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Nach 1945 zeigte sich in beiden deutschen Staaten eine Tendenz, Luther zum nationalen Ahn zu stilisieren. 2 Die eine, die westdeutsche Seite, beansprucht dabei den mutigen Kämpfer für die Meinungsfreiheit, die Güte und die Gnade Gottes, als den „Begründer eines neuen Christentums“ 3 für sich. Die ostdeutsche Seite lenkte dagegen ihr Augenmerk auf Luthe rs Bedeutung für die Bauernkriege und „erkannte“ in ihm einen Vorkämpfer des Bürgertums, welches als Ablöser des Feudalismus revolutionär war. Immerhin bleibt aus der Perspektive der DDR-deutschen HistorikerInnen die Luthersche Reformation eine Reformation und wird nicht zum allgemeinen Befreiungsschlag, weil sie den dritten Stand nicht einschloss. 4 Trotz gegenläufiger Bemühungen von wissenschaftlicher Seite sind im kollektiven deutschen Geschichtsbewusstsein noch immer Einzelpersonen für die Entwicklung d er Geschichte verantwortlich. Der große Erfolg der verschiedenen Guido Knopp Dokumentationen ist nur ein Beleg dafür.
Wenn wir nun davon ausgehen, dass das kollektive Geschichtsbewusstsein eine Grundlage für das Bewusstsein der eigenen Lebensumstände ist, so erweisen sich Einzelpersonen auch auf Dauer geeigneter dafür, in ihnen die Entwicklung der Geschichte zu „entdecken". Es sind demnach keine Strukturen, auch keine massenpsychologischen Momente, die den historischen Werdegang definieren und verändern, sondern einzelne Persönlichkeiten, an denen man Wirkungsfelder entdecken kann.
Welche Personen im kollektiven Geschichtsbewusstsein eine Rolle spielen, was in Filmen, Lehrbüchern oder Fernsehproduktionen dargestellt wird, ist nicht unabhängig von gesellschaftspolitischen Kräftefeldern (Erinnerungspolitik) 5 . Und unter diesem Aspekt interessiert hier, weshalb Luther in Deutschland zum Reformator schlechthin stilisiert wird, welche Werte dabei eine Rolle spielen und - warum Jan Hus, der tschechische Reformator 100 Jahre vor Luther, für das deutsche Geschichtsverständnis kaum eine Rolle spielt. In den westdeutschen Geschichtsbüchern ist Jan Hus bestenfalls als Fußnote der Geschichte zu finden. In der DDR immerhin noch als revoltierender Märtyrer, der „den reiche n Geistlichen den Besitz nehmen und die Missstände der Kirche beseitigen (wollte). Er wollte
2 Insbesondere für die Instrumentalisierung Luthers in der DDR nach der nationalen Wende empfiehlt sich hier als Lektüre: Brinks, Jan-Herman: „Die DDR-Geschichtswissenschaft auf dem Weg zur deutschen Einheit. Friedrich II. und Bismarck als Paradigmen politischen Wandels“, Frankfurt/Main, New York 1992.
3 (Hrsg.) Berger, Thomas, u.a. “Entdecken und Verstehen. Band 2. Von den Entdeckungen bis zum Ersten Weltkrieg“ Cornelsen Verlag, Berlin 1993 (aktuelle Lehrbuchausgabe), S.41.
4 Wermes Hans, Müller, Sieglinde u.a.: Geschichte. Lehrbuch für Klasse 6. entwickelt von der Sektion Geschichte an der Karl-Marx-Universität Leipzig, bestätigt vom Ministerium für Volksbildung der Deutschen Demokratischen Republik als Schulbuch, 7. Auflage, Volk und Wissen Verlag, Berlin 1978, S. 201.
5 Zum Begriff der Erinnerungspolitik, der Geschichts- und der Vergangenheitspolitik: Sandner, Günther: Hegemonie und Erinnerung: Zur Konzeption von Geschichts- und Vergangenheitspolitik. In: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft 2001/1, S.5 - 17.
