Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Der Rundfunk-Staatsvertrag 4
3. Entwicklung des privaten Lokal- und Regionalfernsehens 5
4. Typen lokaler und regionaler Privatfernsehprogramme. 6
4.1. Landesweite Fensterprogramme 6
4.2. Lokale Fensterprogramme 7
4.3. Lokale Kabelangebote 8
4.4. Ballungsraumfernsehen 8
5. Programmleistungen und Qualität der Sendungen. 9
6. Finanzierungsmöglichkeiten, die sich daraus ergebenden Probleme und
L ösungswege 11
6.1. Finanzierung durch Teilnehmerentgelte. 13
6.2. Problem der Schleichwerbung 14
6.3. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten. 15
6.4. Kooperationen. 15
7. Akzeptanz der Zuschauer. 17
8. Zukunft des privaten Lokal- und Regionalfernsehens (?) 18
8.1. Digitalisierung der Kabelnetze 18
8.2. Vorbild: Radio- und Fernsehgesetz der Schweiz? 19
9. Fazit. 19
10. Literaturverzeichnis 21
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1. Einleitung
Auch wenn die Geschichte des lokalen und regionalen Privatfernsehens von vielen Pleiten gekennzeichnet ist und die Errichtung solcher Sender für viele Medienpioniere in einem finanziellen Fiasko endete, versuchen Optimisten immer wieder mit lokalen Privatsendern ihr Geld zu verdienen. Denn nach wie vor treffen die regionalen Inhalte auf ein großes Zuschauerinteresse. Trotz negativer Prognosen hat das junge Medium ein beachtliches Beharrungsvermögen gezeigt und in Deutschland ist eine facettenreiche lokale und regionale Fernsehlandschaft entstanden. Aufgrund dieser Entwicklungen und des zunehmenden Trends der Lokalisierung durch die Globalisierung, werde ich mich in der vorliegende Arbeit der Fragestellung auseinandersetzen, ob privates Lokal- bzw. Regionalfernsehen das Medium der Zukunft ist.
In Kapitel 2 werde ich auf den Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) eingehen, der den gesetzlichen Rahmen für den deutschen Rundfunk bildet. Das dritte Kapitel skizziert die Entwicklung des privaten Lokal-und
Regionalfernsehens. Daran anschließend werde ich die Typen regionaler und lokaler Privatfernsehprogramme vorstellen. Kapitel 5 befasst sich mit den Programmleistungen der Sender und ihrer Qualität. Der sechste Teil meiner Arbeit beschäftigt sich mit den Finanzierungsmöglichkeiten der Sender und den sich daraus ergebenden Probleme. Daran anknüpfend werde ich Möglichkeiten vorstellen, wie diese Probleme gelöst werden können. Kapitel sieben zeigt, inwieweit die Zuschauer das Angebot rezipieren und in Kapitel 8 werde ich auf die Zukunft des privaten Lokal- bzw. Regionalfernsehens eingehen. Die Arbeit endet mit Kapitel 9, in dem ich die wesentlichen Erkenntnisse zusammengefasst darstellen und eine Prognose für die zukünftige Entwicklung geben werde.
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2. Der Rundfunk-Staatsvertrag
Der novellierte Rundfunkstaatsvertrag vom 31. August 1991 bildet den gesetzlichen Rahmen für den deutschen Rundfunk. Der Gesetzgeber hält in dem mit allen Bundesländern abgeschlossenen Vertrag fest, dass vom öffentlichen, sowie vom lokalen Rundfunk nicht nur nationale, sondern auch regionale und lokale publizistische Leistungen erwartet werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist laut §11 Absatz 2 dazu verpflichtet einen Überblick über das regionale und somit auch lokale Ereignisse zu liefern, um somit den Zusammenhalt in den Ländern zu fördern. Den privaten Veranstaltern werden Sendekapazitäten zur Verfügung gestellt, wenn sie
„ ihre über Satelliten ausgestrahlten Fernsehprogramme unter Berücksichtigung lokaler und regionaler Beiträge nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts zusätzlich über verfügbare terrestrische Fernsehfrequenzen verbreiten können, die bundesweit, auch im Hinblick auf neue Fernsehveranstalter, möglichst gleichgewichtig aufgeteilt werden sollen.“ (Präambel, RfStV)
In § 25 Absatz 5 wird diese Verpflichtung zur regionalen bzw. lokalen Berichterstattung für die privaten Rundfunk noch konkretisiert:
„In den beiden bundesweit verbreiteten reichweitenstärksten
Fernsehvollprogrammen sind mindestens im zeitlichen und regional differenzierten Umfang der Programmaktivitäten zum 1. Juli 2002 nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts Fensterprogramme aufzunehmen.“ (RfStV §25 (5))
Schon damals war den Politikern klar, welche wichtige Rolle die Lokalberichterstattung für den politischen Meinungs-und
