Inhaltsverzeichnis
1. Einführung 3
2. Historische Entstehung der Besteuerung 4
2.1. Frühzeit und Altertum 4
2.2. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart 5
3. Ausgewählte Steuersysteme im Vergleich 7
3.1. Das niederländische Steuersystem und seine Entwicklung
1980-2005 7
3.1.1. Einkommensteuer. 7
3.1.2. Körperschaftsteuer 8
3.1.3. Umsatzsteuer und andere verbrauchsorientierte Abgaben. 8
3.1.4. Soziale Sicherung. 8
3.1.5. Umweltsteuern 8
3.1.6. Fazit 9
3.2. Das schwedische Steuersystem und seine Entwicklung 1980-2003. 9
3.2.1. Einkommensteuer. 10
3.2.2. Körperschaftsteuer 10
3.2.3. Umsatzsteuer und andere verbrauchsorientierte Abgaben
(inkl. Um weltsteuern) 11
3.2.4. Soziale Sicherung. 11
3.2.5. Fazit 12
3.3. Das Steuersystem in Großbritannien und seine Entwicklung
1979-2003 12
3.3.1. Einkommensteuer. 13
3.3.2. Körperschaftsteuer 13
3.3.3. Umsatzsteuer und andere verbrauchsorientierte Abgaben. 13
3.3.4. Soziale Sicherung. 14
3.3.5. Fazit 14
4. Idealtypische Steuersysteme aus der Theorie. 15
4.1. Die Einfachsteuer 15
4.2. Die umfassende Einkommensbesteuerung 16
4.3. Die duale Einkommensteuer. 17
4.4. Fazit 17
5. Hypothesen zu zukünftigen Entwicklungstendenzen der
Steuersysteme 19
5.1. Entwicklungen in den letzten zehn Jahren in der E.U 19
5.2. Mögliche zukünftige Entwicklung der wichtigsten Steuerarten
in den nächsten zehn bis 15 Jahren 20
5.2.1. Einkommensteuer. 20
5.2.2. Körperschaftsteuer 20
5.2.3. Umsatzsteuer und andere verbrauchsorientierte Abgaben
(inkl. Um weltsteuern) 20
5.2.4. Vermögens- und Kapitalsteuern 21
6. Werden sich die Steuersysteme international angleichen? 22
2
1. Einführung
Gegenstand dieser Arbeit ist es, aufzuzeigen, wie sich Steuersysteme in den letzten Jahrzehnten verändert haben und wie sich dieser Prozess unter Umständen fortsetzen wird. Dazu wird zuerst die historische Entstehung der Besteuerung kurz erläutert, bevor drei bestehende Steuersysteme und deren Entwicklung einander gegenübergestellt werden. Anschließend werden einige idealtypische Steuersysteme vorgestellt, die derzeit in der Diskussion sind. Außerdem werden mögliche Entwicklungstendenzen der Steuersysteme in den nächsten zehn bis 15 Jahren nachgezeichnet. Abschließend wird die Frage beantwortet, ob sich die Steuersysteme einander angleichen werden.
3
2. Historische Entstehung der Besteuerung
Steuern im heutigen Sinn sind „Geldleistungen, die (...) von einem öffentlichrechtlichen Gemeinwesen [dem Staat] (...) auferlegt werden (...).“ 1 Allerdings gab es den Staat im heutigen Sinne noch nicht, als Steuern entstanden. Folglich kann nicht von einer einheitlichen Entwicklung der Besteuerung gesprochen werden, sondern nur von einigen typischen Formen von Abgaben oder Diensten. 2
2.1 Frühzeit und Altertum
Bereits bei den Urvölkern tauchen Abgaben auf, die sich von der freiwilligen Hergabe zur erzwungenen Dargabe entwickelten. Ab 2900 v. Chr. werden im Sumererreich Zehntsteuern erhoben, Naturalleistungen, deren Steuersatz zwischen 1% und 20% schwankt. 3 Im persischen Reich der Achämeniden (um 700-300 v. Chr.) existierten unter dem System der Reparationsteuer 4 mehrere Steuerarten: Grundsteuer, Kopfsteuer, Gewerbesteuer und Zölle. 5
Während in der Blütezeit der griechischen Polis (ca. 500-400 v. Chr.) die Bürger nur freiwillige Leistungen, die Liturgien, erbringen, müssen zugewanderte Gastarbeiter eine Kopfsteuer abführen. Darüber hinaus existierten Zölle, Marktabgaben und Verbrauchsteuern. 6
Eine der ersten großen Finanzreformen fand schließlich unter Kaiser Augustus (63 v. Chr.-14 n. Chr.) im Römischen Reich statt. Er vereinheitlichte das Steuersystem, das hauptsächlich auf zwei direkten Steuern ruhte: dem tributum soli 7 und dem tributum capitis 8 . 9 Hinzu kamen noch mehrere indirekte Steuern. 10
