Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Die politische Theorie von John Rawls 2
2.1. Rawls Grundkonstanten für die Realisierbarkeit einer Gerechtigkeitskonzeption 2
2.1.1. Einführung 2
2.1.2. Der übergreifende Konsens 3
2.1.3. Der Urzustand 5
2.1.4. Die wohlgeordnete Gesellschaft 7
2.2. Gerechtigkeit als Fairness 9
2.2.1. Die beiden Gerechtigkeitsgrundsätze 9
2.3. Politischer Prozess nach dem Urzustand 11
2.3.1. Das Ideal des öffentlichen Vernunftgebrauchs 12
2.4. Eine politische, nicht metaphysische Konzeption 15
3. Jürgen Habermas Kritik an der Theorie von John Rawls 16
3.1. Positionsbestimmung 16
3.2. Akzeptabilität und Akzeptanz beim übergreifenden Konsens 17
3.2.1. „Vernünftig“ als „freistehend“ 19
3.2.2. Die zwei Perspektiven bei Rawls 19
3.2.3. Die Unwahrscheinlichkeit des übergreifenden Konsens 21
3.2.4. Die Notwendigkeit einer dritten Perspektive 22
4. Die Theorie von John Rawls im Kontrast zu Jürgen Habermas Diskursethik
23
5. Resümee 26
II
Literaturverzeichnis
HABERMAS, Jürgen, Eine genealogische Betrachtung zum kognitiven Gehalt der Moral, in:
Ders., Die Einbeziehung des Anderen, Frankfurt a. M. 1999, S. 11-64. (Zitiert als HABERMAS [1999a])
HABERMAS, Jürgen, Faktizität und Geltung, Frankfurt a. M. 1992.
HABERMAS, Jürgen, ›Vernünftig‹ versus ›wahr‹ - oder die Moral der Weltbilder, in: Ders., Die Einbeziehung des Anderen, Frankfurt a. M. 1999, S. 95-127. (Zitiert als HABERMAS [1999c])
HABERMAS, Jürgen, Versöhnung durch öffentlichen Vernunftgebrauch, in: Ders., Die
Einbeziehung des Anderen, Frankfurt a. M. 1999, S. 65-94. (Zitiert als HABERMAS [1999b])
ILLINGER, Patrick, Der große Plan, Süddeutsche Zeitung vom 3. März 2004.
KANT, Immanuel, Was ist Aufklärung?, Hamburg 1998.
KERSTING, Wolfgang: John Rawls zur Einführung. Hamburg 1993.
McCARTHY, Thomas, Kantianischer Konstruktivismus und Rekonstruktivismus: Rawls und Habermas im Dialog, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, 44. Jg., 1996, S. 931-950.
NEIMAN, Susan, Rechts und fromm, Die Zeit, 42/2004.
RAWLS, John, Das Ideal des öffentlichen Vernunftgebrauchs, in: Zur Idee des politischen Liberalismus, John Rawls in der Diskussion, Philosophische Gesellschaft Bad Homburg/
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RAWLS, John, Der Bereich des politischen und der Gedanke eines übergreifenden
Konsenses, in: Ders., Die Idee des politischen Liberalismus, Aufsätze 1978-1989, Frankfurt a. M. 1992, S. 333-363. (Zitiert als RAWLS [1992f])
RAWLS, John, Der Gedanke eines übergreifenden Konsenses, in: Ders., Die Idee des politischen Liberalismus, Aufsätze 1978-1989, Frankfurt a. M. 1992, S. 293-333. (Zitiert als
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RAWLS, John, Der Vorrang der Grundfreiheiten, in: Ders., Die Idee des politischen Liberalismus, Aufsätze 1978-1989, Frankfurt a. M. 1992, S. 159-254. (Zitiert als RAWLS [1992c])
RAWLS, John, Der Vorrang des Rechten und die Ideen des Guten, in: Ders., Die Idee des
politischen Liberalismus, Aufsätze 1978-1989, Frankfurt a. M. 1992, S. 364-398. (Zitiert als RAWLS [1992g])
RAWLS, John, Die Grundstruktur als Gegenstand, in: Ders., Die Idee des politischen Liberalismus, Aufsätze 1978-1989, Frankfurt a. M. 1992, S. 45-79. (Zitiert als RAWLS
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RAWLS, John, Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt a. M. 1979.
III
RAWLS, John, Erwiderung auf Habermas, in: Philosophische Gesellschaft Bad Homburg/Wilfried Hinsch (Hrsg.), Zur Idee des politischen Liberalismus. John Rawls in der
Diskussion, Frankfurt a. M. 1997, S.196-262. (Zitiert als RAWLS [1997b])
RAWLS, John, Gerechtigkeit als Fairneß: politisch und nicht metaphysisch, in: Ders., Die
Idee des politischen Liberalismus, Aufsätze 1978-1989, Frankfurt a. M. 1992, S. 255-292. (Zitiert als RAWLS [1992d])
RAWLS, John, Geschichte der Moralphilosophie. Hume, Leibniz, Hegel, Kant. Harvard-Vorlesungen, Frankfurt a. M. 2002.
