Untersucht wird die Hypothese, dass durch eine bessere Koordination der vorhandenen Angebote in Niederösterreich eine flächendeckende Betreuung für anerkannte Flüchtlinge angeboten werden kann.
Die Hauptfragestellung, die sich daran anknüpft ist, ob durch die Einrichtung einer Fachstelle das Problem des modularen Denkens („Schachteldenkens“) gelöst werden kann, bzw. wer sonst diese Koordinationsaufgaben übernehmen könnte.
Um diese Forschungsfrage beantworten zu können, bedarf es natürlich einer Analyse der derzeitigen Situation, bei der hauptsächlich folgende Fragen beantwortet werden sollen.
• Welche Angebote gibt es für anerkannte Flüchtlinge in Niederösterreich?
• Was sind die Kernaufgaben dieser Einrichtungen?
• Wo liegen derzeit die Problemfelder?
Inhaltsverzeichnis
Erklärungen
1 Einleitung
2 Begriffsklärung
2.1 Wer ist ein Flüchtling
2.2 Was Asyl bedeutet
2.3 Was heißt Integration
2.4 Was das Asylgesetz unter Integrationshilfe versteht
3 Entwicklungen im Integrationsbereich
4 Das neue System im Überblick
4.1 Die ersten vier Monate
4.2 Die weiteren Integrationsschritte
5 Vernetztes Denken gezieltes Handeln
5.1 Analyse der aktuellen Situation
5.2 Vernetzung zwischen den Einrichtungen
5.3 Fachstelle für Integration
5.4 Adäquate Unterbringung der Flüchtlinge
5.5 Probleme, die gelöst werden müssen
6 Zusammenfassung
7 Literaturverzeichnis
8 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
9 Anhang
Erklärung
1. Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit in dieser Arbeit auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
1 Einleitung
„Es gibt kein größeres Leid auf Erden als den Verlust der Heimat", meinte Euripides bereits 431 v. Chr. (http://www.unhcr.de 23.02.2001)
Mit dem Verlassen der Heimat und der Entscheidung, sein Leben in einem anderen Land weiterzuführen, ist auch unwillkürlich ein Integrationsprozess verbunden. Erst in der Fremde merken wir, wie wichtig uns eigentlich die Heimat ist, und was wir mit „zu Hause sein" verbinden.
So schön es auch sein mag, im Urlaub andere Länder und Kulturen kennen zu lernen, so gehen uns auf Reisen meist auch einige Dinge ab. Wir fühlen uns „fremd". Wir sind „Ausländer". Es sind nicht nur Sprache und Kultur, die uns fremd erscheinen, auch ganz kleine und unscheinbare Dinge des täglichen Lebens gehen einem plötzlich ab oder sie sind anders als gewohnt. Nur ein Beispiel sei hier angeführt: Viele von uns freuen sich nach dem Urlaub im Süden schon wieder auf die erste Scheibe Schwarzbrot.
Besonders tragisch ist es, wenn man seine Heimat plötzlich und ungewollt verlassen muss, weil man um Leben und Freiheit fürchtet. Flüchtlinge gibt es unabhängig von Rasse, Religion und Weltanschauung. Es gibt sie in jedem Land dieser Erde. Da sie gezwungen wurden zu fliehen, geben sie meistens alles auf - ihr Zuhause, ihre Besitztümer, manche sogar ihre Familien und ihr Land - für eine unbestimmte Zukunft in einem fremden Staat.
„Flucht und Vertreibung existieren in der Menschheitsgeschichte seit sich Menschen in Gesellschaften organisieren, Herrschaftssysteme etablieren, sie Kriege um Vorherrschaft und Territorien austragen und Kolonialisierung betreiben."(Nuschler, 1995, S.44)
Flüchtlinge waren also immer schon eine Begleiterscheinung in der Menschheitsgeschichte.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Weltweit waren die Flüchtlingszahlen noch nie so hoch wie heute.
