Inhaltsverzeichnis
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Inhaltsverzeichnis II II
Abbildungsverzeichnis III
1. Einleitung 1
2. Anforderungen an ein Insolvenzverfahren 2
3. Reformvorschläge 3
3.1. Das auktionsbasierte Modell von Roe 4
3.2. Optionsbasierte Reorganisationsmodelle 7
3.2.1. Das Modell von Bebchuk 7
3.2.2. Das Modell von Aghion, Hart und Moore 15
4. Schlussbetrachtung 18
Literaturverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis
Tabelle 1 : Anspruch der Beteiligten als Funktion von V Seite 11
II
1. Einleitung
Was haben die Fälle von Philipp Holzmann, Grundig, Leo Kirch, Walter Bau, und Salamander gemein? Sie zeigen das Insolvenzen allgegenwärtig 1 sind, und auch vor großen Konzernen und Unternehmen mit einer langen Tradition nicht halt machen.
Bei der Konzipierung der neuen Insolvenzordnung im Rahmen der Insolvenzrechtsreform 2 in Deutschland, diente das US-amerikanische Reorganisationsrecht, Chapter 11 Bankruptcy Code, als Vorbild. 3
Insbesondere von den renommierten Harvard Professoren Bebchuk und Hart wird Chapter 11 BC in der Literatur heftig kritisiert. Die in den USA stattfindende Diskussion um Vor- und Nachteile von Chapter 11 BC ist auch für Deutschland von Interesse. Führende Vertreter des „Law and Economics“, so z.B. Baird, Jackson, Bebchuk und Hart, sprechen sich gar für eine Abschaffung des Reorganisationsverfahrens nach Chapter 11 BC und für eine Ersetzung durch eige ne Verfahrensvorschläge aus.
Diese Vorschläge, die weitgehend auf der Grundlage eines ökonomischen Kalküls entwickelt wurden, werden in der Literatur als „Alternative Reorganisationsmodelle“ bezeichnet. 4
Die Seminararbeit beschäftigt sich mit diesem Thema der Alternativen Reorganisationsmodelle im Allgemeinen und bezieht sich im Besonderen auf die Diskussion um die optionsbasierten Reorganisationsmodelle. Die wissenschaftliche Diskussion um diese optionsbasierten Reorganisationsmodelle hat in den USA mittlerweile einen beachtlichen Stellenwert erreicht.
Im anschließenden zweiten Kapitel werden die Anforderungen an ein Insolvenzverfahren aus ökonomischer Sicht erläutert. Im dritten Kapital werden die einzelnen Modelle im Zusammenhang mit den jeweiligen Besonderheiten des Insolvenzrechts, die von den Autoren als problematisch erachtet worden sind, dargestellt. Dabei wird die Reformdiskussion unter ausgewählten Wissenschaftlern berücksichtigt. Danach folgt jeweils eine kritische Beurteilung.
1 2004: 39 600 Unternehmensinsolvenzen in Deutschland, Quelle: Creditreform 02/2005.
2 Die noch bis 31.12.1998 geltenden insolvenzrechtlichen Regelungen (insbes. die Konkursordnung) wurden durch die, ab dem 1.1.1999 geltende, Insolvenordnung abgelöst.
3 Vgl. Drukarczyk (1995), S. 45.
4 Vgl. Engel (2004), S. 5.
1
Abschließend wird auf die Frage, ob eine Übertragung der vorgestellten Modelle auf Deutschland sinnvoll ist, eingegangen.
2. Anforderungen an ein Insolvenzverfahren
Weltweit herrscht weit verbreitete Unzufriedenheit mit den Insolvenzverfahren. Dafür sprechen Beispiel e wie die Insolvenzrechtsreform in Großbritannien und die Reform des deutschen Insolvenzrechts. Der Grund für diese unzufriedene Situation ist, dass sich das Insolvenzrecht in einer eher unsystematischen Weise entwickelt hat. Es wurden relativ wenige Anstrengungen unternommen, einen Schritt zurückzugehen und danach zu fragen, was die Ziele von Insolvenzverfahren sein sollten, und wie ein optimales Insolvenzverfahren aussehen sollte, wenn man es völlig neu entwirft.
In einer idealen Welt, mit perfekten Märkten und vollkommener Information, gäbe es keinen Grund für ein Insolvenzrecht. Die Vertragsparteien, Gläubiger und Schuldner, würden in privatrechtlichen Verträgen alles Nötige regeln, so auch den Fall der Zahlungsunfähigkeit. Die Parteien würden sozusagen ihre eigenen Insolvenzregeln aufstellen. Somit gäbe es keinen Grund, für den Staat, dies zu tun. In der Realität ist es jedoch sehr schwierig und vor allem kostspielig, solche Verträge aufzusetzen. Stattdessen gibt es Vertragsparteien, die es vorziehen, auf allgemeine Insolvenzregelungen, die vom Staat zur Verfügung gestellt werden, zurückzugreifen. 5
Das Insolvenzrecht spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die Probleme, die im Zusammenhang mit finanziell angeschlagenen und insol venten Unternehmen auftreten, effizient und zeitgerecht gelöst werden. 6 Aghion/Hart/Moore haben 1994 vier Anforderungen an ein Insolvenzverfahren aufgestellt.
1. Hauptaufgabe eines Insolvenzverfahrens sollte es sein, die Rückflüsse aller Anspruchsberechtigter zu maximieren und den Insolvenzplan zu realisieren, der den höchsten Nutzen für alle Beteiligten bringt. Dieses Verfahren sollte schnell und kostensparend von statte n gehen.
