- I -
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abbildungsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis III
1. Die Einleitung 1
2. Hintergründe für die geplante Einführung des BilKoG 1
3. Die Ziele des BilKoG 4
4. Inhalt des BilKoG 5
4.1 Handelsgesetzbuch 5
4.2 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuche 7
4.3 Wertpapierhandelsgesetz 7
4.4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz 9
4.5 Aktiengesetz 10
4.6 Weitere Änderungen 10
4.7 Inkrafttreten des Gesetzes 10
5. Das Enforcement-Verfahren 10
5.1 Vorbemerkung zum Enforcement-Verfahren 10
5.2 Stufe 1: Die Prüfstelle 12
5.3 Stufe 2: Die BaFin 13
6. Kritische Beurteilung 14
7. Fazit 15
Literaturverzeichnis IV
Abs. Absatz AKEU Arbeitskreis Externe Unternehmensrechnung der Schmalenbach-Gesellschaft AktG Aktiengesetz BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BilKoG Bilanzkontrollgesetz BilReG Bilanzrechtsreformgesetz bzw. beziehungsweise DPR Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung -E Entwurf EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuche EU Europäische Union e.V. eingetragener Verein FinDAG Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standards i.d.R. in der Regel IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IFRS International Financial Reporting Standards i.V.m. in Verbindung mit KapAEG Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich SAO Sarbanes-Oxley-Act 2002 SEC Securities and Exchange Commission TransPuG Transparenz- und Publizitätsgesetz u.a. unter anderem USA United States of America US-GAAP US-generally accepted accounting principles usw. und so weiter u.U. unter Umständen WpHG Wertpapierhandelsgesetz z.B. zum Beispiel
- 1 - 1.Einleitung
„Ein attraktiver Kapitalmarkt setzt ein transparentes und modernes Bilanzrecht voraus“unter dieser Prämisse wurden am 29. Oktober diesen Jahres das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) und das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom Bundestag verabschiedet. 1 Beide Gesetze sollen entscheidend zur Fortentwicklung der bestehenden Bilanzregeln beitragen. 2
Im Rahmen dieser Seminararbeit wird auf das BilKoG eingegangen. Mit diesem neuen Gesetz wird ein bedeutender Punkt des 10-Punkte-Programms zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes umgesetzt. Während sich Kapitel 2 genauer mit den Hintergründen, die eine Einführung des BilKoG hervorgerufen haben, befasst, werden in Kapitel 3 die Ziele des neuen Gesetzes dargelegt. Mit dem BilKoG sollen Bilanzfehler aufgedeckt sowie Bilanzmanipulationen entgegengewirkt werden. Kapitel 4 geht danach intensiv auf den Inhalt des BilKoG ein. 3 Im Anschluss wird das Enforcement-Verfahren, das mit dem BilKoG eingeführt wird, vorgestellt. Das Enforcement-System soll zweistufig aufgebaut werden. Während auf der ersten Stufe eine privatrechtlich organisierte Institution als Prüfstelle für Rechnungslegung tätig werden soll, wird auf der zweiten Stufe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktiv. Am Ende der Seminararbeit wird das, durch das BilKoG eingeführte, Enforcement-Verfahren einer kritischen Beurteilung unterzogen.
2. Hintergründe für die geplante Einführung des BilKoG
Aufsehenerregende Bilanzskandale im In- und Ausland rückten die Diskussion über eine Veränderung der Rechnungslegung und eine bessere Kontrolle der Unternehmensabschlüsse in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Die Bilanzen der Unternehmen sind aufgrund der voranschreitenden Globalisierung der Wirtschaft oftmals nur sehr schwer vergleichbar und können außerdem durch die Masse an kaum überschaubaren Regelungen manipuliert werden - diese Kritik hörte man in den vergangenen Jahren immer öfter. Aber wie kann man solchen Problemen entgegenwirken?
Vor allem das amerikanische System wurde lange Zeit als Vorbild für gute Bilanzierungs-und Publizitätsregelungen betrachtet. Die Tatsache, dass in den USA der Kapitalmarkt und nicht der Aufsichtsrat die Unternehmensführung überwacht, sah man als äußerst positiv
1 Die Zustimmung des Bundesrates ist allerdings zum Fertigstellungszeitpunkt dieser Arbeit noch nicht erteilt.
2 Vgl. Bundesministerium der Justiz (2004a), online.
3 Für die in Kapitel 4 verwendeten Quellen (Paragraphen und Absätze) werden keine zusätzlichen Fußnoten
angegeben, da die Quellenherkunft bereits im Text ersichtlich wird. Vgl. Bundestag (2004).
