Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis...................................................................................................... I
Abk ürzungsverzeichnis II
1. Problemstellung und Gang der Untersuchung 1
2. Zivilrechtliche Haftung des Abschlussprüfers 1
2.1 Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach §323 HGB 2
2.1.1 Haftungsvoraussetzungen 2
2.1.2 Rechtsfolgen und Konsequenzen für die Verantwortlichkeit 3
2.2 Haftung gegenüber Dritten. 4
2.2.1 Außervertragliche Haftungstatbestände 5
2.2.2 Vertragliche und vertragsähnliche Anspruchsgrundlagen 6
3. Strafrechtliche Inanspruchnahme 8
3.1 Verletzung der Berichtspflicht. 8
3.2 Verletzung der Geheimhaltungspflicht 9
4. Zusammenfassende Beurteilung der Wirtschaftsprüferhaftung. 10
Literaturverzeichnis 12
I
Abkürzungsverzeichnis
AP = Abschlussprüfer
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
BGH = Bundesgerichtshof
etc. = et cetera
HGB = Handelsgesetzbuch
JA = Jahresabschluss
LG = Landgericht
StGB = Strafgesetzbuch
WP = Wirtschaftsprüfer
z.B. = zum Beispiel
II
1. Problemstellung und Gang der Untersuchung
Im Zuge einiger aktueller Bilanzskandale und daraus resultierenden Zusammenbrüchen ganzer Unternehmen, wie beispielsweise Enron in den USA oder Flowtex und Comroad in Deutschland , ist auch die Verantwortlichkeit der Abschlussprüfer in den Fokus der Öffentlichkeit geraten 1 . Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bildet die Gebiet 2 . Ausgangssituation der Reformen auf diesem Regelungen zur
Abschlussprüfertätigkeit entfalten jedoch erst ihre Wirkungen, wenn Sanktionen drohen. Sanktionen in der Rechtssprechung gewährleisten immer eine
Schadensausgleichsfunktion und eine Präventionsfunktion. Sie sollen in diesem Zusammenhang die ordnungsgemäße Einhaltung der Berufspflichten des Wirtschaftsprüfers und dessen große Verantwortlichkeit in hohem Maße garantieren. Eine Art der Sanktionierung ist die Haftung.
In dieser Untersuchung werden die rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Abschlussprüferhaftung dargestellt und es soll analysiert werden, in wie weit die Haftung eine größere Verantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers garantieren kann. Dabei wird auf die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung eingegangen, o rdnungsrechtliche Konsequenzen bleiben im Zuge dieser Arbeit unberücksichtigt.
2. Zivilrechtliche Haftung des Abschlussprüfers
Eine zivilrechtliche Haftung des Abschlussprüfers ergibt sich aus der Pflichtverletzung bei der Erbringung einer Dienstleistung und der Einstehung für den entstandenen Schaden. Dabei kann eine Pflichtverletzung aus einer unerlaubte n Handlung oder aus einem vertraglichen oder vertragsähnlichen Verhältnis resultieren. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Haftung gegenüber dem Auftraggeber in einer speziellen Vorschrift, dem §323 HGB, geregelt.
Man unterscheidet bei den Anspruchsgruppen zwischen dem Auftraggeber und den Schadensausgleichforderungen Dritter. Im Folgenden werden die Haftungsgrundlagen, deren Voraussetzungen und Haftungsfolgen getrennt nach den geschädigten Personenkreisen dargestellt und analysiert.
1 Vgl. Zimmermann (Bilanzskandale, 2004), S. 15/15 - 15/19.
2 Vgl. Maglock/Spori (Vertrauen in Unternehmensabschlüsse: Welche Reformen, 2002), S. 5.
2.1 Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach §323 HGB
Im Zentrum der Abschlussprüferhaftung gegenüber dem Auftraggeber steht der §323 HGB. Der Wirtschaftsprüfer, ihre Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft haften für jeden Schaden aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen, schuldhaften Pflichtverletzung. Dabei ist der Vertragstyp zwischen dem Auftraggeber und dem WP in Bezug auf eine schuldhafte Pflichtverletzung unerheblich 3 .
2.1.1 Haftungsvoraussetzungen 4
Im Wesentlichen ergeben sich 4 Grundvoraussetzungen für eine Haftung des Wirtschaftsprüfers aus §323 HGB.
