1. VORWORT 4
2. EINLEITUNG 7
3. BEGRIFFSBESTIMMUNG 9
3.1 Was heißt Kultur 9
3.2 Was heißt Integration 9
3.3 Wer ist ein Flüchtling 10
3.4 Was heißt Asyl 12
3.5 Internationale Normen und neue Ansätze im Flüchtlingsrecht 12
4. FLÜCHTLINGSSTATISTIK 15
5. TRENNUNG VOM HERKUNFTSLAND 20
5.1 Verlauf des Trennungsprozesses 20
5.2 Ressourcen der Sozialarbeit 23
6. DER WEG ZUM ANERKANNTEN FLÜCHTLING 24
6.1 Notunterkünfte 24
6.1.1 Zentrale Probleme der Menschen in den Notunterkünften 24
6.1.2 Wichtige Aufgaben für professionelle Sozialarbeit 26
6.1.3 Die ersten Tage aus dem Blickwinkel eines Flüchtlings 27
6.1.4 Die Suche nach neuen Wegen 28
6.2 Bundesbetreuung 30
6.2.1 Welche Unterstützungen bietet die Bundesbetreuung an 30
6.2.2 Vor- und Nachteile der Unterbringung in Gasthöfen 31
6.2.3 Wann endet die Bundesbetreuung 32
6.2.4 Betreuungseinrichtungen des Bundes 32
6.2.5 Bericht eines iranischen Flüchtlings 32
6.2.6 Situation der Flüchtlinge die nicht vom Bund betreut werden 35
6.2.7 Probleme von Menschen in Bundesbetreuung 36
6.2.8 Ansatzpunkte für Sozialarbeit 37
6.3 Das Asylverfahren 38
6.3.1 Wie muss ein Asylantrag aussehen 38
6.3.2 Der Ablauf des Asylverfahrens 38
6.3.3 Besondere Gruppen von Flüchtlingen 40
7. INTEGRATION IN DIE GESELLSCHAFT 42
7.1 Gefahren durch fehlende Integrationsmaßnahmen 42
7.2 Staatliche Integrationsmaßnahmen 44
7.3 Einrichtungen zur Unterstützung von Flüchtlingen 46
7.3.1 Das Kardinal DDr. Franz König Integrationswohnhaus 46
7.3.2 Das Wiener Integrationshaus 47
7.3.3 ZARA Beratung für ZeugInnen und Opfer von Rassismus 52
7.3.4 Verein Helping Hands 53
7.3.5 Asyl in Not 53
7.3.6 Beratungszentrum für Migrantinnen und Migranten 55
7.3.7. AHDA Association for Human Rights and Democracy in Africa 57
7.3.8 Caritas AusländerInnenberatung 57
7.3.9 Wiener Integrationsfonds 59
7.3.10 Deserteurs- und Flüchtlingsberatungsstelle 60
7.3.11 Evangelischer Flüchtlingsdienst (efdö) 61
8. PROBLEME IM INTEGRATIONSPROZESS 66
8.1. Erlernen der Deutschen Sprache 66
8.1.1 Beschreibung der Ausgangssituation 66
2
8.1.2 Möglichkeiten für die Zukunft 67
8.1.3 Spezifische Probleme von Männern und Frauen 68
8.2 Probleme am Arbeitsmarkt 70
8.2.1 Die häufigsten Berufe von AusländerInnen 71
8.2.2 Die Bedeutung des Herkunftslandes 71
8.2.3 AsylwerberInnen und Arbeit 72
8.3 Wohnungsproblematik 73
8.3.1 Wohnungssituation in Wien 73
8.3.2 Die Wohnverhältnisse von AusländerInnen in Österreich 77
8.3.3 AusländerInnen in der Nachbarschaft 78
8.4 Religion und ihre Bedeutung für die Integration 79
8.4.1 Religion ein fundamentaler Wert 79
8.4.2 Bedeutung der Religion im Integrationsprozess 80
8.4.3 Religion als Ansatzpunkt für Sozialarbeit 81
8.5 Probleme bei der Erziehung 82
8.5.1 Kinder im Kindergartenalter 82
8.5.2 Kinder im Volksschulalter 87
8.5.3 Kinder im Mittelschulalter 89
8.6 Spezifische Probleme verschiedener Gruppen 92
8.6.1 Probleme von Familienvätern 92
8.6.2 Probleme von Ehefrauen und Müttern 93
8.6.3 Probleme alleinerziehender Mütter und Väter 95
8.6.4 Probleme und Chancen von Frauen im Asylland 95
8.6.5 Die zweite Generation 97
8.7 Zerissene Familien 100
8.8 Kulturelle Unterschiede und ihre Auswirkung 104
9. EINSTELLUNG DER AUFNAHMEGESELLSCHAFT 107
9.1. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Österreich 109
9.2 Vorurteile gegenüber AusländerInnen 110
10. MEDIENBERICHTE ÜBER TRAISKIRCHEN 113
11. NEUE KONZEPTE FÜR MINDERJÄHRIGE 116
11.1 Schaffung von Clearingstellen 116
11.1.1 Zielsetzung der Clearingstellen 116
11.1.2 Aufgaben der Beratungsstelle im Clearingverfahren 116
11.1.3 Was wird ein Clearingplatz kosten 117
11.2 Erstbetreuung minderjähriger AsylwerberInnen 118
12. ANSATZPUNKTE FÜR SOZIALARBEIT 119
12.1 Aufbau eines sozialen Netzwerkes 119
12.1.1 Rechtsberatung 120
12.1.2 Gemeinwesenarbeit 120
12.1.3 Soziale Betreuung 121
13. SCHLUSSBETRACHTUNG 124
14. QUELLEN 126
14.1. Bücher 126
14.2. Zeitungsartikeln 129
14.3 Internetadressen 130
14.4 Sonstiges 131
15. ANHANG 133
15.1 Die wichtigsten Adressen für Niederösterreich 133
15.2 Adressbuch der Integration 134
3
1. Vorwort
Die Arbeit mit MigrantInnen zählt für mich zu einem der spannendsten Gebiete im weiten Spektrum der Sozialarbeit. Durch eine Exkursion in der Mittelschule bin ich erstmals so richtig auf das Leid, mit dem Flüchtlinge zu kämpfen haben, aufmerksam geworden.