„Heute wird das Flüchtlingsproblem als begrenztes Problem der Gesellschaft gesehen, doch laut Ashkenasi sind Flucht, Exil und Flüchtlinge universale Phänomene, die vor allem im Umfeld verschiedener Konfliktsituationen auftreten."(Ashkenasi, 1988, S.10)
Das 20. Jahrhundert war von Flüchtlingsbewegungen gekennzeichnet, die ein noch nie zuvor da gewesenes Ausmaß erreicht hatten, weshalb schon früh der Begriff „Das Jahrhundert der Flüchtlinge"(Opitz, 1988, S.15) aufkam.
„Seit den 80er Jahren wurde jedoch zunehmend ersichtlich, dass Fluchtbewegungen nur ein Teil eines Phänomens sind, nämlich der weltweit zunehmenden Migrationsbewegungen."(Opitz, 1997, S.15)
„Solange es Krieg, Verfolgung, Diskriminierung und Intoleranz gibt, wird es Flüchtlinge geben. Ihr Leid gehört zu den großen Tragödien unserer Zeit und ihr Schicksal ist eng verbunden mit der Frage nach den grundlegenden Menschenrechten. Fragen, die jeden einzelnen von uns beschäftigen sollten.“(http://www.unhcr.de 23.02.2001)
Durch die stark steigende Zahl an positiven Asylbescheiden in den letzten Jahren (siehe dazu auch Kapitel drei), steht auch die Integrationsarbeit in Österreich vor völlig neuen Herausforderungen. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass nunmehr zahlreiche Stellen mit Beratungs-, Betreuungs- und Unterbringungsleistungen betraut sind. Die Vielzahl der Angebote und unklare Abgrenzungen haben jedoch zu einer Situation geführt, die selbst von Experten schwer zu durchschauen ist.
Für die Betroffenen selbst und auch für Mitarbeiter von Beratungsstellen fehlt oft der Überblick über die vorhandenen Möglichkeiten. So bleiben viele im System durchaus vorhandene Ressourcen ungenutzt.
Untersucht werden soll daher die Hypothese, dass durch eine bessere Koordination der vorhandenen Angebote in Niederösterreich eine flächendeckende Betreuung für anerkannte Flüchtlinge angeboten werden kann.
Die Hauptfragestellung, die sich daran anknüpft ist, ob durch die Einrichtung einer Fachstelle das Problem des modularen Denkens („Schachteldenkens“) gelöst werden kann, bzw. wer sonst diese Koordinationsaufgaben übernehmen könnte.
Um diese Forschungsfrage beantworten zu können , bedarf es natürlich einer Analyse der derzeitigen Situation, bei der hauptsächlich folgende Fragen beantwortet werden sollen:
- Welche Angebote gibt es für anerkannte Flüchtlinge in Niederösterreich?
- Was sind die Kernaufgaben dieser Einrichtungen?
- Wo liegen derzeit die Problemfelder?
Grundsätzlich baut die Projektarbeit auf drei Säulen auf:
- Einführung in die Integrationsthematik
In diesem Abschnitt, werden einerseits die wichtigsten Begriffe erklärt und wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten Neuerungen im Integrationsbereich in den letzten Monaten gegeben. Weiters findet sich in diesem Abschnitt auch ein Überblick über die Zahlen und Fakten bezüglich Asyl-Anerkennungen in Österreich.
- Überblick über die bestehenden Angebote
Der zweite große Bereich beschäftigt sich mit der Analyse der derzeitigen Situation in Niederösterreich. Hier wird geschaut, welche Einrichtungen für Anerkannte Flüchtlinge es gibt, bzw. was ihre Kernaufgaben sind.
