Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abb. 1: Ziele der Regulierung
Abb. 2: Was wird reguliert?
Abb. 3: Wann wird reguliert?
Abb. 4: Wie wird reguliert?
Abb. 5: Struktur des Telekommunikationssektors
Abb. 6: Price-Cap-Formel
Abb. 7: Vor- und Nachteile des Price-Cap-Verfahrens
Tab. 1: Marktanteile der Wettbewerber im Fernnetz nach
Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz
bzgl. bezüglich
DTAG Deutsche Telekom AG
d. h. dass heißt
ff. fortfolgende
insbes. Insbesondere
MEB Markteintrittsbarrieren
RegTP Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
S. Seite
sog. sogenannte
TAL Teilnehmeranschlussleitung
Tab. Tabelle
TKG Telekommunikationsgesetz
u. a. unter anderen
vgl. vergleiche
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1. Einleitung
Lange Zeit wurde der Regulierungsbedarf für die Telekommunikation (TK) aus der Theorie der natürlichen Monopole abgeleitet. Natürliche Monopole sind gekennzeichnet durch Subadditivität der Kosten. Ursachen hierfür sind Größenvorteile (economies of scale) und/oder Verbundvorteile (economies of scope) (vgl. Kruse, 1985, S. 19ff). In der Telekommunikation entstehen Größenvorteile z.B. bei der Expansion des Telefonnetzes. Aber erst mit Kombination dieser
Subadditivität und geringem Markteintritt z.B. aufgrund von irreversiblen Kosten 1 wird ein Monopol problematisch. Hohe Markteintrittsbarrieren (MEB) führen dann zur Resistenz der Monopole. Dies führt dann zur Aufrechterhaltung von Ineffizienzen und daraus lässt sich die Regulierungsbedürftigkeit ableiten (vgl. Kruse, 2001a, S. 2). Im Gegensatz dazu können bestreitbare Märkte bzw. für potentielle Konkurrenten relativ frei zugängliche Märkte (aufgrund niedriger MEB) nach der Theorie der bestreitbaren Märkte, welche auf Baumol, Panzar, Willig zurückgeht, zu effizienten Monopolen führen. Hierauf soll in dieser Arbeit später noch einmal in Bezug auf monopolistische Engpässe, d.h. auf einzelne nicht bestreitbare (resistente) Bereiche in der Telekommunikationsindustrie eingegangen werden.
Die Notwendigkeit staatlicher Monopole wurde wegen technischem Fortschritt, aber auch Änderungen in wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen immer mehr in Frage gestellt (vgl. Reimann, 2003, S. 75). Mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) von 1996 wurde dann zum Anfang 1998 das bestehende Monopol aufgehoben und es wurde Wettbewerb zugelassen. In der ersten Phase der Regulierung war die Aufgabe Marktzutritte zu schaffen und den Wettbewerb sicherzustellen im Vordergrund. Es wurde eine sektorspezifische Regulierung durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eingeführt. Ohne dessen Kontrollen und Auflagen wäre es in dieser Phase kaum möglich gewesen Wettbewerb zu schaffen. Europarechtliche Vorgaben vom Jahre 2002 zwangen die Bundesregierung das TKG von 1996 zu reformieren und neu zu gestalten (vgl. Klodt, 2003, S. 196). Das neue TKG sieht im Vergleich zum vorigen deutliche Änderungen des Ordnungsrahmens der TK in Deutschland vor
1 als irreversible Kosten (sunk costs) werden spezifische temporär fixe Kosten eines dauerhaften
Kapitalgutes, für das keine alternative Verwendung besteht bezeichnet (vgl. Woll, 2000, S. 443), irreversible Kosten
haben den Effekt, für “Etablierte“ Markteintrittsbarrieren und für “Newcomer“ Marktaustrittsbarrieren darzustellen
(vgl. Kruse, 2001, S. 6)
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(vgl. Monopolkommission, 2004, S. 5). In erster Linie geht es natürlich um die Regulierung des Ex-Monopolisten der Deutschen Telekom AG (DTAG).
In dieser Arbeit soll die Entgeltregulierung im Teil 2, Abschnitt 3 des TKG 2004 beschrieben und auf die Erreichung der Ziele hin analysiert werden. Dafür sind zu erst im nächsten Kapitel die Ziele der Regulierung auszumachen und zu definieren. Im dritten Kapitel werden die Maßnahmen der Entgeltregulierung nach dem TKG 2004 erläutert. Darauf folgend wird das Price-Cap-Verfahren als Instrument der Entgeltregulierung hinsichtlich der Effektivität analysiert. Weiterhin wird überprüft, ob die Ex-Post-Regulierung für Endkundenentgelt, welche in erster Linie zur Anwendung kommt, ausreichend und geeignet ist. Die Arbeit schließt mit einem kurzen Fazit.
