 Kritisch zum Gleichklang der Informationsbedürfnisse vgl. BEYHS, O., Impairment of Assets, S. 27.
25 Vgl. STREIM, H./BIEKER, M./ESSER, M., Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen, S. 458.
26 Zu den Übersetzungen der Begriffe aus dem Englischen ins Deutsche hier und auch im Folgenden vgl. FEDERMANN, R./IASCF (HRSG.), IAS/IFRS-stud.
27 Vgl. z. B. ACHLEITNER, A.-K./BEHR, G., International Accounting Standards, S. 99; B AETGE, J./KIRSCH, H.-J./THIELE, S., Bilanzen, S. 132.
28 Vgl. GRÄFER, H./SORGENFREI, C., Rechnungslegung, S. 41. Vgl. zu den unterschiedlichen Konzeptionen auch WINNEFELD, R., Bilanz-Handbuch, Kapitel C, Tz. 126, 128. Das Vorsichtsprinzip kommt z. B. in den Vorschriften des IAS 36 zur Schätzung der künftigen Cashflows zur Anwendung, vgl. dazu Kapitel 3.3.1.
29 Vgl. dazu WAGENHOFER, A., Internationale Rechnungslegungsstandards, S. 132.
Grundlagen der Bilanzierung nach International Financial Reporting Standards 5
entscheidungsnützlicher Informationen. Als relevant sind Informationen gemäß F.26 dann anzusehen, wenn sie den Adressaten dabei helfen, vergangene, aktuelle oder zukünftige Unternehmensereignisse besser einschätzen zu können bzw. bereits getroffene Einschätzungen zu bestätigen oder zu revidieren. 30 Eine Einschränkung erfährt dieser Grundsatz durch die Bedingung der Wesentlichkeit (materiality): so ist eine Information nach F.30 dann als wesentlich anzusehen, wenn ihre Veröffentlichung respektive Nichtveröffentlichung Einfluss auf die wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten hat. 31 Durch das „Improvement Project“ des IASB, bei dem 13 bestehende IAS überarbeitet wurden, wurde diese Voraussetzung nun auch in den IAS 1 eingefügt. 32
Neben dem Grundsatz der Relevanz verlangt das Rahmenkonzept des IASB zudem, dass die Informationen verlässlich zu ermitteln sind. Im Zusammenhang mit einer Barwertberechnung von Vermögenswerten ist es daher erforderlich, dass die Annahmen, die in die Berechnung einfließen, intersubjektiv nachprüfbar sind, d. h. entweder auf Informationen des Marktes beruhen oder über quantitativ-statistische Methoden gewonnen wurden. 33 Zu den Unterprinzipien des Grundsatzes der Verlässlichkeit zählen nach den Paragraphen 32 bis 38 eine glaubwürdige Darstellung (faithful representation), eine wirtschaftliche Betrachtungsweise (substance over form), Neutralität (neutrality), Vorsicht (prudence) sowie Vollständigkeit (completeness). 34 Um das Ziel der decision usefulness zu erreichen, muss der Jahresabschluss gemäß IAS 1.10 ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsprechendes Abbild, d. h. eine ‚fair presentation’, liefern. Dieser Grundsatz „ist gewissermaßen die Generalnorm, die IFRS-Abschlüsse erfüllen sollen.“ 35 Nach Auffassung des IASB führt gemäß IAS 1.10 sowie 1.15 die korrekte Anwendung der IFRS indes in den allermeisten Fällen zu einer fairen Darstellung. 36 Die Übernahme eines vom IASB verabschiedeten Standards durch die Europäische Union ist im Wesentlichen ebenfalls an diese Voraussetzung gebunden. 37
30 Vgl. KIRSCH, H., Asset Impairment Test für den Goodwill, S. 567; WINNEFELD, R., Bilanz-Handbuch, Kapitel C, Tz. 145.
31 Vgl. CAIRNS, D., Applying International Accounting Standards, S. 83.
32 Vgl. ZÜLCH, H., Das IASB Improvement Project, S. 153.
33 Vgl. KÜMMEL, J., Grundsätze für die Fair Value-Ermittlung, S. 116.
34 Vgl. BUCHHOLZ, R., Internationale Rechnungslegung, S. 47.
35 WAGENHOFER, A., Internationale Rechnungslegungsstandards, S. 133.
36 Vgl. FÖRSCHLE, G./HOLLAND, B./KRONER, M., Internationale Rechnungslegung, S. 14.
37 Vgl. EUROPÄISCHES PARLAMENT/RAT DER EUROPÄISCHEN UNION, Verordnung (EG) Nr. 1606/2002, Art. 3 Nr. 2. Zur EU-Verordnung siehe auch Kapitel 1.
