Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis V
Darstellungsverzeichnis VIII
A. Einleitung 1
I. Aktuelle Diskussion. 1
II. Entwicklung des Kündigungsschutzrechts 2
III. Verfassungsrechtliche Grundlagen 5
B. Arbeitsmarktwirkungen des Kündigungsschutzes. 8
C. Kritik am Kündigungsschutzrecht. 12
I. Ausgangslage des geltenden Kündigungsschutzrechts 12
1. Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes 13
2. Soziale Rechtfertigung der Kündigung 13
3. Geltendmachung der Sozialwidrigkeit durch
K ündigungsschutzklage 14
II. Mängel und Probleme in der Praxis 15
1. Richterrecht und Rechtsunsicherheit durch § 1 KSchG 15
a) Personenbedingte Kündigung 17
b) Verhaltensbedingte Kündigung 19
c) Betriebsbedingte Kündigung 22
2. Wartezeit in § 1 Abs. 1 KSchG 27
3. Kündigungsschutzrechtliche Privilegierung von Klein-
betrieben durch § 23 KSchG. 28
a) Verfassungsmäßigkeit der Kleinbetriebsklausel. 28
II
b) Diskussion um die Flexibilisierung des Schwellen-
wertes. 29
c) Tendenzen der Rechtsprechung 31
4. Anhörung des Betriebsrates 32
5. Weiterbeschäftigungsanspruch 35
6. Sonderkündigungsschutz 38
a) Kündigungsschutz Schwerbehinderter 38
b) Kündigungsschutz gemäß §§ 9 MuSchG, 18 BErzGG 39
7. Betriebsübergang 40
8. Prozessdauer und Verzugsrisiko. 44
9. Abfindungspraxis. 45
a) Bedeutung des gerichtlichen Abfindungsvergleichs 46
b) Abfindungspraxis an deutschen Arbeitsgerichten 47
D. Kündigungsschutz in der Europäischen Union 48
I. Überblick über die Rechtslage in ausgewählten
EU -Staaten 48
1. Dänemark 48
2. Finnland 49
3. Frankreich. 50
4. Italien 52
5. Niederlande 53
6. Österreich 53
7. Portugal 55
8. Schweden 56
9. Spanien. 57
10. Vereinigtes Königreich - Großbritannien 58
II. Rechtsvergleich mit dem deutschen Recht. 60
III
E. Reformbestrebungen in der Politik und Literatur 63
I. Der Kündigungsschutz im politischen Wandel 63
1. Modifikationen im Kündigungsschutzrecht durch das
Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz
von 64
2. Reformforderungen von Parteien und Verbänden
in der heutigen Zeit 67
3. Das Reformkonzept der Bundesregierung. 68
II. Darstellung von Reformvorschlägen in der Literatur 72
1. Bauer 72
2. Buchner 74
3. Hromadka 74
4. Preis. 76
5. Willemsen 78
F. Eigener Reformvorschlag. 80
I. Änderungsvorschläge im KSchG und BetrVG 80
II. Steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche
Optimierung 88
G. Zusammenfassung. 90
Literaturverzeichnis IX
IV
Abkürzungsverzeichnis
a. A. anderer Ansicht a. a. O. am angegebenen Ort Abb. Abbildung Abs. Absatz AFG Arbeitsförderungsgesetz AktuellAR Aktuelles Arbeitsrecht Anh. Anhang AOG Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit AP Arbeitsrechtliche Praxis (Entscheidungssammlung) ArbBeschFG Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996 Art. Artikel AuA Arbeit und Arbeitsrecht (Zeitschrift) BAG Bundesarbeitsgericht BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) BBiG Berufsbildungsgesetz Bd. Band BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Beil. Beilage BErzGG Bundeserziehungsgeldgesetz BetrVG Betriebsverfassungsgesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblatt BR-Ds. Drucksachen des Deutschen Bundesrates BRG Betriebsrätegesetz BT-Ds. Drucksachen des Deutschen Bundestages BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerfGE Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bzw. beziehungsweise
V
ca. circa CDU Christlich-Demokratische Union CSU Christlich-Soziale Union DB Der Betrieb (Zeitschrift) d. h. das heißt Einl. Einleitung ErfK Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht EStG Einkommensteuergesetz EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof f. oder ff. folgende oder fortfolgende FDP Freie Demokratische Partei Fn. Fußnote GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland GS Großer Senat HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber i. S. d./ i. S. v. im Sinne des/ im Sinne von KPK Kündigungsschutzgesetz: Kölner Praxiskommentar KR Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutz-
