1 Einleitung 2
2 Die Ausgangslage 2
3 Die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Stadt und Stadtherren im 13 Jahrhundert
3.1 Die Entstehung des Rates 4
3.2 Die Reaktion der Erzbischöfe auf den Rat 6
3.1 Die Auseinandersetzungen mit Ruprecht von Querfurt 7
3.2 Der Vertrag mit Ruprecht von Querfurt 8
3.3 Bedeutung des Vertrages 10
3.3 Veränderungen in der Gerichtsbarkeit 11
4 Jahrhundert 12
5 Schluss 13
Literatur 15
1 Quellen 15
2 Darstellungen 15
1. Einleitung
Das 13. Jahrhundert in der Stadtgeschichte war geprägt von den Anfängen der Emanzipationsbestrebungen der deutschen Städte von ihren Stadtherren. Nicht anders war dies in Halle an der Saale. Die Stadt gehörte zum Erzbistum Magdeburg und der Erzbischof hatte die rechtliche Hoheit über die Stadt inne.
Zentrale Ereignisse des dreizehnten Jahrhunderts waren die Entstehung des Rates und die Ausstel lung der Urkunde vom 30. Juli 1263 1 . Die Urkunde und der sich entwickelnde Rat sollen demnach im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit stehen.
In der Forschung ist die Bewertung der Ereignisse in der Mitte des 13. Jahr-hunderts unterschiedlich. Zum einen wird die erwähnte Urkunde als „Magna Charta Hallensis“ bezeichnet 2 , zum anderen ist sie teilweise nur eine Randbemerkung wert 3 . Gemeinsam ist allen Darstellungen, dass die Ereignisse um den Vertrag mit Erzbischof Ruprecht von Querfurt 1263 hinter die Ereignisse an der Wende zum 14. Jahrhundert zurücktreten.
Auch diese sollen hier am Rande angesprochen werden und die Verbindung zur Stadtgeschichte des 13. Jahrhunderts untersucht werden.
Grundlagen dieser Arbeit sind das Urkundenbuch der Stadt Halle und speziell die Urkunde Nr.310. Des weiteren wurden Darstellungen verwendet, besonders die mittelalterliche Geschichte Halles von Gustav Friedrich Hertzberg 4 .
2. Die Ausgangslage
Die Siedlung, die der 1263 gegründeten Stadt Halle 5 vorausging, gelangte im 10. Jahrhundert durch Schenkung an das Moritzkloster, späteres Erzstift, in Magdeburg 6 . Somit gehörte Halle zum Erzbistum und der Erzbischof war der Stadtherr Halles. Einen Sitz in der Stadt hatte der Erzbischof jedoch nicht 7 .
1 Urkundenbuch der Stadt Halle, ihrer Stifter und Klöster Bd. 1. Bearb. von Arthur Bierbach. Magdeburg 1930. 2 UB Halle. Einleitung, hier S. XI.
3 H.-J. Bartmuß, H. Kathe: Kleine Geschichte Sachsen-Anhalts. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Halle 1992. S. 4 G. F. Hertzberg: Geschichte der Stadt Halle an der Saale im Mittelalter. Halle an der Saale 1889.
Die Verwaltung Halles war dreigeteilt. So unterstand das „Thal“ mit der Saline der Gerichtsbarkeit des
Salzgrafen, die Stadt der des Schultheißen 8 . Der Schultheiß wurde im 12. Jahrhundert von einigen
Bürgern unterstützt, die die Vorläufer der Schöffen waren 9 . Ein weiterer Bestandteil der
erzbischöflichen Verwaltung vor Ort war der Burggraf, dem die Hoch-gerichtsbarkeit unterlag.
Die Loslösung von diesen drei lokalen Stellvertretern des Bischofs war prägend für die
Auseinandersetzungen im 13. und zu Beginn des 14. Jahr-hunderts 10 .
Durch die Weiterentwicklung der Stadt und der Pfännerschaft 11 , seit 1276 urkundlich als Innung
erwähnt, kam es zu Auseinandersetzungen mit dem Erzbischof.
Die Pfänner bildeten auf lange Zeit das Patriziat in Halle, so stellten sie bis ins späte 15.Jahrhundert
allein die Ratsmitglieder 12 . Sie waren daher die Hauptvertreter der Opposition gegen den Stadtherrn.
Zentrales Ereignis des 13. Jahrhunderts sind die Auseinandersetzungen in den sechziger Jahren, die mit
der Ausstellung der Urkunde vom 30.7.1263 endeten und Zugeständnisse des damaligen Stadtherrn
Erzbischof Ruprecht bedeuteten. So konnte der spätestens seit 1258 existierende Rat 13 die Loslösung
von der Gerichtsbarkeit des erzbischöflichen Salzgrafen, des Schultheißen und des Burggrafen
erreichen 14 .