Da ich mehr über die Arbeit im Fremdenbereich wissen wollte, habe ich mich dann entschieden, meinen Zivildienst in der Betreuungsstelle Traiskirchen abzuleisten. Die Eindrücke, die ich in den zwölf Monaten meines Dienstes gesammelt habe, werde ich wohl nie vergessen. Vor allem der enge Kontakt mit Menschen aus verschiedenen Kulturen und mit unterschiedlichen Weltanschauungen hat mich fasziniert.
Im Zuge meiner Ausbildung an der Bundesakademie für Sozialarbeit in St. Pölten habe ich mich dann entschlossen, auch mein Langzeitpraktikum in der Betreuungsstelle Traiskirchen zu absolvieren. Der Fokus lag diesmal am genauen kennenlernen der Verfahrensabläufe und rechtlichen Strukturen, die für eine professionelle Ausführung der sozialen Arbeit unumgänglich sind.
An dieser Stelle möchte ich auch dem Leiter der Abteilung III/14 MinRat. Dr. Viktor Demel, und dem Leiter der Betreuungsstelle Traiskirchen RR. ADir. Wilhelm Hutterer danken. Durch deren Erlaubnis war es erst möglich, dieses Praktikum durchzuführen. Mein Dank gilt natürlich auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und besonders meinem Praktikumsanleiter ADir. Christian Poeffel, die mir in kollegialer Weise Einblicke in ihre Tätigkeitsbereiche boten. Nicht zuletzt sei an dieser Stelle auch Frau Dr. Gertrude Hennefeld, der Leiterin des Beratungssektors beim Evangelischen Flüchtlingsdienst, meine Bewunderung für ihren unermüdlichen Einsatz in der Arbeit mit AsylwerberInnen auszusprechen.
Im Verlaufe dieses Praktikums ist auch die Idee für meine Diplomarbeit "Flüchtlinge sehen mit anderen Augen" entstanden, bei der ich den Schwerpunkt auf die Problematik eines Lebens zwischen zwei Kulturen und die Schwierigkeiten wäh-
4
rend des Integrationsprozesses legen möchte. Wie der Titel bereits verrät, soll die Thematik besonders aus dem Blickwinkel der Flüchtlinge betrachtet werden.
An Hand der Problemfelder werde ich weiters auch versuchen, Ansatzpunkte für zukünftige Sozialarbeitsprojekte aufzuzeigen und der Frage nachgehen, welche Rolle die Sozialarbeit in der Betreuung von Flüchtlingen spielt.
Viele der in der Arbeit skizzierten Probleme treffen gewiss auf alle Gruppen von MigrantInnen zu. Der Fokus dieser Diplomarbeit liegt allerdings auf dem Flücht-lingssektor.
Grundsätzlich baut meine Diplomarbeit auf vier Säulen auf:
• Analyse der Ausgangssituation
In diesem Abschnitt soll zuerst die Dimension des Flüchtlingsproblems in Österreich und Europa analysiert werden. Weitere Punkte in diesem Kapitel sind die Einstellung der Aufnahmegesellschaft und die Probleme im Alltag einer Asylwerberin bzw. eines Asylwerbers.
• Umfassender Überblick über die bestehenden Angebote Ein zentraler Punkt für vernetztes Arbeiten ist es, sich einen Überblick über die bestehenden Angebote zu verschaffen. Wie ich selbst erfahren konnte, fehlt es sowohl bei staatlichen als auch privaten Einrichtungen aber oft an dieser Grund-voraussetzung. In diesem Kapitel sollen nun einerseits alle wesentlichen Stellen aufgelistet (Adressensammlung im Anhang) und andererseits die Tätigkeiten ausgewählter Einrichtungen genauer beschrieben werden.
• Zentrale Problemfelder im Integrationsprozess
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den zentralen Problemen, welche AsylwerberInnen während des Integrationsprozesses bewältigen müssen. Insbesondere soll hier auf die Problemfelder Arbeitsmarkt, Sprache, Wohnen, Religion, Kultur, Erziehung und Familie eingegangen werden.