KSchG Kündigungsschutzgesetz KSchR Kündigungsschutzrecht LAG Landesarbeitsgericht MittAB Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Zeitschrift) MünchArbR Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht MünchKomm Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch MuSchG Mutterschutzgesetz m. w. N. mit weiteren Nachweisen NJW Neue Juristische Wochenzeitschrift (Zeitschrift) Nr. Nummer
VI
NZA Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (Zeitschrift) OECD Organisation for Economic Cooperation and Development RdA Recht der Arbeit (Zeitschrift) RIW Recht der Internationalen Wirtschaft (Zeitschrift) Rn. Randnummer Rspr. Rechtsprechung S. Satz oder Seite SGB III Sozialgesetzbuch III. Buch: Arbeitsförderung SGB IX Sozialgesetzbuch IX. Buch: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz u. a. unter anderem v. von vgl. vergleiche VO Verordnung www world wide web z. B. zum Beispiel
VII
Darstellungsverzeichnis
Tabelle 1: Erledigte Kündigungsschutzklagen bei den Arbeits-
gerichten ............................................................................ 44 Abbildung 1: Stringenz des Kündigungsschutzes Ende der 1990er
Literaturverzeichnis
Achitz, Bernhard Abfindung zum Ansparen, Mitbestimmung 3/2003, S. 23 Bader, Peter Zur möglichen Flexibilisierung des Schwellenwertes im Kündigungsschutzrecht, NZA 2003, S. 249 Bauer, Jobst-Hubertus/ Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zu Preis, Ulrich/ Reformen am Arbeitsmarkt vom 18.06.2003, Schunder, Achim NZA 2003, S. 704 Bauer, Jobst-Hubertus Mutlose Kündigungsschutzreform, NZA 2003, S. 366 Bauer, Jobst-Hubertus Ein Vorschlag für ein modernes und soziales Kündigungsschutzrecht, NZA 2002, S. 529 Berdecki, Eduard Ungleicher Kündigungsschutz bei Wohnungen und Arbeitsplätzen?, BB 1973, S. 806 Berkowsky, Wilfried Die betriebsbedingte Kündigung: eine umfassende Darstellung unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsgerichtsverfahrens, 5. Auflage, München: Beck, 2002 zitiert: Berkowsky, a. a. O., § Rn.
IX
Bleckmann, Albert Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht: Grundlagen, Staatszielbestimmungen und Staatsorganisationsrecht des Bundes, Köln, Berlin, Bonn, München: Heymann, 1993 zitiert: Bleckmann, a. a. O., § Rn. Bock, Margot Zur Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 2 Kündigungsschutzgesetz, DB 1988, S. 2204 Buchner, Herbert Notwendigkeit und Möglichkeiten einer Deregulierung des Kündigungsschutzrechts, NZA 2002, S. 533 Däubler, Wolfgang Abfindung statt Kündigungsschutz?, NJW 2002, S. 2292 Däubler, Wolfgang/ Kündigungsschutz von A bis Z: Handwörter-Fischer, Ulrich/ buch für die Praxis, Frankfurt/Main: Bund-Zwanziger, Bertram Verlag, 2001
zitiert: Däubler/Fischer/Zwanziger, a. a. O., Stichwort, S. Däubler, Wolfgang/ BetrVG: Betriebsverfassungsgesetz; Kittner, Michael/ Kommentar für die Praxis, 6. Auflage, Klebe, Thomas Frankfurt am Main: Bund-Verlag, 1998 zitiert: Däubler/Bearbeiter § Rn. Dieterich, Thomas/ Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 3. Auf-Hanau, Peter/ lage, München: Beck, 2003 Schaub, Günter (Hrsg.) zitiert: ErfK-Bearbeiter § Rn. Dorndorf, Eberhard Abfindung statt Kündigungsschutz?, BB 2000, S. 1938
X
Etzel, Gerhard u. a. KR: Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften, 6. Auflage, Neuwied; Kriftel: Luchterhand, 2002 zitiert: KR-Bearbeiter § Rn. Falke, Josef/ Kündigungspraxis und Kündigungsschutz in Höland, Armin/ der Bundesrepublik Deutschland - Eine Rhode, Barbara/ empirische Untersuchung im Auftrag des Zimmermann, Gabriele Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.), Forschungsberichte, 2 Bände, 1981
zitiert: Falke/Höland/Rhode/Zimmermann, Forschungsbericht, Band, S. Fischermeier, Ernst Die betriebsbedingte Kündigung nach den Änderungen durch das Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz, NZA 1997, S. 1089 Fitting, Karl (Begr.) Betriebsverfassungsrecht: Handkommentar, 21. Auflage, München: Vahlen, 2002 zitiert: Fitting, § Rn. Flägel, Peter Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im spanischen Recht, RIW 1998, S. 445 Gaul, Björn (Hrsg.) Aktuelles Arbeitsrecht, Band 2/2002, Köln: Verlag Dr. Otto Schmidt, 2002 zitiert: Gaul/Bearbeiter, AktuellAR 2002, S.
