Die Reform der Europäischen Zentralbank im Zuge der EU-Osterweiterung
Inhalt:
1 Einleitung. 1
2 Erster Teil: Warum eine Reform der EZB notwendig ist. 2
2.1 Geschichtliche Entwicklung zur EU und zur Economic and Monetary Union, sowie ihre Institutionen 2
2.2 Zur Notwendigkeit einer Reform des Governing Councils im Zuge der EU- Osterweiterung. 6
2.2.1 Argumente gegen eine Reform. 6
2.2.1.1 Das Gegenargument von W. Paczynski und D. Gros 6
2.2.1.2 Das Gegenargument: Condorcet Jury Theorem 9
2.2.2 Argumente für eine Reform. 11
2.2.2.1 Der Status Quo Bias 11
2.2.2.1.1 Empirische und Psychologische Argumente. 11
2.2.2.1.2 Status quo Bias. 12
2.2.2.2 Der Regional Bias 15
2.2.2.2.1 Überrepräsentation und Entscheidungskosten. 15
2.2.2.2.2 Modell von Berger 17
2.2.2.2.3 Entscheidungskosten. 20
2.3 Konklusion des Ersten Teils. 22
3 Zweiter Teil: Verschiedene Reformvorschläge 23
3.1 Delegation/Zentralisierung. 24
3.1.1 Darstellung Delegation 24
3.1.2 Darstellung Zentralisierung. 25
3.1.3 Kritik Delegation/Zentralisierung. 26
3.1.4 Vorschlag von Gros et al. 27
3.1.5 Vorschlag des Europäischen Parlaments (EP) 28
3.2 Repräsentation. 29
3.2.1 Darstellung Repräsentation. 29
3.2.2 Kritik Repräsentation 30
3.3 Stimmgewichtung 31
3.3.1 Darstellung Stimmengewichtung. 31
3.3.2 Kritik Stimmengewichtung 32
3.4 Rotation und EZB Vorschlag 32
3.4.1 Darstellung Rotation 32
3.4.2 Der Vorschlag der EZB 34
3.4.3 Kritik Rotation und EZB Vorschlag 36
4 Dritter Teil: Evaluation der Argumente und eigener Vorschlag 38
5 Bibliographie. 46
6 Abbildungsverzeichnis 48
Jörg Viebranz Die Reform der Europäischen Zentralbank im Zuge der EU-Osterweiterung
1 Einleitung
Am 1. Mai 2004 traten zehn neue Länder, vorwiegend aus Mittel - und Osteuropa, der Europäischen Union (EU) bei. Aus einer Staatengemeinschaft mit ehemals 15 Mitgliedern wurde eine mit 25. Sollten diese Länder die im Vertrag von Maastricht festgelegten Kriterien 1 erfüllen, könnte n sie schon ab dem Jahr 2006 der Europäischen Wirtschafts - und Währungsunion (EMU) beitreten. Die meisten Beitrittsländer haben schon ihren Willen erklärt, so schnell wie möglich die Kriterien zu erfüllen und der EMU beizutreten. Drei von ihnen erfüllen di e Kriterien sogar schon heute. Mit dem Beitritt zur EMU ist die Übernahme der gemeins amen Währung, dem Euro (€) verbunden. Die Institution, die über den Euro und seine Verbreitung mithilfe des Instruments des Zinssatzes unmittelbar entscheidet, ist die Europäische Zentralbank (EZB). Innerhalb dieser speziell der Governing Council (GC). Die ser besteht aus dem sechsköpfigen Executive Board (EXB) und den Gouverneuren/Präsidenten der nationalen Zentralbanken (NZBen). Da von den 15 EU -Ländern drei 2 nicht an der gemeinsamen Währung teilnehmen, besteht der GC z.Zt. aus 18 Mitgliedern (EXB + 12 NZB -Präsidenten). Im
internationalen Vergleich ist diese Anzahl für ein MPC (Monetary Policy Committee) relativ groß (üblich sind sechs bis zehn Mitglieder; siehe Abb. 2). Sollten aber alle Beitrittsländer und Groß Britannien, Dänemark und Schweden in wenigen Jahren EMU beitreten, wird der GC über 30
Mitglieder umfassen, was seine Arbeit erheblich beeinträchtigen würde. Effiziente, d.h. schnelle und wirksame Entscheidungen, werden dann wahrscheinlich mit einem solch großen Gremium nur schwer zu bewerkstelligen sein.
