INHALTSVERZEICHNIS
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1. Einleitung 3
2. Grundlegende Begriffsklärungen 4
2.1. Finanzierung 4
2.2. Frei-gemeinnützige Träger 4
2.3. Öffentliche Mittel 5
2.4. Gründe für die Notwendigkeit alternativer Finanzierungsformen 5
2.5. Fundraising 6
3. Finanzierungsalternativen des steuerbefreiten ideellen Bereichs 7
3.1. Mitgliedsbeiträge, gebühren und Umlagen 7
3.2. Spenden 8
3.2.1. Geldspenden 8
3.2.2. Sachspenden 10
3.2.3. Dienstleistungs , Wissens- und Zeitspenden 10
3.3. Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen 11
3.4. Kooperationen mit gemeinnützigen Organisationen 12
4. Finanzierungsalternativen aus steuerbegünstigter Vermögensverwaltung 13
5. Finanzierungsalternativen aus steuerbegünstigtem Zweckbetrieb 13
6. Finanzierungsalternativen aus steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb 15
6.1. Sponsoring und Werbung 15
6.2. Bußgelder, Gelder von Lotterien, Sparkassen und Wohlfahrtsmarken 16
6.3. Verkauf von Dienstleistungen und Gegenständen 17
7. Bereichsübergreifende Finanzierungsalternativen 18
8. Schlußbetrachtung 20
Literaturverzeichnis 21
1. Einleitung
Angesichts eines stagnierenden oder rückläufigen öffentlichen Mittelzuflusses und weiterer, später noch zu nennender Gründe sehen sich frei-gemeinnützige Träger bzw. die Einrichtungsleiter und Geschäftsführer zunehmend gedrängt, auch andere als öffentliche Finanzierungswege zu finden und zu beschreiten. Wollen sie die Trägerzwecke und die damit verbundenen Sachziele weiterhin optimal verfolgen, kommen sie nicht umhin, zumindest eine volle Kostendeckung durch erfolgreiches Wirtschaften zu erreichen. Die Akquisition alternativer Finanzmittel stellt somit eine gewichtiger werdende Aufgabe für Sozialwirte dar, um den Fortbestand einer Einrichtung langfristig zu sichern.
Ausgehend von einigen grundlegenden Begriffsklärungen werde ich im Folgenden diese alternativen Finanzierungsmöglichkeiten und -wege aufzeigen und beschreiben, ihr aktuelles Ausmaß, soweit bekannt, darlegen und Entwicklungschancen benennen. Dabei kommt es mir jedoch - entsprechend des allgemeinen Fundraising-Verständnisses - nicht nur auf zusätzliche Finanzierungsformen in Geld, sondern auch auf solche in Geldeswert an, da sie Kosten vermeiden helfen.
Bezüglich der Untergliederung dieser Hausarbeit habe ich mich für eine Aufteilung nach gemeinnützigkeitsrechtlichen Aspekten entschieden, da diese nicht nur großes Gewicht bei grundlegenden Entscheidungen für und wider eine Finanzierungsalternative besitzen, sondern weil sie auch die Gesamtkonstitution eines Trägers berühren bzw. infrage stellen können. Somit sind die Überschriften und Inhalte der Kapitel 3 bis 6 den vier Sektoren des Gemeinnützigkeitsrechtes (vgl. Tipke/Kruse 2001: § 64 AO: 81) nachempfunden.
Auch wenn in der Praxis die Prinzipien eines Trägers, wie z.B. ethische Grundsätze oder kunden- und mitarbeiterbezogene Orientierung, nie verloren gehen dürfen, so beschränkt sich diese Arbeit doch großteils auf eine finanziell-wirtschaftliche Betrachtungsweise. Weiterhin lege ich, auch aufgrund des Umfangs dieser Hausarbeit, das Hauptaugenme rk auf die Sicht- und Handlungsweise freigemeinnütziger Träger, ohne dabei die Motive der jeweiligen Geldgeber und Kooperationspartner völlig außer Acht zu lassen.
Beginnen möchte ich nun jedoch mit einigen grundlegenden Begriffsklärungen.