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• Ansatzpunkte und Möglichkeiten für die Sozialarbeit Generell geht es darum, in allen Kapiteln der Bezug zur Sozialarbeit herzustellen sowie die Aufgaben und Ziele einer Sozialarbeiterin bzw. eines Sozialarbeiters im betreffenden Bereich zu skizzieren. Weiters umfasst die Arbeit auch zwei eigene Punkte, die sich mit der Konzeptentwicklung für zukünftige Projekte befassen.
Ziel meiner Diplomarbeit ist es, Ihnen werte Leserinnen und Leser, ein differenzierteres Bild über die Situation von Flüchtlingen in Österreich zu vermitteln.
6
2. Einleitung
"Es gibt kein größeres Leid auf Erden als den Verlust der Heimat", meinte Euripides bereits 431 v. Chr. (http://www.unhcr.de)
Mit dem Verlassen der Heimat und der Entscheidung, sein Leben in einem anderen Land weiterzuführen, ist auch unwillkürlich ein Integrationsprozess verbunden. Erst in der Fremde merken wir, wie wichtig uns eigentlich die Heimat ist, und was wir mit "zu Hause sein" verbinden.
So schön es auch sein mag, im Urlaub andere Länder und Kulturen kennenzulernen, so gehen uns auf Reisen meist auch einige Dinge ab. Wir fühlen uns "fremd". Wir sind "Ausländer". Es sind nicht nur Sprache und Kultur, die uns fremd erscheinen, auch ganz kleine und unscheinbare Dinge des täglichen Lebens gehen einem plötzlich ab oder sie sind anders als gewohnt.
Nur ein Beispiel sei hier angeführt:
Viele von uns freuen sich nach dem Urlaub im Süden schon wieder auf die erste Scheibe Schwarzbrot.
Besonders tragisch ist es, wenn man seine Heimat plötzlich und ungewollt verlassen muss, weil man um Leben und Freiheit fürchtet.
Flüchtlinge gibt es unabhängig von Rasse, Religion und Weltanschauung. Es gibt sie in jedem Land dieser Erde. Da sie gezwungen wurden zu fliehen, geben sie meistens alles auf - ihr Zuhause, ihre Besitztümer, ihre Familien und ihr Land - für eine unbestimmte Zukunft in einem fremden Staat.
"Flucht und Vertreibung existieren in der Menschheitsgeschichte seit sich Menschen in Gesellschaften organisieren, Herrschaftssysteme etablieren, Kriege um Vorherrschaft und Territorien austragen und Kolonialisierung betreiben." (Nuscheler, 1995, 44)
7
Flüchtlinge waren also immer schon eine Begleiterscheinung in der Menschheitsgeschichte.
"Heute wird das Flüchtlingsproblem als begrenztes Problem der Gesellschaft gesehen, doch laut Ashkenasi sind Flucht, Exil und Flüchtlinge universale Phänomene, die vor allem im Umfeld verschiedener Konfliktsituationen auftreten." (Ashkenasi, 1988, 10)
Das 20. Jahrhundert war von Flüchtlingsbewegungen gekennzeichnet, die ein noch nie zuvor da gewesenes Ausmaß erreicht hatten, weshalb schon früh der Begriff "Das Jahrhundert der Flüchtlinge" (Opitz, 1988, 15) aufkam. "Seit den 80er Jahren wurde jedoch zunehmend ersichtlich, dass Fluchtbewegungen nur ein Teil eines Phänomens sind, nämlich der weltweit zunehmenden Migrationsbewegungen." (Opitz, 1997, 15)
"Solange es Krieg, Verfolgung, Diskriminierung und Intoleranz gibt, wird es Flüchtlinge geben. Ihr Leid gehört zu den großen Tragödien unserer Zeit und ihr Schicksal ist eng verbunden mit der Frage nach den grundlegenden Menschenrechten. Fragen, die jeden einzelnen von uns beschäftigen sollten." (http://www.unhcr.de)
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3. Begriffsbestimmung
3.1 Was heißt Kultur?
"Kultur ist die Gesamtheit der typischen Lebensformen größerer Gruppen einschließlich ihrer geistigen Aktivitäten." (Brockhaus Band 3, 1985, 281)
"Kultur (lateinisch): Bezeichnung für die Gesamtheit aller gesunden Lebensäußerungen eines Volkes in Lebenshaltung, Gesittung, Wissenschaft, Kunst und Religion." (Beckmann, 1941, 1494)
"Kultur oder Gesittung: Die Veredelung des Menschen und der Völker durch Ausbildung des Geistes und Entwicklung aller Anlagen und durch die Schöpfung von Einrichtungen, die Ausdruck einer veredelten Geistesgesinnung sind." (Volks-Brockhaus, 1959, 448)
"Kultur sind sämtliche von einem Volk geschaffenen Werke und Werte." (Universallexikon, 1999 ,470)
3.2 Was heißt Integration?
"Integration ist die Verbindung einer Vielzahl von Einzelnen oder von Gruppen zu einer gesellschaftlichen Einheit, die sich in der Annahme der kulturspezifischen Wertvorstellungen und sozialen Normen durch die Einzelnen oder die Gruppe äußert." (Brockhaus, Band 2, 1985, 665)
"Integration (lateinisch), bedeutet Zusammenschluss und Bildung übergeordneter Ganzheiten." (Volks-Brockhaus, 1959, 365)
"Integration heißt Eingliederung von Teilgruppen in das große Ganze." (Universallexikon, 1999 ,392)
9
3.3 Wer ist ein Flüchtling?
"Flüchtling ist ein Sammelbegriff für alle Personen, die durch Krieg und politische Maßnahmen veranlasst wurden, ihre Heimat zu verlassen."
