Krosse , Thomas GKV und Rente - Überfordern wir den Leistenden?
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis……..……………………………………………... I
Abk ürzungsverzeichnis II
1. Einleitung 1
2. Hauptteil 2
2.1 Historische Entwicklung der GKV 2
2.2. Prinzipien der GKV in Deutschland 3
2.3 Problematik der GKV 4
2.3.1 Aktuelle Probleme in der GKV 4
2.3.2 Ursachen 5
2.3.3 Lösungen 6
2.4. Zukunftsperspektive der GKV 7
2.4.1 Vollzogene Maßnahmen in der GKV 7
2.4.2 Geplante Maßnahmen in der GKV 8
2.4.3 Wesentliche Inhalte zukünftiger Maßnahmen 9
2.5. Auswirkungen 10.
2.5.1 Auswirkung auf die Versicherten 10
2.5.2 Auswirkung auf die deutsche Wirtschaft. 12
3. Schlussbetrachtung 13
Anhang 16
Literaturverzeichnis 17
I
Krosse, Thomas GKV und Rente - Überfordern wir den Leistenden?
Abkürzungsverzeichnis
BIP Bruttoinlandsprodukt BRD Bundesrepublik Deutschland ca. cirka DDR Deutsche Demokratische Republik Dr. Doktor etc. ecetera EUR Euro FDGB Freier Deutscher Gewerkschaftsbund GKV Gesetzliche Krankenversicherung GMG Gesetz zur Modernisierung KGV Krankenversicherung der Arbeitgeber Mrd. Milliarden Prof. Professor RVO Reichsversicherungsverordnung S. Seite SGB Sozialgesetzbuch SGBV Füntes Buch des Sozialgesetzbuchs URL Uniform Resource Locator vgl. vergleiche z. B. zum Beispiel
II
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Einleitung
Otto Graf von Bismarck 1 äußerte sich einst „Die erste Generation verdient das Geld, die zweite verwaltet das Vermögen, die dritte studiert Kunstgeschichte und die vierte verkommt vo llends.“ Ein Blick in die Tageszeitung genügt und schon lässt sich in den Bereichen Politik, Gesundheit aber auch Wirtschaft ein Artikel über die Rente oder die gesetzliche Krankenve rsicherung finden. Bezugnehmend zur Aussage von Bismarck stellen diese zwei Stützpfeiler des deutschen Sozialstaates und deren aktuelle Lage den wesentlichen Inhalt dieser Hausarbeit dar.
Im Mittelpunkt dieser Ausarbeitung steht ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland und es wird auch keine näheren Erläuterungen zum komplexen System der privaten Krankenversicherung geben. Diese Arbeit wird die GKV 2 nicht im Detail erläutern können, sondern es soll die Ursache für die Einführung, die Bedeutung, das Prinzip und die Probleme verständlich gemacht werden. Die GKV ist mehr als nur ein Zweig der Sozialversicherung. Neben dem Schutz für die Versicherten gibt sie vielen Menschen in Deutschland einen Arbeitsplatz, stellt eine wichtige Branche in der Wirtschaft dar und spielt gerade im Wahlkampf immer wieder eine wichtige Rolle.
Durch viele große Reformen im Laufe der Zeit wurde versucht, der gesetzlichen Krankenve rsicherung wieder Stabilität zu verleihen und den Grundgedanken der Krankenversicherung zu festigen. Aktuell werden weitere Pläne der Regierung diskutiert, um neue Änderungen im Gesundheitssystem umzusetzen. Doch auf diesem Wege stellen sich viele Fragen. Besonderes Augenmerk ist deshalb auf das bestehende System zu legen, ob es unseren heutigen Anforderungen überhaupt noch gerecht wird und ob den Versicherten zum Erhalt der GKV nicht zu viel zugemutet wird. Bezüglich des Themas möchte ich aus diesem Grund meine Betrachtungen auf die Gemeinschaft der Beitragszahler richten, ohne die das System nicht mehr funktionieren würde. Sie interpretiere ich als Leistende und die gesamte Gesundheitsbranche in diesem Fall als Leistungserbringer. Die Überforderung sowohl der Kassen als auch der Versorgungseinrichtungen sollte deshalb nicht außer acht gelassen werden, aber in der Bearbeitung des Themas nur eine Nebenposition einnehmen. Für die Verständlichkeit des Systems der GKV wird der nächste Abschnitt einen kurzen historischen Abriss über die Entstehung und die Entwicklung der GKV liefern.
1 Bismarck, Otto Eduard Leopold, Graf von (1815-1898), seit 1871 Fürst von Bismarck und seit 1890 Herzog
von Lauenburg, preußisch-deutscher Staatsmann und erster Kanzler des Deutschen Reiches (1871-1890).
2 GKV: Krankenversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die die soziale bzw. finanzielle Absi
cherung im Krankheitsfall gewährleistet.
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2. Hauptteil
2.1 Historische Entwicklung der GKV
Nach den ersten Ankündigungen durch Wilhelm I. 3 trat am 12.1.1884 das Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter (KGV) in Kraft, welches am 15.6.1883 durch Otto von Bismarck als Reichsgesetz beschlossen wurde. Es folgte am 17.6.1884 das Unfallversicherungsgesetz und wurde am 22.6.1889 durch die Absicherung der Invalidität inklusive der Altersrente abgerundet.