Darüber hinaus ergibt sich das Problem eines Missverhältnisses zwischen politischer und ökonomischer Macht. Da jedes Mitglied des GC über eine Stimme verfügt und die meisten neuen Mitglieder wirtschaftlich „kleine“ Länder sind, könnte sich bei Abst immungen im GC die (als unangenehm empfundene) Situation ergeben, dass eine Koalition „kleiner“ Länder die Mehrheit stellt und damit die Geldpolitik bestimmen kann, aber weniger als 20% des BIP der Eurozone repräsentiert. Eine Reform, die die Größe des GC erheblich beschneidet und effiziente Entscheidungen des GC auch nach der Erweiterung sicherstellt, scheint unerlässlich.
An dieser Stelle beginnt die eigentliche Problematik, denn wie soll die Struktur geändert werden und welche Kriterien sind dabei zu be rücksichtigen? In meiner Arbeit möchte ich zunächst die Notwendigkeit einer Reform näher begründen und dann verschiedene Modelle, die für eine Reform vorgeschlagen wurden, darstellen und untersuchen. Im Wesentlichen gibt es drei Arten von Modellen, die in Betracht kommen: Delegations/Zentralisierungs-, Repräsentations - und Rotationsmodelle. Delegation und Zentralisierung sind eng miteinander verwandt und können gleichzeitig behandelt werden. Beim Delegationsmodell wird die Entscheidung vom GC an ein Expert engremium delegiert. Beim Zentralisierungsmodell wird die Entscheidungsgewalt an eine Untergruppe delegiert (z.B. an das EXB). Das Repräsentationsmodell gewichtet die Stimmen der GC -Mitglieder nach einem Kriterium (z.B. Bevölkerung oder Anteil am BIP) oder fasst Länder zu Gruppen etwa gleicher Größe (nach dem jeweiligen Kriterium) zusammen,
1 Das sind vor allem die so genannten Konvergenzkriterien des Vertrags von Maastricht und die Teilnahme am Wechselkurssystem ERM II.
2 Das sind Groß Britannien, Dänemark und Schweden.
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wobei dann die Gruppe einen Vertreter in den GC entsendet. Ein Rotationsmodell ist so gestaltet, dass es eine begrenzte Anzahl an Sitzen im GC gibt und jedes Land in ein em bestimmten Turnus seinen Sitz an ein anderes Land abgibt. Jedes dieser Modelle kann variiert werden und ist geeignet, manche Aspekte des Problems zu lösen. In dieser Arbeit werde ich zunächst die Notwendigkeit einer Reform herausarbeiten (Erster Teil), dann alle vorgeschlagenen Reformmodelle auf ihre Vor - und Nachteile hin untersuchen (Zweiter Teil) und zuletzt versuchen zu bewerten, welches das Beste ist und wie es vielleicht noch verbessert werden könnte (Dritter Teil).
2 Erster Teil: Warum eine Reform der EZB notwendig ist
2.1 Geschichtliche Entwicklung zur EU und zur Economic and Monetary Union, sowie ihre Institutionen 3 Nach dem Zweiten Weltkrieg mit seinen Millionen Toten, ganzen Landstrichen in Schutt und Asche und der folgenden Hungersnot begann in Eur opa ein Prozess des Umdenkens. Die Bevölkerung und die Politiker Europas wollten Zerstörungen von einem solchen Ausmaß nicht noch einmal hinnehmen. Deshalb suchten sie nach Mitteln und Wegen einen dauerhaften Frieden auf dem Kontinent zu etablieren und in Zukunft das Aufkommen von aggressiven Großmächten, die Europa mit Krieg und Terror überziehen, zu verhindern. Als eines dieser Mittel wurde eine verstärkte Integration der europäischen Staaten angesehen. Wegen der ideologischen Gegensätze zwischen dem „Westen“ und dem „Osten“ kam es allerdings zu keiner einheitlichen Integration, sondern zu zwei Blöcken, die in sich aber sehr stark zu kooperieren begannen. Über viele kleine Schritte, angefangen bei der Montanunion der „Sechs“ (1952), über die Römischen Vert räge (25. März 1957), die die Grundlage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) legten, sowie über die Europäische Gemeinschaft (EG, 1965) und letztendlich die Europäischen Union (EU, gegründet durch den Vertrag von Maastricht, 1992), wurde die Kooperation im Westen Europas immer enger. 4 Mit der Osterweiterung am 1. Mai 2004 traten zehn weitere Staaten aus dem ehemaligen Ostblock der EU bei. 5
Die immer tiefer gehende wirtschaftliche Integration und der Zusammenbruch des Bretton -Woods-Systems 6 bra chten die Frage auf, wie es möglich wäre die Wechselkurse zwischen den europäischen Staaten so zu stabilisieren, dass ein geregelter Handel ohne hohes Währungsrisiko möglich bliebe. Der Wernerreport schlug vor, schrittweise eine gemeinsame europäische Währ ung einzuführen. Der Vorschlag wurde 1971 angenommen und sollte bis 1980 zu einer vollständigen Währungsunion führen. Die folgenden turbulenten Jahre mit zwei Ölschocks und einer Rezession brachten dieses Vorhaben aber zum Erliegen. Trotzdem wurde 1978 das European Monetary System (EMS) und die