(Brockhaus Band 2, 1985, 194)
"Allgemein gilt als Flüchtling, wer seinen gewohnheitsmäßigen Wohnsitz verlassen musste. Bei dieser allgemeinen Definition wird kein Bezug auf die Fluchtursachen genommen, d.h. unabhängig davon, ob Menschen vor Verfolgung, politischer Gewalt, Konflikten zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen, Armut oder Umweltkatastrophen fliehen, sie sind Flüchtlinge. Es findet auch keine Unterscheidung statt, zwischen Menschen, die innerhalb ihres Herkunftslandes vertrieben wurden und denjenigen, die über die Landesgrenzen hinaus fliehen mussten." (UNHCR, 1997, 55)
Diese Flüchtlingsdefinition erfasst somit alle Menschen, die von Flucht und Vertreibung im weitesten Sinne betroffen sind. Für die rechtliche Anerkennung als Flüchtling hat die Definition allerdings keine Relevanz, sehr wohl sollte sie jedoch aus humanitärer Sicht Gewicht haben.
Das wichtigste internationale Abkommen zum internationalen Flüchtlingsrecht ist die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und ihr Zusatzprotokoll von 1967. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, die: "...aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtung nicht in Anspruch nehmen will."
(Quelle: Genfer Flüchtlingskonvention, Kap. 1, Art. 1 Abschnitt A)
Seit der Vertragsunterzeichnung haben sich die Fluchtursachen aber stark verändert. In den vergangenen Jahren führten vorrangig:
10
• Bürgerkriege
• ethnische und stammesbezogene Konflikte
• religiös motivierte Gewalttaten
zu diversen Fluchtbewegungen.
Zahlreiche internationale Hilfsorganisationen, darunter auch UNHCR, sind daher der Auffassung, dass Menschen, die vor Krieg oder kriegsbedingten Konflikten fliehen, und deren Staat nicht in der Lage bzw. nicht willens ist, sie zu schützen, internationalen Schutz benötigen.
Einige regionale Vertragswerke greifen diesen Punkt bereits auf. Sowohl die OAU-Konvention in Afrika als auch die Flüchtlingsdeklaration von Cartagena in Zentralamerika billigen gerade auch jenen Personen einen Flüchtlingsstatus zu, die vor Kriegen fliehen.
Die Genfer Flüchtlingskonvention hingegen bezieht sich nicht direkt auf Kriegsflüchtlinge, wenngleich unbestritten ist, dass viele der Kriegsflüchtlinge auch vor Verfolgungen fliehen, die in der Flüchtlingskonvention aufgelistet sind. Zahlreiche Länder, insbesondere in West-Europa, vertreten nach wie vor die Ansicht, dass nicht alle Menschen, die sich auf der Flucht befinden, einen offiziellen Flüchtlingsstatus erhalten sollen.
Hierzu zählen sie Personen, die vor Krieg oder genereller Verfolgung bzw. aus Furcht vor Verfolgung durch Milizen, Rebellen oder anderen Menschen, die nicht in Diensten einzelner Regierungen stehen, flüchten. UNHCR vertritt hingegen die Meinung, dass ein Flüchtling auch bereits dann auf internationalen Schutz angewiesen sein kann, wenn er nicht direkt und namentlich von staatlichen Stellen bedroht und verfolgt wird.
11
3.4 Was heißt Asyl?
"Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist Asyl das dauernde Einreise- und Aufenthaltsrecht, das Österreich Fremden nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gewährt." (AsylG, 1997, §1 Z2)
3.5 Internationale Normen und neue Ansätze im Flüchtlingsrecht
Neben den fixen Normen der Genfer Konvention gibt es in einzelnen Staaten auch zahlreiche Bestimmungen, die den oben beschriebenen neuen Fluchtgründen Rechnung tragen. Die im folgenden Abschnitt ausgewählten Beispiele sollen Grundsätze aufzeigen und neue Trends umreißen.
Kriegsverbrecher: Personen, die an Kriegsverbrechen teilgenommen und sich der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben (einschließlich des Völkermords) sind explizit von dem Schutz und der Hilfestellung ausgeschlossen, die für Flüchtlinge vorgesehen sind.
Straftäter: Ein Straftäter, der in einem fairen Gerichtsverfahren wegen eines allgemeinen Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist, und der daraufhin sein Land verlässt, um einer Gefängnisstrafe zu entgehen, ist nicht zwangsläufig ein Flüchtling. Es kann jedoch vorkommen, dass eine Person, die wegen allgemeiner oder anderer nicht politisch motivierter Vergehen angeklagt bzw. verurteilt worden ist, sich darüber hinaus auch politischer Verfolgung ausgesetzt sieht. In diesem Fall kann der Flüchtlingsstatus durchaus zuerkannt werden. Menschen, die wegen eines "politischen" Verbrechens verurteilt worden sind, können ebenfalls Flüchtlinge sein.
