1 Inhaltsverzeichnis
1 Inhaltsverzeichnis 3
2 Problemstellung 4
3 Quellen, Daten und Methoden 5
4 Religion und Sozialintegration - Theorie 7
4.1 Eigenschaftsraum von Religion. 7
4.2 Integrationstheorien der Religion. 8
4.3 Monistische Konzepte 9
4.3.1 Religion und Gesellschaftsvertrag - Hobbes und Rousseau. 9
4.3.2 Religion als Inbegriff des Sozialen - Emile Durkheim. 11
4.3.3 Religion als System - Das systemtheoretische Paradigma. 12
4.4 Das Pluralistische Konzept G. Simmels 13
4.4.1 Integration durch Überschneidung sozialer Kreise 13
4.4.2 Die Rolle der Religion. 15
4.4.3 Zwischenfazit 16
4.5 Hypothesenbildung 17
4.5.1 Indikatoren für Religion 17
4.5.2 Indikatoren für Integration 19
4.5.3 Hypothesen 21
5 Religion und Sozialintegration - Empirie 22
5.1 Faktorenanalysen. 22
5.1.1 Faktoren für Integration 22
5.1.2 Faktoren für Religion 24
5.2 Zusammenhangsanalysen. 27
5.2.1 Überblick 27
5.2.2 Interpretation 28
6 Fazit. 32
7 Literaturverzeichnis 33
Tabellenverzeichnis 34
Abbildungsverzeichnis 34
8 Anhang I - Faktorenanalyse 35
8.1 Faktoren für Integration 35
8.1.1 ISSP 1991 35
8.1.2 ISSP 1998 38
8.2 Faktoren für Religion 42
8.2.1 ISSP 91 42
8.2.2 ISSP 98 46
3
Problemstellung
2 Problemstellung
Was macht Religion mit Gesellschaft ? Ist sie der Kern alles Sozialen oder ein bloßes Epiphänomen ? Finden Menschen durch Religion nur zu sich selbst - oder auch zur Gesellschaft ? War und ist religiöser Pluralismus eine Bedrohung bestehender Sozialordnungen oder deren Voraussetzung ? - das Diskursfeld zwischen Religion und Integration ist gekennzeichnet durch eine hohe Polarisierung der vertretenen Auffassungen, welche nicht selten entlang etablierter politischer Konfliktlinien verlaufen. Diese Arbeit ist der Frage gewidmet, ob und inwiefern Religionen zur Integration bzw. Desintegration von modernen Industriegesellschaften beitragen. Religionen werden dabei auf einer Makroebene aufgefasst als Dimension von Sozialstruktur (Affiliation zu religiösen Vereinen, Gemeinden etc.) sowie auf einer Mikroebene als Dimension individueller Situationsbestimmung (Identifikation mit religiösen Traditionen). Integration meint zunächst den Zusammenhalt von Teilen in einem (systemisch gedachten) Ganzen. Sie kann von den Teilen her gedacht werden als relational zum System oder aber absolut den Zusammenhang des Systems bezeichnen 1 . Ferner kann sich Integration sowohl auf eine Struktur als auch auf einen Prozess beziehen, indem sie entweder mehr auf die Entwicklung oder den Bestand einer Gesellschaft abstellt.
Da Integration also zumindest als weiter, wenn nicht gar „unbestimmter“ Begriff (Friedrichs/Jagodszinki) zu gelten hat, wird sie im Theorieteil dieser Arbeit nach einer knappen methodischen Einleitung jeweils im Kontext der einze lnen Konzepte von Religion und Sozialintegration näher besprochen. Den Abschluss des theoretischen Teils bilden einige Hypothesen, die im folgenden anhand des vorliegenden Datenmaterials geprüft werden.