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die Kirche reformieren. Auch in der Gesellschaft sollte es keine Ungerechtigkeit mehr geben. Hus wollte aber nicht die Macht des weltlichen Adels beseitigen.“ 6 Die Arbeit will nun also den Nutzen beleuchten, den eine Mystifizierung Luthers und ein „Vergessen“ des Reformators Hus für die deutschen Gesellschaftsverhältnisse 2004 mit sich bringt. Die methodische Grundlage findet sich dafür bei Michel Foucault und seinem Macht-und Diskursbegriff. Die Verfasserin ist sich bewusst, dass selbiger Begriff bei Foucault einem Wandel und einer Veränderung unterliegt. Von der Macht der „seriösen Sprecher“, also anerkannter „Koryphäen“, bestehende und auch vorherrschende Diskurse zu verändern - bis hin zur „Universalmacht“, durch welche jedes Individuum die Macht als selbst gewollt und als vernünftig akzeptiert, war es ein langer Gedankenweg. Zwischendrin hielt Foucault mehrmals an und entdeckte dabei einmal das Panoptikum als Gesellschaftsmodell. Hiernach wird jedes Individuum in den gesellschaftlichen Institutionen kontrolliert, indem es sich einer permanenten, nicht einsehbaren Kontrolle bewusst ist. Foucault beschränkt diese Kontrolle auf staatliche Autoritäten, auf Lehrerinnen, Polizistinnen, Ärztinnen. Das „Phänomen“ der Selbstzensur, nach dem auch bei Deutschen Intellektuellen in Ost und West (Beispiel Serbienkrieg oder 17. Juni 1953) eine Kontrolle der Gedanken möglich wird, zeigt jedoch, dass das permanente Bewusstsein vo n Kontrolle auch über die Wert(vorstellungen) funktioniert. Der bestehende Diskurs über einen Wert wird zum Machtstabilisator. Die Kritik der Aufklärung durch Horkheimer und Adorno 7 ist nur der Anfang eines Diskurswechsels im europäischen Wertekonsens. Und der Ursprung eben jener, sich nun verändernden, europäischen Aufklärungswerte wird posthum mit der Reformation Martin Luthers in Verbindung gebracht. Um also diese Aufklärungswerte kritisieren zu können, muss die Person Luthers kritisch betrachtet werden.
Als Beleg dafür, dass öffentliche Werte Wissen formen, gilt eben jene Stilisierung Luthers. Dabei wird außer Acht gelassen, dass dieser 100 Jahre zuvor einen historischen Vorspieler hatte, der ihm den Rang jener Bedeutung streitig machen könnte. Warum die vorherrschende Wertekontrolle 8 dies vernachlässigt, hoffe ich in dieser Arbeit erhellen zu können.
6 Wermes Hans, Müller, Sieglinde u.a.: Geschichte, Lehrbuch für Klasse 6... S. 149.
7 Adorno, Theodor W., Horkheimer, Max: Dialektik der Aufklärung. Philosophische Fragmente. Ungekürzte Ausgabe 28. - 31. Tausend, Fischer Taschenbuchverlag, Frankfurt / Main, 1993.
8 Ich beschränke mich hier aufgrund des Umfangs der Arbeit auf die Wertevermittlung in den Schulbüchern für Geschichte für den Bereich der Hauptschulen. Weitere Erklärungen zur Methodik: siehe Einleitung zu Punkt III.
Im ersten Teil der Arbeit wird die Reformation des Jan Hus vorgestellt. Im Gegensatz zur Verengung der deutschen Reformation auf Martin Luther ist es hier besonders wichtig zu betonen, dass die böhmische Reformation nicht an einer Person alleine festgemacht werden kann. In ihrer theologischen, juristischen und sozialen Auslegung hatte sie unterschiedliche Vertreter, die wiederum auf unterschiedliche Weise die verschiedenen Strömungen der hussitischen Revolution beeinflussten. In der Darstellung jener hussischen Reformation soll aufgezeigt werden, inwieweit Luther bestenfalls als Nachfolger, als Nachkomme der böhmischen Reformatoren gelten kann.
II.1. Der Laienkelch und seine sozialen Folgen.
