Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG 4
2 SEXUELLE GEWALT GEGEN MÄDCHEN MIT EINER GEISTIGEN BEHINDERUNG 5
2.1 DEFINITIONEN 4
2.2 ASPEKTE SEXUELLER GEWALT BEI MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG 7
2.2.1 TÄTER 7
2.2.2 DAUER DER SEXUELLEN GEWALTERFAHRUNG 8
2.2.3 ORT DER SEXUELLEN GEWALTTATEN 9
2.3 FOLGEN VON SEXUELLEM MISSBRAUCH BEI MÄDCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG 9
2.3.1 KÖRPERLICHE FOLGEN 10
2.3.2 PSYCHOSOMATISCHE FOLGEN 10
2.3.3 PSYCHISCHE UND PSYCHOSOZIALE FOLGEN 11
2.3.4 VERHALTENSAUFFÄLLIGKEITEN UND PSEUDOSEXUELLE VERHALTENSWEISEN 12
2.3.5 GEISTIGE BEHINDERUNG ALS FOLGE VON SEXUELLEM MISSBRAUCH 13
3 MÖGLICHE URSACHEN FÜR SEXUELLEN MISSBRAUCH BEI MÄDCHEN MIT
GEISTIGER BEHINDERUNG 14
3.1 SOZIALE ISOLATION 14
3.2 LEBEN IN HEIMEN UND BEZIEHUNGEN ZU MITARBEITER/INNEN 15
3.3 MANGELNDES SELBSTBEWUSSTSEIN 15
3.4 ERZIEHUNG 16
3.5 KOMMUNIKATIONSSCHWIERIGKEITEN 16
3.6 GERINGE GLAUBWÜRDIGKEIT 17
3.7 INFORMATIONSDEFIZIT 18
3.8 STERILISATION BEI BEH INDERTEN MÄDCHEN 18
4 FAZIT 19
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1 Einleitung
Lange Zeit war sexuelle Gewalt gegen Kinder ein Tabuthema. Erst mit Beginn der 80er Jahre wurde das Thema aufgegriffen und mittlerweile ist allen bewusst, dass sich die sexuellen Übergriffe auf Kinder nicht mehr leugnen lassen.
Sexuelle Gewalt gegen Kinder mit einer geistigen Behinderung ist bisher jedoch in den Statistiken nicht geführt und auch eine erste Auseinandersetzung mit dem Thema hat erst zu Beginn der 90er Jahre stattgefunden. Allerdings wird die Problematik in der Gesellschaft, wie auch in der Wissenschaft nach wie vor nicht ausreichend thematisiert.
Diese Hausarbeit möchte sich diesem schwierigen Thema widmen., da man bei der Arbeit mit Menschen die eine geistige Behinderung haben auf erhebliche Defizite im Bereich der sexuellen Aufklärung stößt. In diesem Zusammenhang habe ich eine Literaturrecherche zum Thema „Sexualität und geistige Behinderung“ durchgeführt und bin u.a. auf das Problem des sexuellen Missbrauchs bei behinderten Menschen gestoßen, welches mich dazu veranlasst hat, es zum Mittelpunkt meiner Arbeit zu machen.
Bei der Zusammenstellung von Datenmaterial bin ich jedoch sehr schnell an Grenzen gestoßen, da bis heute noch keine repräsentative deutschsprachige Studie über das Ausmaß von sexueller Gewalt gegen Menschen mit geistiger Behinderung vorliegt und auch die polizeiliche Kriminalstatistik keine Angaben darüber macht (vgl. Becker, 2001, S.40)
Die ersten repräsentativen Studien zu diesem Thema stammen aus den USA und Kanada.
Erste Untersuchungen aus Deutschland bestätigen jedoch die Übertragbarkeit der im Rahmen dieser Studien festgestellten großen Häufigkeit (Noak/Schmid 1996; Blinkle/Beck 1996 aus: Ursula Enders (Hrsg.),2001, S.127). Da die Beschaffung der Originaltexte und deren vollständige L ektüre den Rahmen dieser Arbeit überschritten hätte, sind die von mir gemachten Angaben, deutschsprachigen Quellen entnommen. Ich bin mir durchaus darüber bewusst, dass Ergebnisse dadurch verfälscht werden können, muss dies jedoch leider in Kauf nehmen um das Thema überhaupt erst behandeln zu können.
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Auch greife ich in Kapitel 2.3 auf Daten zurück, die über sexuellen Missbrauch bei Kindern ohne geistige Behinderung vorliegen. Grund hierfür war wie bereits o.g., dass keine repräsentative Studien vorlagen.
2 Sexuelle Gewalt gegen Mädchen mit einer geistigen
Behinderung
2.1 Definitionen
Eine feste Definition von sexuellem Missbrauch ist nicht möglich, da er von jedem Opfer anders erlebt und empfunden wird. Es existieren jedoch verschiedene Definitionsversuche, die zwar aus verschiedenen Perspektiven entstanden sind, alle jedoch an Kriterien orientiert sind, die sich ähneln und die im Folgenden erläutert werden.
