E -Democracy -
M öglichkeiten und Grenzen des Internets
als Mittel zur Bürgerbeteiligung auf
kommunaler Ebene
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 4
2. Begriffsklärung „bürgerschaftliches Engagement“ und „E-Democracy“ 5
3. Nutzungsformen des Internets in der Kommunalpolitik: Kommunale
Informations - und Interaktions -Systeme 8
4. Grenzen und Risiken des Internets in der Bürgerbeteiligung 15
5. Exkurs: Ergebnisse der Studie der Initiative E -Participation: „Elektronische
B ürgerbeteiligung in deutschen Großstädten 2004“ 21
6. Ausblick. 24
7. Literaturliste. 28
3
1. Einleitung
Das Internet eröffnet als zusätzlicher Kommunikationskanal neuartige Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements und der breit angelegten Willensbildung. Die Politik wird im Internet zwar nicht neu erfunden, doch sie wird in den nächsten Jahren immer mehr im Internet stattfinden und über das Netz gemacht werden. 1 Von daher sind die Funktionen, die Erfolgs- und Gütekriterien, die Chancen und Gefahren zunächst dieselben wie auch bei der traditionellen Politik. Das Internet beeinflusst jedoch den Abstand zwischen den Politikern und der Bevölkerung und den gesamten politischen Prozess. In Deutschland ist der Begriff „E-Democracy“ das beherrschende Schlagwort, wenn es aus der Perspektive der Bürgerbeteiligung um Internet und Politik geht. Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Nutzung des Internets durch die Bürger darauf zielt, am politischen Prozess teilzunehmen, ob Online-Nutzung also die Motivation und die Fähigkeit zu politischer Partizipation positiv beeinflusst. Besonders sinnvoll erscheint der Einsatz des Internets in der Demokratie auf der kommunalen Ebene. In der Sphäre seiner alltäglichen Lebenswelt verfügt der Bürger über ein größeres Problembewusstsein und eine höhere Problemlösungskompetenz und -bereitschaft. Die kommunale Ebene ist jener Bereich, in dem eine verstärkte politische Einbindung des Bürgers erstrebenswert und am ehesten möglich ist. 2 Auf kommunaler Ebene lassen sich die Potentiale des Internets besonders gut ausschöpfen: Hier k ann das Internet nicht nur Prozesse der sozialen Vernetzung unterstützen, die realen Begegnungen einleiten und rein virtuelle Kontakte überwinden, sondern auch konkret für die Organisation politischer Projekte und Programme angewendet werden, so dass Informationen und Gesprächen Handlungen folgen können. 3 In dieser Seminararbeit soll geklärt werden, welche Chancen und Risiken, welche Vor- und Nachteile der Einsatz des World Wide Webs auf der kommunalen Ebene birgt. Wie wirkt sich die Internetnutzung auf den Willensbildungsprozess aus? Kann das Internet das bürgerschaftliche Engagement stärken? In einem Exkurs sollen die Ergebnisse der Studie „Elektronische Bürgerbeteiligung in deutschen Großstädten 2004“ der Initiative E -Participation vorgestellt werden, die aufzeigt, welche Tendenzen die „E-Participation“ in der Kommunalpolitik zeigt. In einem abschließenden Ausblick werden zukünftige mögliche Entwicklungen dargestellt.
1 Vgl. Siedschlag, Alexander / Rogg, Arne / Welzel, Carolin: „Digitale Demokratie - Willensbildung und Partizipation per Internet“. Leske & Budrich. Opladen, 2002. S. 9f.
2 Vgl. Donath, Matthias: „Demokratie und Internet - neue Modelle der Bürgerbeteiligung and der Kommunalpolitik - Beispiele aus den USA“. Campus Verlag. Frankfurt am Main, 2001. S. 16 f.
3 Vgl. ebd. S. 19
4
2. Begriffsklärung „bürgerschaftliches Engagement“ und „E-Democracy“
Zum bürgerschaftliche n Engagement gehören alle Formen des Ehrenamtes, alle Selbsthilfeaktivitäten sowie die Übernahme von am Gemeinwohl orientierter Aufgaben durch bürgerschaftliche Gruppen. Darüber hinaus sind alle Initiativen und Gruppen Teil des Bürgerengagements, die der Weiterentwicklung des Gemeinwesens dienen. All diesen Aktivitäten ist es gemeinsam, dass es Handlungen sind, die Menschen außerhalb eines Erwerbsarbeitsverhältnisses sowohl für andere als auch für sich tun. Im Allgemeinen fällt unter die Begriffe „Bürgerbeteiligung“ und „Partizipation“ die Teilhabe und Mitbestimmung der Bürger an Verwaltungsentscheidungen und politischen Prozessen. Diese Beteiligung kann unterschiedliche Intensitätsstufen aufweisen, die von der generellen Wahlbeteiligung über direktere Formen wie den Bürgerantrag oder Bürgerentscheid, bis hin zur Beteiligung an konkreten Planungsprozessen im Rahmen von Bürgerinitiativen reichen.