2. Das Insolvenzverfahren sollte dem Management die richtigen ex-ante Anreize geben, eine Insolvenz zu verhindern. Im Besonderen heißt das, dass das Verfahren das bestehende Management nicht bevorzugen aber ihm auch nicht die Möglichkeit
5 Vgl. Aghion/Hart/Moore (1994), S. 153f.
6 Vgl. Aghion/Hart/Moore (1992), S. 523
2
verwehren sollte , ihre Stellung zu behalten, wenn die Insolvenz durch schlechte Konjunktur und nicht durch schlechtes Management ausgelöst wurde.
3. Das Insolvenzverfahren sollte sicherstellen, dass der Rang und die Höhe d er Ansprüche voll gewahrt bleiben. Eine Beteiligung der nachrangigen Gläubiger oder der Alteigentümer am Unternehmen setzt voraus, dass die vorrangigen Gläubiger voll befriedigt wurden. Man nennt dies die so genannte Absolute Priority Rule.
4. Das Insolvenzverfahren sollte, wann immer möglich, die Entscheidung über die wertmaximierende Verwertung des Unternehmens den Gläubigern überlassen. 7 Bebchuk zufolge, ist es erstrebenswert, dass nicht nur der Wert insgesamt maximiert wird„ex post efficiency“ - sondern auch, dass dieser Wert entsprechend der Rangfolge der Ansprüche verteilt wird - „ex ante efficiency“ -, da dies ex ante Konsequenzen für den Kapitalmarkt hat. Um Beteiligte dazu zu bewegen, ex ante Finanzmittel, für die Unternehmung zur Verfügung zu stellen, muss im Fall der Insolvenz ex post sichergestellt sein, dass die vorher vertraglich festgelegten Vereinbarungen eingehalten werden. 8
3. Reformvorschläge
Das gemeinsame Anliegen der Reformdiskussion ist es, die Defizite des in Chapter 11 BC geregelten Reorganisationsverfahrens zu beseitigen. Die Theorien der Alternativen Reorganisationsmodelle bilden jedoch keine Einheit. Ihre Anstrengungen gehen im Grunde in zwei unterschiedliche Richtungen.
Die Erste ist maßgeblich von Baird und Jackson geprägt, die argumentieren, dass die Reorganisationsalternative des US-amerikanischen Insolvenzrechts (Chapter 11 BC) aufgrund des Verhandlungsprozesses langwierig und kostspielig ist. Häufig führt dies zu einer Benachteiligung der vorrangigen Gläubiger und verletzt damit die Absolute Priority Rule. Baird und Jackson fordern die Abwicklung sämtlicher Insolvenzen nach Chapter 7 BC. Ihrer Ansicht nach, ist das Liquidationsverfahren nach Chapter 7 BC das schnellere und eindeutigere Verfahren.
Des weiteren vertreten sie die Auffassung, dass ein Verkauf der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens oder des gesamten Unternehmens zu einem bestmöglichen Ergebnis führt und plädieren deshalb für eine gänzliche Abschaffung des Reorganisations-
7 Vgl. Aghion/Hart/Moore (1994),S. 153f.
8 Vgl. Bebchuk (2000), S. 831.
3
verfahrens. Diese Richtung wird in der Literatur als „auctions approach“ bezeichnet, da die Liquidation im Wege einer Versteigerung erfolgt.
Dieser so genannte a uktionsbasierte Ansatz von Baird & Jackson entspricht den alten konkursrechtlichen Regelungen vor 1999. Aus diesem Grund werden diese Theorien im folgenden nicht weiter behandelt. Es erscheint sinnvoller, sich mit der zweiten Richtung zu befassen.
Die Vertreter der zweiten Richtung insbesondere Bebchuk, Aghion, Hart und Moore (die als Ökonomen an der Harvard University forschen) haben sich mit Thesen der ersten Richtung auseinandergesetzt. Sie haben versucht diese zu widerlegen und, darauf aufbauend, eigene Theorien entwickelt. Sie sind der Ansicht, dass die Reorganisation als Alternative zur Liquidation notwendig ist. Aus diesem Grund versuchen sie , das fehlerhafte Reorganisations-Verfahren zu reformieren und damit die Schwachstellen zu beseitigen. Erst Bebchuk entwickelte im Jahre 1988 eine richtungweisende Alternative mit Hilfe von Optionen. Diese Richtung wird deshalb auch als „options approach“ bezeichnet. 9
3.1.Das auktionsbasierte Modell von Roe
1982 war Roe der Erste, der sich für eine grundlegende Reform des US-amerikanischen Reorganisationsverfahrens 10 eingesetzt hat. Sein Modell spielt in der heutigen Diskussion jedoch keine Rolle mehr. 11 Die Darstellung seines Modells erfolgt deshalb nur aus Gründen der Vollständigkeit.
Roe legte das Fundament der ökonomischen Diskussion um das bis heute nur wenig geänderte Chapter 11 BC und dessen Auswirkungen in den USA. Sein Beitrag lag insbesondere in der Herausarbeitung und Darstellung bestimmter anreizsetzender Strukturen. 12
Als Ausgangspunkt stellte sich Roe die Fragen „Wer erhält wieviel?“ und „Wie ist die neue Kapitalstruktur beschaffen?“. Er erkennt zwei Möglichkeiten der Beantwortung. Zum einen das vorhandene normierte Konzept des US-amerikanischen Gesetzgebers, der die Klärung dieser Fragen den Beteiligten, im Rahmen eines gesetzlich strukturierten Verhandlungsprozesses („structured bargaining“), überlässt. Die Alternative besteht für Roe in der Nutzung
9 Vgl. Engel (2004), S. 5.
10 Vgl. Bebchuk (1988), S. 790.
11 Vgl. Engel (2004), S. 112.
12 Vgl. Engel (2004), S. 105.
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Quote paper:
Christian Schwarzkopf, 2005, Alternative Reorganisationsmodelle, Munich, GRIN Publishing GmbH
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