Inhaltsübersicht
1. Einleitung 8
2. Die Baseler Eigenkapitalvereinbarungen 11
3. Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand 33
4. Rating in mittelständischen Unternehmen 42
5. Alternative Finanzierungsinstrumente 76
6. Würdigung und Ausblick 84
Anforderungen und Auswirkungen von Basel II Ronny Böhme
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auf die Finanzierung von mittelständischen Unternehmen
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht.............................................................................................................................3
3
Inhaltsverzeichnis.........................................................................................................................4
Abbildungsverzeichnis...............................................................................................................6
Tabellenverzeichnis....................................................................................................................7
7
1. Einleitung 8
1.1 Problemstellung und Zielsetzung 8
1.2 Vorgehensweise 9
2. Die Baseler Eigenkapitalvereinbarungen 11
2.1 Ursprung von Basel I und Basel II 11
2.1.1 Der Baseler Ausschuss 11
2.1.2 Die Eigenkapitalvereinbarung Basel I von 1988 12
2.1.3 Motive für die Novellierung der Vereinbarung 13
2.2 Die neue Eigenkapitalvereinbarung Basel II 14
2.2.1 Die erste Säule Mindesteigenkapitalanforderungen 15
2.2.1.1 Standardansatz 16
2.2.1.2 Internes Rating (IRB-Ansatz) 18
2.2.2 Die zweite Säule Aufsichtsrechtliche Überprüfung 21
2.2.3 Die dritte Säule Marktdisziplin 21
2.3 Einschränkungen von Basel II 22
2.4 Zeitrahmen von Basel II 23
2.5 Situation der mittelständischen Unternehmen in Deutschland 24
2.5.1 Marktbedeutung des Mittelstandes 24
2.5.2 Mittelstandsdefinition und Abgrenzung 25
2.5.2.1 Quantitative Merkmale zur Abgrenzung 25
2.5.2.2 Qualitative Merkmale zur Abgrenzung 26
2.5.3 Aktuelle finanzwirtschaftliche Situation des Mittelstandes 27
2.5.3.1 Eigenkapitalsituation 28
2.5.3.2 Außenfinanzierung 30
2.5.3.3 Zukünftige Tendenzen in der Finanzierungskultur 31
3. Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand 33
3.1 Neuerungen im Kreditvergabeprozess 34
3.2 Gestaltung der Kreditkonditionen 36
3.2.1 Kosten der Eigenkapitalunterlegung für die Banken 37
3.2.2 Risikokosten 40
3.3 Folgen von Basel II für das Hausbankprinzip 41
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4. Rating in mittelständischen Unternehmen 42
4.1 Klassische Bonitätsprüfung 42
4.2 Was bedeutet Rating und was ist neu hieran 43
4.2.1 Anforderungen an ein Rating und dessen Aufbau 44
4.3 Elemente im Rating-Prozess 47
4.3.1 Einschätzung der wirtschaftlichen Verhältnisse 48
4.3.1.1 Jahresabschlussanalyse 48
4.3.1.1.1 Ertragslage 50
4.3.1.1.2 Vermögenslage 51
4.3.1.1.3 Finanzlage 52
4.3.1.2 Gegenwärtige wirtschaftliche Situation 52
4.3.1.3 Zukünftige Unternehmensentwicklung 53
4.3.2 Beurteilung der Branchen- Markt- und Wettbewerbssituation 53
4.3.2.1 Branchensituation 54
4.3.2.2 Wettbewerbsintensität 55
4.3.3 Einschätzung der Managementqualitäten 55
4.3.4 Geschäftsbeziehungen und Zahlungsverhalten 56
4.4 Vorbereitung auf das Rating 57
4.4.1 Transparenz und Kommunikation 61
4.4.2 Reduzierung von unternehmerischen Risiken 62
4.4.3 Steigerung des Unternehmenswertes 64
4.4.4 Optimierung von Finanzplanung und Finanzierung 65
4.5 Internes vs externes Rating 66
4.5.1 Internes Rating 70
4.5.2 Externes Rating 73
5. Alternative Finanzierungsinstrumente 76
5.1 Leasing 77
5.2 Factoring 78
5.3 Asset Backed Securities 80
5.4 Beteiligungsfinanzierung 82
6. Würdigung und Ausblick 84
6.1 Basel II Mehr Chancen als Risiken für den Mittelstand 84
6.2 Fazit und Ausblick 85
Anhang............................................................................................................................................ 86 NA
1. Basel II und Rating in der Bauwirtschaft 86
2. Checkliste zur Optimierung des Ratings 93
3. Übersicht wichtiger Begrifflichkeiten 95
4. Definition ausgewählter Kennzahlen 99
Literatur- und Quellenverzeichnis 101
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Abbildungsverzeichnis