2. Ziele der Regulierung
Staatliche Regulierung stellt einen massiven Eingriff in den Wirtschaftsablauf bzw. in die Vertragsfreiheit der Marktteilnehmer und bedarf deshalb einer Begründung. Wie schon in der Einleitung erwähnt wurde, können natürliche Monopole zu Marktversagen führen. Dies ist aber nur eine hinreichende Bedingung für Staatseingriffe. Staatliche Regulierungseingriffe sind nur gerechtfertigt, wenn sie zu gleichen oder besseren Ergebnissen führen (vgl. Knieps, 2003, S. 21). Zur Überprüfung der Angemessenheit der Regulierung müssen erst die Regulierungsziele geklärt werden.
Abbildung 1: Ziele der Regulierung
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2. 1. Statische Effizienz
Statische Konzepte erlauben normative Aussagen über den gegenwärtigen Stand der Welt (vgl. Brunekreeft, 2000, S. 5).
2. 1. 1. Allokative Effizienz
Die allokative Effizienz betrifft die Setzung der richtigen Preise und Mengen bei vorgegebenen Produkten und Mengen sowie Kosten- und Nachfragerfunktionen (vgl. Kruse, 1985, S. 73). Für die Regulierung insb. für die Entgeltregulierung ist sie von Bedeutung, da sie sich auf die Preise bezieht (vgl. Vogelsang, 2002, S. 4). Eine Pareto-Optimalität bzw. Wohlfahrtssteigerung kann hierbei erreicht werden, wenn die Preise den Grenzkosten entsprechen. Auf die Problematik der
Bestimmung der Grenzkosten soll hier nicht eingegangen werden 2 . Bei vollständigem Wettbewerb liegt der Preis den Grenzkosten nahe. Monopolistische Preissetzung i. S. von Cournot-Preis führen zu allokativen Verzerrungen bzw. zu Wohlfahrtsverlusten. Wohlfahrtssteigerungen bzw. -verluste können an der Erhöhung oder Minderung der Konsumenten- und Produzentenrenten ausgemacht werden.
2. 1. 2. Produktive Effizienz
Hierbei geht es um Kombination von Inputfaktoren und die Produktion eines gegebenen Outputs zu geringstmöglichen Kosten oder anders ausgedrückt, ist es produktiv Effizient, wenn mit gegebenen Kosten ein Maximum von Produktion erreicht wird. Im Wettbewerbsfall kann produktive Effizienz erreicht werden, da durch Druck der Konkurrenz versucht wird kostengünstiger zu Produzieren. Dies kann auch zu Innovationen oder technischem Fortschritt führen (vgl. Vogelsang, 2002, S. 5). Besonders staatlich geführte Monopole haben kaum Anreize für kosteneffiziente Produktion.
2 Siehe dazu Kruse, 1985
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2 . 2. Dynamische Effizienz
Hierunter ist die Veränderung der Wohlfahrt im Zeitablauf zu verstehen. Die Fragestellung lautet, ob sich die Wohlfahrt im Zeitablauf verändert. Die dynamische Perspektive ist von besonderer Bedeutung. Anreize zu Innovation, Investitionen, technischem Fortschritt sollten gegeben sein. Weiteres dynamisches Ziel ist auch die „Qualität des Produktes“. Unter der dynamischen Perspektive ist Wettbewerb an sich erwünscht (vgl. Brunekreeft, 2000, S. 5).
2. 3. Distributive Ziele
Aus Gründen der Gerechtigkeit sind auch verteilungspolitische Ziele zu formulieren. Eine staatliche Einkommensverteilung von bestimmten Gruppen der Bevölkerung zu Gruppen mit niedrigerem Einkommensniveau ist erwünschenswert und auch als Ziel zu berücksichtigen. In der Telekommunikation entspricht z. B. die Versorgung zu günstigen Preisen diesem Ziel und wird als gerecht empfunden.
Im § 2 Abs. 2 TKG werden einige Ziele der Regulierung aufgezählt. Diese lassen sich aus den hier erwähnten Zielen ableiten.
3. Die Entgeltregulierung nach dem TKG 2004 ( §§ 27-39 TKG)
Der 2. Teil des TKG beinhaltet die Marktregulierung. Die Kernelemente der Marktregulierung sind die Zugangsregulierung und die Entgeltregulierung. Wie in Abb. 2 dargestellt wurde, werden die Zugangsentgelte und Endkundenentgelte reguliert. Die DTAG muss als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht seinen Wettbewerbern Zugang zu ihren Anlagen gewähren. Die Entgelte hierfür sind evtl. zu regulieren. Genauso sind auch die Entgelte, welche die DTAG von ihren Kunden verlangt zu regulieren, wenn sie nach dem TKG regulierungsbedürftig sind. Es gibt die Möglichkeit entweder ex-ante oder nachträglich zu regulieren (vgl. Abb. 3). Als Regulierungsinstrument bei der Ex-Ante-Regulierung wird das Einzelgenehmigungsverfahren
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Arbeit zitieren:
Levent Kuyumcu, 2005, Regulierung der Telekommunikationsbranche nach dem TKG 2004, München, GRIN Verlag GmbH
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