XI
Hromadka, Wolfgang Des Kanzlers „Reform“ des Kündigungsrechts, Wirtschaftsdienst 2003, S. 223 Hromadka, Wolfgang Kündigungsschutz und Unternehmerfreiheit, AuA 2002, S. 261 Hromadka, Wolfgang/ Arbeitsrecht Band 1: Individualarbeitsrecht, Maschmann, Frank 2. Auflage, Berlin, Heidelberg: Springer-Verlag, 2002
zitiert: Hromadka/Maschmann, a. a. O., Rn. Hümmerich, Klaus Die arbeitsgerichtliche Abfindung: Ein Beitrag zur Abfindungspraxis und zur gesetzlichen Neuregelung, NZA 1999, S. 342 Hümmerich, Klaus/ Neue BAG-Rechtsprechung zur Anhörung Mauer, Reinhold des Betriebsrats bei Kündigungen, DB 1997, S. 165 Jerger, Jürgen Wie wirkt Kündigungsschutz?, Wirtschaftsdienst 2003, S. 215 Kittner, Michael/ Kündigungsschutzrecht: KSchR; Kommentar Däubler, Wolfgang/ für die Praxis zu Kündigungen und anderen Zwanziger, Bertram Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, 5. Auflage, Frankfurt/Main: Bund-Verlag, 2001
zitiert: Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR § Rn. Kittner, Michael/ Kündigungsschutz in Deutschland und den Kohler, Thomas C. USA, BB 2000, Beil. 4
XII
Krebber, Sebastian Internationales Privatrecht des Kündigungsschutzes bei Arbeitsverhältnissen, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 1997
zitiert: Krebber, a. a. O., S. Küttner, Wolfdieter (Hrsg.) Personalbuch 2003: Arbeitsrecht, Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht, 10. Auflage, München: Beck, 2003 zitiert: Küttner/Verfasser, Personalbuch 2003 Stichwort Rn. Leinemann, Wolfgang Fit für ein neues Arbeitsvertragsrecht?, BB 1996, S. 1381
Löwisch, Manfred Die kündigungsrechtlichen Vorschläge der „Agenda 2010“, NZA 2003, S. 689 Löwisch, Manfred Kommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 8. Auflage, Heidelberg: Verlag Recht und Wirtschaft, 2000 zitiert: Löwisch, KSchG § Rn. Mozet, Peter Kündigungsschutz in Arbeitsverhältnissen - Ein Überblick über die Rechtslage in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, NZA 1998, S. 128 Notter, Nikolaus H. Die Sicherung des Rechts auf den Arbeitsplatz - Grundgedanken zu einer notwendigen Reform des Kündigungsschutzrechts, DB 1976, S. 772
XIII
OECD OECD Employment Outlook (Chapter 2: Employment Protection and Labour Market Performance), Paris, 1999 zitiert: OECD Employment Outlook 1999, S., (Table) Preis, Ulrich Reform des Bestandsschutzrechts im Arbeitsverhältnis, NZA 2003, S. 252 Preis, Ulrich/ Steffan, Ralf Neue Konzepte des BAG zum Betriebsübergang nach § 613 a BGB, DB 1998, S. 309 Preis, Ulrich Aktuelle Tendenzen im Kündigungsschutzrecht, NZA 1997, S. 1073 Ranke, Fritz Arbeitsrecht in Frankreich: Leitfaden, München: Rehm, 1995 zitiert: Ranke, a. a. O., Rn. Rebmann, Kurt (Hrsg.) Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 4: Schuldrecht, Besonderer Teil II (§§ 607-704), 3. Auflage, München: Beck, 1997 zitiert: MünchKomm/Bearbeiter § Rn. Reidel, Katharina Die einstweilige Verfügung auf (Weiter-) Beschäftigung - eine vom Verschwinden bedrohte Rechtsschutzform?, NZA 2000, S. 454