Abb 1: Aufbau der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung 15
Abb 2: Bemessung für die Eigenkapitalausstattung einer Bank 15
Abb 3: Risikokomponenten und ihre Bestimmung im IRB-Ansatz 19
Abb 4: Risikogewichte in den Ansätzen nach Basel II 20
Abb 5: Klassifizierung der Finanzierungsformen 27
Abb 6: Eigenkapitalquote im europäischen Vergleich nach Umsatz 28
Abb 7: Langfristige Verbindlichkeiten nach Unternehmensgrößen 31
Abb 8: Auswirkungen von Basel II 33
Abb 9: Kreditkonditionen Heute und in Zukunft 36
Abb 10: Bonitätsstruktur in einer mittelstandsorientierten Bank 38
Abb 11: Rating-Verfahren Deutsche Bank AG 46
Abb 12: Struktur der Jahresabschlussanalyse 48
Abb 13: Kennzahlen aus der Jahresabschlussanalyse 50
Abb 14: Rating-Vorbereitung und Rating 59
Abb 15: Unterschiede zwischen externen und internen Rating-Ansätzen 67
Abb 16: Vor- und Nachteile von internen bzw externen Ratings 68
Abb 17: Schematischer Ablauf eines internen Rating-Prozesses 70
Abb 18: Schematischer Ablauf eines externen Rating-Prozesses 75
Abb 19: Grundschema einer ABS-Transaktion 81
Abb 20: Determinanten des Risikopotentials eines Bauunternehmens 91
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Tabellenverzeichnis
Tab 1: Risikogewichtung und Eigenkapitalunterlegung nach Basel I 12
Tab 2: Bonitätsgewichte beim Standardansatz 17
Tab 3: Abgrenzungskriterien des IFM Bonn 26
Tab 4: Auswirkungen des IRB-Ansatzes auf die Eigenkapitalkosten 39
Tab 5: Zinsdifferenzierung in Abhängigkeit der Risikoeinstufung 40
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1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
Dynamisierung der Märkte, eine zunehmende Globalisierung und die rasant fortschreitende Entwicklung neuer Technologien. Sowohl Kreditwirtschaft, als auch Unternehmen stehen vor neuen Herausforderungen. Nur für jene Unter- nehmen, die in der Lage sein werden, auf die gestiegenen Anforderungen der Märkte schnell und angemessen zu reagieren, bietet der neue Wettbewerb auch eine Vielzahl lukrativer Chancen. Wie sehr diese aber auch im Zusam- menhang mit folgenreichen Risiken stehen können, belegten unlängst Wirt- schafts- und Finanzkrisen in Asien oder Lateinamerika. Die Kreditwirtschaft und der Bankensektor tragen durch ihre enge Verflechtung mit der übrigen Volkswirtschaft hierbei eine besondere Verantwortung. Mittels ihrer Finanzpoli- tik sind die Banken in der Lage, den Geldumlauf und die Güternachfrage zu beeinflussen und nachhaltig zu steuern. Der Solvenz eines Kreditinstitutes kommt somit eine nicht unerhebliche Bedeutung zu, eine ausreichende, d.h. risikoadäquate Eigenkapitalausstattung ist essentieller Bestandteil eines stabi- len Finanz- und Wirtschaftssystems.
Die derzeit in Unternehmen, Verbänden und Medien äußerst kontrovers disku- tierte neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung soll den jüngsten Entwicklungen Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunfts- fähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten.
Der erste Baseler Eigenkapitalakkord, bereits 1988 verabschiedet, empfiehlt den Banken, bei der Vergabe eines Kredites einen bestimmten Prozentsatz seiner risikogewichteten Aktiva mit Eigenkapital zu unterlegen. Dem Wandel der Finanzmärkte kann Basel I heute mit dieser pauschalen Eigenkapitalunter- legung allerdings nicht mehr genügen.
Im Mittelpunkt des neuen Baseler Akkordes steht eine umfassendere, diffe- renzierte und risikoorientierte Beurteilung eines Kreditgeschäftes, die letztlich die Basis für das ökonomisch notwendige, d.h. den tatsächlichen Risiken ent- sprechende Eigenkapital bilden soll. Ziel dieser Neuerung ist es, einen ent- scheidenden Beitrag zur Solidität des Finanzsystems zu leisten, ohne das der- zeitige Eigenkapitalniveau zu belasten.
Da es also einen direkten Zusammenhang zwischen der bankseitig notwendi- gen Eigenkapitalunterlegung und den daraus resultierenden Kreditkonditionen gibt, erwarten insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die ihren Fremdkapitalbedarf überwiegend aus Bankkrediten schöpfen, das sich durch die Umsetzung von Basel II ihre Kreditkonditionen verschlechtern werden und es zukünftig zu erheblichen Liquiditätsengpässen kommen könnte.
