- 2 -
Gliederung
1. Bedeutung der Agrarpolitik
2. Entstehung der gemeinsamen Agrarpolitik
3. Ziele der GAP
3.1 Steigerung der Produktivität
3.2 Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung der landwirtschaftlichen
Bevölkerung
3.3 Stabilisierung der Märkte
3.4 Sicherstellung der Versorgung
3.5 Gewährleistung angemessener Preise für die Verbraucher
4. Konzept der GAP
4.1 Die Grundprinzipien der GAP
4.1.1 Einheit des Marktes
4.1.2 Das Prinzip der Gemeinschaftspräferenz
4.1.3 Der Grundsatz der finanziellen Solidarität
4.2 Gemeinsame Organisation der Agrarmärkte
5. Die gemeinsame Fischereipolitik
6. Der Agraraußenhandel und GATT- Uruguay Runde
7. Reformschwerpunkte und Ausblick
- 3 - 1.Bedeutungder Agrarpolitik
Eine stabile Landwirtschaft ist die Lebensgrundlage jeder eigenständigen Gesellschaft. Sie ist für die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichenden und gesunden Lebensmitteln verantwortlich. Ihr strategischer und volkswirtschaftlicher Einfluss ist so enorm, dass die Agrarpolitik bei der Schaffung der europäischen Marktordnung und bei der europäischen Integration nicht hätte außen vor bleiben können . Man hätte sich eine Abhängigkeit von Drittländern auch nicht leisten können. Sie war außerdem ein nicht zu unterschätzender Bestandteil der europäischen Einigung und stellte in den Anfangsjahren den Motor der Integration dar. Das außerordentliche Gewicht der Agrarpolitik wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass fast die Hälfte der rund 95 Mrd. Euro des EU-Haushaltes für den Agrarsektor gebraucht wird 1 .
2. Die Entstehung der gemeinsamen Agrarpolitik:
Die gemeinsame Agrarpolitik wurde durch die Unterzeichnung des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) am 25. März 1957 ermöglicht. Sie war einer der ersten Politikbereiche, in denen die Mitgliedstaaten auf einen Teil ihrer Souveränität verzichteten, um diesen an die Gemeinschaft zu übertragen. Nur so konnten für alle die gleichen Spielregeln geschaffen werden. Dies war nicht ohne weiteres umzusetzen, da in vielen Gründerstaaten bereits spezifische Beihilfen, Marktordnungssysteme und Preisstützungsregelungen vorhanden waren 2 . Auf der Konferenz von Stresa im Jahre 1958 wurden dann wesentlichen Richtlinien für eine gemeinsame Agrarpolitik ausgearbeitet, die vorrangig das Ziel hatten, die Nahrungsmittelengpässe zu beseitigen und den Landwirten ihr Einkommen zu sichern. Umgesetzt werden sollte dies durch einheitliche Preisregelungen für die landwirtschaftlichen Produkte. Dies setze voraus, dass der europäische Binnenmarkt vor Niedrigpreiserzeugnissen aus Drittländern und vor größeren Schwankungen auf dem Weltmarkt geschützt werden musste. Das konnte nur durch die Schaffung eines europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds finanziert werden.
1 Vgl. Streinz, EUV/EGV, Art 32 EGV 1
2 Vgl. Handbuch der europäische n Integration , S. 847-848
- 4 -Die wichtigsten Ziele waren zwar bereits im Art 39 Abs 1 des EWG-Vertrags festgehalten, aber es kam dennoch weiterhin zu Interessenskonflikten zwischen den mehr industriell geprägten Ländern, wie Deutschland, Belgien und Luxemburg und den eher landwirtschaftlich orientierten Ländern wie Frankreich, Italien und den Niederlanden 3 . Die Staaten, die entscheidend vom Agrarexport lebten waren natürlich für eine möglichst umfangreiche Öffnung der Agrarmärkte. Im Gegensatz dazu waren die industriell geprägten Staaten nur bedingt dazu bereit ihren Handlungsspielraum beschränken zu lassen 4 .
In den 60er- Jahren stand zuerst die Schaffung eines gemeinsamen Agrarmarktes und damit die Markt- und Preispolitik im Vordergrund. Es gelang schon Ende der 60er- Jahre über 90% der Erzeugung mit Hilfe der gemeinsamen Marktordnung zu verwalten und das Niveau der Agrarpreise in den Mitgliedstaaten weitgehend anzugleichen. Die Herstellungskosten lagen in vielen Bereichen höher als in Drittländern, somit mussten die Erzeugerpreise in der Gemeinschaft über dem Weltmarktniveau festgelegt werden, damit man den Verdienst der Landwirte sicherstellen konnte. Dies ging ohne g roße Schwierigkeit ab, solange die Gemeinschaft bei einem Großteil der wichtigen Agrarerzeugnissen ein Defizitgebiet und aus diesem Grund ein Nettoimporteur war.