II.1.1. Prädestination
Der Laienkelch selbst ist nicht immer nur Beginn, sondern auch selbst eine Konsequenz aus theologisch-sozialen Vorstellungen, die ihrerseits wieder ganz bestimmte soziale Konsequenzen mit sich brachten. Die gegen die offizielle Kirchendoktrin gerichtete Lehre der Prädestination bedingte den Laienkelch und hatte auch gleichzeitig dessen sozialgesellschaftliche Wirkung zur Folge. Sie war der theoretische Hintergrund der Gerechtigkeitsvorstellungen und Forderungen. Denn wenn niemand sich nur durch Taufe der Gemeinschaft der Christen zugehörig fühlen darf, ihm nicht allein daraus Privilegien erwachsen, dann muss er/sie sich um das christliche Leben bemühen, muss christlich handeln. Göttliche Heilsgabe und ein jenseitiges Leben ist dann nicht länger lediglich an die Taufe, sondern an gottgefälliges Handeln gebunden. Damit ist auch nicht länger das Amt des Priesters und des Papstes eines, welches per se eine Gottgefälligkeit impliziert. Die Einführung des Laienkelches führt zu einer Heilsbringung an das ganze Volk. Sie impliziert, dass auch gottgefällige Laien Priester sein können und erkennt damit in Verbindung mit der Prädestinationslehre die Notwendigkeit von Papst und anderem herrschenden Klerus nicht an. Und mit dieser Aberkennung vollzieht sich auch die Negierung des Rechtes auf Privilegien seitens der Priester. Wenn die göttliche Gnade jedem zuteil werden kann, der sich göttlich verhält, wenn jedem durch die Vergabe des Kelches Gottes Heil in der Eucharistie dargeboten wird, jeder auch den Kelch austeilen kann (sofern er eine priesterliche Weihe empfängt), dann gibt es kein Recht auf materielle Privilegien per se mehr. Ich werde später noch auf die Schwierigkeit mit materieller und geistiger Macht eingehen, über die es in der hussitischen
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Bewegung keine einhellige Definition gibt. Doch unabhängig davon, dass die Prager Gelehrten die Stände nicht angriffen, das Amt des Priesters nicht verwarfen, boten sie doch mit dem Laienkelch, auf der theoretischen Basis der Prädestinationslehre eine sozialpolitische Sprengkraft, mit der die Privilegien von Papst und übrigem Klerus abgelehnt wurden. Ohne diese Privilegien sollte sich die Kirche wieder auf ihre Wahrheit, auf ihre göttliche Vorstellung besinnen.
Durch die theologische Basis der Prädestination ergab sich zwangsläufig eine Begründung gegen einen Gehorsam per se. Denn wenn niemand wissen kann, wer der Antichrist auf Erden ist, ist es nunmehr auch logisch, eher nach antichristlichem Verhalten zu fragen und daran, als gute Christin, den Gehorsam festzumachen.
II.1.2. Gehorsam
Forderung und Praxis einer Abwandlung der katholischen Liturgie nach „urchristlichem“ Vorbild waren auch bei den Hussiten nicht neu. Die Waldenser zumindest hatten die Form des Laienkelches bereits praktiziert und von Hieronymus von Prag heißt es, dass er von einer Studienreise nach Russland die dortige Praxis des Laienkelches wieder nach Böhmen gebracht habe. Doch auch hier gilt, dass nicht die Originalität Kriterium für die Bedeutung ist, sondern die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen desselben. So konzentrieren sich bei den Widersachern der böhmischen Reformatoren die häretischen Anklageschriften nicht so sehr auf Gedanken, die über die Theologie des Wicliff hinaus gingen. Vielmehr blieb die Verbreitung jener erzketzerischen Gedanken der Hauptanklagepunkt. Die Einführung des Laienkelches war eine Veränderung der katholischen Eucharistie, welche die katholische Kirche durchaus hätte hinnehmen können. Doch nicht der Laienkelch an sich war das Problem, sondern der damit einhergehende Ungehorsam gegenüber den Kirchenoberen und ihrer Vormachtstellung bei der Definition christlichen Glaubens und seiner Liturgie. Mit dem Ungehorsam, ging eine direkte Bedrohung der Kontroll- und sonstigen Rechtsgewalt einher, „welche die institutionalisierte Kirche für sich beanspruchte.“ 9 Durch die Theorien Wiclifs wird das Lex Dei zum a priori des Gehorsams. Nur Gott allein und seinem Sohn steht aller Glauben zu. Jeder, der Gottes Wort zuwider handelt, verliert das Recht auf irdischen Gehorsam. „Niemand sei weltlicher Herrscher, niemand Prälat, niemand Bischof, solange er sich im Zustand der Todsünde befindet.“ 10 Hus und seine theologischen
9 Smahel, Frantisek: Die Hussitische Revolution, 3 Bände, aus dem Tschechischen v. Thomas Krzenck, Redaktion Alexander Patschovsky, Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2002. Band I, S. 586.
10 Artikel Wiclifs, zitiert nach Ebda. S. 564.
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Mitstreiter werden die Kritik an der Macht und die Verweigerung des Gehorsams nicht in dieser Härte formulieren. Sie sprachen stattdessen demjenigen, der sich zu den Vier Artikeln bekannte, der also im Sinne des Lex Dei handelte, ein unabdingbares Recht auf Gehorsam zu. Wie Wiclif unterteilt Hus in drei Formen des Gehorsams. 1.) die unbedingte Pflicht die Gebote Gottes zu erfüllen. 2.) Eine weltliche Gehorsamkeitspflicht. 3.) Eine Gehorsamkeitspflicht gegenüber dem Priester.