3 Für ausführlichere Informationen siehe vor allem Baldwin/Wyplosz (2004), insbesondere Kap. 1-3, 10 und 11.
4 Zu den Gründern Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande (die „Sechs“) stießen in der Ersten
Erweiterung (1973) Dänemark, Irland, das Vereinigte Königreich und in der Zweiten Erweiterung (1981) Griechenland. In der
Hispanischen Erweiterung (1986) traten Portugal und Spanien bei und in der Vierten Erweiterung (1995) auch noch Finnland,
Österreich und Schweden, sodass die Gemeinschaft bis dahin 15 Mitglieder hatte.
5 Estland, Lettland, Litauen, Malta , Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern..
6 Das Bretton-Woods-System (1944-73) war ein System, das die meisten Währungen der Welt in einer gleich bleibenden Relation halten
sollte. Für alle Währungen waren Schwankungskorridore gegenüber dem US-$ festgelegt. Der US-$ war mit einem festen Preis an den
Goldpreis gekoppelt. Mit diesem System war es möglich, Währungsschwankungen sehr gering zu halten und damit Währungsrisiken im
Welthandel zu reduzieren. Damit das System stabil blieb, bedurfte es einiger geldpolitischer Disziplin der Mitgliedsländer. Aber gerade die
USA hatten diese Disziplin während der Zeit des Vietnamkrieges nicht. Um den Krieg finanzieren zu können, ohne die Steuern zu
erhöhen, wurde Geld gedruckt und die Inflation erhöht. Andere Staaten konnten die Kurse nicht mehr halten, das System wurde instabil
und brach 1973 ganz zusammen. Für eine Zusammenfassung, siehe z.B. Krugman/Obstfeld (2003), S. 546 ff.
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European Currency Unit (ECU) ins Leben gerufen. Das EMS sollte helfen die europäischen Währungen untereinander zu stabilisieren, wobei diese gegenüber anderen Währungen frei schwanken konnten. Der Exchange Rate Mecha nism (ERM) verlangt das Eingreifen beider 7 Zentralbanken, wenn sich zwei Währungen gegenüber einander verändern sollten. Die Folgen der Deutschen Wiedervereinigung für die europäische Wirtschaft und die Weigerung der Deutschen Bundesbank bei spekulativen A ttacken gegen verschiedene europäische Währungen helfend einzugreifen, führten letztlich zwar zu einer Krise des EMS (1992 -93). Da war die gemeinsame europäische Währung aber schon beschlossene Sache. Denn am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag von Maastrich t
unterschrieben, der die rechtliche Grundlage für die Währungsunion und das Europäische System der Zentralbanken (ESCB) legt. Hier wurden die Kriterien festgelegt, die über eine Zulassung zur gemeinsamen Währung entscheiden sollten und der Zeitplan. Im Ma i 1998 startete die Economic and Monetary Union (EMU) und im Juni nahm die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main ihre Arbeit auf. Teilnehmerländer waren zuerst Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, L uxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien. Griechenland erfüllte zunächst die Kriterien nicht, stieß aber bis zur Bargeldeinführung noch dazu. Das Vereinigte Königreich und Dänemark verfügen wegen innenpolitsicher Schwierigkeiten über „opt in“ -Klauseln, die es ihnen erlauben, zu einem späteren Zeitpunkt die neue Währung zu übernehmen. Schweden hätte auch gerne eine solche Klausel bekommen, kann aber wegen eines Gentlemen -Agreement
trotzdem außerhalb des Währungsraumes bleiben, weil es „offiziell“ die Kriterien nicht erfüllt. Am 1.