Mit dieser Einführung sollten die einkommensschwächeren Gruppen abgesichert werden, um mögliche wirtschaftliche Folgen durch Krankheit, Invalidität oder Unfall zu begrenzen. Die Entlastung der Kommunen war ein weiteres Ziel, welche bis dahin für die Arbeitsunfähigkeit aufkommen mussten. Dieses Gesetz und die erstmalige Pflicht zur Versicherung bewirkten, dass zu dieser Zeit rund 10% der Gesamtbevölkerung Mitglied in einer der zahlreichen Krankenkassen wurden. Mit der Reichsversicherungsverordnung vom 19.7.1911 wurde ein zweiter entscheidender Schritt in der Krankenversicherung vollführt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.1914 mussten sich neben den Arbeitern auch Angestellte pflichtversichern. Die RVO war Rechtsgrundlage und trotz vielfältiger Änderungen und Ergänzungen galt das Gesetz bis zum 31.12.1998 Das System der GKV hielt auch trotz starker nationalsoziologischer Ideologie in der Zeit zwischen 1933 bis 1945 stand und konnte auch nicht durch unterschiedliche Regelungen in den westlichen Besatzungszonen in der Nachfolgezeit beeinträchtigt werden. Diese Zeit ist geprägt von der Ausweitung der Versicherungspflichtigen, zu dieser sich jetzt auch Rentner, Landwirte, Behinderte, Studenten und Praktikanten zählen durften. Die Krankenversicherung in der damaligen DDR entwickelte ein eigenes System zur Absicherung der Bevölkerung. Geprägt von der Zentralisierung gab es im Wesentlichen nur noch 2 Versicherungsträger. Zum einen entstand die Staatliche Versicherung der DDR und zum anderen die Sozialversicherung der Angestellten und Arbeiter beim FDGB. Durch das „Fünfte Buc h des Sozialgesetzbuches“ wurde die RVO am 20.02.1988 weitgehend abgelöst und es bildet bis heute neben den Satzungen der Krankenkassen, sowie aktuellen Rechtssprechungen die Rechtsgrundlage in Deutschland. Mit dem Einigungsvertrag der BRD und der DDR vom 31.8.1990 wurden die Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung in ganz Deutsch-land eingeführt, das SGBV auf die neuen Bundesländer übertragen und somit sind heute ca. 90% der Gesamtbevölkerung in den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Die Entwicklung
3 Wilhelm I. (Deutsches Reich und Preußen), (1797-1888), erster Kaiser des neu gegründeten Deutschen Reiches
(1871-1888) und König von Preußen (1861-1888).
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führte zu einem System das mittlerweile aus 273 gesetzlichen Krankenkassen besteht, die insgesamt 70.783.000 Mitglieder betreut und ein Beitragsvolumen von 140,3 Mrd. EUR erreicht hat.
2.2 Prinzipien der GKV in Deutschland
„Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zu den unverzichtbaren Institutionen der sozialen Sicherung. Sie stellt eine qualitativ hochwertige und humane medizinische Versorgung zur Verfügung, die allen Versicherten - unabhängig vom Alter oder der individuellen Leistungsfähigkeit - zugute kommt.“ 4
Die GKV übernimmt das Einzelrisiko ihrer Versicherten und soll in ihrer Gesamtheit einen kalkulierbaren Mittelbedarf durch das System des gegenseitigen Risikoausgleiches decken. 5 Mit der Übernahme und Deckung dieser Einzelrisiken erfüllt die GKV die allgemeine Definition einer Versicherung. Im Speziellen besteht die Aufgabe der GKV in der Erhaltung der Gesundheit der Versicherten, die Wiederherstellung oder der Verbesserung ihres Gesund-heitszustandes. 6
Ergänzend zur Grundlage der GKV haben sich mit der Entwicklung des Systems der GKV fünf wesentliche Grundsätze herauskristallisiert. Diese sind Solidarität, Gleichheit, Wir tschaftlichkeit, Verteilung sowie Sachleistung und bilden das Fundament der GKV. Die Last der Kranken und Armen wird nach dem Solidaritätsprinzip auf die Gesunden und Reichen verteilt. Wirtschaftlichkeit liegt vor, wenn die medizinische Versorgung durch die von Kassen zugelassene Ärzte ausreichend, zweckmäßig durchgeführt wird und den notwendigen Bedarf nicht übersteigt. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Leistungen, welche nach dem Verteilungsprinzip bei allen gleich sind, obwohl zum Teil erhebliche Beitragsunterschiede vorliegen. Dies bedingt weiterhin das Gleichheitsprinzip. Denn es haben nicht nur alle Versicherten den gleichen Anspruch auf dieselben Leistungen, sondern sie können von jedem im notwendigen Maß bezogen werden. Begründet im Sachleistungsprinzip werden nach dem SGBV die Leistungen in Form von Sach- und Dienstleistungen erbracht.
Neben diesen Prinzipien bilden die Versicherungspflicht und das Umlageverfahren wichtige Bausteine des Systems der GKV. Es handelt sich hierbei um eine Versicherung kraft Gesetzes
4 Vgl. Beschluss der Kommission „soziale Sicherheit“ vom 18.Juni 2003 S.2
URL: http://www.cdu.de/politik-a-z/herzogkommission/inh_soziale_sicherheit.htm
5 Vgl. Grote, Wilhelm; Köster, Peter: Allgemeine Versicherungslehre, Verlag Europa Lehrmittel: Haan, 1989, S.
8f
6 Vgl. §1 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung (Artikel 1 des Gesetzes v.
20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) URL: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/
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Diplom-Kaufmann / Diplom-Volkswirt Thomas Krosse, 2004, Rente und GKV - Überfordern wir die Leistenden?, München, GRIN Verlag GmbH
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