In der Frage, was der Untergebene im Falle sündigen Verhaltens seines „Vorgesetzten“ unternehmen solle, blieb Hus weit hinter Wiclif zurück. Ihm entgegen meinte der Tscheche nämlich, dass es keine Pflicht zum Ungehorsam gäbe. Die Direktive richte sich lediglich an die Herrschenden, Gottes Willen zu erfüllen und zu befehlen und nichts dem widersprechendes, oder über das göttliche Wort hinausgehendes zu befehlen. Die deutlichste Form der Gehorsamsverweigerung spiegelt sich aber in der Forderung nach dem freien Wort wieder. Die freie Predigt solle nämlich auch gegebenenfalls gegen das Verbot der Kirchenoberen aufrechterhalten bleiben. „Und niemand darf in der Kirche Gottes gehindert werden, in Sprachen zu reden, wie im ersten Brief an die Korinther, Kapitel 14 gesagt wird.“ 11
Ob sich bei anderem Fehlverhalten der Herrschenden zwar keine Pflicht, aber immerhin ein Recht der Untergebenen auf Ungehorsam ergibt, bleibt strittig. Es ist zu vermuten, dass die dem widersprechenden Äußerungen taktischen Charakter hatten. Denn immerhin verteidigt Hus die These, „dass es untergebenen Geistlichen und Laien gestattet sei, sich gegenüber den Geboten der Obrigkeit, von denen keine ohne Fehler sei, ein eigenes Urteil zu bilden.“ 12 Den Untergebenen obliegt also keine generelle Gehorsamspflicht. Das Recht auf Gehorsamsverweigerung ist daher implizit, nicht jedoch die Pflicht dazu.
„Da Bernhard (von Clairvaux Anm. durch d. Verfasserin) zufolge gelte, dass die mittleren Taten ohne Unterschied, gute wie schlechte, befohlen wie verboten sein könnten, gehe daraus gemäß der Lex Dei hervor, dass, wenn das Gebot oder Verbot eines Oberen unrecht sei, der Untergebene ihn - vorausgesetzt er erkenne den Unrechtscharakter des Gebots oder Verbotsum des Gesetzes der Liebe Willen in brüderlichem Geiste sogar rügen müsse, geschweige denn ihm gegenüber ungehorsam sein, da er sic h ja sonst gegen Gott und den Bruder versündige, wenn der Obere in der beschriebenen Weise befehle oder verbiete.“ 13
11 Die vier Prager Artikel, S. 109. Ohne Quellenangabe, zu beziehen über Fernleihe. Hier aus dem Seminarordner Prof. Hergemöller, WiSe 2003/04.
12 Smahel, Frantisek: Die Hussitische Revolution... Band I. S. 600.
13 Hus, Jan: De ecclesia, zitiert nach: Smahel, Frantisek: Die Hussitische Revolution... Band I. S. 601.
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Hus ruft also keineswegs zum direkten, konkreten Ungehorsam auf, räumt aber im Rahmen des Lex Die das Recht darauf ein. Dieses Recht bleibt dabei aber ein individuelles, keines, dass es per se einer unterdrückten oder einer bürgerlichen Klasse gestattet als Gesamtheit gegen die Klasse des Adels und des Klerus als Gesamtheit ungehorsam zu sein. Der Ungehorsam bleibt dem einzelnen Untergebenen im Falle eines einzelnen unrechtsprechenden
Gerade aber bei der Einstellung zeigt sich, dass der Hussitismus und die sich aus ihm ergebene Reformbewegung sich nicht an einer einzigen Person festmachen lässt. Jakobellus von Mies geht hierbei nämlich noch weit über Hus’ theologische Begründungen dazu hinaus. Nach Hus hatten die Gebote und Verbote eines Geistlichen in Sünde für den Betroffenen (also den, der das Gebot oder Verbot empfängt) keine Bedeutung. Bei Jakobellus wird dem sündigen Herrscher jede juristische Gewalt abgesprochen, egal ob er Recht oder Unrecht spricht - das Gesprochene wird also durch die Sünde des Sprechenden unwirksam. 14 Auch der Hussit Zelivsky wird später viel weiter gehen. Er gestand dem Volk ein höheres, praktisches Recht auf Ungehorsam gegen königliche oder adelige Tyrannen zu. In seinen polemischen Predigten machte er sich über Wenzel oder auch Sigismund lustig, was einer aktiven Gehorsamsverweigerung gleich kam. 15
II.1.3. Privilegien der Priester
Eine weitere Bedeutung des Laienkelches für die böhmische und durch seine Ausbreitung auch für die europäische Gesellschaft, liegt in der Veränderung des Priesteramtes. Der eigentliche Verfechter und theologische Begründer des Laienkelches war Jakobellus von Mies. Aus der „Erkenntnis“, dass der Antichrist bereits auf der Erde sei, leitete er das nahende Weltende und damit die Forderung nach einer vermehrten geistigen Stärkung für die gläubige Gemeinde und das gläubige Individuum ab. Obwohl das Konzil von Konstanz im Juni 1415 das Abendmahl in beiderlei Gestalt verbot, war der Kelch bereits verstärkt bei den oberen wie unteren Schichten des böhmischen Landes angenommen und verbreitet. Mies erfuhr also eine Rückendeckung der besonderen Art. Seine Vorstellung von der Aneilnahme des gesamten Volkes am durch den Kelch vermittelten Heil waren theologische Forderungen, denen die institutionalisierte Kirche im Grunde genommen in ihrer Absicht schwer widersprechen konnte und die beim Volk auf fruchtbaren und dankbaren Boden fielen. 16 Die Leserin muss
