2
Gliederung
1. Einleitung
2. Der Parteibegriff
3. Rechtliche Grundlagen
3.1 Verankerung der Parteien im Grundgesetz
3.2 Verankerung der Parteien im Parteiengesetz
4. Deutsche Parteienlandschaft
4.1 Definition des Parteiensystems
4.2 Die Entwicklung des Parteinsystem der BRD
5. Organisation
5.1 Die Organisationsebenen
5.2 Parteiorgane und Wahlverfahren
5.3 Vorfeldorganisationen, Arbeitsgemeinschaften und Stiftungen
6. Parteifinanzierung
7. Perspektiven und Prognosen
3
1. Einleitung
Parteien sind das Merkmal einer offenen pluralistischen Gesellschaft, die sich in dem politischen System der Demokratie wieder findet. Sie nehmen eine „intermediäre“ Stellung zwischen Staat und Gesellschaft ein, dienen der Regierungsbildung und der Aggregation und Vermittlung von Interessen. Die Leistungsfähigkeit von Parteien trägt darüber hinaus dazu bei politische Stabilität und Integration, sowie ökonomische Effizienz zu gewährleisten 1 .
2. Parteienbegriff
Der Art. 21 GG enthält keine Aussage über den Begriff der politischen Partei. Aus der Werteordnung des Grundgesetzes kann man aber entnehmen, dass der Verfassungsgeber den Parteitypus im Auge gehabt hat, der sich in den parlamentarischen Demokratien des 19. Jahrhunderts herausgebildet hat. Eine „amtliche“ Definition findet sich in § 2 PartG. Diese besagt, dass Parteien demnach Vereinigungen von Bürgern sind, die für längere Zeit auf Bundes- oder Landesebene d ie politische Willensbildung beeinflussen und an Bundes- oder Landtagswahlen teilnehmen.
Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht der Parteienbegriff in § 2 PartG den grundgesetzlichen Vorgaben. Gemäß diesem müssen folgende Kriterien erfüllt sein, um von einer politischen Partei reden zu können: Es muss eine Vereinigung von Bürgern bestehen, die auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen will. Die Vereinigung darf nicht nur von spontaner Natur sein, sondern sie muss von Dauer sein. So soll verhindert werden, dass sog. „Eintagsfliegen“ den Rechtsstatus einer politischen Partei erlangen können. Es muss darüber hinaus die Absicht bestehen an Bundestagswahlen oder zumindest an Landtagswahlen teilzunehmen. Des Weiteren muss die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung zu erkennen sein (Ernsthaftigkeitsklausel). Diese liegt nur vor, wenn es sich um eine Vereinigung handelt, die durch ihren Umfang und durch ihre Festigkeit der Organisation, durch ihre Zahl der Mitglieder und durch ihr Auft reten in der Öffentlichkeit den Anschein der Ernsthaftigkeit erweckt.
1 Vgl. Anderson/Woyke: Handwörterbuch des politischen Systems, S. 462.
4
Der Parteienbegriff ist somit auch erfüllt, wenn eine Vereinigung nur partikuläre Interessen verfolgt, wie z. B. die Autofahrerpartei. Darüber hinaus ist die Begriff Partei auch zu verwenden, wenn die Ziele verfassungswidrig verfolgt werden. Politische Parteien, die aber nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, können nach Art. 21 II GG vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt werden 2 .
3. Rechtliche Grundlagen
3.1 Verankerung im Grundgesetz
§ Historischer Abriss ab 1945: Nach 1945 setzte sich die verfassungsrechtliche Anerkennung der Parteien erst mit Verzögerung durch. Im Mai 1947 widmete die Verfassung Badens zum ersten Mal im deutschen Verfassungsrecht den deutschen Parteien einen eigenen Abschnitt. Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee bedachte die Parteien in seinem Entwurf vom August 1948 im Abschnitt „Der Bundestag“. Der Antrag enthielt das Prinzip der freien Parteibildung, ein de facto Monopol der Parteien für Wahlvorschläge , die Möglichkeit des Parteienverbots und die 5%-Klausel.
Der Parlamentarische Rat straffte den Parteienartikel des Grundgesetzes (Art. 21). Dies wurde aber aufgrund der Verfassungsberatungen in den Ländern und auf Herrenchiemsee als Rückschritt gesehen. Der Redaktionsausschuss des Parlamentarische Rat schlug im Dezember 1948 die Formulierung vor, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken vor und fügte den wichtigen S atz hinzu dass die innere Ordnung der Parteien demokratische n Grundsätzen entsprechen muss. Durch die Anregung des Zentrumsabgeordneten Brockmann wurde außerdem in den Grundgesetztext eingefügt, dass über die Herkunft der Mittel, die Parteien zur Verfügung gestellt werden, öffentlich Rechenschaft gegeben werden muss. Des Weiteren behielt der Parlamentarische Rat die Möglichkeit eines Parteiverbots durch das Bundesverfassungsgericht bei. Die detailiertere Ausgestaltung des Parteienrechts vertraute er aber dem zukünftigen Bundesgesetzgeber an.