1 Friedrichs/Jagodszinski, S. 11, H. Esser 2000, S. 261f.
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Quellen, Daten und Methoden
3 Quellen, Daten und Methoden
Der vorliegende Versuch, die Integrationsleistung von Religionen näher zu bestimmen, versteht sich als explorativ und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insoweit ist der empirische zugunsten des theoretischen Teils übergewichtet. Als empirische Basis dienen zwei Schwerpunktsurveys zum Thema Religion im Rahmen des ISSP (International Social Survey Programme) aus den Jahren 1991 und 1998. Dabei handelt es sich um einen freiwilligen Zusammenschluss von Forschergruppen aus verschiedenen Ländern, der zu jährlich wechselnden Themen Fragebögen mit einem genormten Set von Items entwirft und die Befragung auf der Grundlage einer Z ufallsauswahl realisiert. Die Kosten für die Durchführung tragen die einzelnen Forschergruppen 2 .
Tabelle 1: ISSP 1991 - Zusammensetzung nach Ländern
2 GESIS ISSP 1991, S. I - 4.
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Quellen, Daten und Methoden
Tabelle 2: ISSP 1998 - Zusammensetzung nach Ländern
Die dezentrale Organisation des ISSP wird auch in seiner Zusammensetzung deutlich. So sind die einzelnen Länder nicht nach der Größe ihrer Bevölkerung, Volkswirtschaft oder sonstigen Kriterien gewichtet, so dass Dänemark und die Schweiz zu einem ähnlich großen Anteil eingehen, wie etwa die U-SA. Es zeigt sich ferner, dass die Anzahl der teilnehmenden Länder sich von 18 im Jahre 1991 auf 32 in 1998 beinahe verdoppelt hat. Der Vorrang quantitativer Verfahren vor den in der Religionswissenschaft gebräuc hlicheren qualitativen Verfahren folgt einer bewussten Entscheidung und ist in dem explorativen Charakter dieser Arbeit begründet. Es soll weniger das »Wie« der Integrationsleistung von Religion in modernen Industriegesellschaften aufgezeigt werden als vielmehr das »Ob«.
6
Religion und Sozialintegration - Theorie
4 Religion und Sozialintegration - Theorie
4.1 Eigenschaftsraum von Religion
Ob man Religionen als Glaubenssysteme, als Kultsysteme oder als soziale Systeme auffasst, stets ist man gezwungen, sie in Beziehung zu Gesellschaften zu betrachten, da Religionen (als Gegenstand akademischer Betrachtung) nicht ohne Menschen und diese nicht ohne Gesellschaft zu denken sind. Der religionswissenschaftlichen Trias Glaube, Handeln, Gemeinschaft stehen verschiedene Kriterien relationaler Integrationsbegriffe gegenüber: Innere Zustände, „Äußeres“ Verhalten und sozial funktionales Verha lten 3 . Innere Zustände sind sozialpsychologische Tatbestände wie die subjektive Identifikation mit einer Gruppe oder die Akzeptanz der geltenden Herrschaftsordnung. Insoweit innere Zustände ihren Ort nach der weberschen Typologie auf der Ebene der Ideen haben, erschließen sie sich nicht von sich aus, sondern allenfalls konkludent durch die Artikulation von Interessen oder entsprechendes Verhalten. Da für den religiösen Aspekt des Glaubens dasselbe gilt, kann es auf dieser »präaktoralen« Ebene bereits zu wechselseitigen Einflüssen kommen, die jedoch zunächst empirisch unzugänglich bleiben. Dem Kultus oder religiösen Handeln entspricht das Kriterium des äußerlichen Verhaltens. Dem Rational-Choice - Paradigma gilt Kooperation als ein Zeichen für Integration 4 , etwa, wenn es um die Erstellung kollektiver Güter geht. Desintegrativ verhält sich in diesem Sinne nur, wer die Erstellung der Kollektivgüter aktiv behindert, ein bloßes Unterlassen eigener Beiträge deutet hingegen nur auf Indifferenz. Trittbrettfahren ist also nicht gleich Desintegration 5 . Die Gemeinschaft als dritte Ebene religiöser Wirklichkeit findet sich schließlich in dem Integrationskriterium des sozial funktionalen Verhaltens. Danach gilt als integriert, wer (unabhängig von seinen Zielen oder seiner bloßen Bereitschaft zur Kooperation) objektiv am Bestehen eines sozialen Systems Teil hat, sofern diese Teilhabe ihren Ausdruck in sozial konturierten Funktionen findet.
