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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
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2. Der Irak und die Vereinten Nationen 1990-2003
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3. Prinzipien der amerikanischen Hegemonialpolitik
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3.1. Demokratisierung der arabischen Welt?
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3.2. Krieg als Mittel des Neo-Imperialismus
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3.3. Der Irak als Probelauf
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4. Terrorismus und der Krieg am Golf - ein Ausblick
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5. Schlussbetrachtung
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6. Literaturverzeichnis
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1. Einleitung
Weshalb sind (...) die eifrigsten Verfechter der neoliberalen Freiheitspostulate, die Vereinigten Staaten und Großbritannien, gleichzeitig auch die eifrigsten Kriegstreiber und Verfechter der ideologisch arg strapazierten humanistischen Interventionen? Und weshalb sind diese Staaten bereit, dabei die Schwächung des Völkerrechts und wohl auch die Gefährdung des gesamten UN-Systems zu riskieren? 1 Um diese und sich darauf beziehende Fragestellungen wird es in meiner nun folgenden Arbeit gehen. Ich werde untersuchen, wie sich Amerikas Haltung zum Mittleren Osten im Allgemeinen und dem Irak im Besonderen in den letzten Jahren verändert hat und was die eigentlichen Beweggründe hinter George W. Bushs Feldzug gegen den Terror sein könnten. Geht es ihm wirklich nur um die Demokratisierung des Landes oder aber stehen mehr ökonomische Gründe im Vordergrund seiner Intention? Der UN-Sicherheitsrat und ein Großteil der europäischen Bevölkerung waren gegen den zweiten US- Großeinsatz im Irak innerhalb von nicht einmal fünfzehn Jahren, und dennoch hat Washington seinen Hardliner-Kurs ko mpromisslos gegen alle Bedenken und Widerstände durchgesetzt. Aus heutiger Sicht waren die von Bush und Blair vorgetragenen Gründe eindeutig falsch und hochstilisiert, so dass im Verlauf des Krieges immer neue offizielle Prioritäten und Kriegslegitimationen gefunden werden mussten. Letzten Endes sieht sich die US-Administration jedoch nicht in der Position Rechtfertigungen oder gar Zugeständnisse an die Weltgemeinschaft m achen zu müssen. Hegemonie und Unilateralismus sind hierbei die zentralen Schlagwörter der gegenwärtigen amerikanischen Außenpolitik. Insbesondere diese Aspekte sollen im Folgenden eingehend untersucht und hinterfragt werden, wobei ich schon an dieser Stelle das Augenmerk weniger auf generelle Pauschalisierungen legen möchte als vielmehr speziell auf die aktuelle Politik der Regierung von George Bush jr. Es soll nicht darum gehen, die USA als Ganzes für die momentanen Geschehnisse in der Welt verantwortlich zu machen. Vielmehr möchte ich einen Eindruck über die durch Washington verursachten Konflikte im gesamten Mittleren Osten, dem Zerwürfnis mit engen Bündnispartnern in Europa und der Forcierung des globalen Terrorismus geben, ohne allerdings das Regime von Saddam Hussein oder die Verbrechen bin Ladens relativieren zu wolle n. Der Bürgerrechtler und Friedensaktivist Noam Chomsky, der Professor für Wirtschaft und Politik Mohssen Massarrat und auch die Soziologen Werner Biermann und Arno Klönne, alle Experten für den Mittleren Osten, sind nur
1 Mohssen, Massarrat: Über den Zusammenhang von neoliberaler Globalisierung, Krieg und Hegemonialpolitik - Pioniere der Globalisierung und neoliberale Postulate. In: Massarrat, Mohssen (Hg.): Amerikas Weltordnung - Hegemonie und Kriege um Öl. Hamburg 2003, S. 52-53.
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einige Bezugsquellen dieser Arbeit und werden des Öfteren in den nun folgenden Kapiteln Erwähnung finden. Zu Beginn soll allerdings ein allgemeiner Überblick über die Sanktionen, Resolutionen und Interventionen bezüglich des Irak gegeben werden, um auf diese Weise die Entwic klung des Landes und sein Verhältnis zur UNO und den USA besser einschätzen zu können.