Januar 1999 löste der Euro die bisherigen nationalen Währungen als offizielles Zahlungsmittel ab. Seit dem 1. Januar 2002 wurde er auch als Papier- und Münzgeld ausgegeben. Mit einer gemeinsamen Währung kann es auch nur einen einzigen Zinssatz, einen Wechselkurs
gegenüber dem Rest der Welt und eine Geldpolitik geben. In den meisten Fällen heißt das, es gibt eine einzige Zentralbank. Aber nicht in der EMU. Jedes Mitglied hat weiterhin seine eigene nationale Zentralbank (NZB) 8 . Diese Lösung ist von Bundesstaaten wie Deutschland und den USA inspiriert, wo regionale Zentralbanken mit der Bundeszentralbank nebeneinander bestehen. Da der Euro als Weiterführung der bisher erfolgreichsten europäischen Währung, der DM, gedacht war, wurd e die
Struktur der Bundesbank als Vorlage für die EMU genommen. Dass die EU kein Bundesstaat ist, verkompliziert die Sache etwas. Die neu geschaffene Europäische Zentralbank (EZB) existiert neben den nationalen Zentralbanken.
Das Europäische System der Z entralbanken (ESCB) 9 setzt sich zusammen aus der eigens hierfür geschaffenen EZB und den NZBen aller EU -Mitglieder 10 . Wegen dieser Struktur wird das System auch N + 1 genannt, wobei N die Anzahl der nationalen Zentralbanken ist. Da nicht alle EU Länder auch an der Währungsunion teilnehmen, wurde hierfür der Begriff Eurosystem eingeführt, um sich so auf die EZB und die teilnehmenden NZBen zu beziehen. Das Eurosystem wird aber auch oft mit der
7 Gegenüber Bretton Woods ist das eine Veränderung, die verhindern soll, dass eine einzige Zentralbank das ganze System destabilisiert.
8 Baldwin/Wyplosz (2004) denken, dass die Gründerväter der EMU nicht alle Zentralbanken einfach zu einer Einzigen fusioniert haben,
weil sie Angst hatten, einige Tausend Beschäftigte der nationalen Zentralbanken entlassen zu müssen.
9 Folgende Darstellung der Struktur des ESCB orientiert sich stark an Baldwin/Wyplosz (2004), Kap. 14; siehe aber auch Monthly Bulletin
der EZB vom Juli 1999, S. 55-63.
10 Hierbei ist zu beachten, dass alle EU-Mitglieder auch Mitglieder des ESCB sind, selbst wenn sie die gemeinsame Währung (noch)
nicht übernommen haben.
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EZB gleichgesetzt. Das Eurosystem implementiert die Geldpolitik der Eurozone. Falls nötig führt es
auch, nach Absprache mit den Finanzministern, Fremdwährungsoperationen (foreign exchange operations) durch und hält und managt die offiziellen Devisenreserven (foreign reserves) der EMU Mitgliedsstaaten. Es beobachtet die Za hlungssysteme (payment systems) und überwacht die Kreditinstitutionen und Finanzsysteme.
Die EZB wird von einem sechsköpfigen Executive Board ( EXB) geführt, dessen Mitglieder von den Staatsoberhäuptern der nationalen Regierungen der Länder des Eurosystems ernannt werden, nachdem diese sich mit dem Europäischen Parlament (EP) und dem Governing Council (GC) der EZB beraten haben. Dieser wiederum be steht aus den sechs Mitgliedern des Executive Boards und den Gouverneuren (oft auch: Präsidenten) der nationalen Zentralbanken der Mitgliedsländer der Währungsunion. Der GC ist die höchste Autorität in Bezug auf die Geldpolitik. Seine Entscheidungen werden im Prinzip durch Mehrheitsentscheid getroffen, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Allerdings hat sich eine Kultur des Konsenses eingestellt. Bemerkenswert scheint, dass nur die Mitglieder des EXBs als Individuen eingesetzt werden und verpflichtet sind, ihre Entscheidungen
nach den Bedürfnissen der gesamten Eurozone auszurichten. Die NZB -Gouverneure sind zwar hierzu implizit auch angehalten, aber nicht verpflichtet. Sie sind auch niemandem, außer ihrem Arbeitgeberalso der jeweiligen NZB - Rechenschaft darüber schuldig. Allerdings dürfen sie keine Anweisungen ihrer Regierungen oder sonstiger Organe befolgen. 11
Ein anderes Gremium, der General Council, umfasst die Mitglieder des Governing Councils (GC) sowie die Gouverneure der nationalen Zentralbanken de r Länder, die nicht der Währungsunion