Kriegsdienstverweigerer: Jedes Land hat das Recht, seine BürgerInnen zu den Waffen zu rufen, wenn die nationale Sicherheit bedroht ist. Jede Bürgerin / jeder Bürger sollte aber gleichermaßen das Recht haben, sich aus Gewissensgründen solch einer Einberufung zu verweigern. In Fällen, wo die Möglichkeit einer Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht gegeben ist, oder wo der aktuelle Konflikt augenscheinlich gegen internationale Normen verstößt, können Kriegs-
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dienstverweigerer, die eine direkte Verfolgung ihrer Person befürchten müssen, als Flüchtlinge anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn eine Person aufgrund ihrer politischen oder anderweitigen Überzeugung bzw. wegen ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit innerhalb der Armee mit Benachteiligung oder Verfolgung zu rechnen hat.
Soldaten: Flüchtlinge sind Zivilisten. Eine Person, die vom Asylland aus weiterhin militärische Aktionen gegen das Land ihrer Herkunft unternimmt, kann nicht als Flüchtling betrachtet werden.
Diskriminierung und Sexuelle Gewalt: Eine Frau, die befürchtet angegriffen zu werden, weil sie sich weigert einen Chador oder andere Kleidungsvorschriften zu befolgen, oder weil sie den Wunsch hat, sich den Ehepartner selbst auszuwählen und ein unabhängiges Leben zu führen, kann durchaus als Flüchtling anerkannt werden. Sexuelle Gewalt, wie etwa Vergewaltigungen, kann als Fluchtgrund eingestuft werden.
Das Europäische Parlament beschloss im Jahr 1984 eine Resolution, nach der Frauen, die verfolgt oder menschenunwürdig behandelt werden, weil sie sich moralischen Verhaltensnormen nicht untergeordnet haben, eine besondere Gruppe darstellen, für die der Status als Flüchtling in Frage kommt. Die USA und Kanada haben umfassende Richtlinien erlassen, die sich auf geschlechtsspezifische Verfolgung beziehen. Ähnliche Ansätze gibt es in der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz.
Frauen, die genitale Verstümmelung befürchten: In Frankreich, Kanada und den USA ist die genitale Verstümmelung offiziell als eine Form der Verfolgung anerkannt. Betroffene Frauen haben einen Anspruch auf den Flüchtlingsstatus. In einem konkreten Fall ist eine Frau kürzlich als Flüchtling anerkannt worden, weil sie sich in ihrem Heimatland geweigert hat, der genitalen Verstümmelung ihrer minderjährigen Tochter zuzustimmen.
13
Homosexuelle: Homosexuelle können einen Anspruch auf die Anerkennung als
Flüchtling haben, wenn sie wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozia-
len Gruppe verfolgt werden.
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4. Flüchtlingsstatistik
"Zu Beginn des neuen Jahrtausends betrug die Zahl der Flüchtlinge, Asylsuchenden, RückkehrerInnen und Binnenvertriebenen weltweit rund 22,3 Millionen." (Quelle: http://www.unhcr.de)
In Österreich ist die Zahl der AsylwerberInnen im Jahr 2000 gegenüber 1999 um 9,1 Prozent zurückgegangen. Hatten 1999 noch 20129 Personen einen Asylantrag in Österreich gestellt, so waren es im Jahr darauf nur noch 18280 Personen. 2001 scheint sich der Trend aber wieder umzukehren. Die Zahl der AsylwerberInnen ist im ersten Halbjahr dieses Jahres nämlich stark gestiegen. Nach Angabe des Innenministeriums (Quelle: Telefonat mit BMI Abteilung III/14) wurden von Jänner bis Ende Juni 14.995 Anträge registriert.
Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es lediglich 8.031 Anträge. "Diese beinahe Verdoppelung bei den Anträgen ist vor allem auf den Zuwachs bei den afghanischen AsylwerberInnen zurückzuführen", heißt es von Seiten des Ministeriums.
Von den 14.995 Asylanträgen wurden 5.104 in österreichischen Botschaften im Ausland gestellt. Der Großteil dieser Auslandsanträge entfiel mit 4.975 auf afghanische Staatsangehörige, die wegen der politischen Unruhen in ihrer Heimat nach Europa zu fliehen versuchen.
Die AsylwerberInnenstatistik sagt aber noch nichts über die Anzahl aus, wie vielen Personen tatsächlich der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde. So erhielten etwa im Jahr 2000 lediglich 1002 Personen Asyl. Im ersten Halbjahr 2001 wurden bisher 517 Asylanträge rechtskräftig positiv abgeschlossen.
(Quellen: http://www.bmi.gv.at und Telefonat mit BMI Abteilung III/14)
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Asylanträge und Asylanerkennungen in den letzten Jahren.
15
Der Rückgang der AsylwerberInnen in Österreich (von 1999 auf 2000) war gegenläufig zum EU-Trend. In den EU-Staaten zusammengenommen ist die Zahl der AsylwerberInnen nämlich von 387.330 (1999) auf 389.590 (2000) um 0,6 Prozent leicht gestiegen. Im Jahr 2000 wurden in allen 25 von UNHCR untersuchten europäischen Staaten (darunter auch nicht EU-Staaten) 452.350 AsylwerberInnen registriert. Das sind um vier Prozent weniger als im Jahr 1999.