RAWLS, John, Kantischer Konstruktivismus in der Moraltheorie, in: Ders., Die Idee des
politischen Liberalismus, Aufsätze 1978-1989, Frankfurt a. M. 1992, 80-158. (Zitiert als RAWLS [1992b])
RAWLS, John, Politischer Liberalismus, Frankfurt a. M. 1998.
ROSS, Jan, Was ist Fundamentalismus?, Die Zeit, 40/2001.
IV
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit zur Theorie des politischen Philosophen John Rawls (1921-2002) ist in drei Teile gegliedert:
Zunächst soll im ersten Teil seine Konzeption, die als „Gerechtigkeit als Fairneß“ bekannt wurde, dargestellt und erläutert werden. Hierzu werden Aufsätze aus den Jahren 1978-1989 herangezogen, die in der deutschen Fassung von Wilfried Hinsch unter dem Titel „Die Idee des politischen Liberalismus“ herausgegeben wurden. Rawls hatte die ursprüngliche Version seiner Theorie, die „Theorie der Gerechtigkeit“, in diesen Aufsätzen u.a. um das „Faktum des Pluralismus“ 1 erweitert, was für den zweiten Teil dieser Arbeit wichtig sein wird. Rawls stellt in seiner Theorie Bedingungen, die er für die Entwicklung und Durchsetzbarkeit einer Gerechtigkeitskonzeption grundlegend hält. Diese Grundkonstanten sollen zunächst erläutert werden. Daraufhin soll auf Rawls Konzeption eingegangen werden, die er unter Berücksichtigung der Grundkonstanten für realisierbar hält und in derem Zentrum die zwei Gerechtigkeitsgrundsätze stehen. Wie diese Grundsätze im politischen Prozess Anwendung finden, soll erläutert werden, bevor die Rawlssche Konzeption schließlich gemäß seiner eigenen Formulierung als politisch und nicht metaphysisch charakterisiert wird. Im zweiten Teil dieser Arbeit soll die Kritik von Jürgen Habermas an der politischen Theorie von Rawls nachvollzogen werden. Diese Kritik geht aus einer Debatte hervor, die von den beiden Philosophen in drei Aufsätzen geführt wurde. 2 Da sich Habermas in großen Teilen seines Werkes damit beschäftigt, wie ein gerechtes Zusammenleben in pluralistischen Gesellschaften des nachmetaphysischen Zeitalters möglich sein kann, teilt er eine grundlegende Intention mit Rawls. Dies beschreibt er selbst, indem er feststellt, dass sich der Dissens zwischen ihm und Rawls „in den engen Grenzen eines Familienstreits“ 3 bewegt. Habermas Kritik zeichnet sich dadurch aus, dass er sie von einer internen Position der Rawlsschen Theorie aus entwickelt. Durch diese Nähe ist es Habermas möglich, Rawls Annahmen zu Konsequenzen zu führen, die von Rawls zwar nicht intendiert, aber doch innerhalb seiner Theorie begründet werden können und somit gezogen werden müssen. Dass diese Konsequenzen vor allem prozedurale Aspekte betreffen, überrascht nicht, da Habermas in seinem eigenen Werk Möglichkeiten für ein gerechtes Zusammenleben im Verfahren des öffentlichen Diskurses zu entwickeln versucht.
1 KERSTING, Wolfgang: John Rawls zur Einführung. Hamburg 1993, S. 223.
2 HABERMAS, Jürgen, Versöhnung durch öffentlichen Vernunftgebrauch, in: Ders., Die Einbeziehung des
Anderen, Frankfurt a.M. 1999, S. 65-94. HABERMAS, Jürgen, ›Vernünftig‹ versus ›wahr‹ - oder d ie Moral der Weltbilder, in: Ders., S. 95-127. Sowie RAWLS, John, Erwiderung auf Habermas, in: Philosophische Gesellschaft Bad Homburg/Wilfried Hinsch (Hrsg.), Zur Idee des politischen Liberalismus. John Rawls in der Diskussion, Frankfurt a.M. 1997, S.196-262.
3 HABERMAS [1999b], S. 67f.
1
Trotz dieser familiären Atmosphäre geht aus dem Dissens eine grundlegende Verschiedenheit unter den Theorien der beiden Philosophen hervor. Diese soll im dritten Teil dieser Arbeit erläutert werden. Die kontrastierende Wirkung der Abgrenzung zu Habermas kann dabei helfen, Konturen der Rawlsschen Theorie hervorzuheben, die ihr als liberalistische Theorie eigen sind.