11 Vgl. Heisenberg (2003), S. 406 oder de Grauwe et al. (1999).
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beigetreten sind. 12 Der General Council hat allerdings keine Befugnisse, sondern dient als Bindeglied, wohingegen die Entscheidungen des GC eine wichtige Rolle spielen. Sein Vorsitzender 13 leitet die Treffen und verkünde t die Entscheidungen auf Pressekonferenzen. Die EZB bereitet die Treffen vor und setzt die Entscheidungen um, wobei sie auch den NZBen Anweisungen gibt über die Durchführung der gemeinsamen Geldpolitik. Ein Grundsatz der EZB ist, dass die Mitglieder des EXBs keine Länder repräsentieren, sondern als Individuen und ausgewiesene Geldexperten eingesetzt werden.
Die Größe des GCs wird von vielen Beobachtern als eine Quelle von Schwierigkeiten angesehen. Mit 6 + n Mitgliedern (wobei n die Anzahl der NZBen der Mit glieder der Währungsunion ist) kann er im Zuge der Osterweiterung und der Übernahme der gemeinsamen Währung durch die neuen EU -Mitglieder, eine kritische Größe erreichen, die die Handlungsfähigkeit und Effizienz des Systems beeinträchtigen kann. Obwohl die EU -Osterweiterung bereits erfolgt ist, ist die Problematik noch immer aktuell, da die neuen Mitglieder nicht sofort dem Eurosystem beitreten dürfen. Dazu ist es nötig, die Konvergenzkriterien des Vertrags von Maastricht zu erfüllen, und mindestens zwei Ja hre
dem Wechselkursmechanismus ERM II angehört zu haben, so dass die ersten Neuzugänge frühestens ab Mai 2006 zu erwarten sind.
Die Ziele 14 des Eurosystems und der EZB sind im Vertrag von Maastricht festgeschrieben. Das Hauptziel ist es, Preisniveaustabilit ät zu gewährleisten. Solange es mit dem Hauptziel kompatibel ist, soll auch versucht werden allgemeine wirtschaftspolitische Maßnahmen zu unterstützen und Wachstum zu fördern. 15 Preisniveaustabilität definiert das Eurosystem selbst als einen mittelfristig stabilen, jährlichen Anstieg des HICP (Harmonised Index of Consumer Prices) in der Eurozone um 2%. 16 Um das Hauptziel zu erreichen, versucht das Eurosystem EONIA 17 zu kontrollieren. Seine Strategie, um die Preisstabilität zu erhalten, besteht dabei aus drei E lementen: Der Definition der Preisstabilität und zwei Säulen (pillars), die helfen sollen, mögliche Risiken für die Preisniveaustabilität zu identifizieren. Die erste Säule ist die ökonomische Analyse, die die bisherige und die zukünftige Entwicklung der ö konomischen Faktoren (wie Wachstum, Beschäftigung, Preise, Wechselkurse, Außenhandel) beinhaltet. Die zweite Säule ist die monetäre Analyse, die die Entwicklung der Geldmengen (insbesondere der Geldmenge M3 18 ) beinhaltet. Diese beiden Säulen sollen es dem G C erlauben Risiken für die Preisstabilität in ihre Entscheidungen mit aufzunehmen. In der Praxis heißt
12 Kurz: die Mitglieder des Executive Boards (EXB) und die Gouverneure aller Zentralbanken der EU.
13 Vorsitzender des GC ist der Präsident der EZB. Er wird normalerweise für acht Jahre, ohne die Möglichkeit einer Verlängerung der
Amtszeit, von den Staatschefs nominiert. Bei der Nominierung des ersten Präsidenten gab es politische Probleme, weil sich Frankreich
gegen die Nominierung eines Nicht-Franzosen wehrte, wohingegen sich alle anderen Länder auf den Niederländer Wim Duisenberg
geeinigt hatten. Es wurde eine Abmachung getroffen, nach der Duisenberg nach vier Jahren abtritt und Platz macht für einen
Franzosen, Jean-Claude Trichet, den aktuellen Präsidenten der EZB.