Erst am Beginn des 14. Jahrhunderts finden sich wieder Konflikte, die hier aber nur am Rande
5 C. Brodkorb: Halle. In: LThK Bd. 4. Freiburg, Basel, Rom, Wien 1995. Sp. 1157.
6 Vgl. G.F. Hertzberg: Gesch. H. MA. S. 30f.
7 Vgl. M. Scholz: Konflikt und Koexistenz-Geistliche Fürsten und ihre Städte in Mitteldeutschland im späten Mittelalter. In: Politische, soziale und kulturelle Konflikte in der Geschichte von Sachsen-Anhalt. Beiträge des landesgeschichtlichen Kolloquiums am 4./5. September in Vockerode (= Studien zur Landesgeschichte 1). Halle (Saale) 1999. S.88.
8 B. Schwineköper: Provinz Sachsen Anhalt. (=Handbuch der historischen Stätten Bd. 11). Stuttgart 1975. S. 180. 9 Ab 1235 sind die Schöffen nachzuweisen. So teilen die Schöffen der Stadt Neumarkt das Hallesche Stadtrecht mit: UB Halle Nr. 224.
10 K. Blaschke: Halle. Artikel in LexMA Bd. 4. München und Zürich 1989. Das Burg-grafenamt verschwand allerdings nach 1231, so M. Scholz. Anstelle der Burggrafen trat ein erzbischöflicher Vogt. An der Ablehnung durch die Hallenser hat dies allerdings nichts geändert.
11 Die sog. Pfänner waren die Lehnsmannen der Salzbrunnen mit der dazugehörigen Salzkote. 12 Vgl. . M. Scholz: Residenz, Hof und Verwaltung der Erzbischöfe von Magdeburg in Halle in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Sigmaringen 1998.
13 Auf den Entstehungszeitpunkt des Rates wird noch eingegangen.
14 Lex MA: Halle.
3. Die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Stadt und Stadtherren im 13. Jahrhundert.
3.1 Die Entstehung des Rates
Die Entstehung des Rates in Halle, als erster Schritt zur Loslösung vom Stadtherrn, verlief ähnlich wie in anderen Städten. Die bereits erwähnten „Mitarbeiter“ des Schultheißen und des erzbischöflichen Salzgrafen, das sogenannte Schöffenkollegium, übernahm mehr und mehr auch die Interes-senvertretung de r Stadt 15 .
Diese Doppelaufgabe konnte aufgrund des steigenden Aufwands der Verwaltung nur schwer wahrgenommen werden. Zudem waren die Bürger Halles mit dem Einfluss, den der Schultheiß und der Salzgraf auf das Schöffenkollegium ausüben konnten, nicht einverstanden. Daher bildete sich nach dem Vorbild anderer Städte, wie zum Beispiel Magdeburg, ein unabhängiger Rat 16 . Dieser bestand, wie bereits angesprochen bis ins 15. Jahrhundert hinein ausschließlich aus den Pfännern. Wann genau der Rat entstand, lässt sic h aufgrund der Quellenlage nicht nachvollziehen, man kann ihn aber auf die Mitte des 13. Jahrhunderts datieren. Spätestens 1258 existierte der Rat, da in einer Urkunde vom 12.5.1258 die „consules civitatis Hallensis“ erwähnt werden 17 .
Es ist zu vermuten, dass der Rat schon vorher entstanden war, so gibt es beispielsweise eine Urkunde aus dem Jahr 1236 in der der Begriff „cives“ auftaucht, dies ist allerdings kein eindeutiger Hinweis auf die Existenz eines Rates.
Somit gab es spätestens in den fünfziger Jahren des 13. Jahrhunderts zum einen das immer noch vom Erzbischof beeinflusste Schöffenkollegium, das aber in immer stärkerem Maße in seine Aufgaben beschränkt wurde, zum anderen den Rat 18 .
15 Hertzberg: Gesch. H. MA. S. 134. Dies stellt Gustav Hertel in der Einleitung der Hallischen Schöffenbücher anders dar: “Auch das muß hier erwähnt werden, dass die Schöffen nichts mit der Verwaltung der Stadt zu thun hatten, sondern diese stand den Ratsmännern zu.“ G. Hertel: Die Hallischen Schöffenbücher (= Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete Bd. 14). Halle 1879. Dies setzt allerdings eine Existenz des Rates vor 1258 voraus.
16 Vgl. G.F. Hertzberg: Gesch. H. MA. S. 134.
17 UB Halle Nr. 292.
18 Vgl. G. F. Hertzberg: Gesch. H. MA. S. 136.
Quote paper:
Katharina Silo, 2002, Halle an der Saale: Auseinandersetzungen mit dem Stadtherrn im 13. Jahrhundert, Munich, GRIN Publishing GmbH
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DOI
Königin Urraca von Kastilien-León 1109-1126
History Europe - Other Countries - Middle Ages, Early Modern Age
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 29 Pages
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