Im gesamteuropäischen Vergleich nahm Österreich (2000) jede/n 25. AsylwerberIn oder rund vier Prozent aller Asylsuchenden auf und steht damit an sechster Stelle der europäischen Aufnahmestaaten hinter Großbritannien (97.860), Deutschland (78.760), den Niederlanden (43.890), Belgien (42.690) und Frankreich (38.590).
Gemessen an der Bevölkerungszahl liegt Österreich bei der Flüchtlingsaufnahme in Europa an siebenter Stelle. In Österreich kommen auf 100.000 EinwohnerInnen 223 AsylwerberInnen. Im an der Einwohnerzahl gemessenen stärksten Aufnahme-
16
land, Slowenien, waren es pro 100.000 EinwohnerInnen mehr als doppelt so viele, nämlich 465 Asylsuchende. (Quelle: UNHCR-Pressemitteilung 30. Jänner 2001) Die folgende Tabelle zeigt alle 25 von UNHCR untersuchten europäischen Staaten im Überblick. Neben der Gesamtzahl der Asylanträge zeigt die Grafik zum besseren Vergleich auch die Anzahl der AsylwerberInnen pro 100.000 EinwohnerInnen.
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Die Menschen, die 1999 in Österreich um Asyl ansuchten, stammten aus 89 Län-
dern. Derzeit (erstes Halbjahr 2001) kommen die meisten Menschen, die in Öster-
reich um Asyl ansuchen, aus Afghanistan, Jugoslawien, dem Iran, und dem Irak.
(Quelle Telefonat BMFI Abteilung III/14)
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Ähnlich stellt sich auch die Situation in Europa dar. Die folgende Tabelle gibt einen
Überblick über die 20 häufigsten Herkunftsländer der AsylwerberInnen und zeigt
die Unterschiede zwischen 1999 und 2000 auf.
5. Trennung vom Herkunftsland
Bei der Flucht aus ihrer Heimat müssen die Menschen meist alles zurücklassen. Familien werden getrennt, Menschen verletzt, Kinder getötet. Mit den schrecklichen Bildern aus ihrer Heimat und zahlreichen unvorstellbaren Erlebnissen während der Flucht im Kopf ist es für die Menschen nicht leicht, optimistisch in die Zukunft zu blicken. Erst müssen die Erlebnisse verarbeitet werden.
Kernpunkt aller Bemühungen, Interventionen, Gespräche und Unterstützungen ist es, den Flüchtlingen zu helfen, ihr Leben im transkulturellen Spannungsfeld zu meistern. Es gilt dabei zu helfen, dass die Flüchtlinge den Verlust ihrer Heimat besser akzeptieren und im Zufluchtsland einen neuen Selbst- und Weltbezug herstellen können.
In diesem Zusammenhang darf man aber nicht vergessen, dass die Trennung in Schritten abläuft. Das Einstellen auf die neue Situation erfordert also Zeit.
5.1 Verlauf des Trennungsprozesses
Verena Kast unterteilt den Trennungsprozess in vier Phasen:
• Nicht-Wahrhaben-Wollen
• Aufbrechende Emotionen
• Suchen, Finden, Sich Trennen
• Neuer Selbst- und Weltbezug
(Kast, 1994, 16)
Um den neuen Selbst- und Weltbezug herstellen zu können, müssen die Flüchtlinge also die ersten drei Punkte (mehr oder weniger intensiv) durchlaufen. Professionelle Unterstützung ist hierfür unumgänglich.
Hauptaufgabe der Betreuerinnen und Betreuer ist es, den Flüchtlingen zu helfen, die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer neuen Identität zu schaffen.
20
Neben der persönlichen Begleitung steht hierbei vor allem die Informationsebene im Vordergrund.
Nach dem Modell von Dr. Anton Leitner baut die Identität auf fünf Segmenten auf. Besonders schwierig gestaltet sich die Situation, wenn gleich alle fünf Säulen der Identität "beschädigt" sind.
Leiblichkeit
Der Körper ist der Ursprung der Gefühle und Gedanken. Ist die körperliche Ge-sundheit nicht gegeben, fällt den Flüchtlingen die Integration in die Aufnahmegesellschaft noch schwerer, da durch die Verletzung der Leiblichkeit auch andere Säulen in Mitleidenschaft gezogen werden.
21
Soziales Netzwerk Durch die Flucht in ein anderes Land verlieren die Menschen nicht nur die gewohnte Rolle in der Gesellschaft (Arbeit, Zugehörigkeit zu Vereinen,...), sondern auch das System der Familie wird meist einem starken Veränderungsprozess unterzogen. Kernpunkt für den Aufbau eines neuen sozialen Netzwerkes, ist das Erlernen der deutschen Sprache.
Arbeit und Leistung
Der Mensch verwirklicht sich vor allem in seinem Tun. Es kann unter Umständen Jahre dauern, bis den Flüchtlingen die Möglichkeit gegeben wird einer Arbeit nachzugehen. Während Frauen sich verstärkt in Hausarbeit und Kindererziehung zurückziehen, leiden besonders die Männer darunter, dass sie keine Arbeitsleistung erbringen können.
