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3.1 Der mangelnde Zugang zu Geld und Bildung 3.2 Sexuelle Übergriffe
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.RDOLWLRQVYHUHLQEDUXQJXQG=XZDQGHUXQJVJHVHW] 3RVLWLRQGHU3DUWHLHQ 7.1 Bündnis 90/ Die Grünen
7.2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
7.3 Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU/ Christlich Soziale Union Deutschlands, CSU
7.4 Freie Demokratische Partei, FDP
7.5 Partei des Demokratischen Sozialismus, PDS
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Stimmen im Rahmen der Debatte um das Zuwanderungsgesetz:
„(...) Da soll es jetzt schon genügen, wegen geschlechtsspezifischer Faktoren benachteiligt zu sein; und dann wird die Bundesrepublik ja das Einfallstor aller benachteiligten Frauen aus aller Welt!“ (Edmund Stoiber, CSU )
„Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, sich einzugestehen, dass es das falsche Zeichen wäre, allen unterdrückten Frauen weltweit zu signalisieren, dass Deutschland der richtige Aufenthaltsort für sie ist.“ 1 (Angela Merkel, CDU)
„Beim Schutz für die Opfer von nicht-staatlicher Verfolgung und
geschlechtsspezifischer Verfolgung geht es demzufolge weder um die Erweiterung von Asylgründen noch um die Frage höherer Asylbewerberzahlen. [...] Doch auch andere Initiativen seitens der Unionsparteien belegen die Ansicht, dass es sich z.B. bei der geschlechtsspezifischen Verfolgung keineswegs nur um Probleme handelt, „die sich aus der unterschiedlichen Stellung von Mann und Frau“ ergeben, sondern um schlimmste Menschenrechtsverletzungen. (...)“ 2 (Dr. Christian Schwarz-Schilling, CDU, ehemaliger Bundespostminister, internationaler Streitschlichter für Bosnien und Serbien, engagiert in Menschenrechtsfragen und humanitärer Hilfe).
„Die Kommission bejaht die Schutzbedürftigkeit von Frauen, die ihres Geschlechts wegen verfolgt werden [...]. Über die Frage, ob sich eine entsprechende Schutzgewährung bereits aus der Genfer Konvention oder aus dem Ausländergesetz hinreichend ergibt oder anderweitig vorgesehen werden soll, konnte die Kommission keine Einigung erzielen.“ 3 (aus dem Bericht der Zuwanderungskommission, die unter der Leitung der CDU-Abgeordneten und ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth tagte)
In der folgenden Hausarbeit wird die Thematik der frauenspezifischen Verfolgung behandelt. Warum flüchten Frauen aus ihren Heimatländern, welche Fluchtmotive
1 Geis, Matthias/Klingst, Martin. „Ich bin machtbewusst“. Interview mit Angela Merkel in DIE ZEIT Nr.
49, 29.11.2001, S.5
2 Schwarz-Schilling, Dr. Christian. Eine geschicktere Politik wäre weiß Gott angebracht. Offener Brief
an die Frankfurter Rundschau Nr. 281, 3.12.2001, S.6
3 http://www.bmi.bund.de/frameset/index.jsp, 21.2.2002
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haben sie? Wohin zieht es sie auf ihrer Flucht? Gibt es Fluchthindernisse, die sich nur für Frauen und nicht für Männer ergeben?
Wie sieht die derzeitige Rechtslage für Frauen in Deutschland aus, die geschlechtsspezifische Gründe für ihre Flucht geltend machen wollen? Welche Einstellungen vertreten die Politiker der verschiedenen Parteien? Was soll das neue Zuwanderungsgesetz von Bundesinnenminister Otto Schily verändern? Welche Initiativen gibt es auf europäischer und internationaler Ebene zu diesem Thema? Die Autorin begründet am Ende zusammenfassend, warum die
geschlechtsspezifische Verfolgung in den Text der Genfer Konvention und das deutsche Grundgesetz aufgenommen werden sollte.
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Laut UNHCR, dem Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, flohen 1990 weltweit 17 Millionen Menschen. Diese Angaben könnten „ungenau oder auch manipuliert sein“ 4 , da die große Gruppe der Elendsflüchtlinge, Entwurzelten und Umweltflüchtlinge, deren Anzahl auf circa eine halbe Milliarde geschätzt wird, sowie die Inlandsflüchtlinge nicht mitgezählt wurden. Auch nicht berücksichtigt wurden die de facto-Flüchtlinge, die aus politischen oder humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können, aber nicht den Status eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention haben (vgl. Potts 1993: 13). Wie die Grafik 1 und die Tabelle 1 im Anhang zeigen, stammen die Flüchtlinge „nicht nur in ihrer großen Mehrheit aus den Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas- neun von zehn bleiben auch auf dem jeweiligen Kontinent“ (Potts 1993: 14). So kann der Grafik 1 entnommen werden, dass Europa 1990 lediglich 800.000 Flüchtlinge aufgenommen hat, während Asien 6,7 Millionen und Afrika 4,6 Millionen unterzubringen hatten.
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Frauen stellen zusammen mit ihren Kindern weltweit die Mehrheit aller Geflohenen dar. Bei manchen Fluchtbewegungen beläuft sich ihr Anteil auf 80% (vgl. Potts 1993: 17). Dies kann dadurch erklärt werden, dass die ´neue` Kriegsführung besonders die Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft zieht, was bedeutet, dass oft drei von fünf Kriegstoten Frauen, Kinder und alte Männer sind (vgl. Potts 1993: 18). Darüber hinaus hat die Armut weltweit ein weibliches Gesicht: Laut UNICEF (1983) leisten zwar Frauen weltweit 66% der Arbeitsstunden, erhalten dafür aber nur 10% des Welteinkommens und besitzen nur 1% des Weltvermögens (vgl. Potts 1993: 18). Frauen können wie Männer wegen ihrer Rasse, Religion oder politischen Einstellung verfolgt werden, des weiteren gibt es noch eine frauenspezifische Art der Verfolgung (vgl. Potts 1993: 18), auf welche noch detaillierter eingegangen werden soll.
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Laut Margit Gottstein ist Verfolgung eine gesteigerte Form der Diskriminierung, „die dann eintritt, wenn bestehende Regeln der Machtverteilung übertreten werden...[und] sich die herrschende Gruppe in ihrer Machtposition bedroht fühlt und darauf mit
4 Potts, Lydia. Frauen, Flucht, Asyl: eine Studie zu Hintergründen, Problemlagen und Hilfen. Bielefeld:
Kleine 1993. S. 13. Im Folgenden angekürzt mit (Potts 1993: S.x)
Arbeit zitieren:
Tanja Prinz, 2002, Frauen auf der Flucht - Frauenspezifische Verfolgung weltweit als Fluchtgrund anerkennen, München, GRIN Verlag GmbH
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