Welche Regelungen der Akkord im einzelnen vorsieht, welchen Einfluss er auf die Konditionengestaltung und die Kreditvergabepolitik der Banken hat, inwie- weit gerade der deutsche Mittelstand betroffen sein wird und ob sich hierdurch eher Chancen oder Nachteile ergeben, soll Gegenstand dieser Arbeit sein. Ferner soll der Frage nachgegangen werden, wie Unternehmen ihr Rating verbessern und damit die Finanzierungskosten senken können. Einen ebenso wichtigen Aspekt stellen in diesem Zusammenhang die Alternativen zum klas- sischen Bankkredit dar, die im Zuge von Basel II weiter an Bedeutung gewin- nen werden und im Rahmen der vorliegenden Arbeit auf ihre Möglichkeiten und Grenzen bei der zukünftigen Mittelstandsfinanzierung hin untersucht wer- den sollen.
1.2 Vorgehensweise
Neben der Vermittlung der grundlegenden Ziele und der Betrachtung der Neu- erungen gegenüber der ersten Eigenkapitalvereinbarung soll zunächst einmal der prinzipielle Aufbau von Basel II dargestellt und analysiert werden. Hierzu gehört vor allem die Darstellung der drei Säulen, auf denen die neue Verein- barung beruht sowie die Auseinandersetzung mit den Verfahren zur Kreditrisi- kobemessung. Darüber hinaus gilt es, den Begriff „Mittelstand“ anhand von qualitativen und quantitativen Merkmalen abzugrenzen, seine Bedeutung für die Gesamtwirtschaft zu diskutieren und die derzeitige finanzwirtschaftliche Situation der Unternehmen einmal näher zu betrachten.
Im Folgenden sollen die Auswirkungen von Basel II, insbesondere auf den Kreditvergabeprozess und die Gestaltung der Kreditkonditionen zusammenge- fasst und Schlussfolgerungen für die zukünftige Entwicklung des Hausbank- prinzips getroffen werden.
Der vierte Abschnitt der Arbeit umfasst die Klärung des Begriffes „Rating“ als solches und soll einen Einblick in den Aufbau eines Rating-Verfahrens vermit- teln. Dabei werden vor allem die wesentlichen Elemente, die ein Rating-Urteil determinieren, vorgestellt. Neben der Ausgestaltung und einer Darstellung der Entwicklung der Kreditwürdigkeitsprüfung von der traditionellen Bonitätsanaly- se hin zum zukunftsorientierten Rating, soll vor allem auch geklärt werden, wie sich Unternehmen auf den Rating-Dialog mit einem Kreditinstitut als Fremdka- pitalgeber vorbereiten können und welche Handlungsoptionen hierbei beste- hen. Die Gegenüberstellung von bankinternen und externen Verfahren rundet dieses Kapitel ab.
Darüber hinaus soll der Frage nachgegangen werden, welche Finanzierungs- alternativen neben dem Bankkredit zukünftig für mittelständische Unterneh- men von Interesse sein könnten.
In einem abschließenden Exkurs soll geklärt werden, welche Veränderungen im Kontext mit Basel II bei der Unternehmensfinanzierung und –entwicklung von mittelständischen Baubetrieben zu erwarten ist, welche Branchenkräfte die Bauwirtschaft beeinflussen und wo die Besonderheiten dieses so krisen- gezeichneten Wirtschaftszweiges im Hinblick auf das zukünftige Rating liegen.
Des weiteren befinden sich im Anhang dieser Arbeit eine Zusammenstellung unternehmerischer Kennzahlen, die für eine Rating-Einstufung eine wesentli- che Grundlage darstellen, eine Übersicht mit den Definitionen von häufig ver- wendeten Begrifflichkeiten sowie einige Checklisten zur Optimierung des Ra- ting, die Handlungsansätze für ein Unternehmen im Zuge der Rating-Vorberei- tung liefern sollen.
2. Die Baseler Eigenkapitalvereinbarungen
2.1 Ursprung von Basel I und Basel II
Die Eigenkapitalvereinbarung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht von 1988 stellt einen Meilenstein bei der internationalen Harmonisierung der bankaufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen dar. Mit Basel I wurde die Min- desteigenkapitalunterlegung auf 8%, bezogen auf die Kreditposition einer Bank, festgelegt.
Mit dem Akkord sollten die Risiken von Verlusten bei den Banken, infolge des Ausfalls eines Gläubigers, im Verhältnis zu einem einheitlich definierten haf- tenden Eigenkapital begrenzt werden. Der Auslöser für die Vereinbarung war die Sorge der Zentralbankenpräsidenten der G10-Länder 1 , dass das zur Absi- cherung von Kreditausfällen nötige Eigenkapital der Banken auf Grund eines anhaltend intensiven Verdrängungskampfes im globalen Bankensektor einen bedrohlichen Tiefststand erreicht hatte.
