Gliederung
1. Einleitung 2
2. Das Prinzip der Solidarität 3
2.1 Eine kurze historische Begriffsentwicklung 3
2.2 Konstituierende Merkmale der Solidarität 5
2.3 Formen der Solidarität 7
3. Das Konzept des Sozialstaates 8
3.1 Kennzeichen des Sozia lstaates 9
3.2 Umverteilung durch die Sozialversicherungen 11
4. Solidarität im Sozialstaat 12
4.1 Darstellung der Solidarität im Sozialstaat 12
4.1.1 Erklärungen für das Entstehen staatlich organisierter Solidarität 13
4.1.2 Institutionalisierte Solidarität 15
4.2 Die Wahrnehmung und Akzeptanz der organisierten Solidarität 16
5. Zusammenfassung 18
6. Literaturliste 20
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1. Ei nleitung
Solidarität ist eines der am häufigsten gebrauchten Worte, wenn es um die Legitimation der politischen Aktivitäten des Sozialstaats geht. Dabei bleibt häufig unklar, wie Solidarität im Einzelfall verstanden wird, und weshalb man den Begriff überhaupt auf institutionalisierte und rechtlich fixierte Formen gegenseitiger Hilfe anwenden kann. Intuitiv ist Solidarität nämlich keineswegs verknüpft mit einer Situation des Zwangs, sondern wird vielmehr verbunden mit einer persönlichen Einstellung oder einer moralischen Verpflichtung, die sich gerade durch das Moment der Freiwilligkeit auszeichnet. 1
Offensichtlich gibt es demnach verschiedene Auffassungen und Anwendungsmöglichkeiten für den Solidaritätsbegriff. Damit geklärt werden kann, ob die Sicherungssysteme im Sozialstaat überhaupt auf dieser Kategorie basieren und deshalb auch mit ihr gerechtfertigt werden können, muss eine möglichst klare Definition vorliegen. Im ersten Teil dieser Arbeit wird daher versucht, sich dem Begriff anzunähern, indem seine historische Entwicklung in wichtigen Phasen umrissen wird und seine ihn konstituierenden Merkmale bestimmt werden. Im Weiteren wird der Sozialstaat anhand seiner Entstehung und seiner Ziele charakterisiert, um schließlich den bedeutenden Aspekt der Umverteilung durch die Sozialversicherungen näher zu beleuchten. Hierbei steht innerhalb der Arbeit die Frage im Vordergrund, inwieweit Umverteilung im Sozialstaat als Form der Solidarität betrachtet werden kann. Sollte sich im vierten Abschnitt, der sich mit der Analyse dieses Problems beschäftigt herausstellen, dass Solidarität nicht durch den Staat organisiert werden kann, so hätte dies enormen Einfluss auf die Legitimität von sozialen Sicherungssystemen und die Bindung der Bürger in diese. Zur Untersuchung dieser Problematik wird die begriffliche Annäherung aus dem ersten Teil der Arbeit angewendet. Es wird versucht, Solidarität im Sozialstaat auszumachen und zu klären, wie es überhaupt zur Notwendigkeit einer organisierten Solidarität kommen konnte. Fernerhin soll im Anschluss die spezielle im Sozialstaat verwirklichte Form der institutionalisierten Solidarität erklärt werden, um dann den wichtigen Punkt der Wahrnehmbarkeit dieser Solidarität für die Spender und Empfänger eben dieser zu klären. Dabei wird untersucht, ob Solidarität als solche auch Geltung beanspruchen kann, wenn sich ihrer keiner bewusst ist.
Aufgrund der unzählbaren Herangehensweisen an den Begriff der Solidarität musste eine für die Definition sinnvolle Auswahl getroffen werden, die sich an der Häufigkeit des Auftretens
1 Hengsbach, Friedhelm: „Solidarität“ im Labyrinth christlicher Gesellschaftsethik. In: Iben, Gerhard/ Kemper, Peter/ Maschke, Michael (Hrsg.): Ende der Solidarität?, Gemeinsinn und Zivilgesellschaft, Münster 1999, S.15.
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in der für diese Arbeit genutzten Sekundärliteratur orientierte. Des Weiteren beschäftigt sich die Arbeit lediglich mit dem deutschen Sozialstaatsmodell, da die Aufnahme der existierenden Unterschiede zwischen den Sozialstaaten im Rahmen der Arbeit nicht möglich und für die Bearbeitung der Fragestellung auch nicht von zentraler Bedeutung war. Trotzdem muss erwähnt werden, dass die Analyse nicht unbedingt übertragbar ist auf andere Sozialstaaten.