14 Smahel, Frantisek: Die Hussitische Revolution... Band I, S. 611.
15 Vgl.: Ebda. S. 634.
16 Ebda. S. 618.
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sich hier auch vor Augen halten, dass das chiliastische Moment in der Zeit der böhmischen Reformation keine Vorstellung einiger Sekten war, sondern durch die vorangegangenen Pestperioden auch im Volk einen tiefen Eindruck hinterlassen hat. Als Richtschur für die Einführung des Laienkelches und seine gesamtgesellschaftliche Heilsverkündung galt das frühe Christentum. Von der Anerkennung der Überlegenheit jener christlichen Zeitepoche bis zur Forderung nach dem Abhalten der Eucharistie in tschechischer Sprache und von jedem dazu berufenen Priester, war es nur ein kleiner Schritt. Denn wenn das Heil mittels des Kelches allen zukommen sollte, so galt das auch für das Heil mittels des göttlichen Wortes. „Auch das Tschechische als Sprache der Messliturgie (...) besaß Jakobell zufolge seine Berechtigung; hierfür sprächen die geschichtliche Tradition, die bessere Verständlichkeit und die Sehnsucht nach Verstehen in den Herzen der einfachen Gläubigen.“ 17
Durch die Forderung nach freier Predigt, nach dem freien Wort 18 das dem zusteht, der das Wort und den Willen Gottes verkündigt und nach ihm handelt, wird jedem theoretisch die Möglichkeit des Priestertums zugesprochen. Darf er auch keinen weltlichen Besitz haben, darf dieser ihm auch durch weltliche Macht genommen werden, so steht er doch kraft seiner Würde der „besonderen Gewalt“ über den weltlichen Fürsten. 19 Es ist wichtig darauf hin zu weisen, dass zwar das Amt des Priesters verändert, seine materiellen Privilegien abgeschafft werden sollten, nicht jedoch das Amt des Priesters an sich in Frage stand. „Der Hussitismus war von Anfang an auf eine legale Reform im Rahmen der böhmischen und allgemeinen Kirche ausgerichtet; aus diesem Grund hielt er auch an der Ausübung des Priesteramtes fest.“ 20 Zwar kann jeder Laie kraft seiner christlichen Taten Priester werden, doch hebt er damit den Unterschied nicht auf, da ab dem Moment, da der Laie zum Priester geworden, er nun ja kein Laie mehr ist. Dies spielt jedoch meines Erachtens nur theologisch eine Rolle. Die Aberkennung des Rechts auf weltlichen Besitz schafft nämlich dagegen wieder eine Gleichheit von Priestern und Laien. Die Ungleichheit besteht dann nicht mehr im sozialen, sondern im theologischen Bereich, da der Priester eine höhere christliche Vollkommenheit besitzt, als der Laie / die Laiin.
17 Ebda. S. 616.
18 “Daß das Wort Gottes über das Königreich Böhmen hin frei und ohne Behinderung von den Priestern des Herrn ordnungsgemäß gepredigt und verkündigt werde” Die vier Prager Artikel. Ohne Quellenangabe, hier aus dem Seminarordner Hergemöller WiSe 2003/04.
19 Smahel, Frantisek: Die Hussitische Revolution, Band I… S. 612.
20 Ebda., S.527.
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Astrid Henning, 2004, Über Jan Hus: Die vergessene europäische Reformation, München, GRIN Verlag GmbH
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