2.1.1 Der Baseler Ausschuss
Ursprünglich als ein Ausschuss von Aufsichtsbehörden im Jahre 1975 von den Präsidenten der Zentralbanken der G10-Länder gegründet, setzt sich das un- abhängige Gremium aus hochrangigen Vertretern der Bankenaufsichten bzw. Zentralbanken dieser Industrienationen zusammen. Es ist der Bank für den Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zugeordnet, die ihren Sitz in Basel hat. Im Ausschuss werden Rahmenbedingungen bzw. Standards für die Beaufsich- tigung des Finanzsektors erarbeitet. 2
Den Anstoß zur Gründung lieferte die zu Beginn der 1970er Jahre stärker ein- setzende Globalisierung des Kapitalmarktes, die es den nationalen Bankauf- sichtsbehörden in immer höherem Maße erschweren sollte, die Risikosituation von international agierenden Kreditinstituten effizient zu überwachen.
Mit dem Ziel einer Verbesserung der Stabilität des Finanzsystems, hat der Ba- seler Ausschuss eine Reihe von global gültigen Eigenkapitalvorschriften für Banken vorgelegt, auf die sich die Aufsichtsinstanzen der Länder zur Bestim- mung der für sie geltenden Aufsichtsgrundsätze stützen können. Vor diesem Hintergrund ist auch die Entstehung des Baseler Eigenkapitalak- kords zu sehen, mit dem ein Rahmen für die Kreditrisikomessung geschaffen 1 Die G10-Staaten umfassen die sieben führenden Industrienationen Vereinigte Staaten, Japan, Deutschland, Grossbritanien, Frankreich, Italien und Kanada sowie die Schweiz, Schweden, Belgien, Spanien, Luxemburg und die Niederlande.
2 Vgl. Hundt, Neitz, Grabau, 2003, S.5
wurde, der die bankaufsichtlichen Mindesteigenkapitalanforderungen für Fi- nanzinstitute festlegt.
2.1.2 Die Eigenkapitalvereinbarung – Basel I – von 1988
Die Baseler Vereinbarung von 1988 richtete sich ursprünglich an international tätige Banken aus den G10-Ländern und sollte eine Empfehlung für diese dar- stellen. Obgleich sie keinerlei gesetzliche Rechtskraft besitzt, hat sich die Re- gelung zum weltweit anerkannten Kapitalstandard für Banken entwickelt und ist in mittlerweile „über 100 Ländern – den jeweiligen Bedürfnissen angepasst – in die nationale Bankengesetzgebung eingeflossen“. 3 Die Vereinbarung legt fest, das jedes Finanzinstitut bei der Vergabe eines Kredites, je nach Risiko- gehalt, einen bestimmten Prozentsatz, jedoch grundsätzlich 8%, zu den Risi- koaktiva mit Eigenkapital unterlegen muss.
Die Eigenkapitalunterlegung wird dann mit einem Risikofaktor gewichtet, wo- bei die Kreditnehmer den Bestimmungen nach Basel I pauschal in drei Klas- sen unterteilt werden: öffentliche Kreditnehmer, Kreditinstitute und alle übrigen Kreditnehmer. 4 Die Gewichtungen für die verschiedenen Aktivakategorien se- hen wie folgt aus:
Tab.1: Risikogewichtung und Eigenkapitalunterlegung nach Basel I 5
Die Eigenkapitalunterlegung bezieht sich dabei auf das gesamte Eigenkapital einer Bank, das für die Begrenzung des Insolvenzrisikos entscheidend ist. Basel I verfolgt zwei Hauptziele: „Im Gesamtbankensystem sollte ein Stand an Eigenkapitalmitteln erreicht werden, mit welchem das Risiko von Bankinsol- venzen entscheidend gesenkt bzw. die Kosten für Einleger und Steuerzahler, falls es dennoch zu einer Insolvenz kommen sollte, auf ein verkraftbares Mass reduziert werden könnten.“ 6 3 Vgl. Credit Suisse, 2004, S.4 4 Vgl. Hundt, Neitz, Grabau, 2003, S.5ff 5 Vgl. Hundt, Neitz, Grabau, 2003, S.6 6 Vgl. Credit Suisse, 2004, S.4
2.1.3 Motive für die Novellierung der Vereinbarung
In den letzten Jahren geriet das vorhandene Regelwerk aus verschiedenen Gründen zusehends unter Druck. So wurde es insbesondere den technologi- schen Entwicklungen und den neuen Instrumenten des Marktes nicht mehr gerecht. Basel I weist z.B. Unzulänglichkeiten bei der Differenzierung der Ak- tiva auf, die Kreditausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditnehmers bleibt hierin völlig unberücksichtigt. Die Folge ist eine fast einheitliche Zinsmarge, in der die individuelle Bonität nicht oder nur unzureichend widergespiegelt wird. Es zeigte sich, dass eine solche Pauschalierung und Kalkulation zu betriebs- wirtschaftlich nicht optimalen Kapitallokationen und Entscheidungen für die Banken geführt hat.