3
Friedrichs/Jagodsinzki 1999, S. 11ff.
4 Kirchgässner 1999.
5 Friedrichs/Jagodsinzki 1999, S. 12.
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Religion und Sozialintegration - Theorie
4.2 Integrationstheorien der Religion
Im folgenden geht es um theoretische Konzepte, die den sozialintegrativen Gehalt von Religion oder Religionen zum Gegenstand haben. Um dem Vorwurf eines funktionalistischen Reduktionismus zuvorzukommen, sei angemerkt, dass zwar Religion nur in ihrer (integrativen oder desintegrativen) Funktion für ein Gemeinwesen Gegenstand dieser Arbeit wird. Damit ist j edoch nicht der Anspruch verbunden, Religion ausschließlich über diese Dimension bestimmen zu wollen.
Nach ihrem Erkenntnisinteresse, Gesellschaftsbild, Verfahren und Integrationsbegriff lassen sich zwei Großgruppen von Theorien ausmachen, die Religion als Faktor von Soziali ntegration zum Gegenstand haben. Monistische Konzepte betrachten Religion als eine totale Entität, sofern sie öffentlich, d.h. Teil des politischen Gemeinwesens ist. Dieser Vorstellung einer universellen (Zivil-)Religion als dem zentralen Integrationsmechanismus steht die private Religion der einzelnen Bürger gegenüber, welche nicht nur kein integratives Potential besitzt, sondern im Gegenteil die Gefahr der sozialen Desintegration birgt und daher aus dem öffentlichen Raum, möglicherweise gar ins Geheime, verbannt wird 6 . Zu den monistischen Konzepten gehören zudem solche, die im Rahmen einer zune hmenden Differenzierung von Gesellschaften einen Bedeutungsverlust von Religion als Stifterin moralischer Konsense konstatieren und stattdessen auf die rein prozedural konsentierte Identität funktional differenzierter Gesellschaften verweisen. Als Vertreter der genannten Ausprägungen monistischer Konzepte sollen für den ersten Fall Hobbes und Rousseau besprochen we rden, für den zweiten soll ein Bogen von Durkheim über Luhmann zu systemtheoretischen Ansätzen in der Integrationsforschung geschlagen werden.
Pluralistische Konzepte der sozial integrativen Wirkung von Religion gehen ebenfalls von differenzierten Gesellschaften aus, wobei sie Religion als ein gesellschaftliches Strukturmerkmal unter vielen auffassen. Insoweit kommt der Religion hier keine ähnlich zentrale Rolle zu wie etwa im Ansatz von Rousseau, sie verfällt andererseits jedoch nicht zu solch umfassender Be-
6 Vgl.exemplarisch die Hobbes-Interpretation von H. Kippenberg 1997, S. 16f.
8
Religion und Sozialintegration - Theorie
deutungslosigkeit wie in den systemtheoretisch inspirierten Zugängen 7 . Grundgedanke der pluralistischen Konzepte ist, dass alle Akteure in mannigfaltige Strukturen eingebunden sind, aus deren jeweils spezifischer Schnittmenge sie erst ihre Individualität gewinnen. Diese Strukturen sind von unterschiedlicher Bedeutung und Persistenz. Sie reichen von fundamentalen, kaum disponiblen Merkmalen wie Geschlecht (sex ≠ gender) bis zur Mitgliedschaft in bestimmten Interessenverbänden (etwa einer Partei oder einem Sportverein), welche grundsätzlich jederzeit aufkündbar ist. Je größer nun die Schnittmenge sozialer Kreise (auf Aggregat- oder Akteursebene) ist, desto mehr bewirken die immanenten Interessengegensätze den Bestand der herrsche nden sozialen Ordnung.