Die Bürgerbeteiligung hat vielfältige Funktionen. Sie ist Informationsmedium und Umfrageinstrument, weiterhin Planungs- und Gestaltungsinstrument, dient der Qualitätskontrolle, der Planungsverbesserung und der Akzeptanzförderung. Sie kann gezielt zur Integration und Motivation spezifischer Gesellschaftsschichten beitragen und als Entscheidungshilfe und Katalysator fungieren. Für die Bürger und Bürgerinnen ist sie vor allem als Instrument der Einflussnahme interessant und leistet einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit von Planungen. 4 Bürgerbeteiligung wird betrachtet in ihrer Funktion für das allgemeine Wohl - das bonum commune - wenn auch davon z. B. das Gruppenwohl oft nicht sauber zu trennen ist. 5
Der naheliegendste Weg, die staatliche Demokratie zu stärken und zu entwickeln, besteht in dem Versuch, ihre partizipatorischen Strukturen zu verbessern. Denn politische Partizipation ist das Kernelement, das demokratischen Staatsverfassungen zugrunde liegt und konstitutiv auszeichnet. Das demokratische Prinzip fordert ja gerade, dass diejenigen, die von Staatsgeschäften betroffen sind, auch an deren Regelung beteiligt sein sollen oder können. Gemäß dem demokratischen Ideal erscheint es daher wünschenswert, dass sich möglichst viele Bürger möglichst umfassend an der Ausübung staatlicher Herrschaftsgewalt beteiligen. Eine intensive Bürgerbeteiligung schafft eine hohe
4 Vgl.: Antalovsky, Eugen: Planung Initiativ - Bürgerbeteiligung in Wien, Hrsg.: Stadt Wien, 1994, S. 18
5 Knemeyer, Franz-Ludwig: „Bürgerbeteiligung und Kommunalpolitik - Mitwirkungsrechte von Bürgern auf kommunaler Ebene“. Günter Olzog Verlag GmbH. Landsberg am Lech, 1997. S. 83.
5
demokratische Legitimation für das politische Ergebnis, das politische Verfahren, die politischen Vertreter und das politisch- administrative System insgesamt. 6 Staatspolitische Partizipation bedeutet die Teilhabe des Bürgers am politischadministrativen System oder zumindest dessen Teilnahmen an einem staatsgerichteten politischen Prozess. Ausgangspunkt ist also der Bürger, der durch seine zweckgerichtete politische Aktivität zu einem Teil im politisch- administrativen oder in einem für dieses direkten relevanten Funktionsgefüge wird. 7
Hans-Martin Uehlinger unterscheidet fünf Typen politischer Partizipation: 8 • die Staatsbürgerrolle umfasst das Diskutieren über Politik, das Äußern der eigenen Meinung, den Versuch, andere zu überzeugen und auch das Wählen; • die problemspezifische Partizipation umfasst Aktivitätsformen, deren Ziel es ist, die Entscheidung über ein spezifisches politisches Problem zu beeinflussen, Beispiele sind Unterschriftensammlungen, öffentliche Diskussionen, Leserbriefe in Massenmedien, Bürgerinitiativen, Mitbestimmungsgremien, politische
Demonstrationen, gewerkschaftliche Streiks;
• die parteiorientierte Partizipation umfasst das parteigebundene politische Engagement von der passiven Mitgliedschaft bis zum Kandidieren und Bekleiden eines politischen Amtes;
• der zivile Ungehorsam umfasst illegale und gewaltlose Aktivitäten wie z. B. die Teilnahme an einer verbotenen Demonstration, Hausbesetzung und Steuerverweigerung;
• die politische Gewalt umfasst illegale Betätigungen mit Gewaltanwendungen gegen Personen oder Sachen.
Die informationelle Partizipation vollzieht sich über Prozesse der Aufnahme und Abgabe politischer Inhalte innerhalb des politisch-administrativen Systems oder zwischen diesem und der Gesellschaft. Interaktive Partizipation schließt neben allgemeinen Kontakt- und Kommunikationsprozessen mit politischen Akteuren oder Institutionen auch politische Anhörungs-, Beratungs- und Diskussionsprozesse mit ein.
Die partizipationsorientierte Stärkung und Entwicklung demokratischer Staatsordnungen erfordert, dass der Staatsbürger für seine Anliegen einen stärkeren organisatorischpersonellen und sachlich- inhaltlichen Zugang zu Regierungs- und Verwaltungsstellen
6 Donath, 2001. S. 76.
7 Vgl. ebd. S. 76
8 Uehlinger, Hans-Martin: „Politische Partizipation in der Bundesrepublik. Strukturen und Erklärungsmodelle. Westdeutscher Verlagen. Opladen, 1988.