Werte
In einem fremden Land kommt den moralischen, ethischen und kulturellen Vorstellungen der Flüchtlinge eine besondere Rolle zu. Zentrale Werte, wie etwa die Religion, können den Menschen auch während der Flucht nicht genommen werden.
Materielle Sicherheit
Der materiellen und ökonomischen Sicherheit kommt im Leben jedes Menschen eine zentrale Rolle zu. Flüchtlinge haben meist nur wenige materielle Ressourcen. Nur all zu oft haben die Menschen ihre sämtlichen Ersparnisse für die Flucht aufgewendet.
Die Aufgabe der Betreuungspersonen ist es, die intakten Säulen herauszufinden und auf diesen die primäre Arbeit aufzubauen. In weiterer Folge muss dann auch an den restlichen Säulen gearbeitet werden, um den Aufbau einer neuen Identität zu ermöglichen.
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5.2 Ressourcen der Sozialarbeit
An dieser Stelle möchte ich auch noch eine ganz andere Problematik hervorheben. Zu den wichtigsten "Werkzeugen" einer Sozialrabeiterin / eines Sozialarbeiters zählen bekanntlich:
• Sprache
• Wissen
• Kontakte (zu anderen Organisationen)
• Wertfreiheit
• Vertraulichkeit zum Schutz des KlientInnen
In der Sozialarbeit mit AusländerInnen ist die Sprachebene oft ein Problem. In vielen Fällen benötigt man eine Dolmetscherin / einen Dolmetscher. Durch die Zuziehung einer dritten Person, entsteht aber plötzlich eine ganz andere Gesprächssituation. Das Vertrauen und die Abgeschlossenheit eines zwei Personen Gespräches geht verloren. Gerade in Gesprächen mit Flüchtlingen ist es daher unbedingt erforderlich, die Körpersprache gezielt einzusetzen und damit dem Gegenüber sein Wohlwollen zu vermitteln.
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6. Der Weg zum anerkannten Flüchtling
6.1 Notunterkünfte
Der Integrationsweg beginnt wegen der Überlastung der Bundesasylämter (erste Instanz im Asylverfahren) meist in Notunterkünften. Die Verweildauer in diesem Status ist je nach Bundesland unterschiedlich (da die Aufnahme in Bundesbetreuung aus räumlichen Gegebenheiten unterschiedlich rasch erfolgt) und schwankt natürlich auch mit der Zahl an zu bearbeitenden Asylanträgen. In Traiskirchen, der größten Betreuungsstelle, verbleiben die Flüchtlinge derzeit durchschnittlich drei bis sechs Monate in dieser ersten Aufnahmephase. "Zu diesen langen Wartefristen ist es erst in den letzten Jahren gekommen. Grund dafür sind das neue Asylgesetz und die steigende Zahl an AsylwerberInnen", erklärt RR. ADir. Wilhelm Hutterer, Leiter der Betreuungstelle Traiskirchen.
In dieser Zeit werden die Flüchtlinge mit dem Nötigsten versorgt. Neu ist, dass Personen mit diesem Status seit letztem Jahr auch krankenversichert sind. Weil die Unterbringung und Krankenversicherung auch zum Kreis der Bundesbetreuungs-Leistungen zählen (dazu später mehr), verwendet man neuerdings auch den Ausdruck "Bundesbetreuung Light".
(Von dieser staatlichen Betreuung sind nur wenige Personen ausgeschlossen.)
Was sehr stark fehlt, ist die persönliche Betreuung der Neuankömmlinge. Gerade in der ersten Zeit ist aber die Zahl der Probleme besonders groß.
6.1.1 Zentrale Probleme der Menschen in den Notunterkünften
• Die Fluchtgeschichte muss verarbeitet werden (was besonders schlimm ist, wenn die Menschen neben ihrer Heimat auch Angehörige verloren haben)
• Die neue Umgebung ist fremd. (Es fehlt die Orientierung)
• Sprachprobleme
• Probleme bei der Unterbringung
• Plötzliche Umstellung auf eine andere Kultur (Essen,...)
• Zerrissene Familien
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• Unbegleitete Minderjährige
• Fehlende Beschäftigung während des Tages
• Kein Geld (Besonders problematisch z.B. bei starken Rauchern => Schwarzarbeit)
• Fehlende Privatsphäre
• Gestörte Sexualität
• Keine Möglichkeit seine Religion auszuüben
• Keine adäquate Bekleidung
• Trennung von der Heimat
Die aufgezählten Punkte sind die häufigsten Probleme, mit denen Flüchtlinge während ihrer Unterbringung in den Notunterkünften bei mir vorgesprochen haben. Den Satz "Please, I have a problem", werde ich daher nicht so bald vergessen...
"Das schlimmste an allem ist das lange Warten auf das Interview", meinte ein Flüchtling aus Somalia.
"Neben den Fixpunkten: Frühstück, Mittagessen und Abendessen hat man ganzen Tag nichts zu tun", klagt ein Flüchtling aus dem Irak.