Die vornehmlichen Schwächen am bisherigen System sind:
starre, unflexible Bonitätsgewichte, welche die tatsächliche Qualität ei-
nes Kredites nicht berücksichtigen;
eine unzureichende Berücksichtigung der Bankrisiken;
die eingeschränkte Berücksichtigung von risikomindernden Faktoren, wie etwa Sicherheiten und Garantien;
fehlende Berücksichtigung von Laufzeiten und Portfolioeffekten. 7
Das Ziel bei der Entwicklung eines neuen, risikogerechteren und weitgreifen- deren Ansatzes als Empfehlung für die Eigenkapitalausstattung war es, „diese Unzulänglichkeiten zunächst einmal zu überwinden und den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Zentral ist die Abkehr von weitge- hend risikointensiven Eigenmittelanforderungen für Banken und die Neuaus- richtung auf eine umfassende Ausgestaltung der Mindestkapitalregelung“. Der Wandel des Bankengeschäfts und die damit einhergehenden Fortschritte in der Bonitätsbeurteilung sollen ebenfalls mit Basel II Berücksichtigung finden. Ziel der Reform ist es weiterhin, eine Verbesserung des bankinternen Risiko- managements durch eine risikoadäquate Unterlegung der Bankaktiva mit Ei- genkapital zu erreichen.
„Wie Basel I hat auch die neue Eigenkapitalvereinbarung empfehlenden Cha- rakter“ und richtet sich zunächst wieder an international tätige Banken. Ihre Grundsätze sollen sich jedoch auch für die Anwendung auf Banken unter- schiedlicher Komplexität und unterschiedlich anspruchsvoller Tätigkeit eig- nen. 8 7 Vgl. Credit Suisse, 2004, S.5 8 Vgl. Credit Suisse, 2004, S.4ff
2.2 Die neue Eigenkapitalvereinbarung – Basel II
Die neue Regelung sieht durch die Berücksichtigung von Kredit-Ratings 9 eine differenziertere Erfassung von Kreditrisiken vor. Dabei stehen den Banken ei- ne Reihe von Kriterien bzw. Faktoren zur Messung des Kreditrisikos und des operationellen Risikos zur Verfügung. Basel II gibt hier zukünftig einen flexible- ren Rahmen vor, der „die Höhe der zu hinterlegenden Eigenmittel zur Deckung der Kredit- bzw. Adressenausfallrisiken einer Bank verstärkt in Abhängigkeit von der tatsächlichen Bonität des Schuldners festlegt“. 10 Außerdem werden die Kreditinstitute in der neuen Regelung für strengere und präzisere Risiko- messung gezielt belohnt. Der Hinterlegungssatz (Solvabilitätskoeffizient) bleibt aber unverändert bei 8%.
Weiterführende Ziele der neuen Übereinkunft sind u.a. auch die Verbesserung der internen Risikosteuerungssysteme, welche zukünftig durch die zuständi- gen Aufsichtsinstanzen überprüft werden sollen. Mit diesem neuen Instrument wird bei der Aufsichtstätigkeit, die bislang vor allem durch die Analyse von Meldungen und Berichten der Banken sowie den Wirtschaftsprüfungsberichten gekennzeichnet ist, ein Wandel hin zu einer stärker qualitativ ausgerichteten Bankenaufsicht vollzogen.
Der neue Baseler Eigenkapitalakkord besteht daher aus drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen, die zusammen zu einem sicheren und soliden Finanz- system beitragen sollen; den Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisi- ken – ergänzt um eine neue Eigenkapitalanforderung für operationelle Risiken sowie den unter dem Stichwort Marktdisziplin zusammengefassten erweiterten Offenlegungsanforderungen der Banken. Im Folgenden wird vor allem auf jene Regelungsvorschläge eingegangen, die die Mindestkapitalanforderungen be- treffen, da diese einen überproportional großen Einfluss auf die Kreditzinsen mittelständischer Firmenkunden ausüben.
9 Ratings sind standardisierte Beurteilungsverfahren, um die Bonität, d.h. die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers, zu bewerten. Das Rating sagt dabei etwas aus, über die gegenwärtige und zukünftige Fähigkeit und rechtliche Bindung eines Schuldners, zur vollständigen und termingerechten Erfüllung von Zins- und Tilgungsverpflichtungen.
