Die Beziehungen zwischen dem Osmanischen Reich und dem deutschen Kaiserreich 1871 bis 1918 Seite 2
Sven Feyer Sommersemester 2002
1. Inhalt
1. Inhalt. 2
2. Einleitung 3
3. Der Niedergang der osmanischen Grossmacht ab 1550. 4
4. Die Entwicklung des Osmanischen Reiches seit 1876 8
4.1. Die staatliche Entwicklung nach 1876 8
4.2. Einfluss der Großmächte auf die Wirtschaft des Osmanischen Reiches 13
5. Die politischen Beziehungen des Osmanischen Reiches. 17
5.1. Die deutsche Aussenpolitik im Nahen und Mittleren Osten. 17
5.2. Das Osmanische Reich und die europäischen Großmächte. 21
5.3. Die Finanzbeziehungen des Osmanischen Reiches zum Ausland. 23
6. Das deutsche Engagement im Osmanischen Reich. 26
6.1. Deutsche Wirtschaftspolitik im Vorderen Orient 26
6.2. Militärische Zusammenarbeit 30
6.3. Die Bagdad-Bahn 33
7. Zusammenfassung 37
8. Literaturverzeichnis 38
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2. Einleitung
Der Orient hatte in der deutschen Bevölkerung schon immer besondere Assoziationen geweckt. Das Land der Bibel, die kulturelle Wiege der Welt in Mesopotamien und die antiken Stätten der Griechen in Kleinasien beflügelten insbesondere im Zeitalter der Romantik die Fantasie der Europäer. Nicht zuletzt die zahlreichen Ausgrabungen, die seit Mitte des 19.Jahrhunderts in dieser Region unternommen wurden, wurden von dieser Stimmung getragen und trugen wiederum dazu bei.
Nicht nur Franzosen und Engländer, sondern auch die Deutschen zeigten wachsendes Interesse am Nahen und Mittleren Osten, der immer noch von den Osmanen beherrscht wurde, trotz erheblicher Schwächung ihres Reiches im Innern und durch die europäischen Großmächte. Das Osmanische Reich war stets in die europäische Politik eingebunden, sei es als Rand- oder Hauptfigur, als Sieger oder Verlierer.
Nach der Gründung des Deutschen Reiches und der stärker werdenden Überzeugung in der Bevölkerung und bei den Interessenverbänden von der Notwendigkeit von deutschen Kolonien, deutscher Expansion und Sendung blieb der Orient in diesen Überlegungen nicht außen vor. Wenn auch Bismarck „nicht die Knochen eines einzigen pommerschen Grenadiers“ für das Osmanische Reich opfern wollte und der Orient nur Verschiebemasse innerhalb seiner fragilen außenpolitischen Konzeption darstellte, so zeitigte die Entwicklung eine immer stärkere Verflechtung von den oft genug gegensätzlichen politischen und wirtschaftlichen Interessen der Großmächte sowohl in Europa als auch in den europäischen Rand- und den Überseegebieten.
Dabei stellt sich die Frage, welche Bedeutung in diesem Geflecht Deutschland für die Türkei hatte und umgekehrt. Voraussetzung hierfür ist, den Zustand des Osmanischen Reiches bis zum Ersten Weltkrieg darzustellen, um die Bedeutung des Vielvölkerstaates richtig einschätzen zu können. Ferner ist zu beachten, dass die übrigen Großmächte, insbesondere Frankreich, England und Russland, wesentlich früher als das Deutsche Reich Interessen in der Region entwickelt hatten. Es steht außer Frage, dass das Auftreten eines neuen Widersachers hierbei zu Konflikten geführt hat. Doch muss bedacht werden, welchen Stellenwert dies für die jeweilige Politik der Staaten hatte, welche Auswirkungen sich für Deutschland und das Osmanische Reich ergaben und ob der schließlich gemeinsame Krieg gegen die Alliierten aufgrund der Entwicklung seit 1871 zwangsläufig war.
Besonderes Gewicht soll in dieser Arbeit der wirtschaftlichen Durchdringung des Mittleren Ostens eingeräumt werden, da in der, vor allem zeitgenössischen, Literatur gerade ökonomische Potenziale oft als Begründung für imperialistische Bestrebungen herhalten müssen. Der grosse Bereich der Innenpolitik in beiden Ländern soll hingegen nur gestreift werden. Dies geschieht jedoch nicht aus dem Grund vermeintlicher Bedeutungslosigkeit heraus, sondern im Gegenteil, da aufgrund der komplexen Einflüsse auf die Politik insgesamt der Platz für eine angemessene Darstellung nicht ausreichen würde.