14 Vgl. Baldwin/Wyplosz (2004), Kapitel 14.
15 The primary objective of the ESCB shall be to maintain price stability. Without prejudice to the objective of price stability, the ESCB shall support the
general economic policies in the Community with a view to contributing to the achievement of the objectives of the Community as laid down in Article 2. (art.
105, Treaty of Maastricht).
16 Vgl. ECB (2003), S. 8.
17 European Over Night Index Average, ein gewichtetes Mittel der Übernachtfinanztransaktionen auf dem Interbankenmarkt der
Eurozone. Kontrolle über EONIA wird dadurch ausgeübt, dass die EZB eine obere und untere Grenze festlegt. Für nähere
Erläuterungen, siehe Baldwin/Wyplosz (2004), Kap. 14.
18 Die Geldmenge M3 ist die umfassendste Geldmenge (in Abgrenzung zu M1 und M2, die nur Teilmengen von M3 sind) und setzt
sich zusammen aus: Bargeldumlauf, Sichteinlagen, Termineinlagen, Spareinlagen, Repogeschäften, Bankschuldverschreibungen,
Anteilen an Geldmarktfonds und Geldmarktpapieren. Siehe ausführlich Görgens/Ruckriegel (2000), S. 101, 125f.
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das, dass der Chefvolkswirt der EZB dem GC eine Analyse unterbreitet, die Vorhersagen über Inflation und Wachstum einschließt. Danach beginnt die Diskuss ion. Da die EZB keine Protokolle ihrer Sitzungen veröffentlicht, 19 ist es schwer in Erfahrung zu bringen, wie die Sitzungen tatsächlich ablaufen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass jedes Mitglied seine Sicht der Dinge und eine kurze Empfehlung abgi bt und dann versucht wird, eine für alle Mitglieder akzeptable Lösung zu finden.
2.2 Zur Notwendigkeit einer Reform des Governing Councils im Zuge der EU-Osterweiterung In diesem Teil wird es zunächst einmal darum gehen, ob die EU -Osterweiterung überhaupt e in
Problem für die Effizienz der Entscheidungsfindung der EZB und des GC darstellt. Sollte es kein Problem geben, gäbe es auch keine Notwendigkeit einer Reform und jede Diskussion darum würde sich erübrigen. Ich werde deshalb die Argumente, die für bzw. ge gen eine Beeinträchtigung der Effizienz und damit die Notwendigkeit einer Reform sprechen, gegenüberstellen und am Schluss dieses Abschnitts zu einem Zwischenfazit 20 kommen. Hier werde ich begründen, weshalb ich es für notwendig halte, die EZB und den GC zu reformieren.
2.2.1 Argumente gegen eine Reform
2.2.1.1 Das Gegenargument von W. Paczynski und D. Gros
Wojiech Paczynski 21 argumentiert, dass viele Annahmen und Argumente, die eine Reform rechtfertigen würden nicht stichhaltig sind. Außerdem argumentiert er, dass der Einfluss einer Veränderung der Größe oder Zusammensetzung des GC auf die von vielen Autoren als
problematisch eingestuften Parameter und Faktoren, viel zu gering ist, als dass eine Veränderung zu einem signifikanten Effizienzgewinn führen könnte. Er nimmt an, dass die aktuellen Regeln wie sie im Vertrag von Maastricht fest geschrieben sind durchaus in der Lage sind ein Arbeitsumfeld bereitzustellen, in dem der GC ausreichend gute und schnelle Entscheidungen treffen kann. Paczynski ist allerdings kein radikaler Gegner einer Reform der Entscheidungsprozeduren des GC. Er streitet auch nicht die grundsätzliche Gültigkeit gewisser volkswirtschaftlicher Argumente ab. Was er allerdings abstreitet ist der signifikante Einfluss der Faktoren, die von diesen Autoren als Gründe für eine Reform angeführt werden. Beispielsweise gibt Paczynski gerne zu, dass mit der aktuellen EU -Erweiterung die kulturelle und ökonomische Heterogenität der Staatengemeinschaft ansteigen wird, was auch die H eterogenität der unterschiedlichen nationalen Inflationsraten ansteigen lässt. Die Medianinflation 22 wird aber durch diesen Anstieg nicht wesentlich beeinflusst. D.h. selbst wenn es einen Regional Bias der Gouverneure geben sollte, würde dieser sich nicht i n einer anderen
Geldpolitik niederschlagen. Paczynski denkt zwar, dass die Heterogenität innerhalb der EMU nach
19 Prinzipiell ist es der EZB nicht verboten Protokolle zu veröffentlichen. Wim Duisenberg hat aber beschlossen, dass es das Beste sei,
um die Unabhängigkeit der Zentralbank zu sichern, detaillierte Stimmverteilungen oder sonstige Informationen aus den Sitzungen des
GCs nicht öffentlich zugänglich zu machen. Einziges Zugeständnis: nach 16 Jahren könnten die Protokolle für historische Zwecke
veröffentlich werden.