10 Vgl. Füser, Heidusch, 2002, S.36
Abb.1: Aufbau der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung 11
2.2.1 Die erste Säule – Mindesteigenkapitalanforderungen
Die Mindesteigenkapitalanforderungen an Banken setzen sich wie bisher aus drei grundlegenden Elementen zusammen. Diese sind 8% der risikogewichte- ten Aktiva für das Kreditrisiko, die Eigenkapitalanforderungen für das Marktri- siko und die für das operationelle Risiko. 12
Die folgende Abbildung soll die Berechnung der Eigenkapitalquote verdeutli- chen.
Abb.2: Bemessung für die Eigenkapitalausstattung einer Bank 13
11 Vgl. Credit Suisse, 2004, S.5
12 Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2003, S.7
13 Vgl. Credit Suisse, 2004, S.6
Die Neuerungen von Basel II betreffen des Weiteren die Messverfahren für die einzelnen Risikokomponenten. Die Banken können künftig auf verschiedene Ansätze zur Ermittlung des Kreditrisikos zurückgreifen. Dies erfolgt entweder über den Standardansatz mittels externer Ratings oder aber auf Basis interner Ratingmodelle (Internal Rating-Based-Approach, kurz IRB-Ansatz). 14
2.2.1.1 Standardansatz
Der Standardansatz basiert auf der Eigenkapitalvereinbarung des ersten Ak- kordes, wobei hier die Höhe der Eigenkapitalunterlegung durch die Bonitäts- beurteilung von anerkannten Rating-Agenturen bestimmt wird. Diese Ratings müssen gewissen Mindestanforderungen, zu denen etwa Transparenz und Objektivität zählen, entsprechen. 15
Das zu unterlegende Eigenkapital ergibt sich – wie bisher – als Produkt vom ausstehenden Kreditbetrag und eines vorgegebenen Risikogewichts. Dabei unterscheidet man jetzt vier Risikoklassen, die die Risikogewichte 20%, 50%, 100% und 150% erhalten. Somit bedeutet ein Risikogewicht von 100%, dass der zugrunde liegende Kredit mit seinem vollen Wert in die Berechnung ein- geht und mit 8% Eigenkapital zu unterlegen ist. Bei einem Risikogewicht von nur 20% müssen demnach also 1,6% an Eigenkapital hinterlegt werden (20% von 8% = 1,6%).
Die Einstufung in eine der jeweiligen Risikoklassen ist von der bereits genann- ten Bonitätsbeurteilung abhängig. „Kredite an Unternehmen, welche über kein externes Rating verfügen, können kein günstigeres Risikogewicht erhalten als deren Sitzstaat.“ 16 Das entspricht ebenfalls der Verfahrensweise von Basel I. 14 Vgl. Füser, Heidusch, 2002, S.37 15 Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2003, S.17 16 Vgl. Credit Suisse, 2004, S.8
Die folgende Abbildung zeigt die Zuordnung von Bonitätseinstufungen zu den Risikogewichten für Kredite an Unternehmen.
Tab.2: Bonitätsgewichte beim Standardansatz 17
Als ein Nachteil des Standardansatzes ist etwa die „willkürliche“ bzw. im Ein- zelfall nicht nachvollziehbare Bonitätsbeurteilung zu nennen. Ist man doch hier einzig von der Beurteilungskompetenz der Rating-Agenturen abhängig. 18 Ein weiterer zentraler Kritikpunkt des Standardansatzes besteht in dem scheinbaren Widerspruch, dass nicht „geratete“ Unternehmen mit einem Risi- kogewicht von 100% eingestuft werden, wohingegen „schlecht geratete“ Un- ternehmen mit einer Einstufung unterhalb von BB- eine Risikogewichtung von 150% erfahren. 19 Dies führt dazu, dass bei Unternehmen, deren Bonität als eher schlecht zu bewerten ist, ein Rating eine höhere Unterlegungspflicht bei Banken nach sich zieht, als wenn kein Rating vorhanden wäre.
17
Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2003, S.12
18
Vgl. Gleißner, Füser, 2002, S.58
19
Vgl. Füser, 2005, S.6
2.2.1.2 Internes Rating (IRB-Ansatz)
Der IRB-Ansatz ist neben dem externen Rating die zweite Möglichkeit zur Be- messung des Kreditrisikos, die mit der neuen Eigenkapitalvereinbarung be- schrieben wird.
Während der Standardansatz sich auf die Beurteilung von anerkannten Ra- ting-Agenturen beruft, können Banken, die für den IRB-Ansatz zugelassen sind, zur Bestimmung der Eigenkapitalunterlegung auf ihre internen Schätzun- gen von Risikokomponenten zurückgreifen. Diese Methode dürfte wohl be- sonders für die hiesigen Banken interessant sein, ist doch im Vergleich zu an- deren Ländern, etwa zu den USA, der Anteil extern „gerateter“ Unternehmen in Deutschland immer noch eher gering.
