Inhalt
1 Einleitung 2
2 Der Augsburger Reichstag 1525/26 2
3 Der 1. Speyerer Reichstag (1526) 3
3.1 Voraussetzungen 3
3.2 Der Verlauf des Reichstages 3
3.3 Ergebnisse 6
3.4 Das Aufeinandertreffen von Glaube und Macht 8
4 Der Regensburger Reichstag 1527 9
5 Der 2. Speyerer Reichstag von 1529 11
5.1 Voraussetzungen 11
5.2 Verlauf des Reichstages 11
5.2.1 Die Proposition Ferdinands 11
5.2.2 Der Entwurf des großen Ausschusses 12
5.2.3 Protestation 13
5.3 Ergebnisse 14
5.4 Das Aufeinandertreffen von Glaube und Macht 14
6 Der Augsburger Reichstag 1530 15
6.1 Auftakt 15
6.2 Ausschussverhandlungen und erster Religionsabschied 17
6.3 Der Religionsabschied vom 19. November 19
7 Fazit 21
8 Literatur 22
1
1 Einleitung (Daniela Scheerer)
In der Reformationszeit spielten die Reichstage eine entscheidende Rolle für die Entwicklung der Religionsfrage in Deutschland. Glaube und Macht, also das religiöse Verständnis bzw. die religiösen Überzeugungen in der damaligen Gesellschaft sowie die Macht- und Interessenpolitik der Fürsten, treffen auf den Reichstagen von 1526 bis 1530 aufeinander.
In dieser Hausarbeit geht es nun darum, die einzelnen Reichstage vor allem im Hinblick auf die Glaubensfrage zu untersuchen. Zunächst wird der Augsburger Reichstag von 1525 / 1526 näher betrachtet. In Kapitel 3 der Hausarbeit geht es dann um den ersten Speyerer Reichstag von 1526, auf dem mit der Speyerer Formel ein wichtiger Schritt für die Ausbreitung der Reformation gemacht wurde. Als nächstes folgt eine kurze Darstellung des Regensburger Reichstages. Daraufhin wird im fünften Teil der Hausarbeit ein Überblick über die Entwicklung der Verhandlungen auf dem zweiten Speyerer Reichstag (1529) gegeben. Im sechsten Teil wird der Augsburger Reichstag von 1530 behandelt.
2 Der Augsburger Reichstag 1525/26 (Marina Lerch)
Vorrangiges Ziel der Evangelischen war es, Entscheidungen im Sinne des kaiserlichen Ausschreibens, das das Wormser Edikt zur Verhandlungsgrundlage machte, zu verhindern.
Die geringe Beteiligung und nicht erfolgte Eröffnung behinderten jedoch die Durchführung des Reichstages, sprich die Beratungen. Man verfasste aber einen Abschied, in dem die Vertagung auf den 1. Mai 1526 nach Speyer festgelegt und die Predigtklausel isoliert wurde. Es war auch keine Rede mehr von einem Konzil, sondern man forderte ein vom Kaiser zu berufendes allgemeines, freies Konzil in der deutschen Nation. Die Nürnberger Predigtklausel war somit zur einzigen Interimsordnung bis zum Konzil aufgerückt. Im Vergleich mit dem Ausschreiben des Reichstages war dies ein Teilerfolg für die evangelische Seite. Der Abschied begründete die Verschiebung mit der Größe der Aufgaben, die angesichts des schlechten Besuchs nicht hätten bewältigt werden können.
2
Man spricht aber trotzdem von einem eigenständigen Reichstag, da inhaltliche Aussagen gemacht worden waren. 1
3 Der 1. Speyerer Reichstag (1526) (Daniela Scheerer)
3.1 Voraussetzungen
Zunächst ist es wichtig, die Voraussetzungen des Reichstages näher zu betrachten:
Die Kurfürsten waren fast ausschließlich anwesend. Auch im Fürstenrat fiel die Beteiligung sehr günstig aus. Es gab keine große zahlenmäßige Dominanz der Geistlichen, wie dies sonst üblich gewesen war, denn es kamen nur fünf Bischöfe persönlich und zehn ließen sich vertreten. Außerdem war kein päpstlicher Legat in Speyer. 2
3.2 Der Verlauf des Reichstages
Der 1. Speyerer Reichstag wurde am 25. Juni 1526 mit der Verlesung der kaiserlichen Proposition eröffnet.
Im ersten Artikel wurde den Ständen die Aufgabe gegeben, über Mittel und Wege zu beraten, wie der christliche Glaube und die kirchlichen Ordnungen bis zum Konzil gehandhabt, Verstöße bestraft und das Wormser Edikt ausgeführt werden können. In den anderen Artikeln ging es um Maßnahmen zur Verhütung künftigen Ungehorsams der Untertanen, Türkenhilfe, Regiment und Reichskammergericht sowie um Münze und Monopole. 3 In der Instruktion von 1525 waren die Gravamina, also Vorwürfe gegen den Klerus und die Kirche im 15. und 16. Jahrhundert, zur Beratung vorgesehen. Diese tauchten jedoch in der kaiserlichen Proposition zu diesem Reichstag nicht mehr auf. Dies ist als konsequent zu bezeichnen, denn man wollte verhindern, dass über die Behandlung der Beschwerden gegen Rom und die Geistlichkeit eine