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2. Grundlegende Begriffsklärungen
2.1. Finanzierung
Der Begriff der 'Finanzierung' wird aus betriebswirtschaftlicher Sicht "definiert als Deckung des Kapitalbedarfs für die Erreichung des Betriebszieles, das unter Rentabilitäts- und Liquiditätsgesichtspunkten betrachtet wird" (Knorr/Offer 1999: 135). Besonders der Aspekt der Liquidität steht dabei für die jederzeitige Fähigkeit einer Körperschaft, Zahlungsverpflichtungen zeit- und betragsgenau nachzukommen, und ist deshalb zwingend notwendig für den Fortbestand einer Körperschaft. Die Aufgaben und Funktionen, die sich daraus unter institutioneller Betrachtung ergeben, umfassen die Planung, Beschaffung, Verwaltung und Disposition von Finanzmitteln. Die Beschaffung schließt die Systematisierung nach der Herkunft der Finanzmittel mit ein: Dementsprechend wird unterschieden nach der Innenfinanzierung, d.h. der Finanzbedarfsdeckung aus eigenen Mitteln wie z.B. Überschüsse, Spenden und Mitgliedsbeiträge, und der Außenfinanzierung in Form von Beteiligungs-, Kredit- und Subventionsfinanzierung. (vgl. Ebd.: 136-142)
Auch wenn bei frei-gemeinnützigen Trägern die Innenfinanzierung an Gewicht gewinnt, so macht die Subventionsfinanzierung, z.B. in Form öffentlicher Zuwendungen, in Verbindung mit Leistungsentgelten immer noch den überwiegenden Anteil aus (vgl. Bäcker u.a. 2000: 374; 377).
2.2. Frei-gemeinnützige Träger
Unter frei-gemeinnützigen Trägern werden im Rahmen dieser Hausarbeit private soziale Non-Profit-Organisationen verstanden, die karitative oder entgeltliche Unterstützungsleistungen an bedürftige Kreise der Bevölkerung im Sozial- und Gesundheitsbereich erbringen. Der Begriff 'frei' steht dabei für die Freiwilligkeit sowohl des Zusammenschlusses als auch des Tätigwerdens von Bürgern zur Aufgabenübernahme im Sozialbereich. Diese im Folgenden kurz 'freie Träger' genannten Organisationen umfassen somit nicht nur die zumeist unter dem Dach der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege vereinigten Träger sondern auch die Wohlfahrtsverbände selbst. (vgl. Olk 2001: 1910. Schwarz u.a. 1996: 19)
Freie Träger besitzen überwiegend die Rechtsform eingetragener Vereine, seltener der Stiftung, der gGmbH oder der (kleinen) AG. Da sie ihre Leistungen nicht aus Gewinnerzielungsabsicht, sondern zum Wohle der Allgemeinheit erbringen, besitzen sie "die Anerkennung der 'Gemeinnützigkeit' auf der Basis der Steuergesetzgebung und der Gemeinnützigkeitsverordnung durch die Finanzbehörden" (Olk 2001:
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1910). Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips (vgl. §§ 10 und 93 BSHG) wird freien Trägern zudem ein bedingter Vorrang "gegenüber öffentlichen Trägern bei der Schaffung sozialer Einrichtungen und Dienste" eingeräumt (Ebd.: 1917). Dies schließt das Gebot zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit und eine Förderverpflichtung von Bund, Ländern und Kommunen gegenüber freien Trägern mit ein (vgl. Ebd.).
2.3. Öffentliche Mittel
Die Finanzierung freier Träger erfolgt überwiegend aus Mitteln der öffentlich-rechtlichen Haushalte, d.h. der Gebietskörperschaften und der Sozialleistungsträger. 1991 lag der Finanzierungsanteil der Wohlfahrtsverbände durch öffentliche Mittel bei über 90 % (Bäcker u.a. 2000: 377). Dies geschieht auf der Grundlage bundes- und landesrechtlicher Gesetzgebung und des kommunalen Haushaltsplanes.