XIV
Richardi, Reinhard/ Münchener Handbuch zum Arbeits-Wlotzke, Otfried (Hrsg.) recht, Bd. 2: Individualarbeitsrecht II,
2. Auflage, München: Beck, 2000 zitiert: MünchArbR/Bearbeiter § Rn. Rüthers, Bernd Mehr Beschäftigung durch Entrümpelung des Arbeitsrechts?, NJW 2003, S. 546 Rüthers, Bernd Vom Sinn und Unsinn des geltenden Kündigungsschutzrechts, NJW 2002, S. 1601 Schiefer, Bernd Kündigungsschutz und Unternehmerfreiheit -Auswirkungen des Kündigungsschutzes auf die betriebliche Praxis, NZA 2002, S. 770 Sowka, Hans-Harald (Hrsg.) Kündigungsschutzgesetz: Kölner Praxiskommentar unter Berücksichtigung sozialrechtlicher Bezüge, 2. Auflage, Köln: Wirtschaftsverlag Bachem, 2000 zitiert: KPK-Bearbeiter, Teil, Rn. Stahlhacke, Eugen/ Kündigung und Kündigungsschutz im Preis, Ulrich/ Arbeitsverhältnis, 7. Auflage, Beck: München, Vossen, Reinhard 1999
zitiert: Stahlhacke/Preis/Vossen, a. a. O., Rn. v. Hoyningen-Huene, Gerrick/ Kündigungsschutzgesetz: Kommentar, Linck, Rüdiger 13. Auflage, München: Beck, 2001 zitiert: v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG
§ Rn.
XV
Walwei, Ulrich Kündigungsschutz: Gibt es Deregulierungsbedarf?, Arbeit und Sozialpolitik 2002, S. 8 Walwei, Ulrich Flexibilisierung und Regulierung des Beschäftigungssystems: Optionen und Effekte, MittAB 1996, S. 219 Willemsen, Heinz Josef Kündigungsschutz - vom Ritual zur Rationalität, NJW 2000, S. 2779 Wolf, Roland Flexibilität auch für Kündigungen, Mitbestimmung 3/2003, S. 30
XVI
A. Einleitung
I. Aktuelle Diskussion
Deutschlands wirtschaftliche Probleme sind groß: Das Wachstum erlahmt, die Arbeitslosenzahlen steigen ständig 1 , die Verschuldung ist zu hoch. Ursache ist nicht nur die labile Konjunktur, sondern auch die Strukturkrise, in der sich das Land befindet. Um das zu ändern, hat Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung vom 14. März 2003 mit dem Titel „Mut zum Frieden und Mut zur Veränderung“ Strukturreformen vor allem in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik angekündigt. „Ohne Strukturreformen verpufft jeder Nachfrageimpuls.“ erklärte Schröder im Bundestag.
Eine der von Schröder angekündigten Maßnahmen ist die Reform des Kündigungsschutzrechts. Ein Thema, das in den letzten Wochen und Monaten von Politikern, Wirtschafts- und Arbeitsrechtswissenschaftlern gleichermaßen diskutiert wurde.
Viele Wirtschaftswissenschaftler 2 sind der Überzeugung, dass die restriktiven Kündigungsschutzregelungen ein entscheidendes Beschäftigungshemmnis darstellen, weil die Unternehmer aus Angst vor nicht kalkulierbaren Entlassungskosten mit Neueinstellungen zögern.