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erhält, und darüber hinaus, dass der Staatsbürger stärker an politischen Entscheidungen mitwirkt oder mitwirken kann. Politische Mitwirkung erstreckt sich auf die Teilnahme an politischen Anhörungs-, Beratungs- und Diskussionsprozessen (Mitgestaltung), aber darüber hinaus auch auf die Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen durch Abstimmungen und Wahlen.
Der Begriff „E-Democracy“ fasst alle Maßnahmen zusammen, bei denen Internettechnologien eingesetzt werden, um Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche demokratische Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen“, heißt es auf der Internet-Seite des Bundesinnenministeriums. 9
Wenn von E-Democracy gesprochen wird, dann oft auch von E-Government. Manchmal werden beide Begriffe synonym benutzt. E -Democracy zielt auf demokratische Partizipation, E -Government auf virtuelles Regieren, Service, B ürgernähe und Verwaltungsmodernisierung:
In der einen Arena treffen sich Verwaltungspraktiker und private Anbieter, um konkret umsetzbare Lösungen im Bereich des E-Government zu diskutieren. In der anderen Arena versammeln sich Wissenschaftler und "Visionäre", um über die Potenziale der E -Democracy zu debattieren und die Veränderungen der repräsentativen Demokratie durch den Einsatz des Internets zu analysieren. In der letzten Zeit starteten Initiativen von Seiten der Wissenschaft, die versuchen, eine Brücke zwischen diesen beiden Arenen zu schlagen. In einem späteren Kapitel dieser Seminararbeit soll daher die Initiative „E-Participation“ vorgestellt werden.
Was zaghaft mit einer Debatte über Online-Wahlen begann, dessen Potenziale aufgrund rechtlicher Probleme und der Dominanz "nicht-technischer" Gründe für Wahlenthaltung nur begrenzt nutzbar sind, wird heute in der Entwicklung von Instrumenten fortgesetzt, die eine themenzentrierte Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen gewährleisten sollen. Dabei richtet sich das Augenmerk v. a. auf die Kommunen, weil Bürger auf dieser Ebene in der Regel an ihrem räumlichen Umfeld eher interessiert sind und über das notwendige Wissen verfügen. 10
Verstärkte politische Zugangs- und Mitwirkungsmöglichkeiten führen zu einer Erhöhung der Legitimität von politischen Akteuren, Beschlüssen, Institutionen und der Demokratie insgesamt. Welche Rolle dabei das Internet, bzw. die so genannten kommunalen
9 Bauer, Andreas: „E-Demokratie - neue Bürgernähe oder virtuelle Luftblase?“. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B18/2004. Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“.
10 Holtkamp, Lars: „E-Democracy in deutschen Kommunen“. In: Technikfolgenabschätzung. Nr. 3/4, 11. Jahrgang. November 2002. S. 48 - 57.
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Informations- und Interaktionssysteme 11 , spielen, soll im nächsten Kapitel beschrieben werden. Nach einer einleitenden Begriffsklärung „Informations- und Interaktions-System“ sollen die verschiedenen Typen der IuI-Systeme, deren Struktur und Funktion sowie die demokratiepolitische Zusammenhänge erklärt werden.
3. Nutzungsformen de s Internets in der Kommunalpolitik: Kommunale
Informations - und Interaktions -Systeme
Ein kommunales IuI-System ist ein telematikgestütztes Informations- und Interaktionsnetzwerk, das kommunalorientierte Dienste erbringt. Das Kürzel IuI steht für Information und Interaktion. Interaktive, digitale Medien haben sich in den letzten Jahren drastisch entwickelt und zunehmend rücken neuartige interaktive Anwendungen in den Vordergrund. 12 Kommunale IuI-Systeme können aus zwei Perspektiven betrachtet werden: In der allgemein vertretenen elementaristischen Sicht wird ein kommunales IuI-System meistens mit physikalisch-technischen Komponenten wie etwa einem Datenserver, einer Website, eventuell einem Festnetz und Computerterminals identifiziert. In einer darüber hinausgehenden, holistischen Perspektive erscheint ein IuI-System als Teil eines übergeordneten sozialen Ganzen - z. B. eines Verwaltungsapparats oder Gemeinschaftsgefüges. Nur eine integrative Betrachtung beider Sichtweisen wird ein kommunales IuI-System nicht auf seine nur technischen oder nur gesellschaftlichen Aspekte reduzieren: es erscheint als soziotechnisches System.
3.1. Typen kommunaler IuI-Systeme
Je nachdem, von wem und zu welchem Zweck kommunale IuI-Systeme betrieben werden, lassen sich als Typen Gemeindenetze, kommerzielle Netze, Bürgernetze und Public-Private-Partnerships voneinander unterscheiden.
11 im folgenden abgekürzt als „IuI-Systeme“
12 Vgl. Donath, 2001. S. 135
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Arbeit zitieren:
Dipl.-Journ. Korinna Dieck, 2005, E-Democracy - Möglichkeiten und Grenzen des Internets als Mittel zur Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene, München, GRIN Verlag GmbH
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