II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis IV
1. Einleitung und Abgrenzung. 1
2. Umfang der Drogenproblematik 2
3. Zielsetzung einer rationalen Drogenpolitik 2
4. Die Prohibition als Ausdruck repressiver Drogenpolitik 4
4.1. Intention. 4
4.2. Konsequenzen und kritische Betrachtung der Drogenprohibition 6
5. Liberale Konzepte einer alternativen Drogenpolitik 9
5.1. Freigabe illegaler Drogen 9
5.2. Kontrollierte Teilliberalisierung. 12
6. Fazit und Ausblick 15
Anhang. 17
Literaturverzeichnis 24
Gesetzesverzeichnis 30
Thesenpapier 31
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Polizeilich registrierte Rauschgifttote (1989-2003)
Abbildung 2: Anzahl der nach dem BtMG registrierten Rauschgiftdelikte (1989-2003)
Abbildung 3: Intendierte Prohibitionswirkung auf die Anbieter
Abbildung 4: Intendierte Prohibitionswirkung auf die Nachfrager
Abbildung 5: Prohibitive Markteinschränkung
Abbildung 6: Prohibitive Marktauflösung.
Abbildung 7: Gesamtnachfragekurve
Abbildung 8: Nachfragekurven in Abhängigkeit vom Konsummuster
Abbildung 9: Entwicklung der Großhandelspreise für verschiedene Drogen.
Abbildung 10: Entwicklung der Straßenhandelspreise für verschiedene Drogen.
Abbildung 11: Entwicklung der Erfahrung Jugendlicher (12-25 Jahre) mit illegalen
Drogen (1989-2004)
Abbildung 12: Entwicklung der Probierbereitschaft Jugendlicher (12-25 Jahre) in Bezug
auf Cannabis
Abbildung 13: Rauschgifttote (2003) - gruppiert nach Todesursache
BKA Bundeskriminalamt BtMG Betäubungsmittelgesetz BVerfG Bundesverfassungsgericht BZgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung DBDD Deutsche Referenzstelle für die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht i.e.S. im engeren Sinn(e) i.V.m. in Verbindung mit sog. so genannte(-r) WS Wahrscheinlichkeit
1
1. Einleitung und Abgrenzung
Im Jahre 1991 sorgte das Landgericht Lübeck für besondere Aufmerksamkeit, als es ein verfassungsrechtlich gestütztes "Recht auf Rausch" postulierte. In dem darauf folgenden beim BVerfG anhängigen Verfahren wurde 1994 das Cannabisverbot als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und die Rechtmäßigkeit des BtMG anerkannt. 1 Nichtsdestotrotz war dieses Urteil ein wichtiger Schritt zur Auseinandersetzung mit der Drogenprohibition und für weitere Liberalisierungsüberlegungen.
Die drogenpolitische Diskussion ist allerdings teilweise gekennzeichnet von Drogenmythen, Emotionen und von Wortmeldungen verschiedenster Autoren mit z.T. ideologisch und moralisch f estgefahrenen Positionen und von mit Werturteilen durchsetzten Argumenten (Hill 2002, S. 5; Hartwig/Pies 1995, S. 71). Die Debatte sollte zwar interdisziplinär geführt werden, aber auf Basis realitätsnaher Vorschläge und Argumentationslinien (Pies 1995, S. 13f.; Hartwig/Pies 1995, S. 52ff.).
Die vorliegende Arbeit soll dabei einen sachlichen ökonomischen Beitrag zur Diskussion für eine liberalere Drogenpolitik liefern. Nachdem im zweiten Kapitel ein kurzer Abriss über den Umfang des Drogenproblems erfolgt, wird im Kapital drei der Frage nachgega ngen wie eine rationale Drogenpolitik ausgestaltet sein muss. Ausgehend von den erarbeiteten Zielen werden das derzeitige Hauptinstrument der repressiven Drogenpolitik - die Prohibition - einer kritischen Prüfung unterzogen und im Anschluss alternative Konzepte vorgestellt und ökonomisch analysiert. Den Schlussteil bilden ein Fazit und ein kurzer Ausblick.