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3. Der Niedergang der osmanischen Grossmacht ab 1550
Der Verfall des Osmanischen Reiches setzte bereits nach dem Tod Süleyman des Prächtigen in der zweiten Hälfte des 16.Jahrhunderts ein. Das Ende der territorialen Expansion nach der Eroberung des mittleren Teils Ungarns Anfang der vierziger Jahre des 16.Jahrhunderts, eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage insbesondere durch hohe Inflation 1 und nicht zuletzt unfähige Herrscher, die die tatsächliche Machtausübung auf Großwesire 2 und Harem 3 übergehen ließen, waren einige der Ursachen für den langsamen Bedeutungsverlust der osmanischen Grossmacht. Europa verlor seine Furcht vor dem Osmanischen Reich spätestens nach der Niederlage der Türken am Kahlenberg bei Wien 1683 und nach der Schlacht bei Mohács 1687, als die Türken nicht nur die ungarische Hauptstadt, sondern ihren ganzen Besitz in Ungarn und Siebenbürgen verloren. 4 1688 konnte die durch Österreich, Polen und Venedig gebildete „Heilige Liga“ auch Belgrad einnehmen und die Türken noch weiter nach Süden zurückdrängen. 5 Das Osmanische Reich wurde von der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa überholt, der Rückstand zu den europäischen Großmächten erhöhte sich stetig. 6
Nach einer weiteren Niederlage des Osmanischen Reiches gegen Russland, als es Peter dem Großen gelang, 1696 die Festung Azov zu erobern, sowie gegen die Habsburger 1697 bei Senta in Serbien sahen sich die Türken gezwungen, Friedensverhandlungen aufzunehmen. 7 Der Friede von Karlowitz 1699 kam durch Vermittlung Englands und der Niederlande zustande, die eine Gefahr für ihre wirtschaftlichen Interessen im Vorderen Orient befürchteten, sollte das Osmanische Reich zu sehr geschwächt und der Einfluss Russlands in der Region zu groß werden. 8
Doch auch nach dem Frieden von Karlowitz kam es zu weiteren Kriegen mit Russland (1710-1713), Venedig (1714/1715) und Österreich (1716/1717). Im russisch-türkischen Krieg 1736 bis 1739 konnte das Osmanische Reich nach dem Frieden von Belgrad wieder einen Sieg davontragen und Serbien und die Kleine Walachei wiedererlangen. 9
Das Osmanische Reich war in der Folgezeit hauptsächlich mit Konflikten in den Kerngebieten und den arabischen Provinzen beschäftigt. 10 Doch 1768 kam es erneut zu Auseinandersetzungen mit Russland.
1 vgl. Matuz, Josef: Das Osmanische Reich. Grundlinien seiner Geschichte. 3.Auflage. Darmstadt, 1996, S.132ff.
2 vgl. Matuz 1996, S.138
3 vgl. Matuz 1996, S.141 sowie S.165ff. Für die Herrschaft des Harems im 17.Jahrhundert wird auch der Begriff der sog. „Weiberherrschaft“ (kadınlar saltanatı) verwendet.
4 vgl. Matuz 1996, S.185f.
5 vgl. Kreiser, Klaus: Der osmanische Staat 1300-1922. München, 2001, S.31
6 vgl. Matuz 1996, S.189
7 vgl. Kreiser 2001, S.31
8 vgl. Pazarkaya, Yüksel; Hottinger, Arnold: Die osmanische Geschichte, in: Kündig-Steiner, Werner (Hrsg.): Die Türkei. Raum und Mensch, Kultur und Wirtschaft in Gegenwart und Vergangenheit. 2.Auflage. Tübingen/Basel, 1977, S.319-389, hier S.331f.
