Politisches System Österreichs im Vergleich Viktoria Jungmeier
SS 2005 0057657/130
Inhalt
1 Einleitung 4
2 Vom Krieg zum Grundgesetz: 1945-1949 4
2.1 Die Konferenz von Teheran und die EAC 4
2.2 Die Konferenz von Jalta 5
2.3 Kriegsende und die Berliner Erklärung. 5
2.4 Die Vereinbarungen von Potsdam. 6
2.5 Die 4 Konferenzen des Alliieren Kontrollrates 7
2.6 Londoner Sechs-Mächte-Konferenz. 8
2.7 Die Rolle des Marshallplans für die Entstehung der BRD 9
2.8 Die Frankfurter Dokumente 9
2.9 Währungsreform und Berlin-Blockade 10
2.10 Beratung der Frankfurter Dokumente 11
2.11 Das Deutsche Grundgesetz. 13
3 Gründerjahre: 1949-1955 15
3.1 Die Alliierte Hohe Kommission. 15
3.2 Anha ltende Demonationen. 15
3.3 Der Schuman-Plan. 16
3.4 Die Bundesrepublik auf dem Weg zur Souveränität 16
4 Bilanz. 17
5 Verwendete Literatur 17
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1 Einleitung
Die alliierte Deutschlandpolitik war stets von global-strategischen P olitik-Konzepten der beteiligten Mächte abhängig, die Verhandlungen beinhalteten natürlich auch immer zahlreiche Fragen der künftigen Weltordnung. (Halder, 2002, S. 29) Auf den Kriegskonferenzen in Teheran und in Jalta erzielten die „Großen Drei“ (Roosevelt, Churchill, Stalin) kaum Einvernehmen über die Vorgehensweise bezüglich Deutschland nach der von ihnen geforderten bedingungslosen Kapitulation. Einig war man, neben dem, dass es Reparationszahlungen geben sollte, nur darin, dass die Nationalsozialisten auszurotten seien und die Deutschen zur Demokratie erzogen werden müssen und außer Stande gesetzt werden sollten je wieder den „Weltfrieden“ zu stören. (Morsey, 1995, S. 1) Niemand wollte die Fehler, die nach dem ersten Weltkrieg begangen waren, wiederhole n. Damals hatte man nichts wirklich Wirksames übernommen, um das „ruhelose Reich“ (Michael Stürmer), die „nervöse Großmacht“ (Volker Ulrich), dauerhaft in eine europäische Ordnung einzubinden. (Halder, 2002, S. 23)
2 Vom Krieg zum Grundgesetz: 1945-1949
2.1 Die Konferenz von Teheran und die EAC
Die zukünftige territoriale Struktur des Nachkriegs-Deutschlands war Inhalt zahlreicher innerstaatlicher und zwischenstaatlicher Beratungen gewesen. Bei der Konferenz von Teheran von 28. November bis 1. Dezember 1943 diskutierten die Alliierten verschiedene Aufteilungsmöglichkeiten, keiner der drei Staatschefs (Roosevelt, Churchill, Stalin) trat jedoch für eine Erhaltung des Deutschen Reiches ein. (Rupp, 1978, S. 22)
In Anbetracht der stark divergierenden Vorstellungen über die Zukunft Deutschlands setzte die Teheraner Konferenz die European Advisory Commission (EAC) ein, die gemeinsame Lösungen vorbereiten sollte. Die EAC traf bis zu ihrer Auflösung im Juli 1945 die wesentliche Vorentscheidung über die zukünftige territoriale Gestaltung der Bundesrepublik und der DDR. Auch der Vorschlag einen alliierten Kontrollrat nach Kriegsende in Deutschland einzusetzen kam von der EAC. Bei zahlreichen anderen Einzelfragen kam man trotz langwieriger Verhandlungen nicht zu gemeinsamen Lösungen, die Differenzen waren einfach zu groß. (Halder, 2002, S. 26)
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Am 12. September 1944 wurde das Protokoll eines Abkommens unterzeichnet, dass als eines der „wichtigsten Dokumente für die Nachkriegsentwicklung“ gilt. In diesem Protokoll wurde neben der genauen Grenzziehung der Besatzungszonen und der Sektoreneinteilung Berlins auch festgelegt, dass die jeweiligen Zonen ausschließlich von einer Besatzungsmacht besetzt werden sollten. (Rupp, 1978, s. 22 f)
2.2 Die Konferenz von Jalta