Die vorliegende Arbeit bezieht sich, soweit nicht anders ausgeführt auf Deutschland und betrachtet ausschließlich die nach dem BtMG als illegal deklarierten Betäubungsmittel (§1 Abs. 1 i.V.m. §29ff. BtMG). Die Bezeichnungen Rauschgift, Betäubungs- und Rauschmittel werden dabei synonym zum Begriff der (illegalen) Droge, wie auch Abhängigkeit synonym zu Sucht verwendet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und des begrenzten Umfangs der Arbeit werden die einzelnen Drogen in der weiteren Arbeit nur dann unterschieden, wenn es zweckdienlich erscheint. 2
1 Auf die rechtswissenschaftliche Diskussion des Urteils und des BtMG wird hier nicht eingegangen, wie auch rechts - und kriminalpolitische Betrachtungen zur herrschenden Drogenpolitik nur einbezogen werden, sofern dies notwendig erscheint. Vgl. z.B. Körner (2001); Böllinger (2000a); Kreuzer (2000). Ebenso erfolgt keine explizite Erörterung der toxikologischen Auswirkungen des Konsums von Drogen und deren pharmakologischer Wirkung. Es muss jedoch beachtet werden, dass aus diesen Faktoren gesellschaftliche Kosten entstehen können. Vgl. z.B. Täschner (1997, S. 13-28, 32ff., 36-50); Kaiser (1996, S. 150-181).
2 Aufgrund ihres vermutet höheren Sucht- und Gefährdungspotentials , wird der Schwerpunkt der Arbeit auf die sog. harten Drogen wie Heroin und Kokain gelegt. Die sog. weiche Droge Cannabis kann als relativ ungefährlich eingestuft werden (Raschke/Kalke 1997, S. 73-92). Zum Begriff der Sucht vgl. Netter (2000, S. 75-91). Zudem wird auf die Diskussion zur Organisationsstruktur des Drogenhandels und -marktes, der Teilmärkte und der anzutreffenden Marktformen nicht näher eingegangen. Vgl. hierzu Paoli (2003, S. 356- 383); Kaiser (1996, S. 189-290).
2
2. Umfang der Drogenproblematik
Eine exakte Bestimmung des Ausmaßes des Drogenproblems erweist sich, bedingt durch die Illegalität, als schwierig (Hartwig/Pies 1995, S. 1ff.). 3 Die DBDD hat in ihrem Bericht zur Drogensituation 2003 eine 12-Monats-Prävalenz für illegale Drogen von 7,3% bei den 18-59 Jährigen ausgewiesen. Nimmt ma n die Zahlen für die 12-18 Jährigen hinzu, bedeutet dies, dass rund 4 Millionen der Deutschen mindestens einmal in den vorausgegangenen 12 Monaten Drogen konsumiert haben (DBDD 2004, S. 17). Bei Personen die einen problematischen Drogenkonsum aufweisen, gehen die Schätzungen für 2003 von 132.000 bis 214.000 Konsumenten aus (DBDD 2004, S. 45). Mit 1.477 polizeilich registrierten Rauschgifttoten wurde der niedrigste Stand seit 1989 verzeichnet (BKA 2004, S. 9; siehe Abbildung 1 im Anhang). Eine gegenläufige Tendenz hat sich dagegen bei den nach dem BtMG registrierten Rauschgiftdelikten ergeben. Diese stiegen seit 1989 kontinuierlich an (BKA 2004, S. 7; siehe Abbildung 2 im Anha ng). Bezüglich der der Gesellschaft und der Volkswirtschaft durch die Drogenproblematik entstandenen Kosten haben Hartwig und Pies für 1992 eine pekuniäre Gesamtkostenuntergrenze von 13.748,5 Mio. DM angenommen (1995, S. 34). Unter die volkswirtschaftlichen Kosten sind insbesondere die Kosten durch die Drogenkriminalität, der Bruttosozialproduktausfall durch Morbidität und Mortalität, die Ausgaben für Drogenhilfe, Prävention und Forschung zu subsumieren. Zu den weiteren Kosten zählen ungenutzte Investitionen in die Ausbildung und die Kosten der Beeinflussung des Angebots in den Anbauländern durch Anbaus ubstitution illegaler Rauschmittel und Subventionierung alternativer Kulturen (crop substitution) (Kaiser 1996, S. 116-127; Hartwig/Pies 1995, Kapitel I:2, IV:2). 4 Mit weltweit geschätzten 800 Milliarden Euro nimmt der Drogenumsatz zudem beträchtliche Ausmaße an (Medicine Worldwide 2004, S. 1).
3. Zielsetzung einer rationalen Drogenpolitik
Die Zahlen demonstrieren demnach Handlungsbedarf. Wie soll nun aber eine rationale Drogenpolitik aussehen? Die in anderen Politikbereichen längst etablierten Rationalitätsan-forderungen, sollten auch in der Drogenproblematik gelten. Dies impliziert eine an den legitimen Interessen aller Bürger ausgerichtete konsistente Drogenpolitik. Dabei erscheint es zweckmäßig zwischen den Interessen von Beteiligten und Betroffenen und weiterführend zwischen den Zielvorstellungen von Konsumenten und Nicht-Konsumenten zu untersche i-
3 Durch die unübersichtliche, unzuverlässige und unvollständige Datenlage kann eine Bestandsaufnahme daher nur anhand von Indikatoren erfolgen. Zu Unterschieden und Schwierigkeiten bei der Datenerhebung und der Aussagekraft der Zahlen z.B. Kaiser (1996, S. 73-142); Hartwig/Pies (1995; S. 1-34).