Die wirtschaftliche Situation veränderte sich aber Mitte der 70er- Jahre erheblich. Die Investitions- und Betriebskosten stiegen an. Der technischen Fortschritts und die Modernisierungs- und Rationalisierungsanstrengungen führten bei einigen wichtigen Produkten zur Überproduktion. Die Überproduktion führte nun ihrerseits zu einem enormen Anstieg der Kosten in den einzelnen Bereichen. An diese Veränderungen musste die Markt -und Preispolitik genauso wie die Strukturpolitik angepasst werden. Diese notwendigen Reformen wurden Mitte bis Ende der 80er- Jahre in die Tat umgesetzt 5 . Die Agrarpreise wurden zunächst entweder gesenkt oder eingefroren. Des Weiteren mussten die Erzeuger eine Mitverantwortung im Bezug auf die Produktionseinschränkungen übernehmen. Dies erfolgte durch die Einführung von Produktionsquoten oder durch sog. Stabilisatoren. Der Begriff Stabilisatoren bedeutet, dass zulässige Produktionsmengen festgelegt werden. Sollten diese überschritten werden, müssen die Garantiepreise entsprechend gesenkt werden. Außerdem wurden Prämien für Flächenstilllegungen oder eine Verringerung der inten siven Bodennutzung gewährt.
3 Vgl. Streinz, EUV/EGV, Art 32 EGV RN 1-22
4 Vgl. Lenz, Borchardt, EU- und EG- Vertrag, Art 32 EGV RN 1-2
5 Vgl. Röttinger/Weyringer (Hrsg.): Handbuch der europäischen Integration, S. 848 -849
- 5 -Am 21. Mai 1992 wurden Grundsatzentscheidungen für ein weiterführendes Reformpaket im Ministerrat verabschiedet. Dies stellte eine Wende in der Agrarpolitik der Gemeinschaft dar. Man reagierte hier auf die Zuspitzung des Konflikts mit den USA im Agrarsektor, welche die Uruguay- Runde platzen lassen wollten. Diese Unstimmigkeit wurde durch das Blair - House Abkommen beigelegt, in dem die Gemeinschaft und die USA dem Abbau der Subventionen und der Öffnung der Märkte zustimmten. Mit den darauf folgenden Reformen im selben Jahr wandelte sich die Agrarpolitik, um die Sicherung der landwirtschaftlichen Einkommen nicht zu gefährden. Man ging weg von der Subventionierung der Preise und entschied sich für Einkommensbeihilfen. Für viele Sc hlüsselerzeugnisse wurden die Stützungspreise schrittweise, aber drastisch zurückgeführt. Um den so entstandenen Einkommensverlust auszugleichen wurden Flächenbeihilfen eingeführt. Die Zahlung erfolgte aber nur, wenn ein Teil der Anbaufläche stillgelegt wurde. Kleinerzeuger waren von dieser Regelung ausgeschlossen 6 . Diese Reform kann man einen Erfolg nennen, da man den Abbau der Überschüsse, den Rückgang der Ausgaben und eine Einkommenssteigerung von durchschnittlich 4,5% erreichte 7 .
Eine Weiterführung der Reformen stellte die sog. Agenda 2000 dar. Die Vorschläge hatten das Ziel die Europäische Union und ihre Politik zu verändern. Am 16. Juli 1997 wurden die ersten Leitgedanken von der Kommission vorgetragen. Diese wurden dann am 19. März 1998 als konkrete Vorschläge herausgegeben und dem Rat zur Beratung und späteren Absegnung weitergeleitet. Das verabschiedetet Legislativpaket enthält neben den Rechtsvorschriften für die Umsetzung auch das Regelwerk. Die Vorschläge lassen sich in vier Hauptgruppen untergliedern. Vorschläge für die Reform der GAP, ein neuer rechtlicher Rahmen für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds, Instrumente für die Heranführungshilfe und die finanzielle Vorschau für 2000-2006 8 . Mit der Agenda 2000 sollten Voraussetzungen geschaffen werden, die die Entwicklung zu einer multifunktionalen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft in der EU vorantreiben. Außerdem sollte die Gemeinschaft auf die EU- Osterweiterung am 1. Mai 2004 vorbereitet und für die neue Agrarrunde der WTO gewappnet sein, da hier weitere Liberalisierungen im Welthandel geplant waren.
6 Vgl. Elke Thiel: Die Europäische Union, S. 120- 121
7 Vgl. Agenda 2000: Reformen und Revisionen der Gemeinsamen Agrarpolitik: Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/160002.htm
8 Vgl. Wolfgang von Mickel: Handlexikon der Europäischen Union S.6
Arbeit zitieren:
Laura Weiß, 2004, Die gemeinsame Agrarpolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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