Noch in Jalta (4. bis 11. Februar 1945), der zweiten alliierten Gipfelkonferenz, wurde in die Kapitulationsurkunde das Wort „dismemberment“ (Zerstückelung) aufgenommen. (Rupp, 1978, S. 22 ff) Bei diesem Treffen wurde vor allem über die Höhe der Reparationszahlungen verhandelt, die Alliierten wurden sich jedoch nicht einig. Unter anderem wurde auch die Grenzen des neu zu gründenden Staates Polen debattiert, der große Teile der bisherigen Ostprovinz des Deutschen Reiches umschließen sollte. Solange die Kampfhandlungen andauerten gab es jedoch in vielen wichtigen Fragen der Anti-Hitler-Koalition keine Einigkeit. Entsprechende Verhandlungen sollten erst nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands, die am 8. bzw. 10. Mai 1945 stattfand, wieder aufgenommen werden. (Halder, 2002, S. 26 ff)
2.3 Kriegsende und die Berliner Erklärung
In der gemeinsamen Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 wurde formell wieder eine oberste Regierungsgewalt in Deutschland errichtet. Außerdem behielten sich die Siegermächte in diesem Dokument vor, „später die Grenzen Deutschlands oder irgendeines Gebietes, das gegenwärtig einen Teil des deutschen Gebietes bildet“ festzulegen. Dadurch war die Hoheit in territorialen Fragen auf die Alliierten verlagert. Mit der Berliner Erklärung beseitigten die Alliierten jede Form deutscher Souveränität. (Halder, 2002, S. 30 ff)
Das Verhältnis der Besatzungsmächte verschlechterte sich nach Kriegsende zunehmend. In den USA amtierte ein neuer Präsident. Roosevelt, war sein Vizepräsident Harry s. Truman nachgefolgt, der v on Beginn an viel zurückhaltender in der Beziehung zu Stalin war. So wurden kurzfristig die Hilfslieferungen der USA an ihre Verbündeten eingestellt, was man vor allem in Moskau als Brüskierung empfand. Der britische Premiere Churchill versuchte
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seinerseit s Truman zu beeinflussen und sprach bereits im Mai 1945 in einem Telegramm zum ersten Mal vom „Eisernen Vorhang“ der in Europa mit dem Vordringen der Roten Armee niedergegangen sei. (Halder, 2002, S. 33 f)
2.4 Die Vereinbarungen von Potsdam
Beim Treffen in Potsdam vom 17. Juli bis 2. August 1945 einigten sich Truman, Churchill (bzw. ab 28. Juli Attlee) und Stalin auf den Fortbestand des Deutschen Reiches. Deutschland sollte als wirtschaftliche Einheit behandelt werden. (Morsey, 1995, S. 2 f) Unstrittig war b ei der Konferenz die Errichtung eines „Rates der Außenminister“ der Alliierten, welcher die weitere gemeinsame Politik koordinieren sollte. Außerdem einigte man sich auf die „vier großen D“, die für Denazifizierung, Demokratisierung, Demilitarisierung und Dezentralisierung auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet standen. Um die „Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen“ sollte sich der alliierte Kontrollrat kümmern, für welchen das Prinzip der Einstimmigkeit in allen Entscheidungen festgelegt wurde. Ansonsten konnten die Besatzungsmächte in ihren eigenen Zonen nach eigenem beziehungsweise dem Ermessen ihrer Regierungen handeln.
Nach Jalta und in den Verhandlungen der EAC konnte auch in Potsdam keine Einigung über die Reparationszahlungen erzielt werden. Grundsätzlich wurde jedoch festgelegt, dass jede Besatzungsmacht ihre Ansprüche aus der eigenen Zone befriedigen sollte.
Die Vereinbarungen von Potsdam waren großteils unpräzise, so dass sie später oft unterschiedlichen interpretiert wurden. Bezeichnenderweise blieb auch der rechtliche Status der Vereinbarungen umstritten. Eine verkürzte Fassung des Konferenzprotokolls wurde zwar im Amtsblatt des Alliierten Kontrollrates veröffentlicht, die Vereinbarungen hatten aber nie vollständigen völkerrechtlichen Charakter, da sie kein Parlament der beteiligen Demokratien je passiert haben. (Halder, 2002, S. 36 ff)
„Die Bundesrepublik wurde 1945 als eine Zwillingsschwester des Atlantikpaktes geboren. Vater war der Kalte Krieg“ meinte der Politikwissenschaftler Alfred Grosser. (Rupp, 1978, S. 15)
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Mag. Viktoria Lehner, 2005, Zwei deutsche Staaten: Zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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