2. Das Prinzip der Solidarität
Der Begriff der Solidarität ist in Deutschland erst mit dem Aufkommen der Arbeiterbewegung in das allgemeine Bewusstsein gelangt und wurde im Zuge dessen erst verbreitet, obwohl er natürlich eine sehr lange Entwicklungsgeschichte aufweist. Zudem ist das gemeinsame Eintreten für ein geteiltes Interesse und die dafür notwendige wechselseitige Unterstützung, wie die Solidarität der Arbeiterbewegung kurz umrissen werden kann, nicht die einzige Form, in der Solidarität in Erscheinung tritt. Was genau unter Solidarität verstanden werden kann, soll im folgenden Abschnitt geklärt werden.
2.1 Eine kurze historische Begriffsentwicklung
Zumeist wird der Begriff der Solidarität auf das französische Wort soldarité zurückgeführt, welches wiederum eine umgangssprachliche Variante der in der Französischen Revolution ausgerufenen Brüderlichkeit darstellt. 2 Tatsächlich ist Solidarität lateinischen Ursprungs und fungiert in seiner originären Verwendungsweise als Rechtsbegriff. Das römisch-rechtliche solidum, von dem Solidarität abgeleitet werden kann, meint die Verpflichtung für das Ganze und beschreibt damit eine zivilrechtliche Haftungsgenossenschaft. Das Einstehen aller Personen einer Gemeinschaft für einen aus ihrer Mitte, der nicht in der Lage ist, seine Schuld zu begleichen. In einem umgekehrten Fall ist diese Person dann wiederum bei allen anderen in der Pflicht, genauso zu handeln. 3 Man erkennt hier eine Abhängigkeit des Einzelnen von allen anderen Individuen und gleichzeitig auch vom Kollektiv, welches seinerseits auch auf die Unterstützung der einzelnen Mitglieder angewiesen ist. Die wechselseitige Angewiesenheit wird somit zur Grundlage von Solidarität. 4 Die Möglichkeit zum Trittbrettfahren wird rechtlich und ohne Rückgriff auf moralische Begründungen
2 Braun, Hans: „Und wer ist mein Nächster?“, Solidarität als Praxis und als Programm, Tübingen 2003, S.10.
3 Brunkhorst, Hauke: Solidarität, Von der Bürgerfreundschaft zur globalen Rechtsgenossenschaft, Frankfurt/Main 2002, S.10.
4 Braun, Hans: a.a.O., S.15.
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ausgeschlossen. 5 Offensichtlich bindet diese Haftungspflicht im Rahmen des abstrakten Rechts bereits einander fremde Personen mit heterogenen Interessen, wie sie auch charakteristisch für den modernen Sozialstaat sind. 6
Neben dieser rechtlichen Verwendungsweise ist der Solidaritätsbegriff im Rahmen der kirchlichen Soziallehren theologisch verwurzelt. Dort meint Solidarität das Prinzip, welches das wechselseitige Verhältnis der Gesellschaftsmitglieder regelt und einen jeden für den jeweils anderen in die Verantwortung nimmt. 7 Hier bekommt der Begriff der Solidarität eine Konnotation in Richtung allgemein menschlicher Brüderlichkeit. Sowohl der römisch-rechtlichen als auch der theologischen Verwendungsweise des Begriffs ist es eigen, Solidarität immer als eine asymmetrische Beziehung zu verstehen, bei der ein solidarisch Handelnder seine Hilfe leistet ohne eine reziproke Verpflichtung des Solidaritätsempfängers vorauszusetzen. 8 In der allgemeinen Verwendungsweise von Solidarität wird das Moment der Reziprozität auch heute nicht mitgedacht, betrachtet man jedoch die als solche bezeichneten Solidarleistungen des Sozialstaates, wird der Begriff dort mit dem Merkmal der Symmetrie aufgeladen. 9
Innerhalb des Sozialstaats wird die Solidarität somit zu einer Pflicht der Individue n, sich einem staatlich vorgegebenen Gemeinwohl zu unterwerfen, welche auch mit den Mitteln des rechtlichen Zwangs durchgesetzt werden kann. Die Anwendung des Solidaritätsbegriffes auf erzwungene Hilfeleistungen ist dabei zulässig, wenn man wie der Solidaritätsforscher Heinrich Pesch Solidarität als die Unterordnung der privaten Interessen unter das Gemeininteresse definiert. 10
Der kurze Überblick über Teile der Begriffsgeschichte verwies immer wieder auf das Gefühl gegenseitiger Angewiesenheit, welches die Individuen solidarisch agieren ließ. Im Folgenden soll nun geklärt werden, welche Merkmale Solidarität prägen und auf welchen äußeren Bedingungen sie aufbaut.
