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Inhaltsverzeichnis:
1. Hartz IV Einführung: Seite 3
1.1 Politische Argumentation zur Einführung von Hartz IV: Seite 3
1.2 Die Hartz-Kommission: Seite 4
1.3 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt: Seite 4
1.4 Gesetzliche Änderungen im Zusammenhang mit Hartz IV: Seite 5
1.5 Subsidiaritätsgedanke: Seite 6
2. SGB II: Seite 6
2.1 Aufgaben Grundsätze und Verhältnis von Fordern und Fördern: Seite 6
2.2 Systematik beim Kreis der Leistungsberechtigten: Seite 8
2.3 Tatsächliche Verbesserungen der Leistungen: Seite 9
2.4 Problematiken der Leistungen nach SGB II: Seite 10
2.4.1 Wegfall des Bedarfsdeckungsprinzips: Seite 10
2.4.2 Anrechnung des Partnereinkommens: Seite 10
2.4.3 Eingeschränkte Rechtssicherheit und neue Gerichtsbarkeit: Seite 12
2.4.4 Eingliederungsvereinbarung und Arbeitsgelegenheiten: Seite 112
3. Abschließende Betrachtung: Seite 14
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1. - Hartz IV - Einführung:
Hartz IV - von den einen als größte Reform hinsichtlich des Umbaus von sozialstaatlichen Leistungen und als notwendiges Instrument zur Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung bezeichnet, von anderen als Macht- und Druckmittel des Kapitals zur Gewinnmaximierung verteufelt und als Ungerechtigkeit empfunden - Auffassungen, wie sie unterschiedlicher nicht sein könnten.
Hier soll aber die Frage trotz der durchaus möglichen ambivalenten Beurteilung von Hartz IV verfolgt werden, ob und inwiefern Hartz IV tatsächliche Verbesserungen für Sozialhilfeempfänger und (Langzeit-)Arbeitslose beinhaltet und ob die im SGB II enthaltenen Prinzipien des "Fördern und Forderns" geeignet sind, Menschen bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen oder ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Zudem soll überprüft werden, in welchem Verhältnis das Fordern zum Fördern steht und ob Hartz IV positive Effekte am Arbeitsmarkt hervorrufen kann.
1.1 - Politische Argumentation zur Einführung von Hartz IV:
"Es gibt kein Recht auf Faulheit", titelte die BILD-Zeitung am 06.04.2001 und zitierte damit aus der Rede des Bundeskanzlers Gerhard Schröder anläßlich der Maikundgebung in Rostock. Aufgrund dieser und ähnlicher Äußerungen anderer Politiker erfolgte eine erregte öffentliche Debatte, deren Argumente durch die Medien plakativ verbreitet wurden. Vordergründig stand die Äußerung Schröders in Zusammenhang mit einer wachsenden Zahl von Arbeitslosen 1 , denen damit indirekt unterstellt wurde, zu faul zum Arbeiten zu sein.
Dies implizierte auch eine Schuldzuweisung am eigenen Schicksal, denn wer angeblich nicht flexibel, mobil oder bereitwillig genug für eine Arbeitsaufnahme war, trug somit selbst die Verantwortung für seine Arbeitslosigkeit, ein Gedanke, der auf eine mehr oder weniger überraschend positive Resonanz sowohl bei der Opposition wie auch in der Öffentlichkeit stieß 2 .
1 Tatsächlich betrug die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen 2001 mit 3,8516 Mio. weit mehr als 1991 (2,6022 Mio.), lag jedoch weit unter der von 1997 (4,3485 Mio.). Die Arbeitslosenquote (bezogen auf abhängige zivile Erwerbspersonen) lag bei 10,4 %, also unter der von 1997 (12,7 %), allerdings über der von 1991 (7,3 %). Die Anzahl der offenen Stellen lag 2001 sogar über der von 1991 (wobei allerdings nur Stellen berücksichtigt sind, die dem Arbeitsamt gemeldet wurden). Die niedrigeren Zahlen aus 1991 hinsichtlich der Arbeitslosenzahlen erklären sich aber auch aus dem kurzzeitigen konjunkturellen Impuls durch die Wiedervereinigung (vgl. Datenreport 2004 des Statistischen Bundesamtes 2004: 108 f). Es läßt sich also festhalten, daß tatsächlich ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen erfolgte, jedoch 2001 wieder leicht rückläufig war 2 Dies war jedoch nicht die erste "Blame-the-victim"-Strategie, die gegen Arbeitslose ins Feld geführt wurde. 2001 zeigten Oschmiansky, Kull und Schmid (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung) in ihrer Studie zur "Faulheitsdebatte" auf, daß derlei verbale Angriffe seitens der Politik gegen Arbeitslose bereits in früheren Jahren erfolgten, und zwar bezeichnenderweise immer dann, wenn die Arbeitslosenquote stieg und die nächsten Bundestagswahlen in 1 - 1,5 Jahren anstanden (so wie in den Jahren 1975, 1993 und 2001, wobei die letztgenannte vor dem Hintergrund der Ankündigung Schröders gesehen werden muß, die Arbeitslosenzahlen bis 2002 auf unter 3,5 Millionen zu senken. Als eine der wesentlichen Debatten kann auch die der Jahre 1980/81 gelten). Im Rahmen dieser und ähnlicher Debatten entstanden auch jene Schlagworte wie "Sozialschmarotzer", "soziale Hängematte"
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Gleichzeitig damit wurden (erneut) Forderungen der Wirtschaftsverbände laut, die Lohnnebenkosten zu senken 3 , um hierdurch Anreize für Investoren zu bieten und somit Arbeitsplätze zu schaffen, eine Forderung, die Schröder auch in seiner Regierungserklärung vom 14.03.2003 vor dem Bundestag aufnahm. Insbesondere diese Regierungserklärung (die den Ausgangspunkt für die Agenda 2010 darstellte) enthielt komprimiert in einem Satz jene Begriffe, die Hartz IV als Teil der Agenda und die dahinter stehenden Sichtweisen in der öffentlichen Diskussion so kontrovers erscheinen lassen: "Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von jedem Einzelnen abfordern müssen."