2 Vgl. Kremser/Leisner: Verfassungsrecht III, S. 158-161.
5
Es dauerte aber noch 18 Jahre bis das Parteiengesetz verabschiedet werden konnte. Dies gelang im Jahre 1967 durch die Große Koalition von CDU/CSU und der SPD, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber durch die Entscheidung zur Parteifinanzierung in Zugzwang gebracht hatte 3 .
§ Parteien im Art 21 GG: Die politischen Parteien haben durch den Art 21 GG eine besondere verfassungsrechtliche Stellung erhalten. Sie haben durch Art 21 GG im Abschnitt „Der Bund und die Länder“ eine eigenständige Regelung erfahren. Durch den Art 21 Art. I1 GG sind sie ausdrücklich dazu verpflichtet an der politischen Willensbildung mitzuwirken 4 . Das Grundgesetz unterwirft die Parteien aufgr und ihrer politischen Macht und ihrer Nähe zum Staat zu besonderen Regeln und Pflichten, die für andere Verbände und Vereinigungen nicht in gleicher Form gelten. Die Gründung von Parteien sind frei, die innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen, über die Herkunft und die Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen müssen die Parteien öffentlich Rechenschaft abgeben und bei verfassungswidrigen Zielen kann vom Bundesverfassungsrecht ein Parteiverbot ausgesprochen werden 5 .
§ Das Parteienverbot: Seine Einführung in das Verfassungsrecht ist nach 1945 nur vor dem Hintergrund der Erfahrungen in der Weimarer Republik verständlich. Damals hatten sich rechts- und linksextreme Parteien an der demokratischen Willensbildung bei Wahlen beteiligt und in den Parlamenten das Ziel verfolgt die Demokratie abzuschaffen 6 .
Das im Art. 21 Abs. 2 GG vorhandene Parteienverbot kann politische Parteien für verfassungswidrig erklären. Diese Grundrechtsbestimmng ist Ausdruck des Grundsatzes der streitbaren bzw. wehrhaften Demokratie. Dieser besagt, dass Grundrechte nicht dafür missbraucht werden dürfen die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes abzuschaffen. Parteien sind verfassungswidrig, wenn ihre Ziele oder das Verhalten ihrer Mitglieder darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden 7 . Das Parteienverbot ist ein Antragsverfahren, das bedeutet, dass das Bundesverfassungsgericht gegen extremistische Parteien nicht selbstständig
3 Vgl. Niclauß: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, S. 17-18.
4 Vgl. Kremser/Leisner: Verfassungsrecht III, S. 158.
5 Vgl. Mintzel/Oberreuter: Parteien in der Bundesrepublik Deutschland, S. 35.
6 Vgl. Niclauß: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, S. 17-19.
7 Vgl. Kremser/Leisner: Verfassungsrecht III, S. 166-167.
6
tätig werden kann, sondern dass es von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat beauftragt werden muss. Es kann also festgestellt werden, dass dem Verbotsverfahren eine politische Entscheidung vorausgeht. Der
Parlamentarische Rat wollte mit dieser Regelung vermeiden, dass es zu unsinnigen Verbotsverfahren kommt und in Folge dessen radikalen Splittergruppen öffentliche Aufmerksamkeit geschenkt wird. Des Weiteren ermöglicht die Regelung den demokratischen Parteien sich in der offenen Diskussion durchzusetzen und auf das Verbot zu verzichten. Darüber hinaus enthält das Parteienverbot das Parteienprivileg. Es sagt aus, dass verfassungswidrige Vereine durch eine Verfügung vom Parlament, von der Regierung und von sonstigen Verwaltungsstellen aufgelöst werden können, während politische Parteien nur durch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht verboten werden können.
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist es erst zu zwei Verboten durch das Bundesverfassungsgericht gekommen. 1952 wurden die rechtextremistische „Sozialistische Reichspartei“ (SRP) und vier Jahre später die „Kommunistische Partei Deutschlands“ (KPD) untersagt. Im Jahre 2001 stellt die derzeitige Bundesregierung beim Karlsruher Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag gegen die wieder aktiv gewordene NPD. Der Erfolg dieses Antrags hängt maßgeblich von den Materialien des Verfassungsschutzes ab. Hauptsächlich wird es darum gehen, ob der der NPD eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung“ nachgewiesen werden kann, die eine Beseitigung der demokratischen Ordnung zum Ziel hat 8 .