2. Der Irak und die Vereinten Nationen 1990-2003
Hauptziel und -funktion des UN-Sicherheitsrates ist die Sicherung des Friedens, was ihm trotz des Veto nicht gelang. In der Interpreta tion der US-Administration allerdings versäumte er seine Aufgabe gerade dadurch, dass er den Krieg [im Jahr 2003] nicht legitimierte (...) 2 Der Ursprung dieses über Jahre hinweg andauernden Konflikts zwischen den Vereinten Nationen, dem Irak und den USA ist in den frühen 90er Jahren zu finden. Der Überfall von Saddam Husseins Regime auf den südlichen Nachbarn Kuwait begründete diesen bis heute schwelenden Konflikt und rückte das ölreiche Land am Schwarzen Meer in den Blickpunkt der Weltöffentlichkeit.
Als im Sommer 1990 irakische Truppen den Überfall begonnen, verurteilte der UNO-Sicherheitsrat diese Invasion als Verletzung der internationalen Sicherheit und als Bruch des Weltfriedens gemäß Art.39 3 der UN-Charta und verhängte über das Land die Resolution 660. In ihr verlangte die Staatengemeinschaft den sofortigen Rückzug irakischer Streitkräfte und rief dringlichst zur Klärung der vorherrschenden Differenzen auf. Darüber hinaus behielt sich die UNO bei Nichtbefolgen der obigen Bedingungen weitere Schritte vor. Es stellte sich im Verlauf der folgenden Wochen heraus, dass eben dieser Punkt unumgänglich werden würde, da der Irak den Forderungen der Resolution 660 nicht nachkam. So griff der Sicherheitsrat Anfang August 1990 „zum nächst schärferen Mittel und verhängte mit der Resolution 661 unter Berufung auf Art.41 UN-Charta ein totales Wirtschafts- und Handelsembargo (...)“ 4 mit dem Ziel, die irakische Führung zum Truppenrückzug und zur Respektierung des souveränen Kuwaits zu zwingen. In den folgenden Monaten wurden zahlreiche weitere teils von den USA forcierte Resolutionen verabschiedet. Darunter auch jene mit der Kennzeichnung 678 5 , nach der trotz weittestgehender Einhaltung des Embargos
2 Norman, Peach: Das Scheitern der UNO im Irak-Konflikt und Möglichkeiten ihrer Stärkung. In: Göbel, Rüdiger (Hg.): Der Irak - Krieg, Besetzung, Widerstand. Köln 2004, S. 76.
3 Dieser Artikel impliziert das Vorhandensein eines Friedensbruchs, einer Friedensbedrohung oder einer Angriffshandlung
4 Ebd., S. 77.
5 Die Resolution 678 verlangt, dass der Irak die Resolution 660 und alle dazu später verab- schiedeten Resolutionen uneingeschränkt befolgt. Darüber hinaus ermächtigt sie alle Mit-
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die verhängten Sanktionen militärisch noch verstärkt werden konnten. Norman Peach stuft dieses als eklatanten Kontrollverzicht der UNO zugunsten der Vereinigten Staaten von Amerika ein, denn auf diesem Weg räumte der Sicherheitsrat den USA die uneingeschränkte Vormachtstellung über jegliche Militäreinsätze innerhalb des Irak ein. Und obschon Kuwait seine Souveränität zurückerlangte, blieben die in Resolution 661 verhängten Sanktionen weiterhin in Kraft, so dass der von Peach zitierte UN-Beauftragte Marti Ahtisaari vom Irak als ein ins vorindustrielle Zeitalter zurückgebombtes Land spricht.
Die schließlich im Jahr 1991 vom Weltsicherheitsrat verabschiedete Resolution 687 gilt laut der vorliegenden Literatur als maßgebend für alle folgenden Entwürfe und Regelungen bezüglich des Irak. Sie sei in der Geschichte der UN die bislang umfangreichste Resolution, denn sie verpflichte den Irak zur bedingungslosen Kooperation mit den Vereinten Nationen, um den Frieden und die Sicherheit in der Golf Region wiederherzustellen. Ferner ermächtige sie die UN-Mitgliedsstaaten, alle unerlässlichen Maßnahmen gegen etwaige irakische Zuwiderhandlungen gegen diese Resolution zu unternehmen. Sie regelt explizit die Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomagentur (IAEO) im Bereich nuklearer Waffen und die Einsetzung der United Nations Special Commission (UNSCOM), die im Irak biologische und chemische Waffen, sowie Raketen, also alle Arten von Massenvernic htungswaffen oder Entwicklungs- und Produktionsanlagen erfassen, überwachen und zerstören soll.