Auch die Arbeitsrechtswissenschaft spart nicht an Kritik am bestehenden deutschen Kündigungsschutzrecht: Es sei unsinnig 3 , nicht realitätsnah und würde als „Abwehrbollwerk“ 4 Arbeitsplatzinhaber vor den Arbeitsplatzsuchenden schützen. Kündigungsschutzprozesse hätten „Lotteriecharakter“ 5 und würden die Beteiligten zu unwürdigem Feilschen und Taktieren, Verschleiern und Lügen zwingen 6 .
1 Die Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) lag im Juni 2003 bei
10,2 %. Im Juni 2002 lag sie noch bei 9,5 %. Ermittelt durch die Bundesanstalt für Arbeit,
vgl. http://www.arbeitsamt.de.
2 Zum Beispiel OECD-Experte Eckhard Wurzel, „Weniger Kündigungsschutz = mehr Beschäfti-
gung“, Handelsblatt vom 11.02.2003.
3 Vgl. Rüthers, NJW 2002, S. 1601.
4 MünchArbR/Berkowsky § 131 Rn. 37.
5 MünchKomm/Schwerdtner § 622 Anh. Rn. 4.
6 Vgl. Willemsen, NJW 2000, S. 2779 (S. 2780).
1
In der Politik 7 betrachtet man ebenfalls das Kündigungsschutzrecht als Hindernis für Einstellungen. Deshalb wird es als notwendig erachtet, Korrekturen vorzunehmen, um die wirtschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und das unternehmerische Engagement zu steigern. Heftige Kritik kommt dagegen aus Gewerkschaftskreisen, 8 weil befürchtet wird, dass eine Reform zu einer noch höheren Arbeitslosigkeit führt.
Diese Diplomarbeit versucht zu klären, ob und inwieweit eine Reform des deutschen Kündigungsschutzrechts notwendig ist. Dazu soll im ersten Teil auf die Arbeitsmarktwirkungen des Kündigungsschutzes eingegangen werden. Im Anschluss daran werden im zweiten Teil wesentliche Kritikpunkte am deutschen Kündigungsschutzrecht herausgestellt. Nach einem Überblick über die Ausgestaltung des Kündigungsschutzes in verschiedenen Staaten der Europäischen Union sollen im vierten Teil einige der von der Literatur und Politik angebotenen vielgestaltigen Reformmodelle vorgestellt werden. Die Diplomarbeit schließt mit dem Versuch eines eigenen Vorschlags und einer Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse ab.
II. Entwicklung des Kündigungsschutzrechts
Der Kündigungsschutz begann sich in Deutschland nach Beendigung des Ersten Weltkrieges zu entwickeln. Bis dahin bestand - mit Ausnahme einiger Vorschriften über Kündigungsfristen (z. B. § 67 HGB) - Vertragsfreiheit und somit Kündigungsfreiheit.
Erstmals 1920 fand der Gedanke des Schutzes vor sozialwidrigen Kündigungen Anerkennung: Nach dem Betriebsrätegesetz (BRG) konnte ein Arbeitnehmer Einspruch gegen eine Kündigung beim Betriebsrat erheben. Wenn dieser den Einspruch billigte, war es dem Arbeitnehmer möglich, gegen den Arbeitgeber zu klagen. Bei einer unberechtigten Kündigung hatte das Gericht eine Entschädi- 7 Vgl.z. B. Gesetzesentwurf der Bundesregierung, BT-Ds. 15/1204 oder Gesetzesentwurf der
Fraktion der CDU/CSU, BT-Ds. 15/1182.