3. 2 Verankerung der Parteien im Parteiengesetz
unterschiedlichen politischen Ansichten und Interessen in der Gesellschaft in
8 Vgl. Niclauß: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, S. 19-21.
9 Vgl. Niclauß: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, S. 18.
7
Worte fassen und diese anschließend zu politischen Konzepten und Programmen zusammenfassen, um so geeignete Lösungsvorschläge für Probleme zu finden. Ferner ist es die Aufgabe von Parteien sich in der Öffentlichkeit zu präsentieren und in einem angemessenen Rahmen die öffentlichen und politischen Meinungen der Bevölkerung zu beeinflussen. Darüber hinaus sollen Parteien den Bürgern die Möglichkeit eröffnen sich aktiv am Parteileben zu beteiligen und Erfahrungen zu sammeln, damit sie später einmal selbst politische Verantwortung übernehmen können. Des Weiteren liegt der Auftrag der Parteien darin, Kandidaten für die Volksvertretungen in Bund, Länder und Gemeinden und die Führungsebene aufzustellen. Als Regierungspartei sollen sie die politische Führung unterstützen und als Oppositionspartei sind Parteien dafür verantwortlich die regierenden Parteien zu kontrollieren, zu kritisieren und politische Alternativen zu entwickeln 10 .
§ Weitere Festlegungen: Das Parteiengesetz legt im §2 Art 2 PartG fest, dass Vereinigungen ihre Rechtsstellung verlieren, wenn sie sechs Jahre lang weder an Bundes- noch Landtagswahlen teilgenommen haben. Kontrovers bis in die Gegenwart blieb zum Beispiel der auch der §5 PartG. Hier geht es um die „Gleichbehandlungen“ der Parteien bei der Gewährung öffentlicher Leistungen. Damit sind vorwiegend die Sendezeiten im öffentlichen Rundfunk und Fernsehen gemeint. Das Parteingesetz versucht hier eine Abstufung nach der „Bedeutung der Parteinen“ vorzunehmen. Bestimmt wird dies nach dem Abschneiden der Wahlen und ihren Vertreter im Bundestag.
Nach dem Parteiengesetz muss außerdem jede Partei ein schriftliches Programm und eine Satzung vorweisen können. Ferner können sie über die Aufnahme von Mitgliedern selbst entscheiden. Ein Parteiausschluss ist aber nur möglich, sollte das betreffende Mitglied der Partei erheblichen Schaden zugefügt haben. Dieser Ausschluss muss von einem Schiedsgericht ausgesprochen werden.
Der zweite Abschnitt des Gesetzes betrifft die innere Ordnung der Parteien, die im Abschnitt 5 näher behandelt werden 11 .
10 Vgl. Pötzsch: Die deutsche Demokratie, S.38.
11 Vgl. Niclauß: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, S. 18-19.
Arbeit zitieren:
Laura Weiß, 2004, Parteien, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Warum engagierten sich die USA in Vietnam?
Geschichte Europa - Deutschland - Nachkriegszeit, Kalter Krieg
Hausarbeit, 16 Seiten
Die "Cleavage-Theorie" nach Lipset/Rokkan: Ein plausibles Er...
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Seminararbeit, 15 Seiten
Politik - Internationale Politik - Allgemeines und Theorien
Seminararbeit, 19 Seiten
Rezension zu Kropp, Sabine und Roland Sturm 1998: Koalitionen und Koal...
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Seminararbeit, 14 Seiten
Die FDP - Porträt einer Partei ohne Zukunft?
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Hausarbeit, 28 Seiten
Gruppentraining sozialer Kompetenzen für Jugendliche in der Ambulanten...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Diplomarbeit, 229 Seiten
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Seminararbeit, 22 Seiten
Die Invasion des Irak betrachtet mit Carl von Clausewitz
Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit
Seminararbeit, 25 Seiten
Parteienfinanzierung in Deutschland
Eine Analyse der Parteispenden...
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Hausarbeit (Hauptseminar), 36 Seiten
Die FDP seit 1998 - Wirtschaftspartei auf populistischen Pfaden?
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Hausarbeit (Hauptseminar), 24 Seiten
Das Wahlergebnis zum 16. Deutschen Bundestag als Indiz für das Ende de...
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Referat (Ausarbeitung), 12 Seiten
Partei Rechtsstaatlicher Offensive - Schill. Eine Bestandsaufnahme der...
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Hausarbeit (Hauptseminar), 41 Seiten
Die innerparteiliche Neuorientierung der F.D.P. - von der FDP zur F.D....
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Seminararbeit, 28 Seiten
Kann der von Platon entwickelte Idealstaat als totalitär bezeichnet we...
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Seminararbeit, 14 Seiten
Rezension: Fritz W. Scharpf - Optionen des Föderalismus in Deutschland...
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Rezension / Literaturbericht, 13 Seiten
Laura Weiß hat den Text Parteien veröffentlicht
Laura Weiß hat einen neuen Text hochgeladen
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. Lehrerband
Kolleg Politik und Wirtschaft,...
Designpreis der Bundesrepublik Deutschland 2009 / Design Award of the ...
Rat für Formgebung
Berufsbildung in der Bundesrepublik Deutschland 1
Strukturprobleme und Ordnungsp...
Jörg Stender
Berufsbildung in der Bundesrepublik Deutschland 2
Reformansätze in der beruflich...
Jörg Stender
0 Kommentare