Seminar Wettbewerbspolitik - Gemeinschaftsunternehmen
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. III
Abbildungsverzeichnis. III
1 Einleitung. 1
1.1 Grundlegendes zur Wettbewerbspolitik 2
2 Theoretische Grundlagen von Gemeinschaftsunternehmen 3
2.1 Definition Gemeinschaftsunternehmen. 3
2.2 Arten von Gemeinschaftsunternehmen. 4
2.3 Motive für die Bildung von Gemeinschaftsunternehmen 5
2.4 Gemeinschaftsunternehmen und Wettbewerb. 6
3 Wettbewerbsrechtliche Betrachtung von Gemeinschaftsunternehmen 7
3.1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 7
3.2 EU-Wettbewerbsbestimmungen 8
3.3 Zusammenschluss im Rechtssinn und Zusammenschlusstatbestände. 9
3.4 Prinzip der Fusionskontrolle (Zusammenschlusskontrolle) 10
4 Einführende Betrachtung in den Fall „Toll-Collect“ 11
4.1 Hintergrund des geplanten Zusammenschlusses. 11
4.2 Anwendung der EU-Fusionskontrolle 12
4.3 Darstellung des für den Wettbewerbsprozess relevanten Marktes. 13
4.3.1 Sachliche Marktabgrenzung 13
4.3.2 Abgrenzung des räumlich relevanten Marktes 16
5 Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung. 17
5.1 Betrachtung momentanen und zukünftigen der Marktstellung der
beteiligten Unternehmen. 18
5.2 Interessen von Drittanbietern. 19
5.3 Auswirkung der Toll-Collect Plattform auf die Marktstruktur 19
6 Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen. 20
II
7 Schlussbemerkungen..................................................................................21 8 Literaturverzeichnis....................................................................................23
Abkürzungsverzeichnis
Abb. = Abbildung Abs. = Absatz Aufl. = Auflage Bspw. = Beispielsweise EU = Europäische Union EG = Europäische Gemeinschaft EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft EFKVO Europäische Fusionskontrollverordnung f. = folgende Seite ff. = fortfolgende Seiten i.d.R. = in der Regel GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Hrsg. = Herausgeber O.V. = Ohne Verfasser OBU = On Board Unit z.T. zum Teil
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Unterscheidungsmerkmale Gemeinschaftsunternehmen .................. 4
Abbildung 2: Anteile an Toll-Collect ................................................................... 12
Abbildung 3: Relevanter Markt ............................................................................ 14
Abbildung 4: Zukunftsmarkt Verkehrstelematik .................................................. 16
Abbildung 5: Auswirkungen auf den Wettbewerb................................................ 17
Alle Abbildungen sind eigene Darstellungen. Quellenangaben dazu sind wenn nicht anders angegeben dem laufendem Text zu entnehmen.
III
1 Einleitung
Gemeinschaftsunternehmen sind ein wichtiger Bereich unternehmerischer Strategien, sei es bei der Erschließung und Eroberung neuer Märkte, der Erlangung von Kostenvorteilen oder der Entwicklung innovativer Techniken. Im Zuge der Globalisierung und der wirtschaftlichen Vernetzung Europas tritt das Phänomen Ge meinschaftsunternehmen verstärkt auch unter in - und ausländischen Unternehmen auf. Somit gewinnt dieses Thema zunehmend europaweit bzw. weltweit an Bedeutung.
Unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten gilt es hierbei herauszustellen, inwiefern sich die Bildung von Gemeinschaftsunternehmen auf den inländischen und europäischen Wettbewerb auswirkt. Dabei ist es Aufgabe der nationalen und europäischen Rechtsvorschriften sicherzustellen, dass der Wettbewerb im Geltungsbereich dieser Rechtsvorschriften durch Bildung des
Gemeinschaftsunternehmens nicht gefährdet wird. Bei Gefährdung des Wettbewerbs, ist es dann Aufgabe der dafür zuständigen Behörden entsprechende wettbewerbspolitische Maßnahmen einzuleiten.
Nachdem im zweiten Kapitel die theoretischen und rec htlichen Grundlagen von Gemeinschaftsunternehmen betrachtet werden, folgt im dritten Kapitel dieser Arbeit dann aufbauend auf den theoretischen und rechtlichen Grundlagen die Betrachtung des Zusammenschlusses der Unternehmen Daimler Chrysler Services, Deutsche Telekom und Coufiroute zum Gemeinschaftsunternehmen „Toll Collect“. Dabei sollen insbesondere mögliche
wettbewerbsbeeinträchtigende Strategien und ihre Auswirkungen durch das Gemeinschaftsunternehmens dargestellt werden. Die Argumentationsweise vollzieht sich dabei weitestgehend, wie im Rahmen dieses Seminars zur Wettbewerbspolitik verlangt, aus der Sichtweise der EU-Kommission. Als Grundlage dazu dient die Entscheidung der EU- Kommission vom 30. April 2003 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR Abkommen.
Ziel dieser Seminararbeit ist es, die wettbewerbspolitischen und wettbewerbsrechtlichen Phänomene, wie sie insbesondere bei dem hier betrachteten Gemeinschaftsunternehmen „Toll -Collect“ auftreten, zu erörtern.