8 Zum Beispiel Jürgen Peters, IG-Metall-Vizepräsident, am 30. April in n-tv, zitiert im Handels-
blatt vom 02.06.2003, S. 4: „Diese Agenda 2010 ist keine Korrektur der Schieflage aus 16 Jah-
ren Kohl, sondern eine erhebliche Verschlimmerung.“
2
gung festzusetzen. Der Arbeitgeber konnte der Entschädigungszahlung aber entgehen, wenn er den Arbeitnehmer weiter beschäftigte. In der DemobilmachungsVO, ebenfalls von 1920, waren die ersten Ansätze einer sozialen Auswahl bei betriebsbedingten Kündigungen zu finden. Danach musste nach der Prüfung der Betriebsverhältnisse, insbesondere der Ersetzbarkeit des einzelnen Arbeitnehmers im Verhältnis zu der Wirtschaftlichkeit des Betriebes, das Lebens- und Dienstalter sowie der Familienstand des Arbeitnehmers so berücksichtigt werden, dass die älteren, eingearbeiteten Arbeitnehmer und diejenigen mit unterhaltsbedürftigen Angehörigen möglichst ihren Arbeitsplatz behielten. 9
Im Nationalsozialismus orientierte sich der Gesetzgeber weitgehend an den Entschädigungsregelungen des Betriebsrätegesetzes. Allerdings wurde im Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit (AOG) von 1934 die starke Stellung des Betriebsrates im Kündigungsschutzverfahren beseitigt. Nach der ArbeitsplatzwechselVO von 1939 bedurfte es sowohl bei einer Arbeitgeberkündigung als auch bei einer Arbeitnehmerkündigung der Zustimmung des Arbeitsamtes.
1947 wurde das AOG durch die Militärregierungen aufgehoben. Zur Ausfüllung der Lücke in der gesetzlichen Regelung gingen die Besatzungszonen unterschiedliche Wege. Teilweise wurden neue Kündigungsschutzgesetze geschaffen, teilweise zog man die Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB oder die Vorschriften der ArbeitsplatzwechselVO heran.
Da dieser Zustand der Rechtszersplitterung auf Dauer untragbar war, drängten die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände der damaligen Bundesrepublik auf eine einheitliche gesetzliche Regulierung. 1950 einigten sich die Sozialpartner auf den Hattenheimer Entwurf, der die Grundlage für den Regierungsentwurf eines Bundeskündigungsschutzgesetzes bildete. Am 13.08.1951 trat das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in Kraft. Seitdem bedarf jede ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber zu ihrer Wirksamkeit der sozialen Rechtfertigung.
9 Vgl. Kittner/Kohler, BB 2000, Beil. 4, S. 18 Fn. 148.
3
Der Schutz des Arbeitnehmers vor ungerechtfertigten Kündigungen wurde 1972 dadurch noch verstärkt, dass das Betriebsverfassungsgesetz die Anhörung des Betriebsrates vor jeder Kündigung zur Wirksamkeitsvoraussetzung machte. In den 80er Jahren hatte die konservativ-liberale Regierungskoalition vor dem Hintergrund einer schwierigen Arbeitsmarktsituation nach dem Ölpreisschock begonnen, das Arbeitsrecht zu lockern. Durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 wurde es möglich, Arbeitsverhältnisse bis zu 18 Monaten auch ohne sachlichen Grund zu befristen. Ziel war es, zusätzliche Beschäftigungschancen zu schaffen. 10
1996 wurde erstmals der Kündigungsschutz selbst reduziert, um die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu erleichtern 11 und damit die Arbeitslosigkeit zu senken: Das Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz (ArbBeschFG) 12 hob den Schwellenwert für die Geltung des Kündigungsschutzgesetzes von fünf auf zehn Arbeitnehmer an (wobei Teilzeitbeschäftigte anteilig berücksichtigt wurden). Des Weiteren wurde die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen auf die Grunddaten Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers begrenzt und den betrieblichen Notwendigkeiten gegenüber der Sozialauswahl ein größeres Gewicht verschafft. Diese Maßnahmen sollten die Rechtssicherheit erhöhen und Kündigungen für den Arbeitgeber berechenbarer machen. 13
1998 nach dem Wahlsieg der rot-grünen Regierungskoalition wurden durch das Korrekturgesetz 14 fast sämtliche Änderungen des ArbBeschFG im Kündigungsschutz wieder aufgehoben, was damit begründet wurde, dass der erhoffte Beschäftigungseffekt durch die Anhebung des Schwellenwertes ausgeblieben war und auch das Ziel, Kündigungen berechenbarer zu machen, nicht erreicht wurde. 15