- Analyse des Ist-Zustandes und der Problemfelder
Ausgehend von den Ergebnissen der von mir durchgeführten Umfrage „Integration in Niederösterreich“ wird im dritten Abschnitt versucht, den Ist-Zustand zu analysieren, aktuelle Problemfelder aufzuzeigen sowie Ansatzpunkte für die Zukunft herauszuarbeiten.
Das Ziel der Arbeit ist es also zu schauen, inwieweit bei einer besseren Vernetzung und Zusammenarbeit der einzelnen Stellen, Synergieeffekte möglich sind und ein für die Bedürfnisse der Betroffenen maßgeschneidertes System entstehen kann.
Auch soll geklärt werden , ob darüber hinaus noch neue Einrichtungen notwendig sind, bzw. für welche Probleme und Aufgabenfelder es derzeit noch keine adäquaten Ansprechpartner gibt.
2 Begriffsklärung
Zu Beginn möchte ich die für diese Arbeit wichtigen Begriffe kurz erklären, um deren umgangssprachlich und in den Medien oft fälschliche Verwendung richtig zu stellen.
2.1 Wer ist ein Flüchtling
Das wichtigste Abkommen zum internationalen Flüchtlingsrecht ist die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und ihr Zusatzprotokoll von 1967.
Nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, die: „…aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtung nicht in Anspruch nehmen will.“ (Schumacher, 2004, S.45)
Die Genfer Flüchtlingskonvention bildet die Grundlage für das österreichische Asylgesetz.
Erfüllt die antragstellende Person die Voraussetzungen für eine Asylgewährung kommt ihr gemäß Paragraf zwölf des Asylgesetzes die Flüchtlingseigenschaft zu. (vergleiche Schumacher, 2004, S.14)
Der Begriff „anerkannter Flüchtling“ meint also jene Personen, die auf Grund des Asylgesetzes in Österreich als Flüchtlinge anerkannt wurden.
2.2 Was Asyl bedeutet
Das österreichische Asylgesetz definiert den Begriff Asyl im Paragraf eins Zeile zwei folgendermaßen: „Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist Asyl das dauernde Einreise- und Aufenthaltsrecht, das Österreich Fremden nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gewährt.“(Schumacher, 2004, S.9)
Mit der Asylgewährung sind die anerkannten Flüchtlinge österreichischen Staatsbürgern in vielen Punkten gleichgestellt, bekommen aber nicht sofort die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Es gibt für anerkannte Flüchtlinge daher auch eigene Reisepässe, die so genannten „Konventionsreisepässe“(vergleiche Huber et.al., 1998, S.164 und Schwarz W. et.al., 2001, S.242)
2.3 Was heißt Integration
Darüber, was unter dem Schlagwort Integration zu verstehen ist, gibt es unterschiedliche Definitionen und Ansichten.
„Integration (lateinisch), bedeutet Zusammenschluss und Bildung übergeordneter Ganzheiten.“(Der Volks-Brockhaus, 1959, S.365)
„Integration ist die Verbindung einer Vielzahl von Einzelnen oder von Gruppen zu einer gesellschaftlichen Einheit, die sich in der Annahme der kulturspezifischen Wertvorstellungen und sozialen Normen durch die Einzelnen oder die Gruppe äußert.“(Der Neue Brockhaus, 1985, S.665)
„Integration heißt Eingliederung von Teilgruppen in das große Ganze.“(Das aktuelle Universallexikon, 1999, S.392)
„Integration ist als ein zweiseitiger Prozess zu verstehen und darf nicht mit Assimilation verwechselt werden.“(Quelle: Mitschrift des Vortrages von DSA Michael Spranger beim Sozialarbeiter - Koordinationsteam in St. Pölten am 4. November 2004.)