1 AO §3, I
2 Siehe Häuser (1986), S. 15 f.
3 Siehe Homburg (1997), S. 26
4 Sie verpflichtet regionale Gebiete zur Ablieferung einer im Voraus bestimmten Steuersumme.
5 Siehe Pausch/Pausch (1988), S. 30
6 Siehe Homburg (1997), S. 29 und Pausch/Pausch (1988), S. 36
7 Der tributum soli ist eine am Ertrag ausgerichtete Bodensteuer.
8 Der tributum capitis ist eine Kopfsteuer gemischt mit einer Gewerbesteuer.
9 Siehe Homburg (1997), S. 29 f. und Pausch/Pausch (1988), S. 42
10 Eine Umsatzsteuer von 1%, eine besondere Umsatzsteuer für den Sklavenhandel von 4% und eine Skalvenfrei-
lassungsteuer von 5%. (Siehe Baatz (1986), S. 26 f.)
4
2.2 Vom Mittelalter bis zur Gegenwart
Im frühen fränkischen Reich findet man neben Grund- und Kopfsteuer die annua dona (jährliche Geschenke), eine freiwillige Dargabe, die sich zu einer regelmäßigen Abgabe entwickelte. 11 Daneben gab es noch mehrere direkte Abgaben wie Torgeld, Brückengeld, usw. 12 779 bestätigt Karl der Große (742-814) im Reichsgesetz die allgemeine Zehntpflicht zugunsten der Kirche. 13 Der Zentralstaat dagegen finanzierte sich aus Domänen (Krongüter), Zöllen und anderen Regalien (königliche Vorrechte). „Steuern sollten nach einer weit verbreiteten Vorstellung nur in Notfällen erhoben werden“ 14 . Diese Meinung herrschte bis ins 17. Jahrhundert. 15 Um 1000 kommt schließlich die bede (Bitte) auf, eine mäßige direkte Steuer. 16 Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation deckt seinen Finanzbedarf aus Kontributionen, im wesentlichen Grund- und Kopfsteuer. Daneben findet man ab 1600 vermehrt Akzise, eine „schüchterne Steuer“ 17 auf wenige Verbrauchsgüter wie Fleisch oder Getränke. Ab 1669 taucht in der Kurpfalz eine Universalakzise auf, der Vorläufer der heutigen Umsatzsteuer. Eine Vermögensteuer wird erstmals im 16. Jahrhundert in Augsburg erhoben und in England wird 1799 eine Einkommensteuer in Form einer Schedulensteuer eingeführt 18 . Im 19. Jahrhundert freundet sich die Bevölkerung immer mehr mit der Einkommensteuer an, allerdings nur bei einem proportionalen Steuersatz. Die erste progressive Einkommensteuer konnte der Finanzminister Johannes von Miquel (1828-1901) in Preußen durchsetzen. Außerdem führte er sowohl eine Gewerbe- als auch eine Vermögensteuer ein. 19 Um 1900 kam der größte Teil der Staatseinnahmen aus selektiven Konsumsteuern (Einfuhrzölle und Akzisen) und aus Grundsteuern. Die Einkommensteuer war - wenn es sie überhaupt gab - unbedeutend. Erst nach dem Ersten Weltkrieg wurden allgemeine Umsatzsteuern und die Körperschaftsteuer eingeführt. 20 Heute beziehen die
11 Siehe Pausch/Pausch (1988), S. 52
12 Siehe Homburg (1997), S. 31 f.
13 Siehe Pausch/Pausch (1988), S. 54
14 Homburg (1997), S. 32
15 Siehe Homburg (1997), S. 40
16 Siehe Homburg (1997), S. 38
17 Homburg (1997), S. 36
18 Siehe Homburg (1997), S. 36 ff.
19 Siehe Homburg (1997), S. 47 f.
20 Siehe Messere/de Kam/Heady (2003), S. 7
5
meisten Staaten den Großteil ihrer Einnahmen aus Einkommensteuer, Sozialabga-
ben und Umsatzsteuer. 21
21 Vgl. Tab. 8 und Graph 3
6
3. Ausgewählte Steuersysteme im Vergleich
3.1 Das niederländische Steuersystem und seine Entwicklung 1980-2005
Die dominierenden Einnahmequellen in den Niederlanden sind zum einen die Ei nkommens- und Gewinnbesteuerung und zum anderen die Sozialbeiträge. Das heutige Steuersystem ist dabei zum Teil erst im Laufe der drei großen Steuerreformen (1982, 1990 und 2001) entstanden.
