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Inhaltsverzeichnis
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Inhaltsverzeichnis........................................................................................... 1
Abbildungsverzeichnis 2
Abk ürzungsverzeichnis 3
1 Kreditverkauf 4
1.1 Asset Backed Securities 4
1.1.1 Grundlagen 4
1.1.2 Struktur 5
1.1.3 Einsatzmöglichkeiten für Banken 6
1.2 Kreditderivate 7
1.2.1 Grundlagen 7
1.2.2 Struktur 8
1.2.3 Einsatzmöglichkeiten für Banken 8
1.3 Rechtliche Grundlagen. 10
2 Das Bankgeheimnis. 11
2.1 Definition und Rechtsnatur. 11
2.2 Grundlage des Bankgeheimnisses. 11
2.2.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken und
Sparkassen. 12
2.2.2 Abgabenordnung. 12
2.2.3 Sonstiges 13
2.3 Abtretungsverbot 13
3 Der Kreditverkauf unter Berücksichtigung des Bankgeheimnisses 14
3.1 Praxisbeispiel 14
3.2 Verstoß gegen das Bankgeheimnis 14
3.2.1 Urteil. 14
3.2.2 Begründung 15
3.2.3 Erläuterung 15
3.3 Wirksamkeit des Kreditverkaufs. 17
3.3.1 Urteile. 17
3.3.2 Begründung 18
3.3.3 Erläuterung 18
4 Resümee. 21
Literaturverzeichnis 23
2
Abbildungsverzeichnis
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Abb. 1: Systematisierung von Kreditderivaten 8
Abb. 2: Abtretung einer Forderung 10
3
Abkürzungsverzeichnis
ABS Asset Backed Securities
AGBBanken Allgemeine Geschäftsbedingungen der privaten Banken und Genossenschaftsbanken
AGBSp Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen
AO Abgabenordnung
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BDSG Bundesdatenschutzgesetz
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
GG Grundgesetz
HGB Handelsgesetzbuch
i.V.m. In Verbindung mit
KWG Kreditwesengesetz
LG Landgericht
NPL Non-Performing-Loan
OLG Oberlandesgericht
s.a. siehe auch
4
1 Kreditverkauf
1.1 Asset Backed Securities
Seit Ende der 90er Jahre sind Asset Backed Securities (ABS) als besondere Form der Kreditverbriefung auch in Deutschland zunehmend bekannt geworden. Insbesondere für Banken ergibt sich hieraus eine weit reichende Bedeutung, wie im Folgenden beschrieben wird. 1
1.1.1 Grundlagen
Asset Backed Securities erhielten ihren Namen, da es sich bei dieser Kreditverbriefung um durch einen Forderungspool (asset) gesicherte (backed) Wertpapiere (securities) handelt. 2 Der Verkauf von Forderungen mit Hilfe von Asset Backed Securities verfolgt folgende Ziele:
• Der ursprüngliche Kreditgeber kann die zufließenden Mittel zur Verbesserung der eigenen Kapitalstruktur nutzen, so dass ebenfalls eine Verbesserung der Vermögensstruktur erreicht werden kann.
• Die Liquidität steht sofort zur Verfügung und es muss nicht auf eine abschließende Tilgung seitens des Kreditnehmers gewartet werden.
• Das Ausfallrisiko der ursprünglichen Forderung wird durch den sofortigen Zufluss von liquiden Mitteln reduziert; beziehungsweise für den Forderungsverkäufer ausgeschlossen.
• Aufgrund individueller Anpassungsmöglichkeiten von Asset Backed Securities lassen sich neue Investoren gewinnen.
• Zudem können Kreditinstitute ihre Grundsatz I - Belastung 3 verringern, da bestehende Kreditrisiken veräußert werden und dadurch Raum für eventuell neu zu vergebende Kredite geschaffen werden kann. Ebenfalls können Klumpenrisiken eliminiert werden. 4
1 Vgl. Becker, Hans Paul; Peppmeier, Arno: Bankbetriebslehre, 5. Auflage, Ludwigshafen: Friedrich Kehl Verlag GmbH, 2002 , S. 219
2 Vgl. Becker, Hans Paul; Peppmeier, Arno: Bankbetriebslehre (Fußn. 1), S. 219
3 Vgl. Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität von Kreditinstituten, Bankrecht, 32. Auflage, München: C.H. Beck, 2004, §§ 1-