20 Siehe 2.3 Konklusion des Ersten Teils, S. 22.
21 Vgl. Paczynski (2003).
22 In einer geordneten Reihe verschiedener Inflationsraten ist die Medianinflationsrate genau die, die ebenso viele Inflationsraten vor, wie
hinter sich hat. Sie stellt den Median der verschiedenen Inflationsraten dar. Der Wert dieses Median ist die Medianinflation.
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einer Erweiterung ansteigen wird und damit auch die Streuung und die Standardabweichung der verschiedenen Inflationsraten. Er denkt aber, dass die Medianinflation davon nur in einem gerin gen
Ausmaß betroffen sein wird. Er kommt durch den Vergleich historischer Daten der Inflationsraten einzelner Länder zu diesem Ergebnis. Dieses Ergebnis sagt aus, dass die Abstimmungen über einen Zinssatz vor und nach der Erweiterung in etwa zu denselben R esultaten führen würden. Die
Begründung hierfür ist, dass bei einer Abstimmung nach dem einfachen Mehrheitsprinzip über den Zinssatz gerade der Medianwähler das Ergebnis bestimmt. Wenn man die präferierten Zinssätze aller Mitglieder der Größe nach ordnet, ist der Medianwähler genau der, bei dem mit ihm jeweils mehr als 50% einen höheren und niedrigeren Zinssatz präferieren. Stellt man sich den Abstimmungsprozess so vor, dass der Präsident nur einen Zinssatz zur Wahl stellt, von dem er glaubt, dass er die Hä lfte der
Stimmen erhält, dann wird der Zinssatz vorgeschlagen, der dem präferierten Zinssatz des Medianwählers entspricht.
Erläuterungen: Big4 beinhaltet Deutschland, Groß Britannien, Frankreich und Italien
Paczynskis These ist nun, dass sich der vom Medianwähler präferierte Zinssatz nach der Erweiterung nur unwesentlich ändern wird, sodass kein negativer Einfluss festgestellt werden kann, selbst wenn NZB-Gouverneure nach nationalen Gesichtspunkten entscheiden sollten. Allerdings basieren Paczynskis Überlegungen auf historischen Daten und es muss davon ausgegangen werden, dass sich die Wachstums - und Inflationsentwicklungen durch die Erweiterung stark verändern werden, sodass eine Extrapolation der Ergebnisse in die Zukunft nur schwer zu rechtfertigen ist. 23 Zum einen wird der Handel zwischen den bisherigen und neuen Mitgliedsländern zu nehmen und zum anderen muss die Inflation in den neuen Mitgliedsländern wegen der Konvergenzkriterien des Maastrichtvertrages
23 Die Teilnahme an einem gemeinsamen Markt und später einer gemeinsamen Währung ist dazu geeignet (und dies ist von den neuen
Mitgliedern sicherlich auch intendiert) das Wirtschaftswachstum und die Intensität der Handelsbeziehungen zu erhöhen. Daher
können die Daten aus der Vergangenheit auch nicht als verlässliche Prognose für das Verhalten der Inflation in der Zukunft dienen.
Für eine Unterstützung des Arguments, dass eine Teilnahme an der EMU Wachstum und Handelsbeziehungen fördert, Siehe
Baldwin/Wyplosz (2004), Kap. 13, 15, 16.
