Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Volkswirtschaftliche Einbindung der Hochschulbildung sowie die
gesetzliche Regelung und die internationale Rechtslage 1
2.1 Ist Hochschulbildung ein öffentliches Gut? 1
2.2 Das rahmengesetzliche Studiengebührenverbot 2
2.3 Die internationale Rechtslage zu Studiengebühren 3
3. Die Rolle von Studiengebühren 3
3.1 Angebot- und nachfrageorientierte Bildungsfinanzierung 3
3.2 Bildungsgutscheine als Instrument einer nachfrageorientierten
Bildungsfinanzierung 4
4. Argumente Pro und Contra Studiengebühren 5
4.1 Pro Studie ngebühren 6
4.1.1 Sicherung der Ausbildungsqualität 6
4.1.2 Verändertes Studie rverhalten 7
4.1.3 Wettbewerb zwischen Bildungsstätten anregen 7
4.1.4 Gesellschaftlicher Nutzen 8
4.2 Contra Studiengebühren 9
4.2.1 Ein Studium hat seinen Preis 9
4.2.2 Soziale Gerechtigkeit 10
4.2.3 Studiendauer 10
4.2.4 Verfestigung sozialer Ungleichheit 11
4.2.5 Bildung als Ware 11
5. Das australische Higher Education Contribution Scheme (HECS) als
eventuelles Vorbildmodell für Deutschland 12
6. Zusammenfassung 13
Literaturverzeichnis 14
II
1. Einleitung
sagte einst Konfuzius. Doch wer hätte gedacht, dass dies noch einmal so von Bedeutung sein wird, wie jetzt?
Die Frage ist, ob diese Aussage mit einem weiteren bevorstehenden Wechsel in der Bildungspolitik, in Bezug auf Studiengebühren, noch durchsetzbar ist. Denn bereits seit Beginn der 90er Jahre gibt es zunehmende Diskussionen darüber, ob Studierende an der Finanzierung ihrer Hochschulausbildung in Deutschland beteiligt werden sollen. 2
Dies liegt hauptsächlich daran, dass sich die Hochschulen zunehmend beklagen, die unzureichende Finanzierung und die wachsende Masse an Studierenden nicht mehr bewältigen zu können. 3
Die Diskussion Pro und Contra Studiengebühren sowie die verschiedenen Modelle der Hochschulfinanzierung muss im Zusammenhang mit der aktuellen Situation an deutschen Hochschulen gesehen werden.
2. Volkswirtschaftliche Einbindung der Hochschulbildung sowie die
gesetzliche Regelung und die internationale Rechtslage
2.1 Ist Hochschulbildung ein öffentliches Gut?
Um eine sinnvolle Diskussion Pro und Contra Studiengebühren führen zu können, muss man das Gut „Hochschulbildung“ näher betrachten.
Um klären zu können, ob man bei der Hochschulbildung von einem öffentlichen Gut ausgehen kann, muss zunächst auf verschiedene Definitionen eingegangen werden.
1 Konfuzius, chin. Philosoph (551-479 v. Chr.): www.zitate.de.
2 Vgl. Pasternack, P., Über Gebühr- Was spricht denn nun eigentlich noch gegen die studentische
Beteiligung an der Hochschulfinanzierung?, in: Das Hochschulwesen- Forum für Hochschulforschung,
-praxis und -politik, 51. Jahrgang, 2/2003, S. 67.
3 Vgl. Gonzales, U., Hochschulpolitik zwischen Standort und Standesdünkel, in: Blätter für deutsche und
internationale Politik, 1/2000, S. 17.
1
öffentliche Güter: Ein öffentliches Gut kann ohne Rivalität von allen
private Güter: Die Güter, die also dem Ausschlussprinzip unterliegen, sind
gemischte Güter: Beim gemischten Gut hat sein Besitzer davon besondere Vorteile.
meritorische Güter. Sind solche, deren Bereitstellung von der Allgemeinheit
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es sich bei der „Hochschulbildung“ um ein öffentlich- privates gemischtes und zugleich meritorisches Gut handelt, da von jeder der genannten Eigenschaft etwas nachzuweisen ist. 6
2.2 Das rahmengesetzliche Studiengebührenverbot
Das „Sechste Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes“ vom 8.8.2002 ist am 15.8.2002 in Kraft getreten. Neu ist § 27 Abs. 4 HRG. Darin ist geregelt, dass das Studium bis zum ersten Berufsqualifizierenden Abschluss und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, studiengebührenfrei ist, mit Ausnahmen wie z.B. Langzeitstudiengebühren.
4 Vgl. Baßeler, U., Grundlagen und Probleme der Volkswirtschaft, 17. Auflage, 2002, S.44.
5 Vgl. Häuser, K., Ist Hochschulbildung ein öffentliches Gut?, in: Bildung als öffentliches Gut?
Hochschul- und Studienfinanzierung im internationalen Vergleich, 1983, S.21.
6 Vgl. Pasternack, P., a.a.O., S. 68.
2
Jedoch hat die öffentliche Diskussion um die Einführung von Studiengebühren in Deutschland, mit der Verfassungsklage gegen das Studiengebührenverbot, durch sechs Bundesländer, vor dem Bundesverfassungsgericht vergangenen Jahres einen Höhepunkt erreicht.
Bereits erhoben werden können jetzt schon Zweitstudien-, Langzeitstudien- und geringe Rückmeldegebühren. So betragen die Langzeit- bzw. Zweitstudiengebühren in etwa 300 bis 1500 Euro und die Rückmeldegebühren in etwa 40 bis 100 Euro. Bundesbildungsministerin Edelgard Buhlmann möchte per Bundesgesetz die Studiengebühren verbieten.
Jedoch erwarten die Bundesländer mit großer Spannung das Urteil, des Karlsruher Verfassungsgerichts, zum Verbot der Studiengebühren, mit welchem Ende dieses Jahres gerechnet wird. Aufgrund dessen, dass unionsgeführte Länder damit rechnen, dass dieses Verbot gekippt wird, geben Sie bereits bekannt, ab 2006 Studiengebühren einführen zu wollen. 7
2.3 Die internationale Rechtslage zu Studiengebühren
Da die Bundesrepublik Deutschland den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte unterzeichnet hat und dieser auch 1976 in Kraft trat, ist die internationale Rechtslage so, dass Hochschulbildung gebührenfrei ist. Jedoch ist fraglich, ob die Einführung von Studiengebühren in Ländern, in denen diese zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Paktes nicht erhoben wurden, mit diesem zu vereinbaren ist.
In Deutschland gibt es bislang keine Urteile über allgemeine Studiengebühren.
3. Die Rolle von Studiengebühren
3.1 Angebot- und nachfrageorientierte Bildungsfinanzierung
Es wird davon ausgegangen, dass die nachfrageorientierte Bildungsfinanzierung der angebotsorientierten Finanzierung überlegen ist und gleichzeitig eine Verbesserung der Leistung erwarten lässt. 8
7 Vgl. CDU/CSU wollen ab 2006 Studiengebühren einführen, in: Die Welt, 02.08.2004, S. 6.
8 Vgl. Dohmen,D., Bildungsfinanzierung zwischen Staat und Markt, in: Blätter für deutsche und
internationale Politik, 56. Jhrg., Heft 4, Dez./2003, S. 409.
3
Arbeit zitieren:
Claudia Weißbach, 2004, Vorteile und Nachteile von Studiengebühren, München, GRIN Verlag GmbH
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