Diese Form sozialer Integration wird von Esser treffend als Verkettungintegration bezeichnet. Ihr Gegensatz zu dem -emphatischeren- Integrationsbegriff der monistischen Konzepte (vgl. Essers Wertintegration 8 ) ist offe n-kundig: Sozialintegration besteht nicht mehr in der aktiven Identifikation mit dem sozialen Ganzen, sondern lediglich im Unterlassen desintegrativer Handlungen, w obei desintegrativ solche Handlungen sind, die direkt oder mittelbar eine Schädigung oder Zerstörung von Institutionen bewirken, we lche ihrerseits Ausdruck sozialer Strukturmerkmale sind.
4.3 Monistische Konzepte
4.3.1 Religion und Gesellschaftsvertrag - Hobbes und Rousseau
Dem Geist der Aufklärung entsprungen, kreisen die Überlegungen der Ge-sellschaftsvertragstheoretiker -gleichsam wie Aasvögel- um die Religion. Diese ist einerseits (abnehmend von Hobbes zu Rousseau) noch zentrales Element ihrer Lebenswelt, andererseits scheint der Weg zum aufgeklärten Gemeinwesen in erster Linie durch die Pforte der Religionskritik zu führen. Hobbes reagiert auf diesen Zwiespalt mit der o.a. Unterscheidung von öf- 7 Vgl. hierzu v.a. Friedrichs/Jagodsinzki 1999, S. 33ff. An dieser Stelle ist es wichtig, zwei
verschiedene Konzeptionen von Religion in der Systemtheorie zu betrachten: so wird der
Religion keineswegs jegliche soziale Relevanz abgesprochen. In diesem Falle der Funkti-onslosigkeit würde sie gar nicht erst Gegenstand einer funktional-strukturellen Systemtheorie
geworden sein. Vielmehr wird Religion als soziales Subsystem thematisiert und bspw. mit
der elementaren Funktion der Kontingenzbewältigung verbunden (eine ausführliche religi-
onswissenschaftliche Aufbereitung von Luhmanns Theorie findet sich bei Pollack 1995, S.
180ff.). Ungeachtet dieser sozialen Funktion allerdings wird der Religion die Fähigkeit, eine
Gesellschaft durch moralische Konsense fundamental zu integrieren, abgesprochen.
8 Esser 2000, S. 276f.
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Religion und Sozialintegration - Theorie
fentlicher und privater Religion zum einen und der Kritik religiöser Institutionen zum anderen 9 . Es ist bemerkenswert, dass er seine Kirchenkritik aus dem biblischen Textcorpus entwickelt, zumal seine Interpretation des Christentums als eine esoterisch-gnostische zu gelten hat (Verwerfung der Institutionen vs. Verinnerlichung und Verheimlichung) 10 . Durch diese »Entöffentlichung« entkleidet Hobbes die Religion ihres politischen Charakters und löst so den Konflikt zwische n Religion und Staat als durch totale Geltungsansprüche geprägte Symbolsphären auf.
Wie aber fügt sich die Vorstellung eines öffentlichen Gottesdienstes in dieses Verständnis vom Christentum ein ? - Die Grenzen des bürgerlichen Gehorsams gegenüber dem Oberherren liegen dort, wo jener Forderungen erhebt, die den göttlichen Gesetzen zuwiderlaufen. Eine Kenntnis dieser Gesetzegewonnen aus der Beschäftigung mit dem biblischen Schriften- ist daher unabdingbar.