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gesenkt werden. Es bleibt also ungewiss, ob dieses Argument von Paczynski wirklich stichhaltig ist. Außerdem lässt sich auch aus der Abbildung (Abb. 2) ersehen, dass durchaus ein Unterschied von einem halben bis zu einem ganzen Prozent in den Medianinflationsraten bestehen würde zwischen der heutigen und späteren (unreformierten) EMU. Dies würde durchaus einen merkbaren Unterschied i n
der Geldpolitik machen, da der Unterschied zwischen der Medianinflation und der Inflation, die einem gewichteten Mittel entspräche, in einer unreformierten EMU noch viel größer wäre. Darüber hinaus sollte eine Vergrößerung des GC für das eigentliche Abs timmungsverfahren, nämlich die einfache Mehrheitsregel, kein Problem darstellen. Sicherlich würde es zukünftig schwerer werden, zu einem Konsens aller GC -Mitglieder zu gelangen, so wie es in verschiedenen Verlautbarungen der EZB mitgeteilt wird. Das ist ab er nach den Statuten der Bank, wie sie im Vertrag von Maastricht niedergelegt sind, auch nicht nötig.
Der Direktor des CEPS (Brüssel), Daniel Gros, votiert in verschiedenen Publikationen auch gegen eine Reform des GC, wie sie die EZB selbst vorschlägt. 24 Al lerdings ist er nicht grundsätzlich gegen eine Reform, sondern gegen eine übereilte und schlecht durchdachte. Gros sieht einen nötigen Reformbedarf der EZB -Strukturen im Zuge der EU -Osterweiterung. Er vertritt einen Reformvorschlag, der eine Delegation des Tagesgeschäfts der Bank an das EXB vorsieht und den GC für die strategischen Fragen verantwortlich macht. 25 Er denkt aber auch, dass die Institutionen vorerst noch geeignet sind, eine befriedigende Arbeit der EZB zu gewährleisten. Außerdem denkt er, dass eine schlechte Reform nicht nur wegen ihrer momentanen politischen Durchsetzbarkeit und dem Willen die späteren Mitglieder von der Mitgestaltung auszuschließen 26 gewählt werden sollte. Gros führt zahlreiche Unzulänglichkeiten des offiziellen Vorschlags 27 an, wie unhaltbare Annahmen über das Abstimmungsverhalten einzelner GC Mitglieder, fehlende Effizienzgewinne durch die Reform, interne Mängel, Intransparenz, Inkonsistenz und Willkür.
Paczynskis und Gros’ Argumente gehen in eine ähnliche Richtung. Beide erkennen an, dass die Erweiterung der EU und damit einhergehend des ESCB eine Herausforderung für die nahe Zukunft sein wird. Sie erkennen auch die von einigen Autoren vorgetragenen ökon omischen Argumente an, die für eine Reform sprechen. Allerdings denken sie nicht, dass diese in ihren Auswirkungen so gravierend sind, dass sie zu einer übertriebenen Hast in den Reformanstrengungen führen sollten, weil diese undurchdachten Reformen zu wei teren politischen und ökonomischen Problemen führen könnten. Beide Autoren sind nicht grundsätzlich gegen eine Reform (Gros argumentiert sogar für eine Reform und Paczynski ist vernünftigen und durchdachten Vorschlägen gegenüber aufgeschlossen), sondern gegen eine übereilte und wenig durchdachte. Beide sind der Überzeugung, dass eine Reform, um den GC auf eine besser zu handhabende Größe zu reduzieren, wü nschenswert sei, die gegebenen
24 Presseerklärung der EZB vom Dezember 2002.
25 Auf die Argumente dafür werde ich weiter unten zu sprechen kommen. Siehe 3.1.4 Vorschlag von Gros et al. , S. 27.
26 Ein Grund für die Eile mancher Politiker, die Reform der EZB voranzutreiben sieht Gros darin, dass die Neumitglieder vor dem
Beitritt zur EU und zum ESCB rechtlich nicht in der Lage waren Einfluss auf die Reform zu nehmen. Als sie aber Mitglied der EU
geworden sind, war das nicht mehr der Fall. Die Befürchtungen gingen dahin, dass diese Länder, die ausschließlich über ein größeres
politisches (Wahlmacht) als ökonomisches Gewicht verfügen und zudem noch Hochinflationsländer sind eine Reform blockieren oder
zu ihren Gunsten beeinflusst hätten.
27 Siehe auch 3.4.3 Kritik Rotation und EZB Vorschlag, S. 36.
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Jörg Viebranz, 2004, Die Reform der Europäischen Zentralbank im Zuge der EU-Osterweiterung, München, GRIN Verlag GmbH
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