1.2 - Die Hartz-Kommission:
Als weitere Reaktion auf die Arbeitslosenzahlen und auch vor dem Hintergrund der Vorgaben zur Beschäftigungspolitik der Europäischen Union (EBS) 4 berief Gerhard Schröder im Februar 2002 die "Hartz-Kommission" ein (bestehend aus 15 Mitgliedern 5 ), die ursprünglich nur dazu gedacht war, die Bundesanstalt für Arbeit zu reformieren 6 . Die Kommission erweiterte dann ihren Aufgabenbereich auf die Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Lösung der Probleme auf dem Arbeitsmarkt 7 . Neben anderen Vorschlägen (siehe 1.3) legte die Kommission auch die Idee der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe unter Beibehaltung des Sozialhilfeniveaus auf Leistungsebene vor. Die Vorarbeit zur tatsächlichen Zusammenlegung wurde jedoch nicht durch die Hartz-Kommission durchgeführt, sondern durch die ebenfalls im März 2002 eingesetzte "Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen", die parallel zur Hartz-Kommission tätig war und u.a. die Aufgabe hatte, die unterschiedlichen Leistungssysteme Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe effizienter zu gestalten 8 .
1.3 - Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt:
Hartz IV, das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" stellt nicht den einzigen Vorschlag der Hartz-Kommission dar. Vielmehr wurden die Vorschläge der Kommission in mehreren Teilschritten umgesetzt, die "einen weitreichenden Umbau der
oder "Mißbraucher" (vgl. Prantl 2005: 145 ff), obwohl es nach allen Debatten zu wesentlichen Einschnitten bei den Zumutbarkeitsregelungen kam 3 Eine nicht gerade neue Forderung seitens der Wirtschaft. Schon 1929 forderte Adolf von Bülow in einem Vortrag, gehalten auf einer Tagung der Gesellschaft für Sozialreform, den Rückbau staatlicher Sozialleistungen und erklärte: "Die sozialen Aufwendungen sind jetzt auf einer Höhe angelangt, die die Wirtschaft auf Dauer in diesem Umfang nicht tragen kann." Vgl. Prantl 2005: 20 4 Europäische Beschäftigungsstrategie. Vgl. zu den näheren Zusammenhängen Siskos 2004 5 Gewerkschafter, Ministerialbeamte, Wissenschaftler, Unternehmer, Politiker, Unternehmensberater. Vgl. Sturmberger 2005: 87 6 Ausgelöst durch die Anschuldigung der BA durch den Bundesrechnungshof, durch Statistikverfälschungen höhere Vermittlungserfolge vorzutäuschen. Vgl. Sturmberger 2005: 12 7 Ebd.
8 Vgl. Steck / Kossens 2005: 1 f
5
deutschen Gesellschaft in den Bereichen Finanzhaushalt, Arbeit, Wirtschaft und soziale Sicherheit 9 " implizieren mit dem Schwerpunkt auf der Arbeitsmarktpolitik, z.B. durch Förderung der Zeit- und Leiharbeit, der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe sowie der Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen usw. vor dem Hintergrund der Förderung wirtschaftlichen Wachstums und der Entlastung der Staatskassen. Die einzelnen Vorschläge der Hartz-Kommission wurden dabei wie folgt umgesetzt 10 :
• Hartz I und II (Erstes und Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ab 01.01.2003)
- Einrichtung von Personal-Service-Agenturen (PSA) zur Vermittlung von Zeit- und Leiharbeitern
- Ich-AG und Mini-Job
• Hartz III (Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ab 01.01.2004)
- Umbau der Bundesanstalt für Arbeit zur Bundesagentur für Arbeit zur Ausweitung einer effizienteren Vermittlungstätigkeit
- Begriffsveränderungen ("Job-Center" und "Kunde")
• Hartz IV (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ab 01.01.2005)
- Kernstück der "Hartz-Reformen" durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur "Grundsicherung für Arbeitsuchende" (SGB II) auf Sozialhilfeniveau für Erwerbsfähige
1.4 - Gesetzliche Änderungen im Zusammenhang mit Hartz IV:
Die Änderungen der gesetzlichen Grundlagen staatlicher Sozialleistungen die von Hartz IV betroffen sind beschränken sich nicht nur auf die Einführung der neuen Sozialgesetzbücher SGB II und XII. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der SGB II und XII trat das bis dahin die Sozialhilfe regelnde BSHG außer Kraft, ebenso das erst am 01.01.2003 eingeführte Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG), dessen wesentliche Teile sich nunmehr im SGB XII finden, was auch auf das BSHG zutrifft. Weiterhin wurden Änderungen an allen übrigen
9 Sturmberger 2005: 13
Arbeit zitieren:
Uwe Janatzek, 2005, Hartz IV: SGB II, München, GRIN Verlag GmbH
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