2. Die politische Theorie von John Rawls
Die folgende Darstellung der politischen Theorie von John Rawls muss ob des begrenzten Umfangs dieser Arbeit unvollständig bleiben. Sie soll allerdings dem Anspruch genügen, die für das Verständnis seiner Theorie wichtigsten und hinreichenden Komponenten vorzustellen.
2.1. Rawls Grundkonstanten für die Realisierbarkeit einer Gerechtigkeitskonzeption Rawls trennt die nun folgenden Bausteine seiner Theorie, die ich Grundkonstanten nenne, nicht explizit von seiner Gerechtigkeitskonzeption. Und doch tut man seiner Theorie keinen Zwang an, wenn man sie zunächst von seinen beiden Gerechtigkeitsgrundsätzen unabhängig betrachtet, weil davon ausgegangen werden muss, dass sie unabhängig von einer bestimmten Konzeption als Voraussetzung für ein gerechtes Zusammenleben in einer Gesellschaft bindend sein sollen.
2.1.1. Einführung
Rawls stellt fest, dass die Vielfalt von umfassenden Lehren - das sind religiöse, philosophische und moralische Lehren - ein dauerhaftes Phänomen in den modernen demokratischen Gesellschaften ist. 4 Somit ist die Gesellschaft nicht weiter eine Gemeinschaft, „deren Einheit auf einer umfassenden Konzeption des Guten beruht“ 5 . Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass die verschiedenen Lehren in einer Gesellschaft einander entgegengesetzt und inkommensurabel sind. Daher kann es nicht Aufgabe der politischen Philosophie sein, eine einheitliche Konzeption des Guten zu suchen, der alle Mitglieder der Gesellschaft zustimmen könnten. Dies ist schlicht unmöglich, da eine solche Konzeption einen Wahrheitsanspruch erheben müsste und somit zu den bestehenden umfa ssenden Lehren in Konkurrenz träte, ohne einen Anspruch auf allgemeine Geltung erheben zu können. Rawls stellt dementsprechend für die herzustellende soziale Einheit einer pluralistischen Gesellschaft fest:
4 RAWLS, John, Politischer Liberalismus, Frankfurt am Main 1998, S. 106 ff.
5 RAWLS, John, Der Gedanke eines übergreifenden Konsenses, in: Ders., Die Idee des politischen Liberalismus, Aufsätze 1978-1989, Frankfurt a.M. 1992, S. 308, Fn. 18, kursiv durch den Verf.
2
Soziale Einheit beruht nicht länger auf einer Konzeption des Guten, die durch einen gemeinsamen relig iösen Glauben oder eine gemeinsame philosophische Lehre vorgegeben wird, sondern auf einer geteilten öffentlichen Gerechtigkeitskonzeption, die dem Begriff des Bürgers eines demokratischen Staates als freier und gleicher Person angemessen ist. 6
Eine für die Vertreter der einzelnen Lehren zustimmungsfähige Konzeption muss also frei von jeglichen Wahrheitsansprüchen sein und sich von ethischen Normen fern halten. Die Konzeption muss darauf zugeschnitten sein, die Zustimmung aller Vertreter der umfassenden Lehren erhalten zu können, um so eine gerechte Grundstruktur zu gewährleisten, die wiederum Voraussetzung für Stabilität ist. Unter Grundstruktur versteht Rawls „die Art und Weise, in der die wichtigsten g esellschaftlichen Institutionen sich zu einem System zusammenfügen, und in der durch sie grundlegende Rechte und Pflichten zugewiesen und die Erträge sozialer Kooperation verteilt werden“ 7 . Eine Gerechtigkeitskonzeption wird nach Rawls ausgearbeitet, um auf diese Grundstruktur angewendet zu werden. 8 Da die Grundstruktur einen „regulativen Vorrang gegenüber den Grundsätzen und Standards [hat], die für andere Fälle angemessen sind“ 9 , ist sie bei Rawls der erste Gegenstand der Gerechtigkeit.
2.1.2. Der übergreifende Konsens
Die Gerechtigkeitskonzeption, nach der die Grundstruktur geformt w erden soll, muss so konzipiert sein, dass sie eine freie und bereitwillige Übereinkunft zwischen den Vertretern der verschiedenen umfassenden Lehren darstellt, „und so suchen wir nach einer politischen Gerechtigkeitskonzeption, die von einem übergreifenden Konsens […] getragen werden kann“ 10 .