Die Resolution ist überwiegend von den USA formuliert worden und enthält einen Diktatfrieden, der in diesem Umfang und der Härte der Bedingungen bis dahin keinem Land nach 1945 zugemutet worden ist. [Die Berufung auf Art.39 UN-Charta als rechtliche Grundlage für die Intervention im Irak] mutierte mit der Resolution 687 (...) zum Hebel und Druckinstrument für zweifelhafte Ziele. 6 So habe der Irak neben den oben genannten Bedingungen umfassende Abrüstungsmaßnahmen sowie umfangreiche Rückgabe- und Reparationspflichten zu erfüllen gehabt, denen trotz der bestehenden Wirtschafts- und Handelssanktionen Folge geleistet werden musste. Nur zwei Tage später, am 05. April 1991, erließ der UN-Sicherheitsrat mit der Resolution 688 einen weiteren epochalen Einschnitt in die Souveränität des Irak. Im kurdischen Norden des Landes wurde eine sogenannte Flugverbotszone installiert, die nur für von der UNO ausgewählte Hilfsorganisationen zugänglich sein und so den gefährdeten Kurden Schutz bieten sollte. Das Errichten
gliedsstaaten bei Zuwiderhandlung des Irak jedes erforderliche Mittel einzusetzen, um obige Bedingen zu erfüllen
6 Ebd., S. 79.
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eines solchen „save haven“ 7 sei, nach Norman Peach, bis dahin einzigartig in der Geschichte gewesen und habe, trotz augenscheinlich moralischer Notwendigkeit, keine rechtliche oder durch die Vereinten Nationen legitimierte Grundlage besessen. Vielmehr sei durch diese von den USA und Großbritannien verhängte Maßnahme der Art.2 Ziff.7 der UN-Charta ad absurdum geführt worden, da „das absolute Prinzip der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten eines Staates“ 8 erstmalig ausgesetzt worden sei, und sogenannte Flugverbotszonen demnach auch nicht durch die Resolution 688 gedeckt sein könnten. Es seien einseitige Verletzungen der Souveränität und der territorialen Integrität des Iraks, die vom Sicherheitsrat nie genehmigt, allerdings auch nie gerügt worden seien. Im Jahr 1998, nachdem Bagdad die Zusammenarbeit mit den UN-Abrüstungsinspekteuren kurzfristig eingestellt hatte, und es laut des UNS-COM-Exekutivsekretärs zu mangelnder Kooperation mit den Inspekteuren gekommen sei, starteten die USA im Dezember „die Operation Wüstenfuchs mit heftigen Luftangriffen gegen den Irak. D er US-Generalstab sprach „(...) von ca. 1600 Toten auf irakischer Seite.“ 9 Diese Bombardierung war durch keinen Beschluss des UN-Sicherheitsrats legitimiert und müsste somit als völkerrechtswidrig eingestuft werden. In der Folge verweigerte der Irak definitiv jegliche Zusammenarbeit mit der UNSCOM und erklärte seinen Widerstand gegen die Flugverbotszonen im Norden und Süden des Landes. Das Pentagon genehmigte daraufhin Präventivschläge gegen die irakischen Radarabwehrstellungen. Peach spricht dahingehend v on einem endgültigen Kontrollverlust des UN-Sicherheitsrates über den Golf-Konflikt, der sich zusehends zwischen den alten Konkurrenten von 1990, dem Irak und den USA, neu manifestierte. Die Ende 1999 verabschiedete Resolution 1284 10 macht deutlich, in welche handlungsunfähige Rolle sich die Vereinten Nationen hatten drängen lassen. So setzten die USA trotz evidenter humanitärer Bedenken seitens der UNO die Beibehaltung der ökonomischen Sanktionen durch. Drei Jahre später, am 09. November 2002, verabschiedet der UNO-Sicherheitsrat nach zähen Diskussionen und monatelangen Vermittlungsversuchen die Resolution 1441. Diese sollte ein letzter Versuch sein, den bis dato von den USA schon beschlossenen Krieg noch einmal zu verhindern. Die Ausformulierung der Resolution lässt sich somit keinesfalls als Kriegslegitimation deuten und bietet dem Irak auch weiterhin die Möglic h-
7 Ebd.,S. 80.
8 Ebd., S. 80.
9 Ebd., S. 80.
10 Einrichtung des neuen Waffeninspektionsprogramms UNMOVIC (Vorsitz: Hans Blix)
Arbeit zitieren:
Moritz Klöppel, 2004, Amerikas Intervention im Irak unter besonderer Berücksichtigung von George W. Bushs Hegemonialpolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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