37 LiquidGrds.
4 Vgl. Becker, Hans Paul; Peppmeier, Arno: Bankbetriebslehre (Fußn. 1), S. 219f.
5
1.1.2 Struktur
Bei einer ABS-Transaktion sind eine Vielzahl von Beteiligten teilhabend. Trotz individueller Gestaltungsmöglichkeiten von Asset Backed Securities liegt meistens dennoch eine einheitliche Struktur zu Grunde. Ohne Kreditnehmer kann eine Kreditforderung nicht verbrieft werden, so dass dieser den Ausgangspunkt aller Überlegungen darstellt. Er hat mit dem Originator (Verkäufer der Kreditforderung), meistens eine Bank, einen Darlehens- oder Leasingvertrag abgeschlossen. Beim Verkauf dieser Forderungen werden diese in einem Pool zusammengefasst, der besondere Eigenschaften aufweisen sollte: Die Forderungen sollten gleichartig sein, gegenüber vielen Schuldnern bestehen, technisch und juristisch leicht zu separieren sein und einen gut voraussagbaren Cashflow aufweisen. Aus diesem Cashflow werden später die Zins- und Tilgungsleistungen der emittierten Wertpapiere beglichen. Ein möglicher Kaufpreis der ABS ergibt sich aus dem Barwert der Forderungen. Der Originator bildet das zentrale Element einer ABS-Transaktion, da von ihm der Anstoß des Verkaufs der Kreditforderung ausgeht. Hierbei kann es sich neben Banken auch um Leasinggesellschaften,
Kreditkartenorganisationen sowie Industrie-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen handeln. Die Forderungen sollten lediglich in dem oben beschriebenen Pool zusammenfassbar sein. Der Originator verkauft seine Kreditforderung mit bilanzbefreiender Wirkung regresslos an eine Zweckgesellschaft. Bei der Zweckgesellschaft handelt es sich um eine rechtlich selbständige Einheit, die oft nur den Mindestanforderungen Genüge trägt. Einzige Aufgabe ist es, die Forderungen des Originators zu kaufen und die Emission der Wertpapiere zu refinanzieren. Die Bonität der Zweckgesellschaft ist unwichtig, da die Bonität der Wertpapiere durch eine Rating-Gesellschaft bewertet wird. Ein Treuhänder vertritt die Interessen der Investoren, verwaltet deren Sicherheiten treuhänderisch und hat Kontrollrechte gegenüber der Zweckgesellschaft, dem Originator und dem Service-Agenten. Der letztere übernimmt administrativen Aufgaben, wie Buchhaltung, Kreditüberwachung, Mahnwesen, Verwertung der
Kreditsicherheiten und Weiterleitung des Cashflows Diese Aufgaben
6
werden oft durch eine Bank übernommen, die gleichzeitig als Originator auftritt.
Die Emission der Asset Backed Securities richtet sich vornehmlich an institutionelle Investoren, die letztendlich das Ausfallrisiko tragen. Zum Schutz der Investoren werden oftmals miteinander kombinierbare Sicherungsmittel verwendet. Zum einen wirkt sich die Bonität des Forderungspools direkt auf die Bonität der Wertpapiere aus, so dass eine mangelnde Bonität oft durch Garantie- und Rückkaufzusagen bei Forderungsausfällen ausgeglichen wird. Zum anderen werden oft mehrere Tranchen emittiert, vorrangige und nachrangige Tranchen. Wobei letztere die Ausfallrisiken auffangen, so dass die Rendite der nachrangigen Tranche über der der vorrangigen Tranche liegen muss. Ebenso können Reservefonds gebildet werden. All diese Sicherheitsvorkehrungen beeinflussen selbstverständlich das Rating der zu emittierenden Wertpapiere. 5
1.1.3 Einsatzmöglichkeiten für Banken
Banken spielen bei ABS-Konstruktionen eine wichtige Rolle. Sie können mannigfache Aufgaben, wie die des Originators, Service-Agenten, Garantiegebers, Treuhänders, Investors oder als Konsortialbank übernehmen. Besonders interessant sind die Verbriefung von Kreditforderungen für Banken jedoch in der Rolle des Originators. Durch den Verkauf von Forderungen ist eine Entlastung der rechtlichen Begrenzungsvorschriften 6 zu erzielen. Hierfür sind jedoch zusätzliche Bedingungen zu erfüllen, damit keinerlei Risiken bei der verkaufenden Bank bleiben:
• Die zu veräußernden Forderungen sind nach dem Zufallsprinzip auszuwählen.
• Der Forderungsübertrag muss rechtswirksam und regresslos geschehen.
5 Vgl. Becker, Hans Paul; Peppmeier, Arno: Bankbetriebslehre (Fußn. 1), S. 220ff.
6 Vgl. Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität von Kreditinstituten, Bankrecht (Fußn. 3), §§1-37 LiquidGrds.
Arbeit zitieren:
Nicole Brand, 2005, Kreditverkauf als Verstoß gegen das Bankgeheimnis, München, GRIN Verlag GmbH
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