10 Vgl. BT-Ds. 10/2102, S. 15.
11 Vgl. BT-Ds. 13/4612, S. 1.
12 Vom 25.09.1996, BGBl. I, S. 1476.
13 Vgl. BT-Ds. 13/4612, S. 13.
14 Vom 19.12.1998, BGBl. I, S. 3843.
15 Vgl. BT-Ds. 14/45, S. 16.
4
Jetzt - im Jahre 2003 - stagniert die Wirtschaft erneut, die Zahl der Arbeitslosen erreicht Monat für Monat Rekordmarken. Und die gleiche Regierungskoalition, die 1998 nach ihrem Amtsantritt die durch das ArbBeschFG erfolgten Deregulierungen im Kündigungsschutzgesetz rückgängig gemacht hat, versucht jetzt, durch Lockerung des Kündigungsschutzes Arbeitgeber zu Neueinstellungen zu bewegen. Angekündigt hat Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung vom 14. März 2003 ein Wahlrecht des Arbeitnehmers zwischen der Klage auf Weiterbeschäftigung und einer gesetzlich festgelegten Abfindung bei betriebsbedingten Kündigungen sowie die Umgestaltung der Sozialauswahl. Außerdem sollen bei der Berechnung des Schwellenwertes in § 23 KSchG neu eingestellte Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag nicht berücksichtigt werden.
III. Verfassungsrechtliche Grundlagen
Der Kündigungsschutz ist Ausdruck des Sozialstaatsprinzips. Dieses wird aus Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 GG abgeleitet und begründet die Pflicht des Staates, „für einen Ausgleich der sozialen Gegensätze und damit für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen“ 16 . Das heißt, dass in allen Gesetzen eine sachlichgerechte Abwägung der durch die Grundrechte geschützten Individualinteressen erfolgen muss. 17
Bei einer Kündigung treffen das Interesse des Arbeitnehmers am Bestand seines Arbeitsplatzes und das Interesse des Arbeitgebers an einer effektiven Unternehmensführung aufeinander.
Artikel 12 Abs. 1 GG schützt unter anderem die freie Wahl des Arbeitsplatzes und den Willen des Arbeitnehmers, seinen Arbeitsplatz zu behalten, um seinen Beruf auszuüben. 18 Aus diesem Schutz kann aber weder ein Anspruch auf Bereitstellung eines Arbeitsplatzes eigener Wahl noch eine Bestandsgarantie auf einen gewählten Arbeitsplatz abgeleitet werden. 19 Dem steht das Recht des
16 BVerfG vom 18.07.1967 - 2 BvF 3,4,5,6,7,8/62; 2 BvR 139, 140, 334, 335/62, AP Nr. 5 zu
Art. 20 GG = BVerfGE 22, S. 180 (S. 204).
17 Vgl. Bleckmann, a. a. O., § 11 Rn. 837.
18 Vgl. BVerfG vom 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90, AP Nr. 70 zu Art. 12 GG.
19 Vgl. BVerfG vom 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90, AP Nr. 70 zu Art. 12 GG.
5
Arbeitgebers auf eine freie unternehmerische Betätigung aus Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG entgegen, also seinem Interesse, nur Arbeitnehmer zu beschäftigen, die seinen Vorstellungen entsprechen und ihre Zahl auf das von ihm bestimmte Maß zu beschränken.
Das Sozialstaatsprinzip richtet sich auf den Schutz der sozialen Grundrechte aller Interessengruppen, deshalb muss das Kündigungsschutzrecht versuchen, eine praktische Konkordanz zwischen den kollidierenden Grundrechtspositionen herzustellen. Das Kündigungsschutzrecht hat deswegen zum Ziel, den Arbeitnehmer gegen die willkürliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses und damit gegen den Verlust seiner Existenzgrundlage zu schützen. Noch spezieller lässt sich sagen, dass es den Folgen extremer Abhängigkeit des Arbeitnehmers entgegenwirkt, die sich dann ergeben würde, wenn der Arbeitgeber Kündigungsfreiheit hätte und der Arbeitnehmer so sehr eine Kündigung fürchten müsste, dass er zu überobligatorischen Arbeitsbedingungen bereit wäre. 20
Das BVerfG hat festgestellt, dass der Staat mit dem geltenden Kündigungsschutzgesetz - ein Bestandsschutzgesetz - der ihm obliegenden Schutzpflicht zugunsten des Arbeitnehmers als schwächeren Vertragspartner hinreichend Rechnung trägt. 21
Im Hinblick auf die Reformbestrebungen im Kündigungsschutzrecht muss man sich fragen, ob der durch das Kündigungsschutzgesetz vermittelte Schutz auch in anderer Weise erreicht werden könnte. Bei Abschaffung des Bestandsschutzes bleibt nur die Möglichkeit, dass der Gesetzgeber eine Abfindung 22 für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzt. 23