9 vgl. Kreiser 2001, S.32
10 Nach und nach verlor die Pforte die politische Kontrolle über seine Randprovinzen, so bereits seit dem 18.Jahrhundert über die arabische Halbinsel, über den Jemen gar bereits seit den siebziger Jahren des 16.Jahrhundert. Ägypten hatte sich seit dem
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Der nach dem Krieg des mit Österreich verbündeten Osmanischen Reiches gegen Russland und Preussen 1774 unter dem neuen Sultan Abdülhamid I. geschlossene Friede von Küçük Kaynarca bedeutete nicht nur grosse Gebietsverluste für die Pforte, sondern er bedeutete auch das Ende des Reiches als Grossmacht. Aufstände und Loslösungstendenzen, unter anderem in Ägypten, Palästina und dem Libanon, verstärkten die Gefahr eines Auseinanderbrechens des Osmanischen Reiches. Eine Aufteilung unter den europäischen Mächten wurde nur dadurch vermieden, dass diese nicht zu einer Einigung kommen konnten. 11 In dem Vertrag wird auch erstmals von einem religiösen Protektorat der Türken über die Muslime in den ehemals osmanischen Gebieten gesprochen. 12
Auch nach innen verlor die Zentralregierung weiter an Macht. Diese verlagerte sich hin zu den Grosswesiren und vor allem den obersten Eunuchen (dürassaade ağası). Der Verwaltungsapparat wurde hingegen weiter ausgebaut und belastete die Staatskasse in immer stärkeren Maße. 13 Die seit Ende des 17.Jahrhunderts aufgekommenen sog. „Talfürsten“ (derebeyi) stellten mittlerweile eine bedeutende Schicht dar, die ihren Grundbesitz oft illegal weiter ausbauten und durch den Erwerb der Steuerpacht auf Lebenszeit ihre Stellung untermauern konnten. Um auch ihren politischen Einfluss auszubauen, ließen sie sich häufig in höhere Ämter, wie die eines Sandschakbegs oder Walis (früher auch als Beğlerbeğ bezeichnet), einsetzen. Einige der Talfürsten oder lokalen Machthaber (âyân) konnten es sich sogar leisten, eigene Truppen aufzustellen. Während in Europa bereits die Weichen für die spätere Industrialisierung gestellt wurden, blieb das Osmanischen Reich dem Feudalwesen verhaftet. Die Verselbständigung lokaler Machthaber, Großgundbesitztum und die Abhängigkeit der Bauern nahmen weiter zu. 14
Eine moderne Marktwirtschaft konnte sich im osmanischen Reich nicht entwickeln. Bereits seit Mitte des 16.Jahrhunderts versuchten staatliche Stellen, die Versorgung durch mehr oder weniger willkürliche Konfiskationen und Zwangsverkauf von Waren über Festpreise zu regeln. Vermögenswerte flossen nicht über Investitionen in Manufakturen und produktive Betriebe dem Wirtschaftskreislauf zu, sondern wurden für den Erwerb von Grundbesitz und den Kauf von Ämtern genutzt. Neben diesem sog. Rentenkapitalismus erwies sich auch die im Islam verwurzelte Ablehnung von Zinsgeschäften als hinderlich, was die Entwicklung eines Bankwesens im Osmanischen Reich bis ins 19.Jahrhundert verzögerte. 15 Stagnation der Wettbewerbsfähigkeit der osmanischen Wirtschaft und weiter anhaltende Inflation führten dazu, dass billigere Waren aus Europa den Inlandsmarkt überschwemmten. Förderung von Produktion und Handel, wie sie in Europa theoretisch durch den Merkantilismus begründet wurde, waren
18.Jahrhundert unter den Mamluken ebenfalls vom Osmanischen Reich gelöst. Zwischen 1749 und 1831 gelang es auch dem Irak weitreichende Unabhängigkeit zu erlangen. Der Libanon wurde unter dem Druck Englands und Frankreichs 1861 eine eigenständige Provinz (mutessarıflık). Im gleichen Jahr trat in Tunesien eine Verfassung in Kraft, die de facto die Unabhängigkeit des Landes bis zur Errichtung des französischen Protektorats bedeutete. Vgl. ausführlich hierzu Kreiser 2001, S.32ff.
11 vgl. Matuz 1996, S.201ff.
12 vgl. Kreiser 2001, S.34
13 vgl. Matuz 1996, S.203
14 vgl. Matuz 1996, S.204f.
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der türkischen Regierung fremd. Sie beschränkte sich auf Einnahmensicherung über Steuern und andere Abgaben. Schutzzölle und Einfuhrbeschränkungen fanden ebensowenig Anwendung. Vielmehr genossen europäische Kaufleute umfangreiche Privilegien, die das Osmanische Reich nach zahlreichen verlorenen Kriegen den Großmächten in Friedensverträgen zusichern musste. 16 Das Osmanische Reich mit seinen rückständigen traditionellen Strukturen wurde somit Absatzmarkt und Rohstofflieferant der entstehenden europäischen Industriestaaten.