"Wochenlanges Warten auf die erste Einvernahme ohne jegliche sinnvolle Beschäftigung macht das Lagerleben für viele AsylantInnen zur Nervenprobe." (Christoph Matzl, Kronen Zeitung, 30. August 2001, 11)
Besonders dramatisch ist die Situation in Traiskirchen, wo die Menschen am längsten auf ihre Einvernahme warten. Einzig einige kirchliche und kirchennahe Gruppierungen, bieten hier (überwiegend für die Angehörigen ihrer Religionsgruppe) Freizeitangebote an.
In der Betreuungsstelle selbst werden für die Personen aus dem Notquartier (außer einem Ballspielplatz, einem beaufsichtigten Spielraum für Kinder und Jugendliche und Gottesdiensten für christliche Flüchtlinge) keine Möglichkeiten zur "Freizeitgestaltung" geboten.
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6.1.2 Wichtige Aufgaben für professionelle Sozialarbeit
Professionelle Sozialarbeit wäre gerade in der ersten Zeit besonders wichtig. Wie fast überall fehlt aber derzeit (noch) das liebe Geld. Nach meiner persönlichen Erfahrung würde der Aufgabenbereich einer Sozialarbeiterin / eines Sozialarbeiters in der Betreuungsstelle Traiskirchen bei der Arbeit mit Leuten aus dem Notquartier folgende Punkte umfassen:
• Vordringlichstes Ziel wäre es gewiss, die unbegleiteten Minderjährigen besser zu betreuen. Besonders in Traiskirchen scheint der örtlich zuständige Jugendwohlfahrtsträger (Jugendamt der Bezirkshauptmannschaft Baden) nämlich auf Grund der großen Zahl der zu betreuenden Flüchtlinge überfordert.
Außer für die Rechtsbegleitung im Asylverfahren bleibt den SozialarbeiterInnen nur für wenige Betreuungsmaßnahmen Zeit. (Für nähere Informationen zum Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge möchte ich auf zwei Arbeiten von Heinz Fronek verweisen. Die "Studie über die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Österreich" (Wien, 1998) und der Länderbericht Österreich "Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge" (Wien, 1999) geben einen genauen Überblick über die Problemfelder, mit denen minderjährige Flüchtlinge in Österreich zu kämpfen haben.
Erwähnt werden soll hier auch, dass es für diesen Punkt bereits erste Lösungsansätze gibt. Durch die Schaffung von sogenannten "Clearingstellen" sowie durch ein vom evangelischen Flüchtlingsdienst eingereichtes Projekt (noch nicht genehmigt) zur Erstbetreuung, soll ab Jänner 2002 ein Netzwerk zur Betreuung minderjähriger Flüchtlinge aufgebaut werden. (Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter dem Punkt "Konzepte für die Betreuung minderjähriger Flüchtlinge".
• Anlauf- und Informationsstelle für jene Menschen leisten, die entweder räumlich oder im Verfahrensablauf nicht mehr weiterwissen.
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• In Verbindung mit den KollegInnen versuchen, Probleme bei der Unterbringung zu lösen. (Dieser Aspekt ist besonders in Traiskirchen wichtig, wo manche Zimmer für 20 Personen vorgesehen sind.)
• Gerade in der ersten Zeit besinnen sich die Menschen auf ihnen vertraute Werte. Besonders die Religion spielt hier eine zentrale Rolle. Neben den Messen für christliche Gläubige sollten daher auch für andere Glaubensrichtungen Angebote gesetzt werden. Auch einfache und nur mit geringen Kosten behaftete Maßnahmen, wie beispielsweise die Ausgabe einer zweiten Decke als Gebetsdecke, könnten bereits Verbesserungen bewirken. Aufgabe der Sozialarbeiterin / des Sozialarbeiters wäre dabei vor allem die Koordination.
• Persönliche Betreuung der Flüchtlinge. Oft benötigen Flüchtlinge einfach je-manden, bei dem sie sich aussprechen können. (In diesem Punkt wäre auch eine Kooperation mit PsychotherapeutInnen und PsychologInnen wünschenswert.)
• Neue Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung schaffen. Diesbezüglich ist es besonders wichtig, das Angebot mit den Hilfsorganisationen im Umfeld abzusprechen.
• Rechtliche Beratung bzw. Vermittlung der AsylwerberInnen zu Stellen, die mit der rechtlichen Beratung befasst sind.
• Koordination der Bekleidungsausgabe
• Flüchtlinge bei der Trennung von ihrer alten Heimat helfen und Möglichkeiten für die Zukunft aufzeigen.
6.1.3 Die ersten Tage aus dem Blickwinkel eines Flüchtlings
Im folgenden Bericht erzählt ein iranischer Flüchtling, wie er die erste Zeit in Österreich erlebt hat:
Zuerst bekommt man eine Decke, die normalerweise alt ist und nach Lager riecht; daneben auch Bettwäsche, Besteck und eine Schüssel, die zum Glück nicht verbogen ist. Ich glaube kein Flüchtling vergisst die ersten Tage seines Aufenthaltes im Flüchtlingslager Traiskirchen. In diesen Tagen sah ich, dass alle bereuten,
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DSA Mag. (FH) MSc Markus Neuwirth, 2001, Flüchtlinge sehen mit anderen Augen, Munich, GRIN Publishing GmbH
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