In der neuen Regelung sind zwei unterschiedlich komplexe Verfahren des in- ternen Ratings vorgesehen. Den Banken bleibt dabei die Wahl zwischen IRB- Basisansatz und dem fortgeschrittenen IRB-Ansatz vorbehalten.
Die Höhe der Risikogewichte im internen Rating ist von insgesamt vier Risiko- komponenten abhängig.
Das erste Element ist die Ausfallwahrscheinlichkeit PD (Probability of Default). Diese stellt die Größe der Wahrscheinlichkeit dar, mit der das Unternehmen innerhalb eines Jahres unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien seinen Verpflichtungen zur fristgerechten Bezahlung der Kreditzinsen und der Kredit- amortisation nicht nachkommt. Die Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit muss dabei „einer langjährigen Durchschnitts-PD der Rating-Klasse entspre- chen und basiert somit auf historischen Ausfalldaten und empirischen Nach- weisen“. 20 Dieses schuldnerspezifische Rating wird durch den zu erwartenden Verlust bei Ausfall LGD (Loss Given Default) ergänzt. Die Verlustquote bezeichnet den tatsächlichen Verlust in Prozent des beanspruchten Kredites, d.h. wenn die Erlöse aus den geleisteten Zahlungen des Kreditnehmers und aus der Verwer- tung der Sicherheiten und Garantien nicht ausreichen, um den Kredit der Bank abzudecken. Üblicherweise wird diese Größe als Prozentsatz der erwarteten ausstehenden Forderung gegenüber dem Kreditnehmer zum Ausfallzeitpunkt EAD (Exposure at Default) ausgedrückt. 21 Zudem ist im IRB-Ansatz die Restlaufzeit M (Effective Matury) eines Kredites als vierte Risikokomponente zu beachten.
Im Basisverfahren schätzt das Kreditinstitut lediglich die Ausfallwahrschein- lichkeit, während die anderen drei Parameter durch Vorgaben der Bankauf- sicht festgesetzt werden. Im fortgeschrittenen Ansatz kann die Bank, neben 20 Vgl. Füser, Heidusch, 2002, S.41 21 Vgl. Credit Suisse, 2004, S.8ff
der Ausfallwahrscheinlichkeit auch sämtliche andere Risikokomponenten in-
tern ermitteln. Dies darf allerdings nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass
zusätzliche Mindestanforderungen erfüllt sind und das Rating-System eine Zu-
lassung durch die nationale Aufsichtsbehörde erfahren hat. 22
22
Vgl. Hundt, Neitz, Grabau, 2003, S.11
23 Vgl. Hundt, Neitz, Grabau, 2003, S.11
Wie die Risikogewichte in Abhängigkeit vom Bonitätsurteil (Einordnung in eine
der Risikoklassen) für einen Unternehmenskredit im Standard- und internen
Ansatz jeweils aussehen können, zeigt die folgende Abbildung:
Abb.4: Risikogewichte in den Ansätzen nach Basel II 24
Im Weiteren enthält die erste Säule des Baseler Papiers Ausführungen zur
Verbriefung von Forderungen durch das Kreditinstitut zum Zweck der Behand-
lung von Risiken durch Auslagerung, d.h. der Übertragung des Ausfallrisikos
an Dritte. Außerdem finden sich Regelungen zur Behandlung des operationel-
len Risikos der Geschäftsaktivitäten von Banken. Das operationelle Risiko be-
zeichnet dabei die Gefahr von Verlusten, „die in Folge der Unangemessenheit
oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in
Folge externer Ereignisse eintreten“. 25
24 Vgl. Wilkens, Entrop, Völker, 2001, S.190
25 Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2003, S.140
2.2.2 Die zweite Säule – Aufsichtsrechtliche Überprüfung
Die zweite Säule der Vereinbarung stellt eine wesentliche Neuerung gegen- über Basel I dar. Das als Supervisory Review Process (SRP) benannte Ver- fahren soll sicherstellen, “dass Banken über angemessenes Eigenkapital für alle ihren Geschäften inhärenten Risiken verfügen“. Des Weiteren sollen die Banken auch darin bestärkt werden, solide interne Verfahren zur Überwa- chung und Steuerung ihrer Risiken zu implementieren. Für die Beurteilung des Verhältnisses zwischen dem Eigenkapitalbedarf einer Bank und ihren Risiken werden die Aufsichtsinstanzen verantwortlich sein. 26 Damit haben diese, in deutlich größerem Umfang als bisher, die Aufgabe, die verschiedenen bankin- ternen Verfahren zu prüfen und – auch im Vergleich zu anderen Banken – zu beurteilen. Der Prüfvorgang setzt demzufolge einen wesentlich intensiveren Dialog zwischen Banken und Prüfern voraus und wird insgesamt deutlich auf- wendiger, weil schwieriger.