4 Für eine detaillierte Analyse der einzelnen Kostenkomponenten vgl. Kaiser (1996, S. 116-127); Hartwig/Pies (1995, Kapitel I:2, IV:2). Nicht fass- und messbare Kosten (nicht-pekuniär) sind z.B. Einbußen in der Lebensqualität oder Einschränkungen der Zufriedenheit und des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung.
3
den (Pies 2001, S. 35; Hartwig/Pies 1995, S. 64, 69). Unter Berücksicht igung der legitimen Interessen haben Hartwig und Pies hierfür einen Katalog drogenpolitisch zu verfolgender Ziele aufgestellt (1995, S. 68f.).
Konsumenten mit kontrolliertem Drogengebrauch haben dabei zunächst ein Interesse an Normalisierung, d.h. an einem, gemäß ihrer Vorstellung eines selbst bestimmten Lebens, integrierten Konsum von Drogen mit verlässlicher Qualität und normalisierten Preisen. 5 Daher sind Eingriffe in das Privatleben zu unterlassen und ihre Konsumentensouveränität und Menschenwürde 6 zu respektieren. Insbesondere ist daher zu klären und gegebenenfalls zu rechtfertigen, ob und wie die Interessen der Nicht-Konsumenten und die der Konsume nten gewichtet werden sollen (Pies 2001, S. 35f.; Hartwig/Pies 1995, S. 68f.). 7 Als Normalisierung wird in diesem Zusammenhang die Tolerierung eines Verhaltens verstanden, dass vom Gesetz als nicht normal angesehen wird und nicht den gesellschaftlichen Normen entspricht (Cohen 1992, S. 50f.). Dabei muss die Gesellschaft den Umgang mit (illegalen) Drogen erlernen und den Drogengebrauch als ein normales gesellschaftliches Problem begreifen (van Vliet 1992, S. 71f.).
Konsumenten mit unkontrolliertem Drogenmissbrauch soll zum einen die Möglichkeit des Ausstieges (und damit der Abstinenz) geboten werden. Zum anderen soll auch der Umstieg vom missbräuchlichen Konsummuster zum kontrollierten Drogengebrauch als Option zur Verfügung stehen. Das Ziel der Schadensbegrenzung (harm reduction) sollte daher durch eine akzeptierende Drogenhilfe protegiert werden. Die Hilfsangebote umfassen dabei neben der hochschwelligen auch die niedrigschwellige Drogenarbeit und sind den Abhängigen beim Aufbau, der Wiedererlangung und Besserung ihrer Selbstmanagementfähigkeiten behilflich (Pies 2001, S. 35; Hartwig/Pies 1995, S. 68). 8 Als drittes Ziel sollten den Selbstschutzinteressen der Nicht-Konsumenten Beachtung geschenkt und adäquate Maßnahmen ergriffen werden, um eventuellen Selbstmanagementproblemen potentieller Erstkonsumenten, die sich aufgrund ihrer Willensschwäche und einfacher Verfügbarkeit von Drogen selbst schädigen könnten, entgegenzutreten. Einer leichtfertige n Abhängigkeit, gerade der als besonders schützenswürdig erachteten Jugend soll damit entgegengewirkt werden (Hartwig/Pies 1995, S. 68f.). Die Vermeidung von weiteren Abhängigen und der Jugendschutz können zudem auch als Prävention künftiger Bescha ffungskriminalität, also externen Effekten, angesehen werden (Prinz 1994, S. 550).
5 Neumeyer und Schaich-Walch sprechen zudem von einer notwendigen Normalisierung der Sprache in der Drogenberichterstattung (1992, S. 12f.).Vgl. auch Böllinger (2000b, S. 26f.).
6 Zur Diskussion über die Verletzung der Menschenwürde vgl. Neudert (2001, S. 24-49).
7 Einschränkend muss schon hier angemerkt werden, dass die Prohibition auf der Annahme gründet, dass die Interessen der Nicht-Konsumenten Vorrang vor denen der Konsumenten haben und deren Ziele durch die Prohibition nicht über Gebühr verletzt werden (Pies 2001, S. 36).
8 Zur akzeptierenden Drogenarbeit vgl. z.B. Stöver (2001, S. 38f.); Happel (2001, S. 71-77).
Arbeit zitieren:
Thomas Geyer, 2005, Freier Rausch für freie Bürger - Liberale Drogenpolitik als rationale Alternative?, München, GRIN Verlag GmbH
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