Die erste Voraussetzung ist die Pflichtverletzung. Da das Wort „Pflichten“ in §323 Abs.1 S.3 HGB nicht näher spezifiziert ist, werden unterschiedliche Auffassungen über das Ausmaß der Pflichten vertreten. Eine Auffassung betrachtet diejenigen Pflichten als Grundlage, die in §323 Abs.1 HGB bereits genannt sind, und zwar Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit. Weitergehende Meinungen beziehen darüber hinaus gesetzliche Vorschriften über die Prüfertätigkeit aus §§316 ff. HGB ein. Eine weite Auslegung dieser Pflichtverletzung integriert auch anerkannte Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfungen, Berichtspflichten und Berufspflichten der WP. Diese Auffassung wird in der Praxis zugrunde gelegt.
Bei der Pflichtverletzung ist der objektive Maßstab ausschlaggebend, welcher aus der Sicht besonnener und g ewissenhafter Angehöriger des in Betracht kommenden Verkehrskreises angesetzt wird 5 . Weiterhin muss ein Fehlverhalten genau spezifiziert werden, ein Nichtstun seitens des Abschlussprüfers führt nicht zu Schadensersatzansprüchen.
Eine weitere Haftungsvoraussetzung ist das schuldhafte Verhalten. Schuldhaftes Handeln setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Vorsätzlich handelt der WP, wenn er entweder willentlich die Pflichtverletzung begeht oder zumindest billigend in Kauf nimmt. Fahrlässig hingegen handelt er, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§276 Abs.2 BGB). Im Fall des §323 HGB führt sowohl grobe wie auch leichte
3 Vgl. Geib/Gelhausen (WP-Handbuch, 2000), S. 112.
4 Vgl. Geib/Gelhausen (WP-Handbuch, 2000), S. 112ff.
5 Vgl. BGH v. 15.11.1971, NJW 1972 S. 151.
Arbeit zitieren:
Jens Grunendahl, 2004, Überblick über die derzeitige Haftung des Wirtschaftsprüfers im Rahmen der Abschlusstätigkeit, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Wirtschaftsstrafrecht - Insolvenzdelikte, insbesondere Betrug und Untr...
Seminararbeit, 71 Seiten
Liquidation von Personengesellschaften
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Seminararbeit, 33 Seiten
Der Begriff der Erheblichkeit im WpHG aus strafrechtlicher Sicht
Seminararbeit, 26 Seiten
Die Charta als Ausgangspunkt des völkerrechtlichen Menschenrechtsschut...
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Seminararbeit, 34 Seiten
Blockade, Korruption und politische Instabilität
Das italienische Parlament in ...
Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa
Seminararbeit, 32 Seiten
Rechte des Käufers bei Nichterfüllung der Verkäuferpflichten. § 437 BG...
Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht
Seminararbeit, 18 Seiten
Auswirkungen des Sarbanes-Oxley Acts in Deutschland
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 21 Seiten
Einführung in das deutsche Jugendstrafrecht
Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
Examensarbeit, 63 Seiten
Begutachtungsgespräch im juristischen Betreuungsverfahren
Psychologie - Beratung, Therapie
Hausarbeit, 32 Seiten
Kriterien für die Bemessung der Geldbuße nach § 153a I Nr.2 StPO - Unt...
Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
Seminararbeit, 44 Seiten
Antipsychiatrie in Theorie und Praxis
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Referat (Ausarbeitung), 15 Seiten
Die betriebsbedingte Änderungskündigung aus innerbetrieblichen Gründen
Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht
Studienarbeit, 70 Seiten
Jens Grunendahl hat den Text Überblick über die derzeitige Haftung des Wirtschaftsprüfers im Rahmen der Abschlusstätigkeit veröffentlicht
Jens Grunendahl hat einen neuen Text hochgeladen
Die Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Dritten
Eine Untersuchung zur zivilrec...
Daniel J. Mirtschink
Microsoft SQL Server 2008 - Überblick über Konfiguration, Administrati...
Ruprecht Dröge, Markus Raatz
Haftung von Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer
mit GmbH-Geschäftsführer
Werner Wellhöfer, Martin Peltzer, Welf Müller
Festschrift für Erwin Deutsch ...
Hans-Jürgen Ahrens, Christian von Bar, Gerfried Fischer, Andreas Spickhoff, Jochen Taupitz
Das Beziehungsgeflecht Wirtschaftsprüfung und Controlling unter Berück...
Explorative Kurz-Studie
Andreas Brüheim, Robin Ringhardt
0 Kommentare