Willensbildungsprozess der Bevölkerung einnimmt. Ohne die Verpflichtung und die damit verbundene Gegenleistung für zusätzliche Reichweite durch terrestrische Frequenzen käme es, in dem nach Marktgesetzen funktionierenden Fernsehen, nicht zu einer flächendeckenden Versorgung mit regionalen und lokalen Angeboten. (Vgl. Wöste: 1994: 595)
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3. Entwicklung des privaten Lokal- und
Regionalfernsehens
Beim Lokalfernsehen wird das produzierte Programm nur in einer Stadt oder in einer Gemeinde ausgestrahlt. Beim Regionalfernsehen hingegen kann das Programm von mehreren Städten oder Gemeinden empfangen werden. Bis in die 80er Jahre hinein war die Lokalberichterstattung nur durch eine Mediengattung bestimmt, die der lokalen Printmedien. Sie nahmen die
„Funktionen wie Wissensvermittlung, Meinungsbildung und Unterhaltung in der menschlichen Nahwelt monopolistisch wahr.“ (www.lokalfernsehen.de)
Das erste private Regionalfernsehen in Deutschland betrieb die „Erste Private Fernsehgesellschaft mbH“ (EPF) in Ludwigshafen. Sie sendete ab Januar 1984 täglich zwei Stunden ein regionales Fensterprogramm im Rahmen eines Vollprogramms von 3Sat später von Sat1. Der Versuch, das private Lokalfernsehen in der Fernsehlandschaft zu etablieren begann im Rahmen des Kabelpilotprojektes mit 1000 angeschlossenen Haushalten. 1985 konnte der Sender 15.000 Anschlüsse verzeichnen und 1986 bereits 60.000. Trotz hoher Zuschauerakzeptanz wurde der Sendebetrieb 1987 eingestellt.
Ähnlich erging es der im Rahmen des Münchener Kabelpilotprojekts gestarteten „Telezeitung“. Das werktägliche 30 minütige Programm stieß auf eine hohe Akzeptanz von Seiten des Publikums. Aber aufgrund zu geringer Werbeeinnahmen wurde das Programm im Dezember 1986 wieder eingestellt. Ähnliche Schicksale holten Sender aus dem Saarland, aus Koblenz und aus Würzburg ein. (Vgl. Lindner 1993: 4-5) Nach Inkrafttreten des Rundfunkstaatsvertrages 1987 war die Lizenzvergabe für private Fernsehsender (RTL und Sat1) mit der Auflage versehen, regionale Fenster in ihr Programm aufzunehmen. Anfang der 90er entstand in dichtbesiedelten Regionen, vor allem in Großstädten wie z.B. München, Berlin oder Hamburg das sogenannte Ballungsraumfernsehen. Auch in den neuen Bundesländern entwickelte sich nach der Wiedervereinigung eine facettenreiche lokale Fernsehlandschaft.
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Die vorhandenen Kabelnetze aus DDR-Zeiten wurden erweitert und wurden zum Verbreitungsmedium des Lokalfernsehens. (Vgl. Jonscher 1996: 164) Obwohl die Geschichte des privaten Regional- bzw. Lokalfernsehens eine Geschichte voll von Pleiten, Pech und Pannen ist, hat es sowohl bei den Zuschauern, als auch bei den Anbietern nicht an Beliebtheit verloren. Derzeit existieren in Deutschland mehr als 300 regionale und lokale TV-Programme. Bundesweit gibt es also mehr lokale Fernsehveranstalter als nationale Fernsehsender. (Vgl. Kurp 2003: 3)
4. Typen lokaler und regionaler
Privatfernsehprogramme
Im Laufe der Entwicklung des lokalen und regionalen Privatfernsehens haben sich vier Typen von Programmformaten herausgebildet. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Konzepte. Lange existierten in den meisten Bundesländern nur landesweite Fensterprogramme. Besondere Anstrengungen in die Entwicklung neue Programmformate legten, seit der Entstehung Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg. (Vgl. Wöste 1996: 266)
4.1. Landesweite Fensterprogramme
Laut Rundfunkstaatsvertrag sind die privaten Sender RTL und Sat1 zur regionalen Berichterstattung verpflichtet. Als Gegenleistung dafür erhalten sie verbesserte Reichweiten durch terrestrische Frequenzen. Kurz nach dem Start der ersten Fenster beklagten die Anbieter die fehlende Rentabilität dieser Programme und so verabschiedete die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten ein Papier zur Neuregelung der Fensterprogramme. Die Vorabendzeiten der Fenster wurden einheitlich auf 30 Minuten gekürzt und damit die Sendezeiten sich nicht überschneiden, wurde diese aufeinander abgestimmt. Im Sat1-Programm wird „Regionales“ von Montag bis Freitag von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr angeboten und bei RTL von 18.00 Uhr bis 18.30 Uhr. RTL verfügt über sechs landesweite Fensterprogramme (RTL Nord Live Hamburg, RTL Nord Live Niedersachsen, RTL Nord Live Schleswig-Holstein, RTL West Live, RTL Hessen Live , RTL München Live).
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Arbeit zitieren:
Juliane Ranft, 2005, Privates Lokal- und Regionalfernsehen - Das Medium der Zukunft?, München, GRIN Verlag GmbH
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