Für das Verhältnis zwischen der Konzeption und dem Konsens ist ein Aufsatz von Rawls aufschlussreich, der unter dem Titel „The Domain of the Political and Overlapping Consensus“ in der New York Law Review 11 1989 veröffentlicht wurde und in dem er zwischen zwei Stufen in der Darstellung von Gerechtigkeit als Fairneß unterscheidet. Rawls betont hier, „daß der Gedanke eines übergreifenden Konsenses erst auf der zweiten Stufe in
6 RAWLS , John, Der Vorrang der Grundfreiheiten, in: Ders., Die Idee des politischen Liberalismus, Aufsätze 1978-1989, Frankfurt a.M. 1992, S. 174.
7 RAWLS, John, Die Grundstruktur als Gegenstand, in: Ders., Die Idee des politischen Liberalismus, Aufsätze 1978-1989, Frankfurt a.M. 1992, S. 45. Die politische Verfassung, die gesetzlich anerkannten Formen des Eigentums, die Wirtschaftsordnung und die Struktur der Familie nennt Rawls an dieser Stelle als Beispiele für Elemente der Grundstruktur.
8 RAWLS [1992e], S. 296.
9 Ebd.
10 RAWLS [1992e], S. 299f.
11 Ins Deutsche übersetzt vgl. RAWLS, John, Der Bereich des politischen und der Gedanke eines übergreifenden Konsenses, in: Ders., Die Idee des politischen Liberalismus, Aufsätze 1978-1989, Frankfurt a.M. 1992, S. 333-363.
3
Anspruch genommen wird“ 12 . Auf der ersten Stufe müsse eine politische Gerechtigkeitskonzeption dargestellt werden, „welche die sehr bedeutenden Werte ausdrückt, die dem besonderen Bereich des Politischen zukommen, wie er durch die Grundstruktur der Gesellschaft umrissen wird“ 13 . Der übergreifende Konsens kommt also in Rawls Theorie erst nach der Konzeption zum Tragen: „In einem solchen Konsens stimmen die Bürger, die sonst verschiedenen und einander widerstreitenden umfassenden Lehren anhängen, dieser politischen Konzeption zu […].“ 14
Dass die Konzeption von einem übergreifenden Konsens getragen wird, heißt also nicht, dass sich der politische Philosoph bei seiner Konzeption von einem bereits erzielten Konsens leiten lässt. Vielmehr versucht Rawls zunächst, bei dem Entwurf seiner Gerechtigkeitskonzeption „ausschließlich auf grundlegende intuitive Gedanken zurückzugreifen, die in den politischen Institutionen eines demokratischen Verfassungsstaates und den öffentlichen Traditionen ihrer Interpretation verankert sind“ 15 . Zu diesen intuitiven Gedanken schreibt Rawls : „Wir vermuten, daß diese Gedanken von jeder der widerstreitenden umfassenden Morallehren bejaht werden, die in einer hinreichend gerechten demokratischen Gesellschaft Einfluß haben“ 16 . Daraufhin müsse man „hoffen, daß sie [die Gerechtigkeitskonzeption] zumindest durch einen […] übergreifenden Konsens gestützt wird“ 17 . Rawls Methode ist hier zum einen empirisch, indem er versucht, aus vorhandenen Institutionen und Traditionen auf Grundlegendes zu schließen. Sie ist aber auch und vor allem konstruktivistisch, da er diese empirisch gewonnenen Daten als „Ausgangsmaterial“ 18 dazu verwendet, eine Konzeption in Form von inhaltlichen Gerechtigkeitsgrundsätzen zu konstruieren, die eine Verbindung mit den Bürgern derart herstellen kann, dass sie zu Geltung kommen kann. Der übergreifende Konsens, von dem eine solche Konzeption im Idealfall getragen wird, soll aus den wesentlichen Elementen der umfassenden Lehren bestehen, „in denen sich die umfassenden Lehren überschneiden“ 19 . Diese Elemente sind Schlussfolgerungen, zu denen die einzelnen Lehren aus ihren je eigenen Voraussetzungen kommen. 20 Für den Konsens sind nicht die Voraussetzungen von Bedeutung. Die Schlussfolgerungen, die für die Schnittmenge der Lehren kandidieren können, müssen frei von ihren jeweiligen Voraussetzungen sein, wenn
12 RAWLS [1992f], S. 333f.
13 RAWLS [1992f], S. 334.
14 RAWLS, John, Der Vorrang des Rechten und die Ideen des Guten, in: Ders., Die Idee des politischen Liberalismus, Aufsätze 1978-1989, Frankfurt a.M. 1992, S 387.
15 RAWLS, John, Gerechtigkeit als Fairneß: politisch und nicht metaphysisch, in: Ders., Die Idee des politischen Liberalismus, Aufsätze 1978-1989, Frankfurt a.M. 1992, S. 258.
16 RAWLS [1992d], S. 286.
17 RAWLS [1992d], S. 258.
18 RAWLS [1998], S. 186.
19 RAWLS [1998], S. 307
20 Vgl. Ebd.
4
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