1 Vgl. Kohnle: Reichstag und Reformation, 254 - 255.
2 Vgl. Kohnle: Reichstag und Reformation, 260.
3 Vgl. TRE, 460.
3
Diskussion aufkam, die die Grenze zwischen Reformvorschlägen und reformatorischen Forderungen überschreiten konnte. 4
Die Kurfürsten und Fürsten beschlossen in der Reihenfolge der Proposition vorzugehen. So kam es, dass man mit der Glaubensfrage begann. Die Glaubensartikel wurden zur Beratung in fünf Punkte geteilt. Zuerst sollte es um das Verbot des Kaisers, im Glauben Neuerungen einzuführen, gehen. Der zweite Verhandlungspunkt sollte die Erhaltung der Bräuche sein. Daraufhin stand die Abstellung der Missbräuche auf dem Plan. An vierter Stelle wollte man über das Verhalten gegen Übertreter der kirchlichen Ordnung beraten und als Letztes sollte über die Ausführung des Wormser Edikts verhandelt werden.
Hiermit wurde jedoch gegen die Intention der Proposition verstoßen. Die Kurfürsten und Fürsten folgerten aus dem kaiserlichen Befehl, die christliche Übung und Ordnung zu bewahren, die Existenz von Missbräuchen. Damit waren die Gravamina gegen die Geistlichkeit dann doch auf der Tagesordnung. Dies scheint der altgläubigen Gruppe erst hinterher bewusst geworden zu sein. 5 Am 30. Juni lag der Entwurf einer Ant wort des Kurfürstenrats auf den ersten Artikel der Proposition vor. In diesem Entwurf wurde gesagt, dass man an Glauben und Zeremonien keine Veränderungen vornehmen möchte, jedoch über kirchliche Missbräuche verhandeln wolle. Dies sowie das im kurfürstlichen Entwurf vorgesehene milde Vorgehen gegen die Übertreter des Wormser Edikts (die Übertreter sollten nur zum Gehorsam ermahnt werden) führte zu Widerstand auf Seiten des Fürstenrates. In den oberen Kurien waren die Beratungen festgefahren, man blockierte sich gegenseitig. Man ging daraufhin zum zweiten Artikel der Proposition über. In diesem zweiten Artikel sollte es um den Bauernkrieg gehen. Die nun gemachten Überlegungen zu den Ursachen des Aufruhrs und zu möglichen Reformen blieben allerdings im Stadium von Gutachten und Entwürfen stecken. Man erzielte hier also keine konkreten Ergebnisse. Die Besonderheit dieser Überlegungen war aber, dass auf keinem anderen Reichstag der ‚gemeine
4 Vgl. Kohnle: Reichstag und Reformation, 261.
5 Vgl. Kohnle: Reichstag und Reformation, 261-262.
4
Mann’ so sehr im Zentrum der Verhandlungen stand wie auf diesem Speyerer Reichstag. 6
Am 4. Juli gab es nun ein städtisches Gutachten zum Entwurf der Kurfürsten vom 30. Juni. Dieses Gutachten erklärte das Wormser Edikt für undurchführbar und eine christliche Ordnung und Zeremonien, die dem Glauben an Christus und seinem heiligen Wort widersprechen, auch bis zum Konzil für nicht tolerierbar.
Es kam nun dazu, dass die oberen Kurien ernsthaft in Beratungen über die kirchlichen Missbräuche eintraten. Der Reichstag entfernte sich damit immer mehr von den Vorgaben der Proposition, da die Behandlung der Gravamina eine grundlegende Reform der damaligen kirchlichen Zustände einzuläuten schien. 7
Der Landgraf von Hessen und der Kurfürst von Sachsen trafen jetzt auch in Speyer ein. Beide traten reformatorisch auf und verdeutlichten eindringlich die Unwirksamkeit des Wormser Edikts. Mit ihrem Eintreffen wurde die evangelische Seite enorm gestärkt. Dennoch gab es keine konkreten Fortschritte in der Behandlung der Religionsfrage. Am 31. Juli stand ein interkurialer großer Ausschuss fest, bei dem konfessionelle Gesichtspunkte eine Rolle spielten. Die evangelische Seite konnte sich unter den 21 Mitgliedern dieses Ausschusses gut vertreten fühlen. Es war daher abzusehen, dass sich dieser Ausschuss bei der Beratung der Gravamina nicht damit begnügen würde, die kirchliche Ordnung bis zum Konzil unangetastet zu lassen. Man konnte ebenfalls nicht erwarten, dass sich dieser Ausschuss zum Vollzug des Wormser Edikts bekennen würde. 8 Erzherzog Ferdinand hatte keine Kontrolle mehr über die Verhandlungen. Die Stände hatten sich von der Proposition gelöst. Die für den Statthalter wichtigen Artikel waren noch nicht angerührt worden. Ferdinand reagierte mit der Veröffentlichung einer kaiserlichen Zusatzinstruktion, die erneut jede Änderung an Brauch und Lehre der Kirche streng untersagte und auf der Exekution des Wormser Edikts bestand. 9 Als Antwort auf diese
7 Vgl. TRE, 461.
8 Vgl. Kohnle: Reichstag und Reformation, 265.
9 Vgl. Kohnle: Reichstag und Reformation, 266.
5
Arbeit zitieren:
Marina Lerch, Daniela Scheerer, 2005, Das Aufeinandertreffen von Glaube und Macht III - Die Reformation auf den Reichstagen 1526-1530, München, GRIN Verlag GmbH
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