Nachdem 1822 Griechenland bereits seine Unabhängigkeit proklamiert hatte, musste das Osmanische Reich diese 1829 auch offiziell anerkennen. Serbien wurden weitere Autonomierechte eingeräumt. Russland erreichte mit der Öffnung der Meerengen für alle Nationen eines seiner Hauptziele. 17 Der ehemalige Statthalter der Osmanen in Ägypten, Muhammed Ali, der dort 1811 die Macht an sich riss, eroberte 1812 nicht nur Mekka und ein Jahr später Medina, sondern 1832 bereits Konya und bedrohte nun die türkische Hauptstadt. Erneut ist es nur dem Druck ausländischer Mächte, diesmal England und Frankreich, zu verdanken, dass das Osmanische Reich vor dem Untergang bewahrt wurde. 18 Zugleich wurde aber deutlich, dass tiefgreifende Reformen für die Zukunft des türkischen Reiches unabdingbar waren. Bereits 1793 unter Selim III. (1789-1807) wurden Reformen, die sog. Nizam-ı Cedit („Neuregelung“), angegangen 19 , die allerdings nach dem Angriff Napoleons auf Ägypten 1798 ein abruptes Ende fanden. Während sich diese erste Reform zudem vor allem auf einzelne Verwaltungsbereiche und insbesondere das Militärwesen beschränkte, begann ab etwa 1838 unter Sultan Mahmut II. (1808-1839) und seinem Sohn Abdülmecit I. (1839-1861) eine völlige Umgestaltung des Osmanischen Reiches. Das Reformwerk, die sog. Tanzimat-ı Hayriye („Heilsame Neuordnung“), umfasste die Gewährleistung von Privateigentum, eine Reform des Steuer- und Rechtswesens, Reformen im Kultur- und Bildungsbereich und nicht zuletzt ein Programm zur Belebung der Wirtschaft. 20 Das Finanzwesen sollte durch die Gründung der Banque de Constantinople 1840 belebt werden. 21 Im Unterschied zu den europäischen Staaten fanden diese Veränderungen aber nicht aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen statt, sondern wurden vom Sultan verordnet. Auch existierte kein Parlament, das eine Kontrolle ausüben konnte. 22
Die bereits bestehende wirtschaftliche Dominanz des Osmanischen Reiches durch die europäischen Großmächte verstärkte sich noch durch den nach dem Krimkrieg geschlossenen Frieden von Paris 1856. Frankreich und Grossbritannien sicherten sich durch die Festlegung niedriger Im- und Exportzölle das
15 vgl. Matuz 1996, S.206
16 vgl. Matuz 1996, S.207; vgl. auch Beşirli 1999, Mehmet: Die europäische Finanzkontrolle im Osmanischen Reich in der Zeit von 1908 bis 1914. Die Rivalitäten der britischen, französischen und deutschen Hochfinanz und der Diplomatie vor dem Ersten Weltkrieg am Beispiel der türkischen Staatsanleihen und der Bagdadbahn. Berlin, 1999, S. 25f.
17 vgl. Pazarkaya, Hottinger 1977, S.338; vgl. Matuz 1996, S.218ff.
18 vgl. Matuz 1996, S.221f.
19 vgl. Matuz 1996, S.210
20 vgl. Matuz 1996, S.225ff.
21 die allerdings bereits 1854 Konkurs anmeldete. Vgl. Matuz 1996, S.226
22 vgl. Matuz 1996, S.226
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Osmanische Reich als Absatzmarkt. 23 Die Wirtschaft des Osmanischen Reiches konnte sich dadurch nicht weiterentwickeln. „Ein rapider Rückgang der Handwerksproduktion trat ein. Betroffen waren auch die ohnehin nicht sehr zahlreichen Manufakturen, die ebenfalls ihre Produktion einstellen mußten.“ 24 Die wachsenden Probleme der osmanischen Wirtschaft hatten auch direkte Folgen für den Staatshaushalt. Das Osmanische Reich sah, um seinen Ausgabenverpflichtungen nachkommen zu können, nur die Möglichkeit der Verschuldung im Ausland. 1854 wurde der erste Schuldenvertrag unterzeichnet. Allein bis 1875 wurden Anleihen in einer Höhe von nominell 5.297.676.500 Französischen Francs. Nur etwa 8% der Anleihen wurde für Investitionsmassnahmen aufgewandt. 25 Mit Hilfe französischen Kapitals wurde 1856 die Osmanische Bank (Osmanlı Bankası) 26 gegründet, mit deren Hilfe unter anderem Auslandsanleihen aufgenommen werden sollten. 27
23 vgl. Matuz 1996, S.231; vgl. Kinder, Hermann; Hilgemann, Werner: dtv-Atlas Weltgeschichte. 2.Auflage. München, 2001, S.365; vgl. Kreiser 2001, S.38ff.