5 Dieser rechtliche Ausschluss wird auch im Wohlfahrtsstaat versucht, indem alle Personen dazu verpflichtet werden, Beiträge an das Sozialsystem abzuführen. Jedoch gelingt dieser Versuch der Vermeidung von Trittbrettfahrern nicht immer, da das Sozialsystem das Ausnutzen von Leistungen ohne Begrenzung in bestimmten Bereichen zulässt (Bsp. Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen).
6 Brunkhorst, Hauke: a.a.O., S.10.
7 Braun, Hans: a.a.O., S.12.
8 Brunkhorst, Hauke: a.a.O., S.86.
9 Solidarität dient in der Öffentlichkeit nicht dazu, ein konkretes Handeln zu beschreiben, sondern wird genutzt, um Betroffenheit zu bekunden oder eine Form sozialer Verantwortung zu vergegenwärtigen.
10 Volkmann, Uwe: Solidarität - Programm und Prinzip der Verfassung, Tübingen 1998, S.89.
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2.2 Konstituierende Merkmale der Solidarität
Solidarität kennzeichnet sich durch eine wechselseitige Verbundenheit der Mitglieder einer Gruppe, die sich als eine Einheit versteht, wenn es um die Beseitigung von störenden Einflüssen von außen geht. Für ein kollektives und gleichzeitig individuelles Einstehen füreinander und dem daraus resultierenden solidarischen Handeln müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dau zählen eine zumindest ähnliche Interessenlage der Individuen und das sich damit ergebene Gruppenbewusstsein ebenso, wie ein von allen Gruppenmitgliedern akzeptierter und umgesetzter Gerechtigkeitsbegriff. 11 Wichtig hierbei ist, dass der wechselseitige Zusammenhang zwischen den Mitgliedern der Gruppe nicht nur objektiv, sondern auch von den Individuen selbst wahrgenommen und als bedeutend eingeschätzt wird. Nur dadurch sind eine tatsächliche Identifikation und eine emotionale Verbundenheit mit der Gruppe möglich, die somit den Charakter einer Gemeinschaft erhält. Ausübung von Solidarität, die sich durch die Bereitschaft und dann auch tatsächliche Hilfeleistung im Bedarfsfall kennzeichnet, liegt demnach also das Vorhandensein einer Gemeinschaft zugrunde. Hierbei müssen keine altruistischen Motive bemüht werden, da bereits geklärt wurde, dass Solidarität auch als ein Element zum Erreichen eines gemeinsamen Ziels verstanden werden kann und ebenso zulässt, reziproke Erwartungen an den Hilfeempfänger zu stellen. 12
Allerdings gibt es Autoren, wie Andreas Wildt, die Solidarität nur dann als gegeben betrachten, wenn altruistische Momente auf der Seite des Gebenden motivierend für seine Hilfe waren und kein moralisches oder juridisches Recht die solidarische Unterstützung einfordern. 13 Ansätze in diese Richtung werden hier jedoch nicht weiter verfolgt, da die Arbeit und viele anderen Autoren ihre Einschätzung von solidarischen Handlungen auf der Basis eines rationalen Menschenbildes treffen.
Weiterhin von Bedeutung ist die Betonung, dass die angesprochene Gegenseitigkeit der Hilfe sich nur latent darstellt, weil es keine gleichzeitige Entsprechung von Leistung und Gegenleistung gibt, wie sie für den im freien Markt vollzogenen Tausch üblich ist. Vielmehr ist die Erwartung der Reziprozität des Handelns an die Einschätzung geknüpft, dass die sich solidarisch verhaltenden Personen einander als gleich betrachten, aufgrund gleicher Interessenlagen oder gleichem geschichtlichen, kulturellen Hintergrund. Gerade diese
11 Rürup, Bert: Solidarität im Rentensystem, in: Iben, Gerd/ Kemper, Peter/ Maschke, Michael (Hrgs.): a.a.O., S.43.
12 Bayertz, Kurt: Begriff und Problem der Solidarität, in: Ders.(Hrsg.): Solidarität, Begriff und Problem, Frankfurt/Main 1998, S.12.
13 Wildt, Andreas: Solidarität - Begriffsgeschichte und Definition heute, in: Bayertz, Kurt (Hrsg.): a.a.O., S.212.
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Arbeit zitieren:
Claudia Felber, 2005, Solidarität im Sozialstaat, München, GRIN Verlag GmbH
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