3.1.1 Einkommensteuer
Bis 2001 war die Einkommensteuer - in den Niederlanden die wichtigste Steuereine einheitliche Steuer mit progressivem Teilmengentarif. 1990 wurde die Steuerbasis um zwei Drittel verbreitert, die Tarifzonenzahl von neun auf drei reduziert, der Spitzensatz auf 60% gesenkt und die Sozialbeiträge zur Volksversicherung (siehe 3.1.4) wurden in die beiden unteren Stufen integriert. 22 Anfang 2001 wurde die Einkommensteuer schließlich in einer fundamentalen Steuer-reform umgewandelt auf das Drei-Boxen-System. Dabei werden die verschiedenen Einkunftsarten auf drei Boxen mit unterschiedlichen Steuersätzen verteilt, negative Einkünfte in einer Box können nicht mit positiven Einkünften einer anderen Box verrechnet werden.
Box 1 umfasst Einkünfte aus Arbeit und Vermietung. Hier galten bei der Einführung folgende Steuersätze (in Klammern sind die 2005 gültigen Einkommensgrenzen und Steuersätze angegeben soweit sie sich von den ersten unterscheiden):
- bis 31.600 NLG 23 (16.893 €) 3,25% (1,8%) plus 29,4% (32,6%) Sozialbeitrag,
- bis 58.400 NLG (30.357 €) 7,3% (9,35%) plus 29,4% (32,6%) Sozialbeitrag,
- bis 99.500 NLG (51.762 €) 42%,
- darüber 50% (52%).
Box 2 beinhaltet Einkünfte aus wesentlichen Beteiligungen (Beteiligungsquote mi ndestens 5%). Der Steuersatz liegt hier bei 25%.
Box 3 enthält eine Sollertragsteuer auf das übrige Kapitaleinkommen mit einem Steuersatz von 30%. 24
22 Siehe de Kam (1993), S. 366
23 NLG = Niederländische Gulden, 1 NLG = 0,45378 € (Stand: 28.01.2002, Quelle: EZB)
24 Siehe Bach u.a. (2001), S. 114 und Ministry of Finance, Netherlands (2005), S. 19
7
3.1.2 Körperschaftsteuer
In den Niederlanden wird die Körperschaftsteuer nach dem klassischen System erhoben, d.h. die Gewinnausschüttung unterliegt vollständig der Einkommensteuer der Gesellschafter. 25 In den 80er Jahren wurde der Körperschaftsteuersatz von 46% auf 35% gesenkt. 26 2001 schließlich wurde zusätzlich zu diesem Normalsatz ein ermäßigter Satz von 30% eingeführt. Beide Steuersätze wurden bis 2005 auf 31,5% bzw. 27% gesenkt. 27
3.1.3 Umsatzsteuer und andere verbrauchsorientierte Abgaben
Die Umsatzsteuer ist die zweitwichtigste Steuer in den Niederlanden. In den Reformen der 80er Jahre wurde der Umsatzsteuersatz erst auf 19% dann auf 20% angehoben. Anschließend wurde er 1990 mit Blick auf den europäischen Bi nnenmarkt wieder gesenkt auf 18,5% und 1993 auf 17,5%. 28 Dieser Trend sollte allerdings nicht anhalten; 2001 wurde der Umsatzsteuersatz wieder auf 19% angehoben. 29 Neben diesem Normalsatz gibt es noch einen ermäßigten Satz von 6% und einen Nullsatz. 30 Darüber hinaus existieren in den Niederlanden spezielle Verbrauchsteuern wie z.B. Mineralölsteuer, Alkoholsteuer, Biersteuer und Tabaksteuer.
3.1.4 Soziale Sicherung
Das soziale Sicherungssystem wird in den Niederlanden weitgehend aus Beiträgen finanziert. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Sozialversicherung, der sog. Volksversicherung, und der Arbeitnehmerversicherung. Die Sozialbeiträge zur Volksversicherung sind bereits in der Einkommensteuer enthalten (siehe 3.1.1). 31
3.1.5 Umweltsteuern
In den Niederlanden gibt es eine Reihe von Umweltsteuern, die sukzessive eingeführt und immer wieder erhöht wurden. Beispielsweise wird eine Steuer erhoben auf die Entnahme von Grundwasser; sie beträgt 2005 0,1810 €/m³. 32 Auch die Steuer auf
25 Siehe Bach u.a. (2001), S. 110
26 Siehe de Kam (1993), S. 364
27 Siehe Eurostat (2004), S. 197 und Ministry of Finance, Netherlands (2005), S. 11
28 Siehe Bach u.a. (2001), S. 112 f.
29 Siehe Eurostat (2004), S. 197 und Ministry of Finance, Netherlands (2005), S. 11
30 Siehe Bach u.a. (2001), S. 111 und Ministry of Finance, Netherlands (2005), S. 49 f.
31 Siehe Bach u.a. (2001), S. 110
32 Siehe Ministry of Finance, Netherlands (2005), S. 49
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Arbeit zitieren:
Elisabeth Herrle, 2005, Steuersysteme im Wandel - Steuersysteme der Zukunft, München, GRIN Verlag GmbH
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