„Integration wird als zweigleisiger Prozess verstanden, der Bewegung von den Klienten und der Aufnahmegesellschaft erfordert.“ (vergleiche Gröller, 2003, S.3)
2.4 Was das Asylgesetz unter Integrationshilfe versteht
Im Paragraf 41 Absatz eins des Asylgesetzes werden die Ziele der Integrationshilfe folgendermaßen definiert: „Fremden, denen Asyl gewährt wurde, kann Integrationshilfe gewährt werden. Durch Integrationshilfe soll ihre volle Einbeziehung in das österreichische wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben und eine möglichst weitgehende Chancengleichheit mit österreichischen Staatsbürgern in diesen Bereichen herbeigeführt werden.“
Im Absatz zwei werden dann die wichtigsten Integrationsunterstützungen aufgezählt, nämlich:
- Sprachkurse
- Kurse zur Aus- und Weiterbildung
- Veranstaltungen zur Einführung in die österreichische Kultur und Geschichte
- Gemeinsame Veranstaltungen mit österreichischen Staatsbürgern zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses
- Weitergabe von Informationen über den Wohnungsmarkt
- Leistungen des österreichischen Integrationsfonds zur Integration von Flüchtlingen und Migranten.
(Schumacher, 2004, S.39)
3 Entwicklungen im Integrationsbereich
Wie die Abbildung 1 zeigt, ist es besonders im letzten Jahr zu einem starken Anstieg der Asyl-Anerkennungen gekommen. Das hat vor allem zwei Gründe.
- Während früher viele Menschen in andere Länder weitergewandert sind, werden jetzt durch eine geänderte rechtliche Situation in Europa aber auch anderen außereuropäischen Staaten, wie den USA oder Australien, mehr der gestellten Asylanträge auch tatsächlich in Österreich entschieden.
- Besonders durch die aktuellen Entwicklungen in Tschetschenien, erfüllen wesentlich mehr Menschen auch wirklich die unter Kapitel zwei beschriebenen Kriterien für die Anerkennung als Konventions-Flüchtlinge.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2
Auf einen, wie die Grafik zeigt, derart starken Anstieg der Asylanerkennungen war man nicht vorbereitet. Verstärkt wurden die Schwierigkeiten auch noch dadurch, dass mit 1. Mai 2004 die neue Grundversorgungsvereinbarung in Kraft trat und die Hauptzuständigkeit auch in Integrationsfragen großteils auf die einzelnen Länder überging. Auch waren zu diesem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen gesetzlichen Grundlagen noch viele anerkannte Flüchtlinge nur zeitlich begrenzt untergebracht.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass zwar die Asylverfahren im Durchschnitt immer länger dauern, im vergangenen Jahr Tschetschenische Flüchtlinge aber überdurchschnittlich schnell Asyl bekommen haben. Bei all den Vorteilen, die diese rasche Anerkennung mit sich bringt, ergeben sich damit aber auch neue Anforderungen an die Integrationsarbeit.
Im Vergleich zu Personen die im Zuge ihres Asylverfahrens schon länger in Österreich aufhältig sind, fehlt es den Menschen oft noch an der notwendigen Orientierung in der Aufnahmegesellschaft (z.B. beim Wohnung mieten, Schuleinschreibung, etc.).
Nachdem nur in wenigen Unterkünften während der Wartezeit auf die Entscheidung im Asylverfahren Deutschkurse angeboten werden, mangelt es meist auch noch an den erforderlichen Grundkenntnissen der Deutschen Sprache. Hinzu kommt die Tatsache, dass ein nicht zu vernachlässigender Teil der Tschetschenischen Flüchtlinge Analphabeten sind. Auch die kulturellen Unterschiede dürfen für einen geglückten Verlauf des Integrationsprozesses nicht vergessen werden. So ist etwa die Einstellung zu Erwerbsarbeit bei vielen Menschen anders als in Österreich.
Mit ein Grund dafür ist neben der unterschiedlichen Sozialisation aber auch die Tatsache, dass viele Menschen auf Grund ihrer traumatischen Erlebnisse, sowohl beim Erlernen der deutschen Sprache, als auch bei der Arbeitsaufnahme gehandikapt sind.
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