Der Impairment Test und die Ermittlung eines Value in Use nach IAS 36 6
Die beiden wesentlichen Grundsätze der ‚relevance’ und der ‚reliability’ lassen sich indes nicht isoliert voneinander betrachten, sondern stehen konkurrierend in einem Spannungsverhältnis zueinander. Eine höhere Entscheidungsrelevanz führt dabei häufig zu einer geringeren Verlässlichkeit der Informationen und umgekehrt. 38 Die Beantwortung der Frage, welcher Grundsatz dominiert, ist nach herrschender Meinung einzelfallabhängig und lässt sich daher nicht pauschal klären. 39 Eine Überprüfung anhand des Barwertkonzepts nach IAS 36 wird Ausgangspunkt der kritischen Würdigung in Kapitel 5 sein. Zu den weiteren Beschränkungen bei der Jahresabschlusserstellung zählen gemäß F.43 und 44 die Zeitnähe (timeliness) sowie eine Abwägung von Kosten und Nutzen (balance between benefit and cost). 40
3 Der Impairment Test und die Ermittlung eines Value in Use nach
IAS 36
3.1 Anwendungsbereich des IAS 36
Der IAS 36 ‚Wertminderung von Vermögenswerten’ (impairment of assets) beinhaltet Regelungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen von Vermögenswerten, wobei die Konzeption des Standards auf das wirtschaftliche Nutzenpotenzial ausgerichtet ist. Demnach weist ein in seinem Wert geminderter Vermögenswert ein geringeres Nutzenpotenzial auf und ist außerplanmäßig abzuschreiben. 41
Nicht anzuwenden ist der Standard auf die in IAS 36.2 42 angeführten Ausnahmen wie Vorräte, Vermögenswerte, die aus Fertigungsaufträgen entstehen, latente Steueransprüche oder Vermögenswerte für künftige Leistungen an Arbeitnehmer. Der Anwendungsbereich des IAS 36 ergibt sich somit residual und umfasst im Wesentlichen folgende Vermögenswerte: 43 Ø Geschäfts- oder Firmenwert (goodwill) 44 , Ø sonstige immaterielle Vermögenswerte, Ø Vermögenswerte des Sachanlagevermögens,
38 Vgl. BAETGE, J./KÜMMEL, J., Unternehmensbewertung, S. 3.
39 Vgl. BEYHS, O., Impairment of Assets, S. 61 sowie die dort angegebene Literatur.
40 Vgl. z. B. FLOWER, J./EBBERS, G., Global Financial Reporting, S. 298 f.
41 Vgl. EBERLE, R., Impairment of Assets, S. 82 f.
42 Die Textstellen beziehen sich im Folgenden, wenn nicht anders angegeben, auf die überarbeitete Fassung vom 31.03.2004. Vgl. IASB (HRSG.), IAS 36.
43 Vgl. BAETGE, J./KROLAK, T./THIELE, S., IAS 36 - Wertminderung, Tz. 2.
44 Zur Entstehung eines Goodwill siehe Fußnote 6.
Arbeit zitieren:
Dipl.-Ök. Sven Heinemann, 2004, Die Bestimmung des angemessenen Abzinsungssatzes bei der Ermittlung eines Value in Use nach IAS 36, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Die EuGH-Urteile "Überseering" und "Inspire Art"
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Hausarbeit (Hauptseminar), 32 Seiten
Bilanzielle Behandlung von Pensionsverpflichtungen im internationalen ...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Diplomarbeit, 92 Seiten
Vergleich IAS und HGB bei Sachanlagevermögen und Vorräten (Seminararbe...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 53 Seiten
Außerplanmäßige Abschreibungen nach Handels- und Steuerrecht
Seminararbeit, 25 Seiten
Überleitung eines HGB-Abschlusses in einen IAS-Abschluss am Beispiel e...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Diplomarbeit, 77 Seiten
Die Ermittlung und Behandlung des immateriellen Vermögens - insbesonde...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Magisterarbeit, 89 Seiten
Effizienz und Regulierung bei natürlichen Monopolen - Eine institution...
VWL - Fallstudien, Länderstudien
Hausarbeit (Hauptseminar), 15 Seiten
Bilanzierung und Bewertung immaterieller Vermögenswerte des Anlageverm...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Diplomarbeit, 89 Seiten
Kooperationen aus Sicht der Transaktionskostentheorie
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Hausarbeit (Hauptseminar), 39 Seiten
Banken-, Währungskrisen und Twin Crisis: Stilisierte Fakten und theore...
VWL - Geldtheorie, Geldpolitik
Seminararbeit, 28 Seiten
Sven Heinemann's Text Die Bestimmung des angemessenen Abzinsungssatzes bei der Ermittlung eines Value in Use nach IAS 36 ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Sven Heinemann hat den Text Die Bestimmung des angemessenen Abzinsungssatzes bei der Ermittlung eines Value in Use nach IAS 36 veröffentlicht
Sven Heinemann hat einen neuen Text hochgeladen
The Art & Science of Valuing in Psychotherapy: Helping Clients Discove...
JoAnne C. Dahl, Jennifer Plumb, Ian Stewart
Werthaltigkeitsprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten nach ...
Darstellung und Konzeptionelle...
Jürgen Halter, Claus Meyer
Estimating the Value of Water-Use Efficiency in the Intermountain West
David G. Groves, James Griffin, Sara Hajiamiri
0 Kommentare