Inhaltverzeichnis
1 Einleitung Seite 1
2 Rechtliche Entwicklung Seite 3
3 Qualitätsebenen Seite 4
4 Prozess -und Ergebnisqualität Seite 5
4.1 Dokumentation und
M öglichkeiten zur Qualitätskontrolle Seite 5
4.2 Selbsteinschätzung der Mitarbeiter Seite 7
4.3 Auswertung der Umfrage Seite 8
4.4 Resultat der Umfrage Seite 10
5 Neue Inhalte Seite 11
5.1 Dienstbesprechung Seite 11
5.2 Arbeitsgruppen Seite 12
5.3 Stationsleiterrunde Seite 12
5.4 Fortbildung Seite 13
5.5 Personaleinsatzplan Seite 13
5.6 Beschwerdemanagement Seite 13
6 Schlussfolgerungen Seite 14
Literaturverzeichnis Seite 16
Anhang :
1. Inhalte des Qualitätshandbuches
2. Fragebogen zur Selbsteinschätzung der Mitarbeiter
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1 Einleitung
Schon vor fast 20 Jahren begannen die Diskussionen um die Reform der Dokumentation in der Pflege. Zum Schutz der Rechte des Pflegebedürftigen soll die Pflegequalität nachweisbar und kontrollierbar gemacht werden - durchschaubar und verständlich.
Die Träger der Pflegeeinrichtungen sind für die Sicherung und für die Weiterentwicklung der Qualität ihrer Leistungen verantwortlich. Sie müssen in der Lage sein, die geleistete Pflege lückenlos und korrekt nachzuweisen.
In der BURGHOLTE Seniorenwohnanlage in Osterode werden 60 pflegebedürftige Menschen aller Pflegestufen von 34 Pflegekräften auf 4 Stationen betreut. Die Qualitätssicherung findet im Qualitätszirkel statt, der sich wöchentlich mit der Aktualisierung und der Anpassung der Pflegedokumentation an die Vorgaben der Kontrollbehörden beschäftigt. Die Pflegequalität wird hier definiert, fixiert und weiterentwickelt.
Was aber bedeutet das für die eigentliche Pflege? Wie viel Verständnis und wie viel Kenntnis haben die einzelnen Mitarbeiter? Worauf lassen sich Fehler im Dokumentieren der Pflegeleistungen zurückführen, die immer wieder zu beobachten sind?
Mit diesen Fragen möchte ich mich im Rahmen meiner Hausarbeit beschäftigen.
Dazu beschreibe ich in Kapitel 2 kurz die rechtliche Entwicklung. Kapitel 3 stellt die einzelnen Ebenen der Qualität vor. Da ich im darauffolgenden Teil meiner Ausführungen näher darauf eingehen möchte, welche Schwierigkeiten die Dokumentation der Pflege in der Praxis aufweist und wodurch diese möglicherweise entstehen, werde ich erst dort die „Werkzeuge“ für die Prozess- und Ergebnisqualität erläutern. Anhand eines „Selbsteinschätzungsbogen“, in dem die Mitarbeiter zu einigen Fragen Stellung nehmen, versuche ich in diesem Teil meiner
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Arbeit die Problematik in der Dokumentation des Pflegeprozesses und der Qualitätssicherung festzustellen. Ich hoffe zum Abschluss meiner Ausführungen in Kapitel 5 einige Möglichkeiten aufzeigen zu können, die den Schwierigkeiten der Mitarbeiter entgegenwirken könnten, denn „ .... MitarbeiterInnen, die Klarheit über die Qualitätspolitik, die Qualitätsziele, Zuständigkeiten und Strukturen haben, sind viel stärker in der Lage und auch bereit, das System zu tragen, offen miteinander zu kommunizieren und an Qualitätsverbesserungsprozessen mitzuwirken “ (Schmitz / Hofmann 2000, S.23).
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2 Rechtliche Entwicklung
Krankenpflegegesetz von 1985:
In § 4 wird als Ausbildungsziel insbesondere die sach- und fachkundig geplante Pflege des Patienten genannt, sowie die Beobachtung und die Weitergabe der Beobachtungen ( vgl. Riffel 1997 ).
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19.3.1986: Alles was nicht dokumentiert ist, wurde nicht geleistet. Das unsachgemäße Führen von Pflegedokumentation ist ein Pflegefehler (vgl. Riffel 1997 ).
Gesundheitsstrukturgesetz, Pflegepersonalregelung von 1993: Die Pflegepersonalregelung verlangt die Nachweisbarkeit der Zuordnung der Patienten in Pflegestufen aufgrund einer ausreichenden, zweckmäßigen, wirtschaftlichen und an einem ganzheitlichen Pflegekonzept ausgerichteten Pflege ( §1) sowie den Nachweis notwendiger Pflege ( §4) in der Pflegedokumentation ( vgl. Riffel 1997 ).
Pflegeversicherung SGB XI 1995: Nach den Ausführbestimmungen zu § 80 wird die Pflegeprozessdokumentation gesetzliche Bemessungsgrundlage für die Qualität der Umsetzung des Pflegeauftrages in der Praxis ( vgl. Klie 1999, S. 295 ff ).
Novelliertes Krankenpflegegesetz 2004
§ 3 definiert als Ausbildungsziel die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, die Evaluation der Pflege, sowie die Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität ( vgl. Ärztliche Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland, 2003 ).
Arbeit zitieren:
Corinna Wagner, 2003, Pflegeprozess und Ergebnisqualität - nach wie vor in Schieflage, München, GRIN Verlag GmbH
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Einbetten
DOI
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