„Weil aber der Staat als eine einzige Person anzusehen ist, kann es auch nur eine
einzige Art von Gottesverehrung geben, und zwar die, welche in den bürgerlichen Ge-
setzen vorgeschrieben wird. [...] Da übrigens alle Wörter durch den überall üblichen
Gebrauch durch die Menschen ihre Bedeutung erhalten, müssen die Wörter, durch
welche man die göttlichen Eigenschaften andeuten will, auf die gleiche Weise Zeichen
der Verehrung werden. Was aber in einem solchen Fall, wo wir außer der Vernunft
kein anderes Gesetz haben, durch den Willen der Menschen möglich ist, muß auch
nach dem Willen des Staates durch bürgerliche Gesetze bewirkt werden können. Was
dem Staate möglich ist, muss auch dem Oberherrn möglich sein. Diejenigen Zeichen
der Gottesverehrung also, welche der Oberherr vorschreibt, müssen im öffentlichen
11 Gottesdienst von jedem Bürger angenommen werden.“ Gleichwohl liegt, wie das Zitat zeigt, das Auslegungsmonopol bei dem Souverän, der somit (als personifizierte Vernunft) die Definitionshoheit über jene religiösen Lehren, Handlungen und Vergemeinschaftungsformen innehat. So wird im öffentlichen Gottesdienst stets auch die Hoheit des Oberherren und damit der Leviathan selbst erlebbar. Da für Hobbes die psychologischen Wurzeln der Religion in Furcht und der Verehrung gefürchteter Dinge bestehen 12 , erfährt die Staatsentität hier ihre fundamentale Absicherung. Das I ntegrationspotential von Religion besteht also darin, dass sie als hochgradig elaboriertes Symbolsystem die Begegnung des Einzelnen mit dem Gemein-Wesen (Leviathan) ermöglicht und den Bürger zugleich als Teil des furchteinflößend -verehrungswürdigen Staates sich transzendieren lässt.
9 Kippenberg 1997, S. 16.
10 Derselbe, S. 17.
11 Hobbes1996 (1651), S. 304f.
12 Derselbe, S. 103f.
10
Religion und Sozialintegration - Theorie
Ausgehend von verschiedenen Konfigurationen zwischen Bürger, Nation (Land) und Religion unterscheidet Rousseau drei Arten von Religion: die Religion des Menschen, die Religion des Bürgers und schließlich die Zivilreligion. Die Religion des Menschen ähnelt dem privaten Gottesdienst von Hobbes, auch wenn sie (v.a. in ihrer Bewertung durch Rousseau) über diese hinausgeht. Innerlichkeit und Moralität sowie ein Verzicht auf religiöse Institutionen kennzeichnen diesen Typus. Die Religion des Bürgers lässt sich dagegen in Anlehnung an den öffentlichen Gottesdienst bei Hobbes beschreiben: es handelt sich um ein durch den Souverän gesetztes Set nationaler Dogmen, Riten und Kulte 13 . Die Zivilreligion schließlich bestimmt sich durch die Aufhebung der Unzulänglichkeiten der ersten beiden für ein politisches Gemeinwesen. Während die Religion des Menschen den Einzelnen durch Rückzug vom Staat entfremde und eine Identifikation ( Wertintegration) mit ihm hindert, befördert die Religion des Bürgers Kriege mit anderen Völkern, bspw. aufgrund unterschiedlicher Glaubenssätze. Insoweit kommt der Zivilreligion die Aufgabe zu, „[…] in allen Menschen Brüder zu sehen und zugleich das Vaterland zu lieben […]“ und mithin die Vorzüge der beiden ersten zu vereinen 14 .
Indem Rousseau an die Stelle des übermächtigen Staates als der Zwangsjacke staatsbürgerlicher Kooperation die Zivilreligion setzt, verankert er die Integrationsleistung im Individuum (relationaler I ntegrationsbegriff). Während die bürgerliche Religion eher eine mittelbare Integrationswirkung als symbolische Stütze des Gemeinwesens hat, ist die Integrationsleistung der Zivilreligion eine umfassende und prinzipielle.
4.3.2 Religion als Inbegriff des Sozialen - Emile Durkheim
Wie Rousseau geht auch Durkheim davon aus, dass die Gesellschaft eines sozialen Bandes bedarf, um ihren Zusammenhalt zu sichern. Und wie jener schreibt er der Religion diese Wirkung zu. Allerdings hat Durkheim weniger die politische als die soziale Integration vor Augen, wenn er in seiner Studie zur sozialen Arbeitsteilung der Frage nachgeht, ob die zunehmende Differenzierung einer Gesellschaft nicht ihre Desintegration zur Folge haben müsste.
13 Nach einer Paraphrase von Kippenberg 1997, S. 23.
14 Derselbe, S. 24f.
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Arbeit zitieren:
Alexander-Kenneth Nagel, 2003, Sozialintegration durch Religion?, München, GRIN Verlag GmbH
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