1. Vorab
Da die Justiz bei sogenannten weichen illegalen Drogen wie Haschisch tendenziell nicht so hart vorgeht wie bei härteren Drogen wie Heroin und die sozialen Folgen bei letztere meist verheerender sind, werde ich hauptsächlich auf eben die härteren Drogen und die Folgen der Illegalisierung für ihre Konsumenten eingehen. Exkurs 1: Schanzenviertel in Hamburg
Als Einstieg möchte ich etwas zu den Erfahrungen und Auseinandersetzungen zum Thema Illegalität und Vertreibung von illegalem Drogenkonsum in Hamburg erzählen, die eine Gruppe von Betreibern des besetzten Hauses „Rote Flora“ in Hamburg gesammelt haben.
Nicht nur aber besonders in Hamburg wurden insbesondere seit den 90ern Drogenkonsumenten aus der Öffentlichkeit wie Bahnhof und Innenstadt mit Repression verdrängt, um der Stadt ein sauberes Image zu bescheren. Nach und nach verlagerte sich so die Drogenszene in andere Stadtteile wie dem linksalternativen Schanzenviertel, da die Konsumenten dort etwas mehr Ruhe hatten, als im Stadtzentrum, wo sie viel stärker von der Polizei gejagt, verhaftet bzw. schikaniert werden. Doch auch in den anderen Stadtteilen sind sowohl Dealer als auch Konsumenten kaum vor repressiven Zugriffen des Staates geschützt und ein ruhiger und menschenwürdiger Gebrauch von Drogen quasi unmöglich. Dennoch entwickelte sich im Schanzenviertel insbesondere in und um die Flora eine offene Drogenszene. Die Betreiber der Flora wollten der staatlichen Vertreibung von Drogenkonsumenten entgegenwirken, indem sie ihnen und den Dealern explizit erlaubten, dort mit Drogen zu handeln bzw. diese einzunehmen. Ziel war es die Abhängigen als selbstbestimmte Menschen anzuerkennen und ihnen Raum zu geben, wo sie ihre Drogen nehmen könnten und um ihnen vor allem Schutz vor der Polizei zu gewähren. Aufgrund des ungeheuer großen Bedarfs an Möglichkeiten für Junkies, sich an sicheren Orten aufzuhalten, nutzten immer mehr die Flora als Anlaufpunkt, da herkömmliche Fixerstuben - von denen es in Hamburg vergleichsweise wenig gibt - meist steril und ungemütlich sind und man dort oft nur zum Spritzen bleiben darf. Darüber hinaus wurde die Umgebung von Fixerstuben umfassender von der Polizei kontrolliert, was in der Nähe der Flora weniger möglich ist.
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Im Laufe der Zeit nutzten so viele Junkies die Flora, dass andere Arbeit des Stadtteilprojektes kaum möglich war und die Junkies den Alltag des Projektes dominierten. Es fanden infolgedessen intensive Auseinandersetzungen und Diskussionen über den eigenen Umgang mit Drogenkonsum, Drogendealer und deren Vertreibung statt.
Die einzelnen Ergebnisse sollten für uns zunächst einmal nicht so wichtig sein. An diesem Beispiel wollte ich nur praktisch aufzeigen, wie staatliche Drogenpolitik die Angehörigen der Heroinszene in die Enge treibt und sie eher wie kranke Kriminelle behandelt, anstatt wie selbstbestimmte Menschen. Darüber hinaus zeigt das Beispiel der Flora wie wichtig es ist, sich mit der rechtlichen und sozialen Lage der Junkies auseinanderzusetzen, ohne diese zu stigmatisieren, oder pauschal Entziehungskuren oder stärkere Verfolgung zu fordern. 2. Missachtung des Rechts auf Selbstbestimmung
Zunächst das Grundgesetz, dort heißt es in Artikel 2: „ Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Das heißt jeder kann das tun, was er will, um sich selbst zu verwirklichen, solange es keinem anderen schadet - so wie es auch beim Drogenkonsum der Fall ist. Nur dass es dem Konsumenten schaden kann, dürfte nicht der Grund für eine strafrechtliche Verfolgung bestimmter Drogen führen; andere Selbstschädigungen wie etwa Nikotin oder Alkoholkonsum oder etwa falsche Ernährung, Bergsteigen, Bungeejumping usw. stehen schließlich auch nicht unter Strafe. Vielmehr dürften verknöcherte Moralvorstellungen Grund für die Prohibitionspolitik sein. 3. Drogen und Gesellschaft
Während einige Drogen in die Gesellschaft integriert sind, werden andereunabhängig davon, ob sie schädlicher oder nicht sind - dafür umso radikaler ausgegrenzt. Diese Doppelmoral zeigt am besten das Klischee des Stammtischsäufers, der gegen Drogen wettert, ohne sich seines eigenen Alkoholismus bewusst zu sein.
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Arbeit zitieren:
Christian Uhrheimer, 2004, Folgen der Illegalisierung bestimmter Drogen, München, GRIN Verlag GmbH
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