24 Matuz 1996, S.232
25 vgl. Beşirli 1999, S.34f.
26 Sie wurde 1863 durch Erlass des Sultans zur osmanischen Staatsbank umgewandelt und in Banque Impériale Ottomane umbenannt. Vgl. Beşirli 1999, S.29
27 vgl. Matuz 1996, S.232
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4. Die Entwicklung des Osmanischen Reiches seit 1876
4.1. Die staatliche Entwicklung nach 1876
Wie bereits die Tanzimat-Reformen entstand die Verfassung von 1876 auf äußeren Druck hin. Nachdem es bereits 1857 zu Aufständen christlicher Bauern in Bosnien und der Herzegowina kam, zwischen 1858 und 1860 ein Bürgerkrieg zwischen Drusen und christlichen Maroniten herrschte und 1866 die Griechen auf Kreta rebellierten, brach sich der von den Osmanen durch Zugeständnisse lange besänftigte Unabhängigkeitswille der Bulgaren in einem Aufstand im Frühjahr 1876 Bahn. Der ebenfalls 1876 begonnene Krieg der Serben gegen das Osmanische Reich wurde zwar von den Türken gewonnen, doch fürchtete der Sultan eine Intervention der Großmächte. 28
Um die europäischen Staaten im Vorfeld einer nach Konstantinopel einberufenen Botschafterkonferenz zur Lösung der Balkan-Krise gewogen zu stimmen, ließ Sultan Abdülhamid II. (1876-1909) unter Leitung von Großwesir Midhat Pascha eine Verfassung (Meşrutiyet) ausarbeiten, die am 23.Dezember 1876 verabschiedet wurde. 29 Sie schrieb die bereits in den Tanzimat begründeten Grundsätze fest, postulierte ferner die Unteilbarkeit des Reiches wie auch den Islam als Staatsreligion. Allerdings wurde Nichtmuslimen Religionsfreiheit gewährt, die zudem politische Gleichberechtigung und unter der Voraussetzung der Beherrschung der türkischen Sprache freien Zugang zu öffentlichen Ämtern erhalten sollten. Die grundsätzliche Neuerung war die Einführung eines parlamentarischen Zweikammersystems, das sich am Aufbau Belgiens orientierte. Die Vertreter des Senats sollten demnach vom Sultan, die Abgeordneten der zweiten Kammer vom Volk gewählt werden. Gesetzesinitiativen konnten nur vom Sultan eingebracht werden, der zudem befugt war, das Parlament jederzeit aufzulösen. 30 Föderative Elemente fehlten in der Verfassung jedoch, die dem Istzustand eines Kerngebiets und zahlreicher halb-autonomer Gebiete Rechnung getragen hätten. 31
Doch in sämtlichen Schichten der osmanischen Gesellschaft regte sich Widerstand gegen die Verfassung. Sowohl unter Konservativen, hierbei besonders unter den Geistlichen, den Militärs und der Zivilverwaltung, als auch innerhalb der fortschrittlichen Opposition gab es verschwörerische Gruppen. Zudem plante Sultan Abdülhamid II. alsbald als möglich zu einer absolutistischen Regierungsweise zurückzukehren. 32
Als das Osmanische Reich das im Anschluss an die Konstantinopler Konferenz erarbeitete sog. Londoner Protokoll, das den Balkanregionen weitreichende Autonomierechte gewährte, sich weigerte zu un- 28 vgl.Matuz 1996, S.232ff.
29 vgl. Matuz 1996, S.235f.
30 vgl. Matuz 1996, S.236f.
31 vgl. Kreiser 2001, S.42
32 vgl. Matuz 1996, S.237
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