1. Einleitung
Immer klarer scheint sich abzuzeichnen, dass das bisherige Gesundheitssystem sich kaum noch lange finanzieren lässt, ohne schwerwiegende Qualitätsverluste hinnehmen zu müssen. Parteiübergreifend - und richtig - wurde festgestellt, dass zunehmend hohe Arbeitslosigkeit und ein steter demographischer Wandel zwei Ursachen für den Abwärtstrend im Gesundheitswesen sind. Grundlegende Forderungen an dieses, welches mit „möglichst geringem Aufwand qualitativ hochstehende Leistungen erbringen [soll], um den gesundheitlichen Zustand der Bevölkerung auf einem hohen Niveau zu halten“ (Kopetsch, 2005 S.62), können in bisheriger Form kaum noch umgesetzt werden. Die Ineffizienz des Gesundheitswesens ist enorm: Deutschland verfügte im Jahr 2001 „mit einem Anteil von rund elf Prozent am Bruttoinlandsprodukt und Gesamtausgaben in Höhe von jährlich weit über 400 Milliarden Mark über das zweitteuerste Gesundheitswesen nach den USA, aber bei weitem nicht über das Beste“ (Gerster, 2001 S. 365).
Besonders die gesetzlichen Krankenkassen steigern permanent ihre Ausgaben, ohne dass ein bemerkbares Ansteigen der Effizienz konstatiert werden kann. Laut dem Schätzerkeis der gesetzlichen Krankenkassen, ein Gremium aus Finanzfachleuten der Krankenkassen und des Bundesversicherungsamtes, werden die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen über eine Milliarde Euro über den 140 Milliarden Euro des Vorjahres liegen. (vgl. Soziale Sicherheit. Zeitschrift für Arbeit und Soziales, 2005 /3 S. III). Als Gründe gibt der Schätzerkreis erhöhte Kosten für ärztliche Behandlung und Arzneimittel, schwache Einnahmen durch Arbeitslosigkeit sowie geringem Lohnsummenwachstum an (vgl. ebd.). Aufgrund unverlässlicher Daten über die Auswirkungen der Hartz-Reformen, erwarten die Kassen weitere Belastungen (vgl. ebd.).
Als weiteres Manko der Gesundheitspolitik werden gelegentlich fehlende staatliche Anreize zu gesunder Lebensweise angegeben. Kopetsch beispielsweise unterscheidet zwischen vom Einzelnen vermeidbare Krankheiten (ungesunde Lebensweise) und nicht vermeidbare Krankheiten (Unfälle, genetisch bedingte Krankheiten usw.) (vgl. Kopetsch, 2005 S. 65). „Da durch das derzeitige System die Konsumption medizinischer Leistungen zum Nullpreis erfolgt, existiert auch keinerlei Anreiz, die Lebensweise gesundheitsadäquat zu gestalten“ (Kopetsch, 2005 S.66). Diese Einschätzung geht bei Kopetsch soweit, dass bei ungesunder Lebensweise, „die Vorraussetzungen für die Existenz einer Versicherung nicht [vorliegen]“ (Hervorh. im Orig.) (ebd.). Inwiefern bei dieser Interpretation, und bei der Verpflichtung der Gesundheit auf das Gemeinwohl - Kopetsch nennt eine medizinische Behandlung Menschen mit ungesunder Lebensweise „unsolidarisch“ (ebd.) - den Einzelnen von der Verantwortung über seinen Körper und sein Leben entmündigt, kann an dieser Stelle nicht diskutiert werden.
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Auf politischer Ebene divergiert jedoch die Analyse weiterer Ursachen von Partei zu Partei, und ist nicht selten Gegenstand populistischer Attacken gegen die jeweils anderen Parteien; dies in besonderem Maße bei anstehenden Wahlen. Nicht nur im Bezug auf diese Debattehier jedoch besonders folgenreich - geht es oft weniger um Auseinandersetzung, Argumentation, Kritik und Streit, sondern um die Desavouierung des Gegners und somit um Eigenwerbung. Durch die Popularisierung der Debatte kann kaum eine nachhaltige und sinnvolle Umgestaltung des Gesundheitswesens durchgeführt werden, da zum einen eine Einigung zwischen Regierung und Opposition unwahrscheinlich erscheint, zum anderen Reformen ersterer bei einem Regierungswechsel rückgängig gemacht werden können.
Dennoch lohnt es sich die jeweiligen Konzepte genauer zu betrachten. Während aus den Reihen der Unionsparteien die Schlagwörter „Kopfpauschale“ und „Gesundheitsprämie“ die Stoßrichtung angeben, fordern die beiden Regierungsparteien die Einführung einer Bürgerversicherung, anhand derer der freie Wettbewerb und die Qualitätssicherung auf dem Gesundheitsmarkt gefördert und sichergestellt werden soll. Vorrangiges Ziel jedoch ist eine Erhöhung der Einnahmen der Kassen, wodurch die Ausgaben gedeckt werden sollen. Darüberhinaus soll so der Beitragssatz gesenkt werden können. Darin sind sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen einig, dennoch gibt es zwischen beiden Parteien einige Unterschiede, die im nachfolgendem dargestellt werden sollen.
2.„Leistungsfähig - solidarisch - modern“: das grüne Modell der
Bürgerversicherung
Auf der Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/ Die Grünen wurde Anfang Oktober 2004 in Kiel mit großer Mehrheit ein Modell beschlossen, dessen Details jedoch erst in diesem Jahr vollständig erarbeitet werden sollen.
Wie im wesentlichen alle Modelle der Bürgerversicherung (PDS und einige Gewerkschaften wie der DGB (vgl. DGB (Hg.), 2004/11 S. 366- 371) haben eigene, aber recht ähnliche Konzepte) hat auch das grüne Konzept zum Ziel, alle Bürger nach ihrem jeweiligen finanziellen Leistungsvermögen in die gesetzlichen Krankenkassen einzubeziehen. Im Beschluss der 23. ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz der Partei heiß es: „Wir wollen die solidarische Krankenversicherung erhalten. Deshalb müssen wir sie ändern.“ (dokumentiert in: DGB (Hg.): 2004/11 S. 371). Mit Schlagworten wie: „Gerechtigkeit mit nachhaltiger Finanzierung, Sozialstaatlichkeit mit Wettbewerb, Sicherheit für alle mit mehr Wahlfreiheit“ (ebd.) bringen die Grünen ihre Vorstellungen von der Bürgerversicherung auf
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Arbeit zitieren:
Christian Uhrheimer, 2005, Konzeptionelle Unterschiede des SPD- und des grünen Bürgerversicherungsmodells, München, GRIN Verlag GmbH
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