- 2 -an. 4 Dennoch geriet dieses Vorbild besonders durch die Bilanzierungsskandale von Enron 5 und Worldcom 6 ins Wanken. 7 In den USA wurde daher als Reaktion auf die Bilanzskandale bereits im Juli 2002 der Sarbanes-Oxley-Act 2002 (SAO) 8 durch den amerikanischen Senat und das Repräsentantenhaus verabschiedet. 9 Durch den SAO sollte das Vertrauen der Kapitalmarktanleger in die Rechnungslegung der US-börsennotierten Kapitalgesellschaften wieder aufgebaut werden, indem der Wertpapieraufsichtsbehörde „Securities and Ex-change Commission“ (SEC) zusätzliche Kompetenzen und Durchgriffsrechte eingeräumt wurden. 10 Während die USA den SAO erarbeitete, verfolgte die EU eine europäische Ver-einheitlichung des Rechtsrahmens. 11 Aus diesem Grund wurden in den Jahren 2001 bis 2004 eine Verordnung und zahlreiche Richtlinien verabschiedet (siehe Abb. 1). 12 Auch national wurden neue Gesetze geschaffen, um vor allem den Anlegerschutz und das Vertrauen in die deutschen Unternehmen zu stärken. Die Unternehmenszusammenbrüche von beispielsweise Balsam und Bremer Vulkan in den 90er-Jahren hatten daher u.a. die Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) im Jahr 1998 zur Folge. Weiter wollten einige Unternehmen u.a. die Daimler Benz AG eine befreiende Konzernrechnungslegung nach den US-generally accepted accounting principles (US-GAAP). Auch die International Accounting Standards (IAS) etablierten sich in diesem Zu-sammenhang als international anerkannte Rechnungslegungsnorm. Rechtsgrundlage für diese befreiende Konzernrechnungslegung nach IAS oder US-GAAP war das Kapitalauf-nahmeerleichterungsgesetz (KapAEG). Obwohl das KonTraG bereits eingeführt worden war, löste der Zusammenbruch der Philipp Holzmann AG erneut Diskussionen aus - dieses Mal über eine Verbesserung der Corporate Governance in Deutschland. Aufgrund dessen wurde ein weiteres Gesetz zur Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (TransPuG) eingeführt. 13 Auch der Deutsche Corporate Governance Kodex, der am 26.02.2002 von der Regierungskommission „Corporate Governance“ („Cromme-Kom-mission“) veröffentlicht wurde, sollte zu mehr Transparenz führen. Weiter verabschiedete die Bundesregierung am 25. Februar 2005 den „Maßnahmenkatalog zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes“ (10-Punkte-Programm). Auch mit dieser Maßnahme sollte das Vertrauen der Aktionäre in die deutsche Unternehmensführung und
4 Vgl. Hucke, A./ Ammann, H. (2004), S.407.
5 Der Niedergang von Enron war verbunden mit über 30 Mrd. US-Dollar Schulden.
6 Das Schuldenvolumen von Worldcom lag bei über 100 Mrd. US-Dollar.
7 Vgl. Hucke, A./ Ammann, H. (2004), S.407.
8 Vgl. Hucke, A./ Ammann, H. (2004), S.407.
9 Vgl. Wolf, K. (2004), S. 244.
10 Vgl. Wolf, K. (2004), S. 244.
11 Das europäische Recht hat hierbei Vorrang, während das nationale Recht angepasst werden soll.
12 Vgl. Grafik auf S. 3 dieser Seminararbeit.
13 Diesem Gesetz liegen Ergebnisse zugrunde, die von der Baums-Kommission sowie vom Deutschen
Rechnungslegungs Standards Committee erarbeitet wurden.
Arbeit zitieren:
Jutta Zähringer, 2005, Reformvorhaben in der deutschen Rechnungslegung: Bilanzkontrollgesetz (BilKoG), München, GRIN Verlag GmbH
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Auswirkungen der Bilanzskandale auf den Kapitalmarkt
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