20 Vgl. Dorndorf, BB 2000, S. 1938 (S. 1941 f.).
21 Vgl. BVerfG vom 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90, AP Nr. 70 zu Art. 12 GG.
22 Abfindung soll in dieser Arbeit - wenn nicht ausdrücklich anders definiert - als eine vom Ar-
beitgeber gezahlte Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes verstanden werden.
(Vgl. Däubler/Fischer/Zwanziger, a. a O., Stichwort: Abfindung, S. 13.) Es soll nicht unter-
schieden werden, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist oder nicht. Falls doch, ergibt sich
das aus dem Zusammenhang.
23 Vgl. Dorndorf, BB 2000, S. 1938 (S. 1939).
6
Arbeit zitieren:
Andre Herkendell, 2005, Reform und Kündigungsschutz in Deutschland - eine Antagonie?, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Die Moralentwicklung Jugendlicher im Kontext von Familie, Schule und P...
Pädagogik - Allgemeine Didaktik, Erziehungsziele, Methoden
Bachelorarbeit, 49 Seiten
Begutachtungsgespräch im juristischen Betreuungsverfahren
Psychologie - Beratung, Therapie
Hausarbeit, 32 Seiten
Einführung in das deutsche Jugendstrafrecht
Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
Examensarbeit, 63 Seiten
Wirtschaftsstrafrecht - Insolvenzdelikte, insbesondere Betrug und Untr...
Seminararbeit, 71 Seiten
Das ICH-Schwache Kind als schulischer Aussenseiter
Pädagogik - Pädagogische Psychologie
Diplomarbeit, 83 Seiten
Überblick über die derzeitige Haftung des Wirtschaftsprüfers im Rahmen...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Hausarbeit (Hauptseminar), 16 Seiten
Kritische Würdigung des Abfindungsanspruchs bei betriebsbedingter Künd...
Darstellung einschließlich ein...
Seminararbeit, 25 Seiten
Antipsychiatrie in Theorie und Praxis
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Referat (Ausarbeitung), 15 Seiten
Kriterien für die Bemessung der Geldbuße nach § 153a I Nr.2 StPO - Unt...
Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
Seminararbeit, 44 Seiten
Die betriebsbedingte Änderungskündigung aus innerbetrieblichen Gründen
Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht
Studienarbeit, 70 Seiten
Tatbestand Betrug: Historische Entwicklung und aktuelle Rechtslage (20...
Seminararbeit, 49 Seiten
Management von Non-performing Loans - Analyse alternativer Handlungsop...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Diplomarbeit, 109 Seiten
Die Charta als Ausgangspunkt des völkerrechtlichen Menschenrechtsschut...
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Seminararbeit, 34 Seiten
Andre Herkendell hat den Text Reform und Kündigungsschutz in Deutschland - eine Antagonie? veröffentlicht
Andre Herkendell hat einen neuen Text hochgeladen
Militärische Reformer in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert
Mit Beiträgen von Walter Mühlh...
Hans Ehlert, Michael Epkenhans
Zur Reform der föderalen Finanzverfassung in Deutschland
Perspektiven für die Föderalis...
Ralf Thomas Baus, Annegret Eppler, Ole Wintermann
Reform an Haupt und Gliedern. Verfassungsreform in Deutschland und Eur...
Symposium aus Anlass des 65. G...
Wolfgang Durner, Franz-Joseph Peine
Arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz und Europarecht
Zur Europarechtskonformität vo...
Kristian Horn
Deutschland Supertouring 1 : 400 000. Autoatlas
Touristische Informationen. Ci...
Deutschland Supertouring 1
0 Kommentare