Nachfolgend werden verschiedene Definitionen beispielhaft wiedergegeben:
„ Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen“( Bange 1992, S.57 nach: Gerdtz 2004, S.12).
„Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen durch Erwachsenen oder ältere Jugendliche ist eine sexuelle Handlung des Erwachsenen mit einem Kind, das aufgrund seiner emotionalen und intellektuellen Entwicklung nicht in der Lage ist, informiert und frei zu entscheiden, ob es dieser sexuellen Handlung zustimmen will. Dabei nützt der Erwachsenen die ungleichen Machtverhältnisse zwischen Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen aus, um das Kind zur Kooperation zu überreden oder zu zwingen. Zentral ist dabei die Verpflichtung zur Geheimhaltung,
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die das Kind zu Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit und Hilflosigkeit verurteilt“ (Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg 1999, S.7 nach: Gerdtz 2004, S.12).
„ (...) all das, was einem Mädchen vermittelt, daß es nicht als Mensch interessant und wichtig ist, sondern dass Männer frei über es verfügen dürfen; dass es durch seine Reduzierung zum Sexualobjekt Bedeutung erlangt; dass es mit körperlicher Attraktivität und Einrichtungen ausgestattetet ist, um Männern »Lust« zu beschaffen. Hierzu gehört jeder Übergriff auf das Mädchen. Egal, ob es heimliche, vorsichtige Berührungen sind, die es über sich ergehen lassen oder selbst »vornehmen« muss, erzwungener Oralverkehr oder eine regelrechte Vergewaltigung. Dazu gehört aber auch das Befühlen und die »fachmännische« Begutachtung der sich entwickelnden körperlichen Rundungen, das Betasten der Brust oder des Brustansatzes, verbunden mit abschätzigen oder auch wohlwollenden Qualitätsurteilen, dass das Mädchen jetzt zur Frau und damit als Sexualobjekt attraktiv wird“ (Kavemann/Löhstötter 1984, S.10 nach: Becker 2001, S.11).
Alle Verfasser von Definitionen sind sich einig darüber, dass es keine einvernehmliche sexuelle Beziehung zwischen Kindern und Erwachsenen geben kann. Durchgängig wird auch das Kriterium gegen den Willen des Kindes benannt und die Tatsache, dass psychische und physische Gewalt angedroht oder ausgeübt wird. Auch das starke Machtgefälle zwischen Kindern und Erwachsenen spielt eine entscheidende Rolle, denn sexueller Missbrauch ist zugleich immer auch ein Machtmissbrauch des Täters. Ein weiteres Definitionskriterium ist die Absicht die hinter einer solchen Tat steht. Sexueller Missbrauch geschieht nicht zufällig oder aus Versehen, sondern ist immer geplant, mit dem Ziel der Befriedigung des Täters. In der Regel handelt es sich um eine Wiederholungstat, die sich über einen längeren Zeitraum hin erstreckt (vgl. Gerdtz 2004, S.12 ff).
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2.2 Aspekte sexueller Gewalt bei Menschen mit geistiger
Behinderung
2.2.1 Täter
In den meisten Fällen von sexuellem Missbrauch bei Menschen mit einer geistigen Behinderung stammen die Täter aus dem nächsten Umfeld der Betroffenen. Sie sind Väter, Stiefväter, Onkel, Busfahrer, Lehrer, Betreuer, etc. (vgl. Becker 2001, S.63 ff). Da Menschen mit einer geistigen Behinderung oftmals auch in sonderpädagogischen Einrichtungen leben oder arbeiten, bzw. mit Therapeuten Kontakt haben, erhöht sich für sie das Risiko durch eine ihnen bekannte Person missbraucht zu werden ( vgl. Kap. 2.2.3, Kap. 3.2). Die Täter sind zumeist männlich und gehören allen Altersgruppen und sozialen Schichten an (Ryerson 1981, 236-237 nach: Becker 2001, S.64).
Eine von Sobsey durchgeführte Studie, die auf den in Fragebögen gemachten Angaben von 152 Menschen mit den verschiedensten Behinderungen beruht, kommt zu dem Ergebnis, dass die Täter zu 88,7% männlich und zu 11,3% weiblich waren und zwischen 10 und 87 Jahren alt waren, wobei das durchschnittliche Alter 33,9 Jahre war. 19,6% der Täter waren Familienmitglieder, 0,8% Mitglieder der Stieffamilie, 13,8% Bekannte, 11,8% bezahlte Betreuungspersonen ( z.B. Babysitter), 2,5% Personen mit den sich das Opfer verabredet hatte. Nur 10,1% der Täter waren fremde Personen. Insgesamt standen 43,7% der Täter mit dem Opfer in Verbindung, weil das Opfer eine Behinderung hatte ( Sobsey in press, 4 nach: Becker 2001, S.66).
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Arbeit zitieren:
Melanie Monzel, 2005, Sexueller Missbrauch von Menschen mit einer geistigen Behinderung, München, GRIN Verlag GmbH
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