Hinsichtlich der Finanzierungsformen unterscheidet man Zuwendungen, die entweder durch institutionelle oder projektgebundene Förderung stattfinden und je nach Finanzierungsart nach Anteils-, Fehlbedarfs-, Festbetrags- oder Vollfinanzierung unterschieden werden; Leistungsentgelte, die auf der Grundlage von Leistungsentgeltvereinbarungen festgelegt werden und bedarfsgerecht sein müssen; und Leistungsverträge, in denen Ziele und Leistungsprofile vereinbart sowie die Handhabung von Fehlbeträgen/ Überschüssen festgelegt werden. (vgl. Ebd.: 375-381. Knorr/Offer 1999: 142-144. Olk 2001: 1917-1921)
2.4. Gründe für die Notwendigkeit alternativer Finanzierungsformen
Der bereits erwähnte hohe Anteil öffentlicher Mittel an der Finanzierung bedingt nicht nur eine große Einflußnahme öffentlicher Geldgeber auf Entscheidungen freier Träger, sondern auch eine große finanzielle Abhängigkeit. Angesichts leerer öffentlicher Kassen infolge einer schlechten gesamtwirtschaftlichen Lage sinken einerseits die zweckfreien kommunalen Zuschüsse, andererseits erhöht sich das Risiko eines Zahlungsausfalls bei zweckgebundenen Zuwendungen für freie Träger wegen fehlender diesbezüglicher Rechtsansprüche. Hinzu kommt, daß sowohl sich verändernde Förderprogramme undrichtlinien permanente Umstellungen, hohe Vorlaufkosten ohne Gewährleistung späterer Amortisierung, vorgeschriebene finanzielle Eigenanteile und Vorfinanzierungen mit sich bringen, als auch die Prospektivität von Pflegesätzen, Leistungsentgelten und Budgetierungen das Risiko einer Fehlplanung auf die Seite der frei en Träger verlagert. Wettbewerbselemente durch eine Gleichstellung mit privatgewinnwirtschaftlichen Trägern sowie durch die Niederlassungsfreiheit im Europäischen Wirtschaftsraum bedingen hier eine zunehmende Konkurrenz um öffentliche Mittel, wie auch dort rückläufige
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Spenden- und Kirchensteueraufkommen verstärkte Konkurrenz um Spendengelder und kirchliche Unterstützungsleistungen nach sich ziehen.
Wollen freie Träger somit weiterhin eine volle Kostendeckung zur Realisierung vorgegebener Sachziele und die Erhaltung ihrer Flexibilität bei der Erweiterung von Handlungsspielräumen erreichen, kommen sie nicht umhin, betriebswirtschaftliche Elemente der Kostenkalkulation und -kontrolle einzuführen, Einsparungen vorzunehmen und/oder neue Wege alternativer Finanzierungsformen zu beschreiten. (vgl. zu 2.4.: Bäcker u.a. 2000: 376-378. Meyer auf der Heyde 1998: 3-5. Müllerleile 2000: 9; zitiert EMNID 1999. Vock 1998: 88-91)
2.5. Fundraising
Nach einer Definition von Urselmann wird Fundraising als "derjenige Teil des Beschaffungsmarketing […] verstanden, bei dem die benötigten Ressourcen ohne marktadäquate materielle Gegenleistung beschafft werden. Benötigte Ressourcen sind nicht nur Finanzleistungen […], sondern auch Sachleistungen […], Dienst-, einschließlich Arbeitsleistungen […], Rechte […] und Informationen […]. Neben der Zuwendung stehen NPOs für ihr Fundraising auch die anderen Versorgungssysteme Zuteilung, Selbst-versorgung und Markt zur Verfügung". Fundraising stellt somit eine umfassende Sozial-Marketing-Konzeption dar, "bei der die Planung, Realisation und Kontrolle von Marketingstrategien und -aktivitäten einer NPO zur effizienten Beschaffung von benötigten Ressourcen im Vordergrund steht" (Urselmann 1998: 21).