Die zweite Säule sieht darüber hinaus eine stärkere Rücksichtnahme gegen- über kleineren und mittleren Banken vor, an die nicht die gleichen Anforderun- gen wie an große Institute gestellt werden sollen. Im Rahmen der vorgesehe- nen Bewertung der Fähigkeiten einer Bank, ihre eingegangenen Risiken zu identifizieren, zu messen, zu steuern und zu überwachen, wird die Bankenauf- sicht in ihrem risikoorientierten Ansatz nach Größe, Komplexität und Risikola- ge eines Kreditinstitutes differenzieren. Aus einer solchen Differenzierung werden voraussichtlich Erleichterungen und damit Kosteneinsparungen für derartige Finanzinstitute resultieren, was letztlich auch einen Vorteil für den Kreditnehmer darstellt.
2.2.3 Die dritte Säule – Marktdisziplin
Die dritte Säule von Basel II, Marktdisziplin genannt, „hat das Ziel, die Min- desteigenkapitalanforderungen und den aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- prozess zu ergänzen“. Mit den „erweiterten Offenlegungsanforderungen“ wird beabsichtigt, die Marktdisziplin zu verstärken und die Transparenz zu erhöhen. Bei den offenzulegenden Informationen handelt es sich um eine Vielzahl von zum Teil sehr weitgehenden obligatorischen bzw. fakultativen Angaben zur Eigenkapitallage und -ausstattung sowie zur Risikosituation einer Bank. Das Kreditinstitut ist u.a. verpflichtet, Angaben zu seiner Eigenkapitalstruktur sowie Informationen zu eingegangenen Risiken und ihrer Beurteilung zu veröffentli- chen. Dazu zählen umfangreiche Angaben zum Kreditrisiko, zum Marktrisiko oder zum operationellen Risiko. Die Veröffentlichungspflichten sollen es Markt- 26 Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2003, S.161ff
teilnehmern ermöglichen, mit diesen Informationen die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung einer Bank zu beurteilen. 27 Allerdings befürchten Kritiker, dass die Fülle der offenzulegenden Punkte, an- statt der erhofften größeren Markttransparenz eher zum Gegenteil, nämlich einer stärkeren Intranzparenz, führen könnte und somit eine Auswertung der Informationen selbst für sachverständige Dritte nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus stellt die Offenlegung rechtlich geschützter und vertraulicher Informati- onen ohnehin ein Problem dar.
2.3 Einschränkungen von Basel II
Zentrale und bis zum Schluss viel diskutierte Themen der Konsultationen zum zweiten Papier des Baseler Ausschusses vom 16.01.2001, die auch internati- onal für erheblichen Wirbel sorgten, waren die Regelungen bezüglich der Ei- genkapitalfinanzierungen, die Laufzeitanpassung sowie die Nutzung nationaler Spielräume durch die jeweiligen Bankenaufsichten. „Während der bis Mai an- dauernden Konsultationsphase gingen 270 Kommentare, insbesondere von Banken und Bankverbänden, in Basel ein.“ Hauptvorwurf war, im Hinblick auf mögliche negative Auswirkungen auf die Finanzierung der Mittelstandsunter- nehmen, im internen Rating-Ansatz „über das Ziel hinausgeschossen zu sein und so eine unangemessen starke Verteuerung der Kreditkonditionen – insbe- sondere bei Mittelständlern – zu verursachen“. Darüber hinaus „sollte z.B. eine Vielzahl in Deutschland banküblicher Sicherheiten keine Anerkennung fin- den“. 28 Angesichts der hierzulande großen Bedeutung des Mittelstandes für Wachstum, Beschäftigung und Investitionen hat die deutsche Verhandlungs- delegation Vorschläge verfasst, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Das Hauptaugenmerk lag darauf, die Besonderheiten des Mittelstandes im Vergleich zu großen Unternehmen zu berücksichtigen, um eine Benachteili- gung kleiner und mittlerer Unternehmen auszuschließen.
Am 10.07.2002 ist vom Baseler Ausschuss ein Kompromiss gebilligt worden, der in drei Punkten eine Entschärfung der befürchteten Reduzierung des Kre- ditangebotes der Banken für kleine und mittlere Unternehmen bewirken soll.
Der Inhalt dieser Regelung sieht folgendes vor:
Unternehmen mit niedrigem Jahresumsatz werden günstiger eingestuft,
als es ihrem eigentlichen Rating entspricht;
Kredite bis zu 1,0 Mio. EUR können wie Privatkundenkredite behandelt
werden, für die, wegen besserer Risikostreuung, geringere Eigenkapi- talanforderungen gelten;
27 Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2003, S.180ff 28 Vgl. Taistra, 2005a, S.2
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Ronny Böhme, 2005, Anforderungen und Auswirkungen von Basel II auf die Finanzierung von mittelständischen Unternehmen, Munich, GRIN Publishing GmbH
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