1.1 Grundlegendes zur Wettbewerbspolitik
Unter dem Begriff „Wettbewerbspolitik“ sind grundsätzlich alle Bestrebungen, Handlungen und Maßnahmen staatlicher Institutionen zu verstehen, die einen freien funktionsfähigen Wettbewerbsprozess in einem marktwirtschaftlichen System ermöglichen, ordnen und sichern (Olten 1995, S.159). Zusammengefasst lassen sich diesbezüglich drei Strategien und Ansatzpunkte der Wettbewerbspolitik unterscheiden (Olten 1995, S.161). Erstens die Verhinderung wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens. Zweitens die Verhinderung von wettbewerbsgefährdenden Marktstrukturen und drittens die Förderung des freien und funktionsfähigen Wettbewerbsprozesses. Diese Strategien sind Bestandteil der deutschen und europäischen Wettbewerbspolitik (vgl. Olsen 1995, S.161).
In der Realität ist es eher unwahrscheinlich, dass sich Unternehmen freiwillig einem scharfen Wettbewerb unterwerfen. Wahrscheinlich ist es daher, dass Unternehmen versuchen werden ihre Märkte gegen Eindringlinge von außen abzusichern und sich gegen bestehende oder potenzielle Konkurrenten zu schützen versuchen.
Damit der Wettbewerb gesichert werden kann, muss die Wettbewerbspolitik insbesondere darauf gerichtet sein, den Wettbewerb gegenüber
Konzentrationsstrebungen zu sichern (Vgl. Teichmann 1986, S.169). Dazu stehen der Wettbewerbspolitik in erster Linie zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Abschottung des Marktes gegenüber Eindringlingen und das Verbot von Absprachen auf dem Markt tätiger Unternehmen. Eine weitere Möglichkeit ist die Implementierung einer Missbrauchsaufsicht für marktbeherrschende
Unternehmen (Vgl. Teichmann 1986, S.169). Zur Einschätzung der Marktmacht eines Unternehmens ist eine sachliche und räumliche Marktabgrenzung erforderlich. Diese Thematik wird innerhalb des Kapitels 3 dieser Arbeit jedoch eingehender behandelt.
2
2 Theoretische Grundlagen von
Gemeinschaftsunternehmen
Im folgenden Kapitel sollen die wettbewerbspolitischen und wettbewerbsrechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit
Gemeinschaftsunternehmen dargestellt werden. Ebenfalls Bestandteil dieses Kapitels ist es darzustellen, welche wettbewerbspolitischen Maßnahmen den entsprechend betroffenen Behörden (Hier: Bundeskartellamt, EU-Kommission) zur Verfügung stehen um einen funktionierenden Wettbewerb zu gewährleisten.
2.1 Definition Gemeinschaftsunternehmen
Unter dem Begriff Gemeinschaftsunternehmen sind diejenigen Unternehmen zu verstehen, die von zwei oder auch von mehreren wirtschaftlich voneinander unabhängigen Unternehmen gemeinsam kontrolliert werden. (vgl. Iliopoulos 1986, S.21f.)
Des Weiteren können Gemeinschaftsunternehmen auch durch gemeinsame Neugründung oder durch Begründung einer gemeinsamen Kontrolle an schon existierenden Unternehmen z.B. durch Erwerb von 50% der Aktien eines Unternehmens entstehen (vgl. Iliopoulos 1986, S.21f.). Diese Gemeinschaftsunternehmen entstehen zumeist aus der Gründung neuer Produktionseinheiten, der Ausgliederung vorhandener Produktionskapazitäten oder dem gemeinsamen Erwerb eines schon bestehenden dritten Unternehmens. Gemeinschaftsunternehmen werden unter Ökonomen auch als „Sonderform des externen Unternehmenswachstums“ bezeichnet (vgl. Schmidt 1996, S.133).
Aufgrund ihres komplexen Charakters ist eine genaue Definition von Gemeinschaftsunternehmen jedoch schwierig. Durch den Begriff werden zahlreiche Sachverhalte abgedeckt, da grundsätzlich eine Vielzahl unterschiedlicher Beteiligter und möglicher Rechtsformen, Aufgabenfelder, Tätigkeitsarten und Zielsetzungen im Spiel sein können.
3
2.2 Arten von Gemeinschaftsunternehmen
Der Definition nach können Gemeinschaftsunternehmen in verschiedene Arten unterteilt werden- siehe Abbildung 1 (vgl. Schmidt 1996, S. 133).
Abbildung 1: Unterscheidungsmerkmale Gemeinschaftsunternehmen
Grundsätzlich lassen sich Gemeinschaftsunternehmen in Vollfunktions-Unternehmen, d.h. Unternehmen, die ein Produkt, Ware oder gewerbliche Leistung selbstständig herstellen und dieses Produkt auch eigenständig auf den Markt bringen und in Teilfunktions-Unternehmen, d.h. Unternehmen, die z.B. nur Einkauf, nur Vertrieb oder nur Forschung wahrnehmen, unterscheiden (Iliopoulos 1986, S.21f.).
Dabei werden Vollfunktionsunternehmen als konzentratives
Gemeinschaftsunternehmen, Teilfunktionsunternehmen als kooperatives Gemeinschaftsunternehmen bezeichnet. Diese Unterscheidung ist insbesondere im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Bedeutung.
Im kartellrechtlichen Sinne fallen konzentrative Gemeinschaftsunternehmen in den Wirkungsbereich des § 35ff. GWB (vgl. Schmidt 1996, S.135). Die kartellrechtliche Beurteilung von Gemeinschaftsunternehmen nach § 1 GWB
4
Arbeit zitieren:
Okko Reichwein, 2004, Wettbewerbspoltische Betrachtung von Gemeinschaftsunternehmen und Erörterung des Falls 'Toll Collect' aus Sicht der EU Kommission, München, GRIN Verlag GmbH
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