Einige Aspekte des Sozial-Marketings bzw. des Fundraisings können dabei aus meiner Sicht für alle folgenden Finanzierungsformen als so zentral gelten, daß ich sie kurz nennen möchte: Hierzu zählt zum einen die Durchführung detaillierter Planungs- und Kontrollaktivitäten, vor allem mittels eines Finanz-und Budgetplanes, um Effektivität, Effizienz und Prozessqualität feststellen zu können. Zum anderen wäre die Erforschung von Präferenzen der jeweiligen Partner zu nennen, die sich dann in auf diese zugeschnittenen Argumentationsleitfäden und Projektskizzen niederschlagen und den Erfolg sichern sollen. Den wohl wichtigsten Aspekt stellt der Aufbau einer individuellen Beziehung zum Unterstützer dar, z.B. in Form von Dankesschreiben, Informationen und professionellem Beschwerdemanagement, die die Grundlage für eine lange währende Unterstützung bilden. Daneben sollte auch eine gute Öffentlichkeits- und Pressearbeit nie unterschätzt werden, da eine optimale Präsentation und Profilierung freier Träger eine wichtige Argumentationsbasis gegenüber unterstützenden Wirtschaftsunternehmen darstellt. (vgl. zu 2.5.: Ebd.: 233-236. Böttcher 2000. Haibach 2000a: 4 -9. Luthe 1997: 33;36-38. Scheibe-Jaeger 1996: 59-64)
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3. Finanzierungsalternativen des steuerbefreiten ideellen Bereichs
Bei der Untergliederung der folgenden Großkapitel habe ich mich für eine Differenzierung nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten entschieden. Diese sollten zum Wissensrepertoire eines Sozialwirtes gehören, weil sie gemäß den Einzelsteuergesetzen die Steuerbefreiung bzw. -begünstigung für Te ilbereiche aufheben und unter Umständen auch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines freien Trägers gefährden können. Die Untergliederung der Kapitel 3 bis 6 folgt damit den vier Bereichen bzw. Sphären einer gemeinnützigen Körperschaft in Form des ideellen Bereiches, der Vermögensverwaltung, des Zweckbetriebs und des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Betriebs.
Beginnen werde ich in diesem Kapitel mit dem ideellen Bereich eines freien Trägers, der ausschließlich der Erfüllung der Satzungswecke dient und dessen Einnahmen aufgrund der Anerkennung letztgenannter als gemeinnützig nach den §§ 51 bis 63 AO steuerbefreit ist. Hierzu zählen neben öffentlichen Zuwendungen die nun folgenden Finanzierungsformen, die ausschließlich für die gemeinnützigen Zwecke zu verwenden sind. (vgl. zu 3.: Brünsing 2000: 69. Hübschmann u.a. 2001b: § 64 AO: 13-14. Tipke/Kruse 2001: § 64 AO: 81; 85)
3.1. Mitgliedsbeiträge, -gebühren und Umlagen
Mit ihrem Beitritt verpflichten sich die Mitglieder freier Träger zur Zahlung entsprechender Beiträge, deren Höhe sich aus den Mitgliederversammlungsbeschlüssen und der Satzung ergibt. Beiträgen entspricht kein direktes Tauschverhältnis; ihnen sind Aufnahmegebühren sowie beitragsähnliche Umlagen gleichzusetzen, die bis zu bestimmten Höchstgrenzen (Aufnahmegebühren ehemals 3000 DM, Mitgliedsbeiträge und -umlagen: 2000 DM pro Jahr (vgl. Tipke/Kruse § 52 AO: 17)) steuerbefreit bzw. von Mitgliedern absetzbar sind. Hierzu muß der Träger dem Mitglied eine Zuwendungsbestätigung auf dem Formblatt 'Geldzuwendung' mit der Hervorhebung 'Mitgliedsbeitrag' ausfüllen und weitere Formalia beachten (vgl. Kapitel 3.2.). (vgl. BMF 2000: o.S.. Wörle 2000: 5-6)
1986 betrugen die Mitgliedsbeiträge der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege ca. 450 Mill. DM und ihr Anteil an deren Gesamteinnahmen lag zusammen mit Spenden 1991 bei 4,6 % (vgl. Bäcker u.a. 2000:
377. Luthe 1997: 73; zitiert Goll 1991: 300).
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Quote paper:
Tobias Karpf, 2002, Alternative Finanzierungsformen frei-gemeinnütziger Träger außerhalb öffentlicher Mittel, Munich, GRIN Publishing GmbH
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